Im Doppelhaushalt 2022/2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung wird die Stadt Karlsruhe nach aktuellem Planungsstand ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können und einen Großteil der Investitionen über Kreditaufnahmen finanzieren müssen. Der aktuelle Haushalt 2022/2023 wurde daher durch das Regierungspräsidium nur unter strengen Auflagen genehmigt. Die Verschuldung der Stadt liegt derzeit bei rund 400 Millionen Euro, Ende 2023 bei voraussichtlich rund 800 Millionen Euro und würde weiter stark anwachsen, wenn seitens der Stadt Karlsruhe keine Gegensteuerung erfolgt. Konkret bedeutet das für die Verwaltung, dass ab dem Haushaltsjahr 2024 ein deutlicher Millionenbetrag einzusparen ist. Ziel des Haushaltssicherungsprozesses ist es daher in erster Linie, dauerhaft einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen.
Der Haushaltssicherungsprozess ist in drei Stufen aufgebaut:
Haushaltssicherungsprozess © Stadt Karlsruhe, Stadtkämmerei
Im Jahr 2021 wurden erste Weichen für die Haushaltssicherung gestellt, unter anderem durch den Bewirtschaftungsgrundsatz: „Ein Mehr an einer Stelle bedeutet ein Weniger an anderer Stelle“. Daneben wurden im Rahmen der Investitionskonferenzen sämtliche städtischen Bauprojekte aller Dienststellen diskutiert und ihre Priorisierung hinterfragt.
Für den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 wurden die Maßnahmen fortgeführt. Zusätzlich wurde das 10-Punkte-Programm umgesetzt, welches unter anderem moderate Steuererhöhungen, Mehrerträge bei den Gebühren, Einsparungen in allen Bereichen sowie Konsolidierungsbeiträge der städtischen Beteiligungen umfasst.
In der dritten Stufe richtet sich der Blick auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Nach aktueller Prognose sind ab 2024 die stadtweiten Budgets in jedem Haushaltsjahr um insgesamt 60 Millionen Euro zu reduzieren, um zumindest den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. Grundsätzlich wäre darüber hinaus die Erwirtschaftung eines Haushaltsüberschusses erstrebenswert. Anstelle von Bankdarlehen sollen in Zukunft bei Investitionen wieder verstärkt Eigenmittel zur Finanzierung dienen. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollen über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Gleiches gilt für 2025.
Der Haushaltssicherungsprozess sieht die Federführung der Maßnahmenerarbeitung bei den Fachdezernaten und ihren Fachdienststellen, beziehungsweise Beteiligungsgesellschaften. In diesem sogenannten „Bottom-up-Prozess“ trägt die Verwaltungsspitze dem ausdrücklichen Wunsch der Dienststellen und Beteiligungsgesellschaften Rechnung, eigene, aus fachlicher Sicht entstehende Vorschläge zur nachhaltigen Reduzierung des (finanziellen) Ressourcenverbrauchs erarbeiten zu können.
Denkanstöße und Unterstützung in diesem Prozess erhalten die Dezernate und Dienststellen durch einen zur Verfügung gestellten Instrumentenkoffer aus den Querschnittsbereichen Finanzen, Personal, internem Flächen- sowie Verwaltungsmanagement. Dieser umfasst acht Impulse, welche von der Aufgabenkritik und Prozessoptimierung über die Reduzierung von Büroflächen bis hin zur Akquise von Fördermitteln reichen. Während des gesamten Prozesses ist eine transparente Kommunikation gegenüber den Mitarbeitenden und der Bevölkerung über verschiedene zielgruppenorientierte Kommunikationskanäle vorgesehen.
Bis zur Sommerpause wurden die Vorschläge und Maßnahmen seitens der Verwaltung erarbeitet. Im Herbst werden die Ergebnisse durch die Verwaltungsspitze in die politische Diskussion eingebracht, um mit dem Gemeinderat noch in diesem Jahr eine verbindliche Einigung für die Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes 2024/2025 zu erzielen.