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Was macht die Stadt mit „Ihrem“ Geld?

Als „Verwaltung vor Ort“ ist die Stadt Karlsruhe für vielfältige Belange ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich. Die Aufgaben, die ihr aus dieser Verantwortlichkeit erwachsen, können Pflichtaufgaben oder freiwillige Aufgaben sein. Dafür fallen Ausgaben in unterschiedlichem Umfang an. Gleichzeitig verfügt die Stadt aber nur über eine begrenzte Summe an Einnahmen. Hier bedarf es einer sorgfältigen und verantwortungsbewussten Planung und Bewirtschaftung dieser finanziellen Mittel.

Informationen zur aktuellen Haushaltslage finden Sie auf der Seite Haushaltslage der Stadt Karlsruhe.

Statement Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz zur Haushaltssituation

Pressekonferenz zum Thema Haushaltssperre im Großen Sitzungssaal des Rathauses am Marktplatz.
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Aufgaben der Stadt Karlsruhe

Eine Stadt muss bestimmte Aufgaben nach gesetzlichen Bestimmungen wahrnehmen. Diese Aufgaben werden Pflichtaufgaben genannt. Zu diesen zäh­len beispiels­weise die Abwasser- und die Abfall­be­sei­ti­gung. Alle weiteren Aufgaben, die eine Stadt für die Menschen umsetzt, sind freiwillig. Die frei­wil­ligen Aufgaben werden besonders im sozialen, kultu­rel­len und sport­li­chen Bereich wahrge­nom­men. Bekannte Beispiele sind der Betrieb von Sport­stät­ten wie beispielsweise Bäder oder auch ­Kul­turein­rich­tun­gen wie zum Beispiel Theater.

Für die Erledigung dieser Aufgaben fallen ­ver­ständ­li­cher­weise Ausgaben in un­ter­schied­li­chem Umfang an. Gleich­zei­tig verfügt die Stadt aber nur über eine begrenzte Summe an Einnahmen. Die Vielzahl der Auf­ga­ben der Stadt sowie die begrenzten Mittel bedingen somit eine sorgfäl­tige und verant­wor­tungs­be­wusste Planung und Be­wirt­schaf­tung dieser finan­zi­el­len Mittel.

Haushaltswirtschaft

Grundlage für die kommunale Haushalts­wirt­schaft ist der Haus­halts­plan. Dieser ist Teil der Haushalts­sat­zung, die gemäß § 79 Absatz 1 Gemein­de­ord­nung für zwei Haushalts­jahre, nach Jahren ­ge­trennt, erlassen werden kann. Diese gesetz­li­che Möglich­keit ­setzt die Stadt Karlsruhe durch die Aufstel­lung eines ­Dop­pel­haus­halt­plans um. Im Neuen Kommu­na­len Haus­halts­recht, der Kom­mu­nalen Doppik, basiert die Haushalts­wirt­schaft auf einem Drei-Kompo­nen­ten-Modell.

Diese umfassen alle Erträge und Aufwen­dun­gen und sind somit das Herz­stück der Doppik. Sie stellen zum einen das gesam­te Res­sour­cen­auf­kom­men und zum anderen den gesam­ten Res­sour­cen­ver­brauch dar. Ebenfalls wird hier der Werte­ver­zehr und Werte­zu­wachs der Kommune wieder­ge­ge­ben. Das Ergebnis aus Auf­wand und Ertrag (Über­schuss oder Fehlbe­trag) gibt Auskunft dar­über, in wie weit die Gemeinde leistungs­fä­hig ist und ob sie ihre Aufgaben mit den vorhan­de­nen Mitteln erfüllen kann.

Diese enthalten sämtliche Einzah­lun­gen und Auszah­lun­gen. Hier wer­den die Ein- und Auszah­lun­gen im Zusam­men­hang mit der lau­fen­den Verwal­tungs­tä­tig­keit sowie der Inves­ti­ti­ons- und Fi­nan­zie­rungs­tä­tig­kei­ten darge­stellt. Weiterhin geben sie im Verbund mit der Bilanz Aufschluss darüber, ob der Stadt­ ­Karls­ruhe genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um ihren ­Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nachzukommen.
 

Bilanz

Die Bilanz ist die Gegen­über­stel­lung aller Aktiva (­Ver­mö­gens­wer­te) und Passiva (Finan­zie­rung des Vermögens durch­ Ei­gen- und Fremd­ka­pi­tal) der Stadt Karlsruhe zum 31. Dezem­ber ei­nes jeden Jahres.

Die Bilanz bildet zusammen mit der Ergebnis- und Finanz­rech­nung ­so­wie den jeweiligen Teilrech­nun­gen den Jahres­ab­schluss der Stadt Karlsruhe. Der Haushalts­plan besteht aus einem Gesam­t­er­geb­nis- und einem ­Ge­samt­fi­nanz­haus­halt sowie jeweiligen Teilhaus­hal­ten, mit denen bei der Stadt Karlsruhe die Budgets der einzelnen Ämter ­ab­ge­bil­det werden.

Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts

Dieses Konzept betrachtet nicht nur kassen­wirk­same Einnahmen und Aus­ga­ben, sondern beispiels­weise auch in Teilen das Eingehen von un­ge­wis­sen Verpflich­tun­gen für die Zukunft (Rück­stel­lun­gen), oder die Wertmin­de­rung vorhan­de­nen Vermögens (Abschrei­bun­gen) als Aufwand, dem ein entspre­chen­der Nutzen gegen­über­ste­hen soll. Das Ressour­cen­ver­brauchs­kon­zept betrachtet daher im Gegen­satz ­zum Geldver­brauchs­kon­zept der bisherigen Kamera­lis­tik nicht nur den Zuwachs und die Verwendung von liquiden Mitteln.

Intergenerative Gerechtigkeit

Dies bedeutet, dass eine Generation nur das verbrau­chen soll, was sie auch er­wirt­schaf­tet. Der Wertver­lust des kommunalen Vermögens und künf­tige finan­zi­elle Belas­tun­gen wie zum Beispiel durch­ Rück­stel­lun­gen dokumen­tiert werden, sollen syste­ma­tisch und vor­sorg­lich erwirt­schaf­tet werden. Ausge­nom­men davon sind jedoch in der Kommunalen Doppik in Baden-Württem­berg die künfti­gen ­fi­nan­zi­el­len Belas­tun­gen aus den Verpflich­tun­gen der Kommunen, die aus den Pensions- und Beihil­fe­ver­pflich­tun­gen resul­tie­ren. Die Haushalts­po­li­tik soll so die Interessen nachfol­gen­der ­Ge­ne­ra­tio­nen berück­sich­ti­gen und insofern trans­pa­rent und nach­hal­tig sein. 

Haushaltsplan

Die Entschei­dung über den Haushalt der Stadt Karlsruhe ist Vor­recht des Gemein­de­rats und stellt die Weichen für die künf­tige Entwick­lung. Deswegen werden die Beratungen auch immer zu einer grund­sätz­li­chen Aussprache genutzt.

Die Verab­schie­dung des Haushalts erfolgt in drei Schritten:

  • Zunächst wird ein Haushalts­pla­n­ent­wurf von der Verwal­tung ein­ge­bracht. Der Oberbür­ger­meis­ter und die Finanz­bür­ger­meis­te­rin hal­ten dazu Haushalts­re­den.
  • Auf die Vorlage der Verwaltung antwortet der Gemein­de­rat mit grund­sätz­li­chen Stellung­nah­men sowie mit Anträgen zum Haus­halts­pla­n­ent­wurf.
  • Schließ­lich werden in einer zwei- bis dreitä­gi­gen Sitzung ­der Entwurf und die dazu einge­gan­ge­nen Anträge detail­lier­t ­dis­ku­tiert und eventuelle Änderungen vorge­nom­men. Über den so ver­än­der­ten Entwurf findet dann eine Schluss­ab­stim­mung statt.

Jahresabschluss

Nach dem Regelwerk des Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf doppischer Basis (Kommunale Doppik) hat die Stadt Karlsruhe zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Karlsruhe darzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie einer Bilanz und wird um einen Anhang erweitert. Der Jahresabschluss wird durch die Verwaltung aufgestellt und nach erfolgter Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
Der Jahresabschluss wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Im Rechenschaftsbericht wird der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage der Stadt Karlsruhe dargestellt.

Grafik zum Jahresabschluss

Beteiligungsbericht

Ein Betei­li­gungs­be­richt enthält alle wesent­li­chen Unter­neh­mens­da­ten der städti­schen Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten in zusam­men­ge­fas­s­ter Form. Er dokumen­tiert die stetig wachsende wirtschaft­li­che und finan­zi­elle Bedeutung der kommunalen Betei­li­gun­gen und Stiftungen für die Stadt Karlsruhe.

Die Stadt Karlsruhe hat einen Teil ihrer Aufgaben auf eigen­stän­dige Unter­neh­men, Stiftungen und Zweck­ver­bän­de übertragen, an denen sie als Gesell­schaf­te­rin entweder allein oder mit anderen beteiligt ist oder die als „Toch­ter­ge­sell­schaf­ten“ solcher Betei­li­gun­gen mittelbar zur Stadt Karlsruhe gehören. Der Betei­li­gungs­be­richt soll als Infor­ma­ti­ons­ba­sis dienen, um eine effiziente Gesamt­steue­rung der Betei­li­gun­gen durch das Hauptorgan der Kommune, den Gemein­de­rat, zu ermög­li­chen.

Beteiligungsbericht 2024 4,93 MB (PDF)

Beteiligungsbericht 2023 4,87 MB (PDF)

Beteiligungsbericht 2022 9,19 MB (PDF)

Ergänzend hierzu der öffentlichen Betrauungsakt 224 KB (PDF) der Stadt Karlsruhe gegenüber des Städtischen Klinikums Karlsruhe gGmbH vom 22. Oktober 2014.

Haushaltssicherung

Die städtischen Finanzen befinden sich – verstärkt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie – in einer Schieflage. Die Gesamtbetrachtung des Konzerns „Stadt Karlsruhe“ zeigt, dass die Aufwendungen strukturell stärker anwachsen als die Erträge. Daher muss die Stadt Karlsruhe mit Blick auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 bereits jetzt die erforderlichen Weichen stellen, um den Anforderungen der Rechtsaufsichtsbehörde auf Dauer gerecht zu werden.

Am 9. März 2022 unterzeichneten Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Stadt Karlsruhe eine gemeinsame Vereinbarung zur Haushaltssicherung. Mit ihrer Unterschrift gab die Verwaltungsspitze der Stadtverwaltung ein deutliches Signal, dass sie gemeinsam die Sicherung des städtischen Haushalts planen und umsetzen wird.

„Wir brauchen wieder einen Überschuss, um handlungsfähig zu bleiben und um Zukunftsinvestitionen nicht überwiegend mit Krediten finanzieren zu müssen. Ein Mehr an einer Stelle bedeutet ein Weniger an anderer Stelle“, gab Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup als Grundsatz für die kommenden Jahre aus, damit der städtische Haushalt fit für die Zukunft wird. Man müsse jetzt handeln, um dies zu erreichen.

„Wir schaffen es nur gemeinsam“, betonte Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz, die für das Thema Finanzen verantwortlich ist. Sie, der Oberbürgermeister und die weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister seien im steten Austausch mit den Amtsleitungen und den Führungskräften der städtischen Gesellschaften, um festzulegen, wie die Budgets reduziert werden können.

Im Doppelhaushalt 2022/2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung wird die Stadt Karlsruhe nach Planungsstand Januar 2022 ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können und einen Großteil der Investitionen über Kreditaufnahmen finanzieren müssen. Der aktuelle Haushalt 2022/2023 wurde daher durch das Regierungspräsidium nur unter strengen Auflagen genehmigt. Die Verschuldung der Stadt liegt derzeit bei rund 400 Millionen Euro, Ende 2023 bei voraussichtlich rund 800 Millionen Euro und würde weiter stark anwachsen, wenn seitens der Stadt Karlsruhe keine Gegensteuerung erfolgt. Konkret bedeutet das für die Verwaltung, dass ab dem Haushaltsjahr 2024 ein deutlicher Millionenbetrag einzusparen ist. Ziel des Haushaltssicherungsprozesses ist es daher in erster Linie, dauerhaft einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen.

Der Haushaltssicherungsprozess ist in drei Stufen aufgebaut:

Grafik zur Organisation des Haushaltssicherungsprozesses

Im Jahr 2021 wurden erste Weichen für die Haushaltssicherung gestellt, unter anderem durch den Bewirtschaftungsgrundsatz: „Ein Mehr an einer Stelle bedeutet ein Weniger an anderer Stelle“. Daneben wurden im Rahmen der Investitionskonferenzen sämtliche städtischen Bauprojekte aller Dienststellen diskutiert und ihre Priorisierung hinterfragt.

Für den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 wurden die Maßnahmen fortgeführt. Zusätzlich wurde das 10-Punkte-Programm umgesetzt, welches unter anderem moderate Steuererhöhungen, Mehrerträge bei den Gebühren, Einsparungen in allen Bereichen sowie Konsolidierungsbeiträge der städtischen Beteiligungen umfasst.

In der dritten Stufe richtete sich der Blick auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Nach der Prognose aus dem Januar 2022 waren ab 2024 die stadtweiten Budgets in jedem Haushaltsjahr um jeweils 60 Millionen Euro zu reduzieren, um zumindest den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Einsparvorgabe von 60 Millionen Euro sollte durch die Erarbeitung von Maßnahmen erreicht werden. Grundsätzlich wäre darüber hinaus die Erwirtschaftung eines Haushaltsüberschusses erstrebenswert. Anstelle von Bankdarlehen sollen in Zukunft bei Investitionen wieder verstärkt Eigenmittel zur Finanzierung dienen. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollten über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Gleiches galt für 2025.

Der Haushaltssicherungsprozess sah die Federführung der Maßnahmenerarbeitung bei den Fachdezernaten und ihren Fachdienststellen, beziehungsweise Beteiligungsgesellschaften. In diesem sogenannten „Bottom-up-Prozess“ trug die Verwaltungsspitze dem ausdrücklichen Wunsch der Dienststellen und Beteiligungsgesellschaften Rechnung, eigene, aus fachlicher Sicht entstehende Vorschläge zur nachhaltigen Reduzierung des (finanziellen) Ressourcenverbrauchs erarbeiten zu können.

Denkanstöße und Unterstützung in diesem Prozess erhielten die Dezernate und Dienststellen durch einen zur Verfügung gestellten Instrumentenkoffer aus den Querschnittsbereichen Finanzen, Personal, internem Flächen- sowie Verwaltungsmanagement. Dieser umfasste acht Impulse, welche von der Aufgabenkritik und Prozessoptimierung über die Reduzierung von Büroflächen bis hin zur Akquise von Fördermitteln reichen. Während des gesamten Prozesses wurden die Vorgehensweise und die Ergebnisse transparent gegenüber den Mitarbeitenden und der Bevölkerung über verschiedene zielgruppenorientierte Kommunikationskanäle kommuniziert.

Mit 199 Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ihr selbstgestecktes Ziel erreicht, für das Haushaltsjahr 2024/2025 eine Einsparsumme von jeweils 60 Millionen Euro zu erzielen. Das Gesamtpaket wurde dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 20. Dezember 2022 vorgestellt.

Durch den Haushaltssicherungsprozess verbesserte sich das Gesamtergebnis in der Planung in 2024 von minus 102 Millionen Euro auf minus 41 Millionen Euro. Des Weiteren muss das verbleibende Defizit durch Mehrerträge bei den Finanz­zuweisungen und darüber hinaus bei der Gewerbesteuer erwirtschaftet werden.

Auf der anderen Seite belasten die Entwicklungen auf dem Energiemarkt, die allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen, aber auch die höhere Verlustabdeckung von Beteiligungsergebnissen, wie beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Klinikum, auch das Haushaltsergebnis der Stadt Karlsruhe. Trotz der Zielerreichung aus der Haushaltssicherung war daher für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wiederum von einem Anstieg des Defizits auszugehen. Entsprechend wurde in dieser 3. Stufe ein zweiter Teil des Haushaltssicherungsprozesses in Höhe von nunmehr rund 60 Millionen Euro erforderlich. Die Rahmenbedingungen sowie der Prozessablauf waren dabei analog zur Haushaltssicherung Teil 1.

Um das neu entstandene Defizit auszugleichen, hat die Stadtverwaltung ein weiteres Maßnahmenpaket in einer Gesamthöhe von 31 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025 entwickelt. Dieses wurde in der Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2023 erstmals öffentlich vorgestellt.

Sowohl die Maßnahmen aus Haushaltssicherung Teil 1 als auch die Maßnahmen aus Haushaltssicherung Teil 2 wurden in der Aufstellung des Doppelhaushaltsentwurfs 2024/2025 berücksichtigt; sie sind somit im Haushaltsplanentwurf enthalten. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde am 25. Juli 2023 in den Gemeinderat eingebracht und weist im Ergebnishaushalt ein Defizit von rund 38 Millionen Euro für das Jahr 2024 aus. Dieses soll durch die Bewirtschaftung während des Haushaltsvollzugs ausgeglichen werden.

Der Gemeinderat wird nun im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 im November 2023 eine endgültige Entscheidung über die Umsetzung aller Maßnahmen von Teil 1 und Teil 2 treffen.

Filme zum Thema Stadtfinanzen

Das Thema Haushalt und Haushaltssicherung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit den Erklärvideos möchten wir Ihnen die Thematik rund um die Struktur sowie Funktionsweise des städtischen Haushalts (Filme 1 und 2) erleichtern und den Haushaltssicherungsprozess (Filme 3 und 4) vorstellen.

Zahlungsverkehr

Überblick über die aktuellen Bankverbindungen der städtisch geführten Konten und über das SEPA-Lastschriftverfahren beziehungsweise Einzugsermächtigung.

Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
BIC: KARSDE66XXX

BBBank Karlsruhe
IBAN: DE55 6609 0800 0002 4127 05
BIC: GENODE61BBB

Volksbank Karlsruhe
IBAN: DE74 6619 0000 0010 0110 19
BIC:GENODE61­KA1

Postbank Karlsruhe
IBAN: DE18 6601 0075 0000 0037 56
PBNKDEFF660

Wenn Sie mit einer Spende mildtätige und gemein­nüt­zige Zwecke der Stadt Karlsruhe fördern möchten, bitten wir Sie, den S­pen­den­grund bezie­hungs­weise den Verwen­dungs­zweck eindeutig in der Referenz der Überwei­sung zu nennen.

Mit der Single Euro Payments Area (SEPA) wurde der Zah­lungs­ver­kehr für Überwei­sun­gen und Lastschrif­ten im Euroraum ­stan­dar­di­siert. Ziel ist der einheit­li­che Euro-Zahlungs­ver­kehr.

Wie wird mit SEPA eine Lastschrift/Einzugsermächtigung erteilt?

Kunden, die künftig am Lastschrift­ver­fah­ren teilnehmen wollen, können das notwendige SEPA-Basis­las­tschrift­man­dat auch online er­tei­len.

Wichtig in diesem Zusam­men­hang ist, dass das ausge­druckte Mandat un­ter­schrie­ben an die Stadt Karlsruhe gesendet wird. Manda­te ohne Unter­schrift sind ungültig.

Lastschrift erteilen

 

Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse (VigI)

Die Stadtkämmerei unterstützt Veranstalter*innen von Festen und anderen Veranstaltungen mit Zuschüssen für bestimmte Leistungen, die bisher unentgeltlich von der Stadt zur Verfügung gestellt worden sind.

Kontakt:

Übernachtungssteuer (City Tax) in Karlsruhe

Hier ist ein Paar zu sehen, welches ein Hotel besucht.
Hier ist ein Paar zu sehen, welches ein Hotel besucht.
Hier ist ein Paar zu sehen, welches an der Hotelrezeption steht.
Hier ist ein Paar an der Hotelrezeption zu sehen.
Hier ist ein Paar in einem Hotel zu sehen.

Karlsruhe, die erste und einzige deutsche UNESCO-Stadt, ist für ihre herausragende Infrastruktur und vielfältigen Annehmlichkeiten bekannt.

Von historischen Sehenswürdigkeiten bis hin zu modernen Freizeiteinrichtungen bietet unsere Stadt ein reichhaltiges Angebot für Besuchende aus aller Welt. Diese erstklassige Infrastruktur erfordert jedoch kontinuierliche Instandhaltung und gelegentlichen Ausbau, um den hohen Standards gerecht zu werden, die Karlsruhe zu einem attraktiven Ziel für Touristen und Geschäftsreisende machen.

Aus diesem Grund wurde in Karlsruhe ab 1. Juli 2025 die Übernachtungssteuer (City Tax) eingeführt. Diese Steuer wird von übernachtenden Gästen erhoben und dient dazu, die laufenden Kosten für die Instandhaltung und Verbesserung unserer städtischen Infrastruktur zu decken.

Übernachtungssteuersatzung 77 KB (PDF)

Anzeige Beherbergungsbetrieb 127 KB (PDF)

Steueranmeldung zur Übernachtungssteuer (City Tax) Steuerjahr 2025 194 KB (PDF)

Steueranmeldung zur Übernachtungsteuer (City Tax) Steuerjahr 2025 nicht rechnend 150 KB (PDF)

Steueranmeldung zur Übernachtungsteuer (City Tax) Steuerjahre 2026 - 2027 260 KB (PDF)

Steueranmeldung zur Übernachtungsteuer (City Tax) Steuerjahre 2026 - 2027 nicht rechnend 252 KB (PDF)

 

Hinweis: Bitte speichern Sie sich die Steueranmeldung zur Übernachtungsteuer lokal ab. Bei der Verwendung des Formulars im Vorschaufenster kann es je nach Browser zu Problemen bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer kommen.

 

Ausfüllhilfe zur Steuererklärung 139 KB (PDF)

FAQs Übernachtungssteuer – deutsch 208 KB (PDF)

FAQs Übernachtungssteuer – englisch 230 KB (PDF)

FAQs Übernachtungssteuer – französisch 240 KB (PDF)

 

Kontakt:

Stadtkämmerei
Kommunale Steuern
Adlerstraße 20 a

0721 133-2204

0721 133-2205

0721 133-2207

Aktuelle Meldungen

Das Karlsruher Rathaus

Stadt Karlsruhe verfügt Stellenbesetzungssperre

Prognose der Zinslast der Stadt Karlsruhe

Blick auf die Finanzen

Blick in den Bürgersaal während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027.

Kompromiss gefunden, Satzung beschlossen

geparkte Autos am Straßenrand

Hängepartie bei den Parkgebühren

Luftaufnahme des Rheinstrandbad

Keine Pause für das "Rappele"

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup spricht zum Thema der Woche

Haushaltsberatungen im Gemeinderat

Blick auf die Bürgermeisterbank während der Haushaltsberatungen.

Genehmigungsfähigkeit in Sichtweite

Gebäudeansicht der Volkshochschule und des Internationalen Bildungszentrums  von außen

VHS Karlsruhe erhält mehr Zuschüsse

Der Weihnachtsbaum steht auf dem Marktplatz  vor dem Rathaus

Bäume, Beleuchtung und Spielplätze

In einem Brunnen fließt Wasser.

Moderate Kürzungen bei Zierbrunnen

das Haushaltsdefizit hat auch Auswirkungen auf den Zoo.

Beim Zoologischen Stadtgarten wird gespart

Außenansicht Prinz-Max-Palais

Keine Kürzungen im Stadtmuseum

Schulsituationen

Flexibilität bleibt erhalten

Kuscheltiere sitzen auf selbst konstruierten Stühlen im Kindergarten

Vorbehalt bei Regelung zum Geschwisterkindzuschuss

Ausgefüllte Postkarten der Petition "Geht's noch Karlsruhe".

Sparen mit Ausnahmen im Kulturbereich

geparkte Autos am Straßenrand

Bewohnerparken soll teurer werden

Fassade des Rathaus bei schönem Wetter

Haushaltsberatungen beginnen mit Hauptverwaltung

Buchstaben KLIMA

Ja zu Fonds für Klimaanpassung

Gemeinderatssitzung zur Einbringung des Entwurfs zum Doppelhaushalts im Bürgersaal

Haushaltsberatungen: Gemeinderat tagt vom 16. bis 18 Dezember

OB Dr. Frank Mentrup spricht zum Thema der Woche

Rückblick auf die Informationsveranstaltung

Bei der Infoveranstaltung zur aktuellen Haushaltslage beantworteten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Fragen des Publikums.

Sparmaßnahmen diskutiert: Stadtspitze im Dialog mit Bürgerschaft

Schriftzug über Glastüre am Eingang zum Rathaus

Steuerschätzung: Keine weitere Verschlechterung des Gesamtergebnisses

Die Krise als Chance verstehen, dafür warb CDU-Stadträtin Betti-na Meier-Augenstein.

Fokus auf städtische Kernaufgaben lenken

Deutliche Kritik zu den geplan-ten Kürzungen äußerte Stadträtin Anne-Kathrin Berghoff (Die Lin-ke-Fraktion).

Heftige Kritik an den Kürzungen

Stadtrat Andreas Seidler hielt die Haushaltsrede für die AfD-Fraktion.

Hin zu mehr Bürgernähe

Fabian Gaukel hielt die Haushaltsrede für die Volt-Fraktion.

„Letzte Zitrone ist ausgequetscht“

Sonja Döring setzte für die KAL-Fraktion Schwerpunkte im Karlsruher Haushalt.

Für Teilhabe und Kultur

Dr. Clemens Cremer (Die Grünen) spricht sich für den  Dialog mit sozialen Diensten aus, „anstatt auf das Rasenmäherprinzip zu setzen“.

Dem lebenswerten Gemeinwesen verpflichtet

Einzelstadtrat Friedemann
Kalmbach nahm auch den Gemeinderat
in die Verantwortung für die Haushaltslage.

Wildwuchs stutzen

Kritisches Hinterfragen sei notwendig, argumentierte Dr. Stefan Noé.

Mehr wie ein Konzern handeln

Weniger ich und mehr wir, forderte Mathias Tröndle in seiner Rede.

Gießkanne und Rasenmäher haben ausgedient

Taschenrechner und Dokumente

Informationsveranstaltung zum Haushalt der Stadt Karlsruhe

Belebter Marktplatz mit Menschen  und Blick auf das Rathaus

Informationsveranstaltung zur Haushaltslage der Stadt Karlsruhe

Luftaufnahme des Klärwerks

Anstieg bei Abwassergebühren

Ein weißer Hund bekommt ein Leckerli.

Zwölf Euro mehr pro Vierbeiner

Kinder und Erzieher lesen gemeinsam ein Buch

Qualität der Betreuung weiter gewährleistet

Pressegespräch Haushaltssicherung Stufe 4

Doppelhaushalt 2026/2027: Einsparvorschläge vorgestellt

Der OB spricht in seiner Sommer-PK über die Aufstellung des Haushalts 2026/27

Sommer-PK des Oberbürgermeisters

Impression von der Sommer-PK von OB Mentrup auf der Dachterrasse des KVV-Gebäudes.

Schwierige und emotionale Diskussionen im Herbst

Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz stellt die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2026/2027 vor.

Rede der Finanzdezernentin: Genehmigung am seidenen Faden

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup bei seiner Haushaltsrede im Bürgersaal.

Rede von OB Mentrup: „Wir müssen uns mehr denn je fokussieren“

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup (mitte) und Finanzdezernentin Gabriele Luczak-Schwarz auf der Pressekonferenz zur Einbringung des Doppelhaushalts.

„Mit Volldampf auf die Wand zu“

Foto Eingang des Rathauses Karlsruhe am Marktplatz mit Schriftzug Rathaus

Doppelhaushalt 2026/2027 wird eingebracht

Teller mit  Salat auf Tablett und Sparschwein im Hintergrund in der Karlskantine

Vorgeschmack auf künftige Diskussionen: Haushaltssperre aufgehoben

Schriftzug über Glastüre am Eingang zum Rathaus

Gemeinderat hebt Haushaltswirtschaftliche Sperre auf

Menschen auf dem Marktplatz vor dem Rathaus bei schönem Wetter

"Das werden die Bürger spüren"

belebter Marktplatz mit Menschen  und Blick auf das Rathaus

Haushaltswirtschaftliche Sperre: Vorschläge werden für Diskussion im Gemeinderat plausibilisiert

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