Menü
eService
Direkt zu
Suche

Aktuelle Vorinformationen zu Vergaben der Stadt Karlsruhe

Informationen gemäß § 20 Absatz 4 VOB/A

Die Stadt Karlsruhe informiert als Auftrag­ge­ber fortlau­fen­d Un­ter­neh­men über beabsich­tigte Beschränkte Ausschrei­bun­gen nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A ab einem voraus­sicht­li­chen ­Auf­trags­wert von 25.000 Euro ohne Umsatz­steuer.

Bei Beschränk­ter Ausschrei­bung werden Bauleis­tun­gen im vor­ge­schrie­be­nen Verfahren nach Auffor­de­rung einer beschränk­ten ­Zahl von Unter­neh­mer vergeben.

0 Ergebnisse gefunden

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben