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Die heutigen Ansprüche an die Straßen und Wege sind entsprechend unserer individualisierten modernen Gesellschaft äußerst vielschichtig. So sollen Straßen schnell von A nach B verbinden, sicher und möglichst lärmarm sein, aber auch ästhetischen Ansprüchen genügen und vieles mehr.
Abhängig von den generellen städtebaulichen Zielen und Grundsätzen werden hier die Nutzungsansprüche der verschiedenen Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger- und Radverkehr, Kraftfahrzeuge, Busse, Straßenbahnen und Parkflächen berücksichtigt.
Neben den städtebaulichen Zielen und den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen treten soziale Ansprüche wie Aufenthalt, Kommunikation, Spielen, Geschäftsauslagen, Arbeiten in den Seitenräumen und der Bedarf nach Begrünung und Beleuchtung auf.
Die Ausprägung dieser Nutzungsansprüche variiert dabei stark in Abhängigkeit von den übergeordneten grundsätzlichen verkehrlichen und städtebaulichen Vorgaben. Hierzu gehört zum Beispiel immer ein Mindestflächenbedarf für die Fahrzeuge des Rettungs- und Notdienstes, der Feuerwehr, der Müllentsorgung sowie des allgemeinen Lieferverkehrs.
Das Innenleben der öffentlichen Straße beinhaltet im Regelfall die gesamte Infrastruktur der Ver- und Entsorgung einer Gemeinde.
Dazu gehören zunächst die Leitungstrassen für die Wasser- und Energieversorgung, die Telekommunikation sowie die geordnete Regen- und Schmutzwasserentsorgung aller Haushalte. Neben diesen klassischen Erschließungskomponenten ergänzen überregionale Versorgungsleitungen, wie Hochdruck-, Wasser- und Gasleitungen, Hochspannungskabel sowie unterschiedlichste private Kommunikationsnetze die Leitungsinfrastruktur.
Ebenfalls im Untergrund liegen die Straßenbeleuchtungskabel sowie in wichtigen Straßenzügen und vor allem im Kreuzungsbereich wichtiger Straßen, Steuer- und Signalkabel für die Verkehrsbetriebe und für Ampelanlagen aller Art.
Damit sich alle diese Ver- und Entsorgungsleitungen im unterirdischen Straßenraum nicht gegenseitig ins Gehege kommen, gibt es für die geordnete Aufteilung des Straßenraumes eine entsprechende Industrie-Norm (DIN 1998) als Richtschnur.
Abwasserkanäle und Fernwärmeleitungen werden vorzugsweise in der Fahrbahn verlegt, Versorgungsleitungen dagegen in den Gehwegbereichen. Häufig müssen jedoch auch Gas- und Wasserleitungen in der Fahrbahn verlegt werden, weil immer mehr Telekommunikationskabel, Straßenbeleuchtungskabel und Kabel von Lichtsignalanlagen die Gehwegbreite voll beanspruchen und gleichzeitig noch die erforderlichen Abstände zu Bäumen zu berücksichtigen sind. In Karlsruhe ist hierfür die Baumschutzverordnung maßgebend.
In den rund 1.300 Kilometer öffentlichen Straßen in Karlsruhe kommt auf diese Weise ein unterirdisches Infrastrukturnetz von circa 8.600 Kilometer zusammen. Dieser Wert gliedert sich dabei in folgende Teilbereiche auf: Abwasserkanäle,Fernwärme, Straßeneinläufe, Telekommunikation, Gas, Wasser und Strom.
Der Bereich Straßenbetrieb des Tiefbauamtes betreut circa 1.300 Kilometer Straßennetz.
Das Stadtgebiet ist hierzu in fünf Zuständigkeitsbereiche unterteilt. Dies sind die Baubezirke Ost und West sowie die Ortsverwaltungen Grötzingen, Wettersbach und Neureut, welche mit der Erhaltung der Straßen und den dazugehörigen Geh-, Rad- und Wirtschaftswegen betraut sind.
Baumaßnahmen und Leitungsverlegungen, jährlich rund 3.700 Vorgänge, werden im oder in direktem Umfeld des öffentlichen Raums fachtechnisch begleitet.
Zur Erhaltung der Flächen ist eine detaillierte, lückenlose und wiederkehrende Zustandsermittlung eminent wichtig. Das gesamte Stadtgebiet wird turnusmäßig in Augenschein genommen und digital erfasst. Bei der Auswertung der Ergebnisse werden die Erhaltungsmaßnahmen für die kommenden Doppelhaushalte priorisiert.
Baumaßnahmen zur Erhöhung der Vernetzung von Geh- und Radwegen sind Teil des Aufgabengebiets. In die Unterhaltung der Anlagen werden die neuesten Erkenntnisse der Barrierefreiheit und aktuelle Richtlinien integriert. Neue Materialien, wie lärmoptimierter Asphalt – LOA – kommen an geeigneter Stelle zum Einsatz, zum Beispiel wenn hohe Fahrgeschwindigkeiten zu erwarten sind.
Viele Baumaßnahmen werden bürgernah begleitet und bei Bedarf vor Ort kommuniziert. Bordsteinabsenkungen für Hof- und Garageneinfahrten sind in Abstimmung mit den Belangen des öffentlichen Raums Teil der Umbautätigkeiten.
Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzungen können die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen.
Um Gefahrenstellen und Beeinträchtigungen des Verkehrs zu vermeiden, muss der Luftraum über öffentlichen Verkehrsflächen von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Sichtfelder dürfen durch Hecken, Sträucher, Bäume oder sonstige Pflanzungen nicht eingeschränkt werden.
Bewuchs aus den privaten Grundstücken auf die Verkehrsflächen ist ein wiederkehrender Vorgang. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden durch Hinweise auf Sicherheitsdefizite, wie zum Beispiel eingeschränkte Sicht, Begegnungsverkehr oder aus Pflegegründen gebeten, den Bewuchs auf den privaten Bereich zurückzuschneiden.
Eine Sondernutzung ist erforderlich, wenn Sie die Straße über den Gemeingebrauch, also den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus nutzen wollen.
Die Sondernutzung einer Straße ist im Straßengesetz für Baden-Württemberg geregelt und durch die Sondernutzungssatzung der Stadt Karlsruhe konkretisiert. Für Sondernutzungen sind verschiedene Ämter stadtintern zuständig.
Die Anträge zu Sondernutzungen benötigen in der Regel 14 Tage Bearbeitungszeit. Bitte stellen Sie daher einen Antrag für eine Sondernutzung rechtzeitig.
Sie möchten die Straße zu baulichen Zwecken nutzen.
Beispielsweise zum Aufstellen von:
Davon ausgenommen sind Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen und die dazugehörigen Sondernutzungen für Baustelleneinrichtungen.
Siehe auch Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an:
wegerecht(at)tba.karlsruhe.de
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind beim Sachgebiet Wegerecht zu beantragen.
Davon ausgenommen sind Aufgrabungen im Zusammenhang mit:
Diese sind beim Sachgebiet Sondernutzung zu beantragen.
Siehe auch Antrag auf bauliche Sondernutzungen.
Siehe auch Grundstücksentwässerung
Sie benötigen ein Haltverbot für einen Umzug oder eine Lieferung.
Für die Nutzung des Luftraums über der Straße benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.
Zum Beispiel für Werbeanlagen, Markisen, Vordächer oder Anbauten an Gebäuden.
Für die Nutzung einer Straße wegen einer Veranstaltung benötigen Sie eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung.