Menü
- Stadt & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Umwelt & Klima
- Kultur & Freizeit
- Mobilität & Stadtbild
- Wirtschaft & Wissenschaft
Informationen gemäß § 20 Absatz 4 VOB/A
Die Stadt Karlsruhe informiert als Auftraggeber fortlaufend Unternehmen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Bei Beschränkter Ausschreibung werden Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmer vergeben.