Neben diesen allgemeinen Zielen sind für jeden Landschaftstyp, je nach Naturraum, Standort und historischer Entwicklung, charakteristische Ziele für die Landschaftsentwicklung zu formulieren, um uniforme Landschaftsbilder zu vermeiden. Hecken und Feldgehölze passen zum Beispiel nicht gleichermaßen in jede Landschaft.
Aufgaben und Maßnahmen
- Die Pflege von Landschaftselementen wie Hecken, Feldgehölzen, Heide- und Riedflächen als Teile einer naturnahen Landschaft
- die extensive Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen (Streuobstwiesen, Wiesen, Ackerbrachen)
- Rekultivierungen beziehungsweise Renaturierungen von Landschaftsbeeinträchtigungen, beispielsweise bei Abbaustätten (Steinbrüche, Kiesgruben) oder Eingriffen ins Landschaftsbild
- Maßnahmen im Rahmen des Biotopverbundes
Hierbei wird zum Beispiel das Instrument des Vertragsnaturschutzes angewandt (Förderungen zum Beispiel über die Landschaftspflegerichtlinie).
Viele Maßnahmen im Rahmen der Landschaftspflege haben zum Ziel, bestimmte Entwicklungsstadien zu erhalten oder wiederherzustellen (Steuerung der natürlichen Sukzession). Nur so können Lebensräume für Arten offener Standorte erhalten werden, beispielsweise durch die Entbuschung von Sandrasen und Orchideenwiesen. Sehr oft werden Landschaftspflegemaßnahmen dann notwendig, wenn die frühere landwirtschaftliche Nutzung ausbleibt, Flächen brach fallen, verbuschen und wieder bewalden, wodurch bestimmte Arten ihren Lebensraum verlieren, wie wärmeliebende oder konkurrenzschwache Arten.
Beratung und Antragsformulare
Landschaftspflegerichtlinie
Antrag auf Zuwendung nach LPR
Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach LPR
Die Landschaftspflerichtlinie stellt in diesem Zusammenhang ein Förderinstrument dar. Interessenten sollten vor dem Ausfüllen eines Antrages nähere Informationen beim Umwelt- und Arbeitsschutz unter 0721 133-3101 einholen.
Da nicht für alle schützenswerten Gebiete Fördermittel zur Verfügung stehen, sind ergänzende Konzepte erforderlich. Dazu zählen der Beweidungs- oder Prozessschutz, bei dem Eingriffe in Biotope seltener stattfinden oder ganz aufgegeben werden (Wildnis, Bannwald). Darüber hinaus gilt es, mit der Landwirtschaft gemeinsam finanzierbare Bewirtschaftungen zu entwickeln (Pilotprojekt Wettersbach).
Auf lokaler Ebene bietet es sich an, die Bevölkerung in den Biotopschutz und die Biotoppflege aktiv einzubeziehen, so zum Beispiel in Form von Patenschaften.