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Die Straße – Ein kommunales Infrastrukturband

Die heutigen Ansprüche an die Straßen und Wege sind entspre­chend unserer indivi­dua­li­sier­ten modernen Gesell­schaft äußerst vielschich­tig. So sollen Straßen schnell von A nach B verbinden, sicher und möglichst lärmarm sein, aber auch ästhe­ti­schen Ansprüchen genügen und vieles mehr.

Das Foto zeigt eine Straßenkreuzung als Symbolbild für kommunales Infrastrukturband

Die Straße

Abhängig von den generellen städte­bau­li­chen Zielen und Grund­sät­zen werden hier die Nutzungs­an­sprü­che der verschie­de­nen ­Ver­kehrs­teil­neh­mer, wie Fußgänger- und Radverkehr, Kraftfahrzeuge, Busse, Stra­ßen­bah­nen und Parkflä­chen berück­sich­tigt.

Neben den städtebaulichen Zielen und den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen treten ­so­ziale Ansprüche wie Aufenthalt, Kommu­ni­ka­tion, Spielen, Geschäfts­aus­la­gen, Arbeiten in den Seiten­räu­men und der Bedar­f nach Begrünung und Beleuch­tung auf.

Die Ausprägung dieser ­Nut­zungs­an­sprü­che variiert dabei stark in Abhän­gig­keit von den über­ge­ord­ne­ten grund­sätz­li­chen verkehr­li­chen und städte­bau­li­chen Vor­ga­ben. Hierzu gehört zum Beispiel immer ein Min­dest­flä­chen­be­darf für die Fahrzeuge des Rettungs- und Not­diens­tes, der Feuerwehr, der Müllent­sor­gung sowie des all­ge­mei­nen Liefer­ver­kehrs.

Das Innenleben der öffent­li­chen Straße beinhaltet im Regel­fall ­die gesamte Infra­struk­tur der Ver- und Entsorgung einer ­Ge­meinde.

Dazu gehören zunächst die Leitungs­tras­sen für die Wasser- und Energie­ver­sor­gung, die Telekom­mu­ni­ka­tion sowie die ge­ord­nete Regen- und Schmutz­was­se­rent­sor­gung aller Haushalte. Neben diesen klassi­schen Erschlie­ßungs­kom­po­nen­ten ergän­zen ­über­re­gio­nale Versor­gungs­lei­tun­gen, wie Hochdruck-, Wasser- und Gas­lei­tun­gen, Hochspan­nungs­ka­bel sowie unter­schied­lichs­te pri­vate Kommu­ni­ka­ti­ons­netze die Leitungs­in­fra­struk­tur.
Ebenfalls im Untergrund liegen die Straßen­be­leuch­tungs­ka­bel sowie in wich­ti­gen Straßen­zü­gen und vor allem im Kreuzungs­be­reich wich­ti­ger Straßen, Steuer- und Signal­ka­bel für die Ver­kehrs­be­triebe und für Ampel­an­la­gen aller Art.

Damit sich alle diese Ver- und Entsor­gungs­lei­tun­gen im un­ter­ir­di­schen Straßen­raum nicht gegen­sei­tig ins Gehege kommen, gibt es für die geordnete Aufteilung des Straßen­rau­mes eine ent­spre­chende Industrie-Norm (DIN 1998) als Richt­schnur.

Abwas­ser­kanäle und Fernw­är­me­lei­tun­gen werden vorzugs­weise in der Fahr­bahn verlegt, Versor­gungs­lei­tun­gen dagegen in den Geh­weg­be­rei­chen. Häufig müssen jedoch auch Gas- und Was­ser­lei­tun­gen in der Fahrbahn verlegt werden, weil immer mehr T­e­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­bel, Straßen­be­leuch­tungs­ka­bel und Kabel von Licht­si­gnal­an­la­gen die Gehweg­breite voll beanspru­chen und gleich­zei­tig noch die erfor­der­li­chen Abstände zu Bäumen zu be­rück­sich­ti­gen sind. In Karlsruhe ist hierfür die Baum­schutz­ver­ord­nung maßgebend.

In den rund 1.300 Kilometer öffent­li­chen Straßen in Karls­ru­he ­kommt auf diese Weise ein unter­ir­di­sches Infra­struk­tur­netz von circa 8.600 Kilometer zusammen. Dieser Wert gliedert sich dabei in folgende Teilbe­rei­che auf: Abwasserkanäle,Fernwärme, Straßeneinläufe, Telekommunikation, Gas, Wasser und Strom.

 

Die Abbildung zeigt die grafische Darstellung des Straßenuntergrunds mit Kanälen und Leitungen.

Straßenbetrieb

Der Bereich Straßenbetrieb des Tiefbauamtes betreut circa 1.300 Kilometer Straßennetz.

Das Stadtgebiet ist hierzu in fünf Zuständigkeitsbereiche unterteilt. Dies sind die Baubezirke Ost und West sowie die Ortsverwaltungen Grötzingen, Wettersbach und Neureut, welche mit der Erhaltung der Straßen und den dazugehörigen Geh-, Rad- und Wirtschaftswegen betraut sind.

Baumaßnahmen und Leitungsverlegungen, jährlich rund 3.700 Vorgänge, werden im oder in direktem Umfeld des öffentlichen Raums fachtechnisch begleitet.

Zur Erhaltung der Flächen ist eine detaillierte, lückenlose und wiederkehrende Zustandsermittlung eminent wichtig. Das gesamte Stadtgebiet wird turnusmäßig in Augenschein genommen und digital erfasst. Bei der Auswertung der Ergebnisse werden die Erhaltungsmaßnahmen für die kommenden Doppelhaushalte priorisiert.

Baumaßnahmen zur Erhöhung der Vernetzung von Geh- und Radwegen sind Teil des Aufgabengebiets. In die Unterhaltung der Anlagen werden die neuesten Erkenntnisse der Barrierefreiheit und aktuelle Richtlinien integriert. Neue Materialien, wie lärmoptimierter Asphalt – LOA – kommen an geeigneter Stelle zum Einsatz, zum Beispiel wenn hohe Fahrgeschwindigkeiten zu erwarten sind.

Viele Baumaßnahmen werden bürgernah begleitet und bei Bedarf vor Ort kommuniziert. Bordsteinabsenkungen für Hof- und Garageneinfahrten sind in Abstimmung mit den Belangen des öffentlichen Raums Teil der Umbautätigkeiten.

 

Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzungen können die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen.

Um Gefahrenstellen und Beeinträchtigungen des Verkehrs zu vermeiden, muss der Luftraum über öffentlichen Verkehrsflächen von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Sichtfelder dürfen durch Hecken, Sträucher, Bäume oder sonstige Pflanzungen nicht eingeschränkt werden.

Bewuchs aus den privaten Grundstücken auf die Verkehrsflächen ist ein wiederkehrender Vorgang. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden durch Hinweise auf Sicherheitsdefizite, wie zum Beispiel eingeschränkte Sicht,  Begegnungsverkehr oder aus Pflegegründen gebeten, den Bewuchs auf den privaten Bereich zurückzuschneiden.

Grafik: Freizuhaltendes Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Die Abbildung zeigt die Sanierung einer Straße

Sondernutzungen der Straße

Eine Sonder­nut­zung ist er­for­der­lich, wenn Sie die Straße über den Gemein­ge­brauch, also den bestim­mungs­ge­mä­ßen Gebrauch hinaus nutzen wollen. Die Sondernutzung einer Straße ist im Straßengesetz für Baden-Württemberg geregelt und durch die Sondernutzungssatzung der Stadt Karlsruhe konkretisiert. Für Sondernutzungen sind verschiedene Ämter stadtintern zuständig.

Die Anträge zu Sondernutzungen benötigen in der Regel 14 Tage Bearbeitungszeit. Bitte stellen Sie daher einen Antrag für eine Sondernutzung rechtzeitig.

 

Sie möchten als Unternehmen die Straße zu baulichen Zwecken nutzen. Beispielsweise zum Aufstellen von:

  • Gerüsten oder Bauzäunen
  • Schuttmulden und Containern
  • Kränen, Hubsteigern oder Schrägaufzügen
  • Temporäre Toilettenanlagen
  • Lagerung von Materialien, insbesondere Baumaterial
  • Abstellen und Nutzung von Maschinen, Fahrzeugen und Arbeitsgeräten
  • Baustelleneinrichtungen
  • Haltverbotszeichen
  • Sonstige Nutzung der Straße zu baulichen Zwecken

Sie möchten als Privatperson die Straße zu baulichen Zwecken nutzen. Beispielsweise zum Aufstellen von:

  • Schuttmulden und Containern
  • Haltverbotszeichen

Sie möchten die Straße gewerblich nutzen für:

  • Einen Warenverkauf jeder Art
  • Warenauslagen und Werbeaufsteller
  • Die Aufstellung von Sitzterrassen für den Verzehr von Speisen und Getränken oder sonstigem Mobiliar für den Aufenthalt im öffentlichen Raum
  • Den Einbau von Bodenhülsen für Schirmständer
  • Den Betrieb von Infoständen und Werbeveranstaltungen
  • Verteilung von Flyern und sonstigen Informationen
  • Straßenmusik
  • Eine sonstige gewerbliche Betätigung im öffentlichen Straßenraum

Sie möchten die Straße nutzen für:

  • Straßenkunst
  • Das Aufstellen von Blumenkübeln
  • Sonstige Nutzung, welche nicht erlaubnisfrei ist

Hinweis:

Für die Nutzung des Luftraums über der Straße benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung. Zum Beispiel für Werbeanlagen oder Warenautomaten.

Für die Nutzung einer Straße wegen einer Veranstaltung benötigen Sie eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung.

Die Abbildung zeigt ein Baustellenwarnzeichen

Verzeichnis der Straßennamen

Enthalten sind alle Karlsruher Straßen und Plätze, mit dem Zeitpunkt der Benennung, eventuellen früheren Namen und einer kurzen Erklärung der Namensherkunft.

Tiefbau und Verkehrsinfrastruktur

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