Entwicklung im Sozialen
Besonders dramatisch entwickeln sich die Sozialausgaben in Karlsruhe: Von 421,3 Millionen Euro im Jahr 2015 sollen sie auf 690,1 Millionen Euro in 2026 und 708,3 Millionen Euro in 2027 ansteigen. Nach Abzug der Erträge müssen 444,3 Millionen Euro (2026) beziehungsweise 460 Millionen Euro (2027) aus kommunalen Mitteln finanziert werden.
Am Beispiel der Eingliederungshilfe wird das strukturelle Problem besonders deutlich. „Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist die Leistungsstruktur bei der Eingliederungshilfe komplexer geworden“, erklärte die Bürgermeisterin. Das Problem: „Von den Ausgaben werden von Land und Bund lediglich rund 11 Prozent finanziert. Der Rest muss durch kommunale Mittel gegenfinanziert werden.“ Eine deutliche Steigerung bei den Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern (2014 bezogen 1.629 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe, 2024 2.742 Personen) lasse die Bruttoausgaben steigen, führte die Erste Bürgermeisterin aus: „Betrugen die Bruttoausgaben 2015 noch 49 Millionen Euro, stiegen sie in 2024 auf 93,5 Millionen Euro an. Für 2026 planen wir 119,7 Millionen Euro und 2027 128,8 Millionen Euro ein.“
Wer bestellt, der bezahlt
Besonders verheerend für das Stadtsäckel sei die Verletzung des Konnexitätsgrundsatzes – des verfassungsrechtlichen Prinzips, wonach derjenige, der neue Aufgaben auf die Kommunen überträgt, auch deren Finanzierung sicherstellen muss. Nach dem Motto ‚Wer bestellt, bezahlt‘ sollen Bund und Länder die Kosten für Gesetze tragen, die sie den Kommunen auferlegen. Doch genau das funktioniere nicht: „Zwar hat das Land den konnexitätsrechtlichen Ausgleich nach dem Bundesteilhabegesetz grundsätzlich anerkannt“, erklärt Luczak-Schwarz. „Jedoch haben wir bisher nur geringe Abschlagszahlungen erhalten.“ Die Fächerstadt muss daher in Vorleistung gehen.
Personalkosten explodieren
Auch im Personalbereich zeigt sich eine dramatische Entwicklung. „Der Personalaufwand der städtischen Dienststellen umfasst nahezu 25 Prozent unserer Gesamtaufwendungen“, betonte Luczak-Schwarz. In den letzten zehn Jahren wurden 853 neue Stellen geschaffen. Damit ist der Personalaufwand seit 2015 von rund 299 Millionen Euro auf 476 Millionen Euro in 2025 angewachsen. Angesichts der finanziellen Situation habe man daher nun das zentrale Stellenschaffungsverfahren bis auf weiteres ausgesetzt. Neue Stellen werde es nur mit verbindlicher Gegenfinanzierung von mindestens 80 Prozent geben, so die Erste Bürgermeisterin. Doch nicht nur wird es bis auf wenige gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen keine neuen Stellen geben, die Verwaltung soll ihre Personalkosten bis 2030 dauerhaft um 7,9 Prozent senken und dafür Konzepte zum stufenweisen Rückbau von Planstellen entwickeln.
VBK-Defizit verdreifacht
Auch die städtischen Beteiligungen entwickeln sich nicht positiv. „Flossen 2015 noch 42,8 Millionen Euro als Nettozahlung an die Beteiligungen, waren es 2023 inklusive der Zahlungen an die Eigenbetriebe 222,3 Millionen Euro. In 2024 waren es 226,8 Millionen Euro.“ Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) sind ein besonders drastisches Beispiel. Im Jahr 2015 schlossen die VBK mit einem Defizit von 27,3 Millionen Euro ab. „In 2024 ist das Defizit deutlich auf 96,2 Millionen Euro angestiegen“, erklärt Luczak-Schwarz – eine Verdreifachung binnen neun Jahren. Als Ursache nennt die Erste Bürgermeisterin vor allem das ungebremst steigende strukturelle Defizit der VBK und die von Bund, Land – „aber auch von uns“ – forcierten Qualitätssteigerungen in Ausbau und Modernisierung. Aber auch die seit 2022 zu leistenden Pachtzahlungen und Betriebskosten für den Stadtbahntunnel in der Kaiserstraße beeinflussen die Bilanz. Beim Städtischen Klinikum ist die Situation noch dramatischer, schließt das Wirtschaftsjahr 2024 dort mit einem Defizit von fast 32,9 Millionen Euro ab. Ohne städtische Hilfe wäre bereits die Insolvenz eingetreten.
Strukturelle Schieflage
Die strukturelle Schieflage wird durch eine prägnante Zahl deutlich: „Die Kommunen erhalten im Moment 14 Prozent der Steuereinnahmen, müssen jedoch 25 Prozent der Ausgaben schultern. Dass dies auf Dauer nicht funktionieren kann, ist für jede und jeden nachzuvollziehen", betonte Luczak-Schwarz. Die Folge: „Wir sind weder in der Lage, die gesetzliche Verpflichtung, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, einzuhalten, noch können wir unserer Verantwortung zur Generationengerechtigkeit nachkommen.“