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Was macht die Stadt mit „Ihrem“ Geld?

Als „Verwaltung vor Ort“ ist die Stadt Karlsruhe für vielfältige Belange ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich. Die Aufgaben, die ihr aus dieser Verantwortlichkeit erwachsen, können Pflichtaufgaben oder freiwillige Aufgaben sein. Dafür fallen Ausgaben in unterschiedlichem Umfang an. Gleichzeitig verfügt die Stadt aber nur über eine begrenzte Summe an Einnahmen. Hier bedarf es einer sorgfältigen und verantwortungsbewussten Planung und Bewirtschaftung dieser finanziellen Mittel.

Haushaltsberatungen am 21. und 22. November

Haushaltsreden zum Doppelhaushalt 2024/2025

Haushaltsrede OB Dr. Frank Mentrup am Rednerpult
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Haushaltsrede EB Gabriele Luczak-Schwarz am Rednerpult
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Haushaltsreden

Die Haushaltsreden des Gemeinderats stehen als Aufzeichnung auf YouTube zur Verfügung.

Aufgaben der Stadt Karlsruhe

Eine Stadt muss bestimmte Aufgaben nach gesetzlichen Bestimmungen wahrnehmen. Diese Aufgaben werden Pflichtaufgaben genannt. Zu diesen zäh­len beispiels­weise die Abwasser- und die Abfall­be­sei­ti­gung. Alle weiteren Aufgaben, die eine Stadt für die Menschen umsetzt, sind freiwillig. Die frei­wil­ligen Aufgaben werden besonders im sozialen, kultu­rel­len und sport­li­chen Bereich wahrge­nom­men. Bekannte Beispiele sind der Betrieb von Sport­stät­ten wie beispielsweise Bäder oder auch ­Kul­turein­rich­tun­gen wie zum Beispiel Theater.

Für die Erledigung dieser Aufgaben fallen ­ver­ständ­li­cher­weise Ausgaben in un­ter­schied­li­chem Umfang an. Gleich­zei­tig verfügt die Stadt aber nur über eine begrenzte Summe an Einnahmen. Die Vielzahl der Auf­ga­ben der Stadt sowie die begrenzten Mittel bedingen somit eine sorgfäl­tige und verant­wor­tungs­be­wusste Planung und Be­wirt­schaf­tung dieser finan­zi­el­len Mittel.

Haushaltswirtschaft

Grundlage für die kommunale Haushalts­wirt­schaft ist der Haus­halts­plan. Dieser ist Teil der Haushalts­sat­zung, die gemäß § 79 Absatz 1 Gemein­de­ord­nung für zwei Haushalts­jahre, nach Jahren ­ge­trennt, erlassen werden kann. Diese gesetz­li­che Möglich­keit ­setzt die Stadt Karlsruhe durch die Aufstel­lung eines ­Dop­pel­haus­halt­plans um. Im Neuen Kommu­na­len Haus­halts­recht, der Kom­mu­nalen Doppik, basiert die Haushalts­wirt­schaft auf einem Drei-Kompo­nen­ten-Modell.

Diese umfassen alle Erträge und Aufwen­dun­gen und sind somit das Herz­stück der Doppik. Sie stellen zum einen das gesam­te Res­sour­cen­auf­kom­men und zum anderen den gesam­ten Res­sour­cen­ver­brauch dar. Ebenfalls wird hier der Werte­ver­zehr und Werte­zu­wachs der Kommune wieder­ge­ge­ben. Das Ergebnis aus Auf­wand und Ertrag (Über­schuss oder Fehlbe­trag) gibt Auskunft dar­über, in wie weit die Gemeinde leistungs­fä­hig ist und ob sie ihre Aufgaben mit den vorhan­de­nen Mitteln erfüllen kann.

Diese enthalten sämtliche Einzah­lun­gen und Auszah­lun­gen. Hier wer­den die Ein- und Auszah­lun­gen im Zusam­men­hang mit der lau­fen­den Verwal­tungs­tä­tig­keit sowie der Inves­ti­ti­ons- und Fi­nan­zie­rungs­tä­tig­kei­ten darge­stellt. Weiterhin geben sie im Verbund mit der Bilanz Aufschluss darüber, ob der Stadt­ ­Karls­ruhe genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um ihren ­Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nachzukommen.
 

Bilanz

Die Bilanz ist die Gegen­über­stel­lung aller Aktiva (­Ver­mö­gens­wer­te) und Passiva (Finan­zie­rung des Vermögens durch­ Ei­gen- und Fremd­ka­pi­tal) der Stadt Karlsruhe zum 31. Dezem­ber ei­nes jeden Jahres.

Die Bilanz bildet zusammen mit der Ergebnis- und Finanz­rech­nung ­so­wie den jeweiligen Teilrech­nun­gen den Jahres­ab­schluss der Stadt Karlsruhe. Der Haushalts­plan besteht aus einem Gesam­t­er­geb­nis- und einem ­Ge­samt­fi­nanz­haus­halt sowie jeweiligen Teilhaus­hal­ten, mit denen bei der Stadt Karlsruhe die Budgets der einzelnen Ämter ­ab­ge­bil­det werden.

Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts

Dieses Konzept betrachtet nicht nur kassen­wirk­same Einnahmen und Aus­ga­ben, sondern beispiels­weise auch in Teilen das Eingehen von un­ge­wis­sen Verpflich­tun­gen für die Zukunft (Rück­stel­lun­gen), oder die Wertmin­de­rung vorhan­de­nen Vermögens (Abschrei­bun­gen) als Aufwand, dem ein entspre­chen­der Nutzen gegen­über­ste­hen soll. Das Ressour­cen­ver­brauchs­kon­zept betrachtet daher im Gegen­satz ­zum Geldver­brauchs­kon­zept der bisherigen Kamera­lis­tik nicht nur den Zuwachs und die Verwendung von liquiden Mitteln.

Intergenerative Gerechtigkeit

Dies bedeutet, dass eine Generation nur das verbrau­chen soll, was sie auch er­wirt­schaf­tet. Der Wertver­lust des kommunalen Vermögens und künf­tige finan­zi­elle Belas­tun­gen wie zum Beispiel durch­ Rück­stel­lun­gen dokumen­tiert werden, sollen syste­ma­tisch und vor­sorg­lich erwirt­schaf­tet werden. Ausge­nom­men davon sind jedoch in der Kommunalen Doppik in Baden-Württem­berg die künfti­gen ­fi­nan­zi­el­len Belas­tun­gen aus den Verpflich­tun­gen der Kommunen, die aus den Pensions- und Beihil­fe­ver­pflich­tun­gen resul­tie­ren. Die Haushalts­po­li­tik soll so die Interessen nachfol­gen­der ­Ge­ne­ra­tio­nen berück­sich­ti­gen und insofern trans­pa­rent und nach­hal­tig sein. 

Haushaltsplan

Die Entschei­dung über den Haushalt der Stadt Karlsruhe ist Vor­recht des Gemein­de­rats und stellt die Weichen für die künf­tige Entwick­lung. Deswegen werden die Beratungen auch immer zu einer grund­sätz­li­chen Aussprache genutzt.

Die Verab­schie­dung des Haushalts erfolgt in drei Schritten:

  • Zunächst wird ein Haushalts­pla­n­ent­wurf von der Verwal­tung ein­ge­bracht. Der Oberbür­ger­meis­ter und die Finanz­bür­ger­meis­te­rin hal­ten dazu Haushalts­re­den.
  • Auf die Vorlage der Verwaltung antwortet der Gemein­de­rat mit grund­sätz­li­chen Stellung­nah­men sowie mit Anträgen zum Haus­halts­pla­n­ent­wurf.
  • Schließ­lich werden in einer zwei- bis dreitä­gi­gen Sitzung ­der Entwurf und die dazu einge­gan­ge­nen Anträge detail­lier­t ­dis­ku­tiert und eventuelle Änderungen vorge­nom­men. Über den so ver­än­der­ten Entwurf findet dann eine Schluss­ab­stim­mung statt.

Der aktuelle Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe steht auch in interaktiver Form zur Verfügung. So ist es der interessierten Öffentlichkeit möglich, sich ein dezidiertes Bild von der Finanzlage und den geplanten Maßnahmen der Stadt zu machen.

Gabriele Luczak-Schwarz zum Interaktiven Haushalt:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit dem Inter­ak­ti­ven Haushalt steht Ihnen ein Online-Service zum Haus­halts­plan und dem Jahres­ab­schluss zur Verfügung. Der In­ter­ak­tive Haushalt bietet die Möglich­keit, sich per Mausklick ein umfas­sen­des Bild über den Gesamtetat der Stadt Karlsruhe zu machen.

Der aktuelle Haushalts­plan mit dem Ergebnis- und Finanz­haus­hal­t inklu­sive der wesent­li­chen Kennzahlen für die fünf Jahre der mit­tel­fris­ti­gen Finanz­pla­nung werden trans­pa­rent und über­sicht­lich darge­stellt. Mit dem Jahres­ab­schluss können Sie sehen, wie die geplanten Mittel tatsäch­lich eingesetzt und ver­wen­det wurden.

Sie erhalten beispiels­weise Infor­ma­tio­nen über die geplan­ten In­ves­ti­tio­nen, die vorge­se­he­nen Maßnahmen und deren Rea­li­sie­rung. Welche Steuern werden oder wur­den einge­nom­men? Welche ­Summe wird für die Erneuerung von Straßen zur Verfügung gestell­t beziehungsweise wurde dafür ausge­ge­ben? Wie viel Geld wird oder wurde in Bäder in­ves­tiert? Diese und ähnliche Fragen werden beant­wor­tet.

Ergänzt wird das Angebot durch Schau­bil­der und Graphiken. Ampel­far­ben und Pfeile zeigen kurzfris­tige Entwick­lun­gen und lang­fris­tige Tendenzen an.

In einem Hand­buch wird der Umgang mit dem Inter­ak­ti­ven Haus­halt erläutert. Die Darstel­lun­gen sind für die Haus­halts­pla­nung und den Jahres­ab­schluss analog gültig und an­wend­bar. Der Haushalts­plan sowie der Jahres­ab­schluss der Stadt­ ­Karls­ruhe stehen weiterhin als PDF-Dokument zum Herun­ter­la­den ­zur Verfügung.

Viel Spaß beim Entdecken des Inter­ak­ti­ven Haushalts der Stadt­ ­Karls­ru­he!

Bei Fragen und Anregungen zur weiteren Verbes­se­rung dieses ­An­ge­bots freuen wir uns über Ihre Rückmel­dun­gen unter:

Ihre Gabriele Luczak-Schwarz
Erste Bürger­meis­te­rin

Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht

Nach dem Regelwerk des Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf doppischer Basis (Kommunale Doppik) hat die Stadt Karlsruhe zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Karlsruhe darzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie einer Bilanz und wird um einen Anhang erweitert. Der Jahresabschluss wird durch die Verwaltung aufgestellt und nach erfolgter Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
Der Jahresabschluss wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Im Rechenschaftsbericht wird der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage der Stadt Karlsruhe dargestellt.

Grafik zum Jahresabschluss

Beteiligungsbericht

Ein Betei­li­gungs­be­richt enthält alle wesent­li­chen Unter­neh­mens­da­ten der städti­schen Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten in zusam­men­ge­fas­s­ter Form. Er dokumen­tiert die stetig wachsende wirtschaft­li­che und finan­zi­elle Bedeutung der kommunalen Betei­li­gun­gen und Stiftungen für die Stadt Karlsruhe.

Die Stadt Karlsruhe hat einen Teil ihrer Aufgaben auf eigen­stän­dige Unter­neh­men, Stiftungen und Zweck­ver­bän­de übertragen, an denen sie als Gesell­schaf­te­rin entweder allein oder mit anderen beteiligt ist oder die als „Toch­ter­ge­sell­schaf­ten“ solcher Betei­li­gun­gen mittelbar zur Stadt Karlsruhe gehören. Der Betei­li­gungs­be­richt soll als Infor­ma­ti­ons­ba­sis dienen, um eine effiziente Gesamt­steue­rung der Betei­li­gun­gen durch das Hauptorgan der Kommune, den Gemein­de­rat, zu ermög­li­chen.

Beteiligungsbericht 2022 9,19 MB (PDF)

Beteiligungsbericht 2021 4,53 MB (PDF)

Beteiligungsbericht 2020 2,49 MB (PDF)

Ergänzend hierzu der öffentlichen Betrauungsakt 224 KB (PDF) der Stadt Karlsruhe gegenüber des Städtischen Klinikums Karlsruhe gGmbH vom 22. Oktober 2014.

Haushaltssicherung

Die städtischen Finanzen befinden sich – verstärkt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie – in einer Schieflage. Die Gesamtbetrachtung des Konzerns „Stadt Karlsruhe“ zeigt, dass die Aufwendungen strukturell stärker anwachsen als die Erträge. Daher muss die Stadt Karlsruhe mit Blick auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 bereits jetzt die erforderlichen Weichen stellen, um den Anforderungen der Rechtsaufsichtsbehörde auf Dauer gerecht zu werden.

Am 9. März 2022 unterzeichneten Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Stadt Karlsruhe eine gemeinsame Vereinbarung zur Haushaltssicherung. Mit ihrer Unterschrift gab die Verwaltungsspitze der Stadtverwaltung ein deutliches Signal, dass sie gemeinsam die Sicherung des städtischen Haushalts planen und umsetzen wird.

„Wir brauchen wieder einen Überschuss, um handlungsfähig zu bleiben und um Zukunftsinvestitionen nicht überwiegend mit Krediten finanzieren zu müssen. Ein Mehr an einer Stelle bedeutet ein Weniger an anderer Stelle“, gab Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup als Grundsatz für die kommenden Jahre aus, damit der städtische Haushalt fit für die Zukunft wird. Man müsse jetzt handeln, um dies zu erreichen.

„Wir schaffen es nur gemeinsam“, betonte Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz, die für das Thema Finanzen verantwortlich ist. Sie, der Oberbürgermeister und die weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister seien im steten Austausch mit den Amtsleitungen und den Führungskräften der städtischen Gesellschaften, um festzulegen, wie die Budgets reduziert werden können.

Im Doppelhaushalt 2022/2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung wird die Stadt Karlsruhe nach Planungsstand Januar 2022 ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können und einen Großteil der Investitionen über Kreditaufnahmen finanzieren müssen. Der aktuelle Haushalt 2022/2023 wurde daher durch das Regierungspräsidium nur unter strengen Auflagen genehmigt. Die Verschuldung der Stadt liegt derzeit bei rund 400 Millionen Euro, Ende 2023 bei voraussichtlich rund 800 Millionen Euro und würde weiter stark anwachsen, wenn seitens der Stadt Karlsruhe keine Gegensteuerung erfolgt. Konkret bedeutet das für die Verwaltung, dass ab dem Haushaltsjahr 2024 ein deutlicher Millionenbetrag einzusparen ist. Ziel des Haushaltssicherungsprozesses ist es daher in erster Linie, dauerhaft einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen.

Der Haushaltssicherungsprozess ist in drei Stufen aufgebaut:

Grafik zur Organisation des Haushaltssicherungsprozesses

Im Jahr 2021 wurden erste Weichen für die Haushaltssicherung gestellt, unter anderem durch den Bewirtschaftungsgrundsatz: „Ein Mehr an einer Stelle bedeutet ein Weniger an anderer Stelle“. Daneben wurden im Rahmen der Investitionskonferenzen sämtliche städtischen Bauprojekte aller Dienststellen diskutiert und ihre Priorisierung hinterfragt.

Für den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 wurden die Maßnahmen fortgeführt. Zusätzlich wurde das 10-Punkte-Programm umgesetzt, welches unter anderem moderate Steuererhöhungen, Mehrerträge bei den Gebühren, Einsparungen in allen Bereichen sowie Konsolidierungsbeiträge der städtischen Beteiligungen umfasst.

In der dritten Stufe richtete sich der Blick auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Nach der Prognose aus dem Januar 2022 waren ab 2024 die stadtweiten Budgets in jedem Haushaltsjahr um jeweils 60 Millionen Euro zu reduzieren, um zumindest den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Einsparvorgabe von 60 Millionen Euro sollte durch die Erarbeitung von Maßnahmen erreicht werden. Grundsätzlich wäre darüber hinaus die Erwirtschaftung eines Haushaltsüberschusses erstrebenswert. Anstelle von Bankdarlehen sollen in Zukunft bei Investitionen wieder verstärkt Eigenmittel zur Finanzierung dienen. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollten über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Gleiches galt für 2025.

Der Haushaltssicherungsprozess sah die Federführung der Maßnahmenerarbeitung bei den Fachdezernaten und ihren Fachdienststellen, beziehungsweise Beteiligungsgesellschaften. In diesem sogenannten „Bottom-up-Prozess“ trug die Verwaltungsspitze dem ausdrücklichen Wunsch der Dienststellen und Beteiligungsgesellschaften Rechnung, eigene, aus fachlicher Sicht entstehende Vorschläge zur nachhaltigen Reduzierung des (finanziellen) Ressourcenverbrauchs erarbeiten zu können.

Denkanstöße und Unterstützung in diesem Prozess erhielten die Dezernate und Dienststellen durch einen zur Verfügung gestellten Instrumentenkoffer aus den Querschnittsbereichen Finanzen, Personal, internem Flächen- sowie Verwaltungsmanagement. Dieser umfasste acht Impulse, welche von der Aufgabenkritik und Prozessoptimierung über die Reduzierung von Büroflächen bis hin zur Akquise von Fördermitteln reichen. Während des gesamten Prozesses wurden die Vorgehensweise und die Ergebnisse transparent gegenüber den Mitarbeitenden und der Bevölkerung über verschiedene zielgruppenorientierte Kommunikationskanäle kommuniziert.

Mit 199 Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ihr selbstgestecktes Ziel erreicht, für das Haushaltsjahr 2024/2025 eine Einsparsumme von jeweils 60 Millionen Euro zu erzielen. Das Gesamtpaket wurde dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 20. Dezember 2022 vorgestellt.

Durch den Haushaltssicherungsprozess verbesserte sich das Gesamtergebnis in der Planung in 2024 von minus 102 Millionen Euro auf minus 41 Millionen Euro. Des Weiteren muss das verbleibende Defizit durch Mehrerträge bei den Finanz­zuweisungen und darüber hinaus bei der Gewerbesteuer erwirtschaftet werden.

Auf der anderen Seite belasten die Entwicklungen auf dem Energiemarkt, die allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen, aber auch die höhere Verlustabdeckung von Beteiligungsergebnissen, wie beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Klinikum, auch das Haushaltsergebnis der Stadt Karlsruhe. Trotz der Zielerreichung aus der Haushaltssicherung war daher für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wiederum von einem Anstieg des Defizits auszugehen. Entsprechend wurde in dieser 3. Stufe ein zweiter Teil des Haushaltssicherungsprozesses in Höhe von nunmehr rund 60 Millionen Euro erforderlich. Die Rahmenbedingungen sowie der Prozessablauf waren dabei analog zur Haushaltssicherung Teil 1.

Um das neu entstandene Defizit auszugleichen, hat die Stadtverwaltung ein weiteres Maßnahmenpaket in einer Gesamthöhe von 31 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025 entwickelt. Dieses wurde in der Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2023 erstmals öffentlich vorgestellt.

Sowohl die Maßnahmen aus Haushaltssicherung Teil 1 als auch die Maßnahmen aus Haushaltssicherung Teil 2 wurden in der Aufstellung des Doppelhaushaltsentwurfs 2024/2025 berücksichtigt; sie sind somit im Haushaltsplanentwurf enthalten. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde am 25. Juli 2023 in den Gemeinderat eingebracht und weist im Ergebnishaushalt ein Defizit von rund 38 Millionen Euro für das Jahr 2024 aus. Dieses soll durch die Bewirtschaftung während des Haushaltsvollzugs ausgeglichen werden.

Der Gemeinderat wird nun im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 im November 2023 eine endgültige Entscheidung über die Umsetzung aller Maßnahmen von Teil 1 und Teil 2 treffen.

Filme zum Thema Stadtfinanzen

Das Thema Haushalt und Haushaltssicherung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit den Erklärvideos möchten wir Ihnen die Thematik rund um die Struktur sowie Funktionsweise des städtischen Haushalts (Filme 1 und 2) erleichtern und den Haushaltssicherungsprozess (Filme 3 und 4) vorstellen.

Das Titelbild des Films "Was ist eigentlich der Haushalt? Teil 1 zeigt eine Waage.
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Dies ist das Titelbild zum Erklärfilm: Was ist eigentlich der Haushalt? Teil 2
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Dies ist das Titelbild zum Erklärfilm: Der Haushaltssicherungsprozess der Stadt Karlsruhe - Warum ist die Zeit zu handeln?
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Dies ist das Titelbild zum Erklärfilm: Der Haushaltssicherungsprozess der Stadt Karlsruhe - Wie handelt die Stadt Karlsruhe?
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Zahlungsverkehr

Überblick über die aktuellen Bankverbindungen der städtisch geführten Konten und über das SEPA-Lastschriftverfahren beziehungsweise Einzugsermächtigung.

Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
BIC: KARSDE66XXX

BBBank Karlsruhe
IBAN: DE55 6609 0800 0002 4127 05
BIC: GENODE61BBB

Volksbank Karlsruhe
IBAN: DE74 6619 0000 0010 0110 19
BIC:GENODE61­KA1

Postbank Karlsruhe
IBAN: DE18 6601 0075 0000 0037 56
PBNKDEFF660

Wenn Sie mit einer Spende mildtätige und gemein­nüt­zige Zwecke der Stadt Karlsruhe fördern möchten, bitten wir Sie, den S­pen­den­grund bezie­hungs­weise den Verwen­dungs­zweck eindeutig in der Referenz der Überwei­sung zu nennen.

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