Meldung zur Ehrung für besondere sportliche Leistungen im Erwachsenenbereich
Wichtige Hinweise zur Online-Meldung
Ehrungszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres
Im Rahmen der Neufassung der Sportförderungsrichtlinien wurden die Kriterien für die Ehrungen sportlicher Leistungen geändert. Diese gelten ab 1. Januar 2019.
- Welche Vereine können eine Meldung machen?
Es können nur Vereine eine Meldung machen, die mindestens seit 3 Jahren Mitglied des Badischen Sportbundes oder einer dem Badischen Sportbund oder dem Deutschen Sportbund angeschlossener Organisation sind und ihren Sitz in Karlsruhe haben.
- Wie können Vereine eine Meldung machen?
Die Meldung zur Ehrung für besondere sportliche Leistungen im Erwachsenenbereich können online direkt beim Schul- und Sportamt eingereicht werden. Bitte benutzen Sie hierfür die Online-Formulare in der grünen Box. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
- Welche Leistungen werden bei der Meldung zur Ehrung für besondere sportliche Leistungen im Erwachsenenbereich geehrt?
Die Stadt Karlsruhe ehrt Sportlerinnen und Sportler ab 16 Jahren für besondere sportliche Leistungen.
- Ehrungsvoraussetzungen für die Sportmedaille in Gold:
1. bis 3. Platz bei Olympischen Spielen
Welt- und Europameisterinnen und -meister
Weltrekordinhaberinnen und -inhaber
- Ehrungsvoraussetzungen für die Sportmedaille in Silber:
Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen
1. bis 6. Platz bei Europameisterschaften
1. bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften
1. bis 3. Platz bei Deutschen Pokalmeisterschaften
1. bis 3. Platz bei einer Universiade
1. Platz bei einer Juniorinnen- und Juniorenweltmeisterschaft
1. Platz bei einer Juniorinnen- und Junioreneuropameisterschaft