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Brücken, Tunnel und Bauwerke

Konstruktiver Ingenieurbau – Brücken, Unterführungen, Tunnel, Stützwände, Lärmschutzwände, Schilderbrücken sowie Sonderbauwerke sind neben der eigentlichen Straße Elemente des Verkehrsweges und haben somit Einfluss auf den Verkehr in unserer Stadt. Durch Planung, Bau und Erhaltung dieser sogenannten Ingenieurbauwerke wird ein sicheres und leistungsfähiges Verkehrsnetz ermöglicht, welches die Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer, wie auch der Straßenanlieger berücksichtigt.

Die Abbildung zeigt eine Brücke in Grötzingen
Die Abbildung zeigt den Tunnel B10
Das Foto zeigt das Sonderbauwerk Hochwassersperrtor Rheinhafen
Die Abbildung zeigt Graffiti beim Albtalbahnhof
Die Abbildung zeigt ein Beispiel für Brücken und Lärmschutz

Ingenieurbauwerke

Fast 700 Ingenieurbauwerke sind im städtischen Straßennetz zu finden. Diese gilt es zu unterhalten und am Ende ihrer Lebensdauer zu ersetzen.

Ändern sich die Anforderungen oder Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Verkehrsbelastung oder spezielle Vorschriften, muss in manchen Fällen das Bauwerk auch vorzeitig ersetzt oder angepasst werden. Auch neue gesellschaftliche Zielsetzungen, wie die Schaffung von Barrierefreiheit mit der Herstellung von Rampen und Aufzügen, sind umzusetzen.

Zur Gewährleistung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und zur nachhaltigen Substanzerhaltung werden Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 in verschiedenen Stufen und Zeitintervallen überwacht.

  • Laufende Beobachtung: vierteljährlich
  • Sichtprüfung: jährlich
  • Einfache Prüfung: alle drei Jahre
  • Hauptprüfung: alle sechs Jahre
  • Besonderer Anlass: nach Bedarf – zum Beispiel Gewährleistungsabnahme von Bauleistungen oder Schadensfeststellungen

Die tragenden Werkstoffe bei Brücken sind vorwiegend Stahlbeton, Beton oder Stahl. Hier wird mit einer theoretischen Lebensdauer, abhängig vom Baustoff, von 70 bis 100 Jahren gerechnet. Holzbauwerke, insbesondere bei Geh- und Radwegbrücken, haben dagegen nur eine theoretische Lebensdauer von 30 bis 60 Jahren, stellen aber gerade im Bereich von Parkanlagen im Hinblick auf die Gestaltung und Einbindung in die Umgebung dennoch Alternativen zu den vorgenannten Konstruktionen dar.

Belastungen

Die Belastungen der Brücken haben seit Aufkommen des Straßenverkehrs vor über 100 Jahren eine rasante Steigerung erfahren. Sie folgten damit der technischen Entwicklung der Transportfahrzeuge. War 1925 ein Lkw mit 15 Tonnen noch zulässig – Bemessungsfahrzeug 24 Tonnen – so sind seit 2003 die Brücken für Gesamtgewichte von 44 Tonnen – Bemessungsfahrzeug von annähernd 100 Tonnen – zu bemessen.

Das Tunnelmanagement ist im Tiefbauamt im Sachgebiet Konstruktiver Ingenieurbau angesiedelt.

Ausgehend von mehreren schweren Unfällen in Straßentunneln, wie im Mont-Blanc-Tunnel 1999, wurden die Anforderungen an die Sicherheitsausstattung der Tunnel deutlich erhöht.
In den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) sind neben den technischen Anforderungen auch Vorgaben zur Verwaltungsstruktur definiert.

Tunnelrevisionen

Mit jährlichen beziehungsweise halbjährlichen Tunnelrevisionen wird sichergestellt, dass die Tunnel zuverlässig für den Verkehr zur Verfügung stehen. Für die Durchführung der Revisionen sind Tunnelsperrungen erforderlich, so dass diese Arbeiten während der verkehrsarmen Nachtstunden stattfinden. Tunnelsperrungen können auch im Ereignisfall notwendig werden. So wird der Tunnel beispielsweise bei einem Fahrzeugbrand automatisch durch die Tunneltechnik gesperrt oder die Polizei löst bei einem Unfall die Sperrung manuell aus.

Die Stadt ist Eigentümerin und Betreiberin des Edeltrudtunnels und des Schlossplatztunnels sowie des neuen Straßentunnels in der Kriegsstraße. Daneben ist die Stadt Karlsruhe auch Betreiberin des Tunnels der B10 in Grötzingen.

Effektiver Lärmschutz kann neben Tunnelbauwerken auch durch Lärmschutzwände erreicht werden. Hierfür steht inzwischen eine vielfältige Auswahl an Materialien und Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Nicht zuletzt können lärmarme Asphaltbeläge eine weitere Lärmschutzmaßnahme darstellen. Grundlage für die Notwendigkeit und Wahl einer Lärmschutzmaßnahme ist stets der städtische Lärmaktionsplan.

Zu den Sonderbauwerken zählt beispielsweise das Hochwassersperrtor an der Zufahrt in den Rheinhafen.

Zu dem Begriff Sonderbauwerke zählen auch Hochwasserrückhaltebecken, soweit diese über Zu- oder Ablaufbauwerke verfügen, die gleichzeitig öffentliche Wege überführen.

Das Hochwassersperrtor schützt das Karlsruher Rheinhafengelände mit den dort ansässigen Industrie-, Umschlag- und Gewerbebetrieben, ab einem Rheinpegel von 7,5 Metern am Pegel Maxau, vor Überschwemmungen. Es wurde 1987 errichtet und wird heute von den Karlsruher Rheinhäfen betrieben.

An der Alb gibt es an Brückenbauwerken im Bereich des Bulacher Kreuzes, des Kühlen Krugs und des Entenfangs mehrere „Halls of Fame“ oder „Free Walls“ – Flächen zur freien Gestaltung –  die legal genutzt werden können.

Im Stadtgebiet wurden inzwischen mehrere Fußgängerunterführungen mit Graffiti gestaltet und damit aufgewertet. Ein gelungenes Beispiel ist die Unterführung Ebertstraße am Albtalbahnhof.

 

Im Übrigen sind Graffitis und einfache Farbschmierereien an Bauwerken illegal und werden als Sachbeschädigung geahndet.

Dies hat einen technischen Hintergrund:
Aus Sicht des Straßenbaulastträgers sind Graffitis an Bauwerken problematisch, da bei Bauwerksprüfungen Schäden, wie beispielsweise Risse im Beton, nur schlecht oder gar nicht erkennbar sind und eine Zustandseinschätzung damit schwierig wird.

 

Graffitis im Stadtgebiet

Eine Übersicht von Graffitis im Stadtgebiet finden Sie unter: Kunst im öffentlichen Raum.

Die Abbildung zeigt Graffiti beim Albtalbahnhof

Kontakt

Tiefbauamt

Konstruktiver Ingenieurbau

Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe

Tiefbau und Verkehrsinfrastruktur

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