Menü
- Stadt & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Umwelt & Klima
- Kultur & Freizeit
- Mobilität & Stadtbild
- Wirtschaft & Wissenschaft
In Deutschland ankommende Geflüchtete werden nach Aufnahmequoten auf die Bundesländer verteilt. Baden-Württemberg nimmt so rund 13 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland auf. Hier werden sie zunächst im Ankunftszentrum in Heidelberg registriert und können dort ihren Asylantrag stellen. Asylbewerberinnen und -bewerber, über deren Antrag nicht zeitnah entschieden werden kann sowie Menschen aus sogenannten Sicheren Herkunftsländern werden in die Landeserstaufnahmestellen (LEA) verbracht.
In den übrigen Fällen erfolgt die Verteilung auf die Stadt- und Landkreise in die sogenannte vorläufige Unterbringung. Dort verbleiben sie, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen beziehungsweise ein Aufenthaltstitel erteilt wurde – längstens jedoch 24 Monate.
Aus der vorläufigen Unterbringung erfolgt dann die Verteilung auf die Gemeinden in die Anschlussunterbringung.
Weitere Informationen zur Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten
Die Stadt Karlsruhe befindet sich im landesinternen Verteilverfahren in einer Sonderrolle. Im Stadtgebiet unterhält das Regierungspräsidium Karlsruhe eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) und daher ist die Stadt grundsätzlich von der vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern befreit.
Ausgenommen von dieser Sonderregelung, ist die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA) und die Aufnahme von sogenannten Kontingentgeflüchteten. Kontingentgeflüchtete sind bereits als schutzberechtigte anerkannt und durchlaufen kein Asylverfahren oder sonstiges Anerkennungsverfahren. Daher erfolgt die Zuweisung direkt in die aufnehmenden Kommunen.
Darüber hinaus kann die Stadt auf freiwilliger Basis Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufnehmen. Dies geschieht dann meist aus familiären, politischen oder medizinischen Gründen.
Die in Karlsruhe aufgenommenen Geflüchteten werden vorübergehend in den städtischen Übergangsunterkünften untergebracht, bis sie eigenen Wohnraum gefunden haben. Ausgenommen sind hier unbegleitete Minderjährige, für diese Personengruppe gilt ein gesondertes Aufnahmeverfahren.
In den Unterkünften stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern die Beratungsangebote des Ökumenischen Migrationsdienstes zur Verfügung. Hier erhalten sie Unterstützung bei ausländerrechtlichen Fragen, der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, dem Spracherwerb, aber auch zu Alltagsproblemen.
Die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger, also der Kinder und Jugendlichen, die ohne ihre Erziehungs- oder Sorgeberechtige nach Deutschland einreisen und keine Papiere bei sich haben, liegt im städtischen Zuständigkeitsbereich.
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) werden durch Fachkräfte der Sozial- und Jugendbehörde einer Altersschätzung unterzogen um festzustellen, ob sie als Minderjährige oder als Erwachsene weiter behandelt werden. In Zweifelsfällen wird eine medizinische Altersfeststellung beauftragt. Die hierfür erforderliche Anordnung erfolgt nach der obligatorischen erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Ausländerbehörde.
Wenn die Person als volljährig eingeschätzt wird, wird sie der LEA übergeben und als volljährig registriert.
Wenn die Person als minderjährig eingeschätzt wird, wird diese unmittelbar nach § 42a SGB VIII in einer Inobhutnahmeeinrichtung in Karlsruhe in Obhut genommen.
Danach wird der minderjährige Flüchtling in der Regel in eine vollstationäre Wohngruppe verlegt und die weitere Perspektive wird im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem jungen Menschen, seinem/ihrem Vormund, den Betreuern der Wohngruppe und dem Allgemeinen Sozialen Dienst geklärt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Karlsruhe verfügt über eine breite Angebots- und Beratungslandschaft für neu Zugewanderte und Geflüchtete.
Um sich schnell zurechtzufinden, können sie sich auf den untenstehenden Portalen über Angebote informieren. Wichtige Beratungsstellen zu unterschiedlichen Themen und Zielgruppen finden Sie auch auf der Internetseite Beratung für Migrantinnen und Migranten.
Bündnis zur Unterstützung von Geflüchteten in Karlsruhe (bunt)
Der Veranstaltungskalender des Bündnisses sammelt Angebote, die sich vorwiegend an Geflüchtete aus der Landeserstaufnahme richten. Einige Angebote sind aber generell für alle Hilfesuchenden offen.
Ankommen in Karlsruhe- AniKA
Das Bündnis AniKA – Ankommen in Karlsruhe informiert über Fragen zum Ankommen in Leben in Karlsruhe und stellt eine Übersicht mit Angeboten für Neuzugewanderte in Karlsruhe zusammen.
Der Weg über das Mittelmeer gilt als eine der gefährlichsten Fluchtrouten weltweit und fordert immer wieder das Leben zahlreicher Menschen. Seit 2014 sind dort über 22.000 Todesfälle offiziell registriert worden. Die Entscheidung zur Rettung von Menschen aus Seenot darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob es sich um Geflüchtete oder um Seeleute eines Handelsschiffes handelt. Daher hat die Stadt Karlsruhe sich am 26. Februar 2019 zum Sicheren Hafen erklärt und somit die Bereitschaft signalisiert, aus Seenot gerettete Geflüchtete in Karlsruhe aufzunehmen.
Eine direkte Aufnahme durch die Kommunen ist in der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich. Hier muss zunächst die Bundesregierung über die Aufnahme der Menschen entscheiden. Nur dann können diese auf die Bundesländer und Kommunen verteilt werden. Karlsruhe hat hier die Bereitschaft zur Aufnahme signalisiert und konnte so bereits aus Seenot gerettete Geflüchtete aufnehmen
Der Beschluss des Gemeinderates ist auch als politisches Zeichen zu sehen, um langfristig eine tragfähige politische Lösung der Krise im Mittelmeer zu erreichen. Nur so lassen sich weitere Tragödien im Mittelmeer verhindern. Zu diesem Zweck hat sich Karlsruhe den Städtebündnis Städte Sicherer Häfen angeschlossen, welches eben diese Veränderungen auf politischer Ebene erreichen will.
Sozial- und Jugendbehörde
Büro für Integration