Die Stadt leiser gestalten ist das Ziel bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2018 haben sich für die Kommunen neue Möglichkeiten ergeben, aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen zu beschließen. So wurde zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen gestärkt. Gleichzeitig wurden auch Handlungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlossener Lärmaktionsplan.
Der Gemeinderat hat im Dezember 2019, nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung, die neuen Maßnahmen zu Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen beschlossen.
Die nächste reguläre Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Karlsruhe ist eigentlich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Stadtverwaltung hat jedoch diese neue Option vorzeitig aufgegriffen und überprüft, für welche Straßenabschnitte nunmehr Geschwindigkeitsreduzierungen vorgeschlagen werden könnten.
Bisheriges Verfahren zur Mitwirkung der Öffentlichkeit
Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch an der Überprüfung des Lärmaktionsplans vor.
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im April / Mai 2019 hatten auch die Ortsverwaltungen im September / Oktober 2019 die Möglichkeit, den Entwurf des Maßnahmenpaketes zur Anpassung des Lärmaktionsplanes in den Ortschaftsgremien zu beraten. Zeitgleich wurde auch die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e.V. über den Entwurf informiert und den Bürgervereinen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Online-Beteiligung
Darüber hinaus bestand von September 2019 bis Ende Oktober 2019 für die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Internet über den Entwurf der Anpassung des Lärmaktionsplanes zu informieren und Anregungen oder Hinweise online auf einer speziell eingerichteten Webseite dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Bis zum Fristablauf sind über 180 Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden. Die Hinweise und Bedenken wurden intensiv durch die Verwaltung überprüft und ausgewertet. Die nachfolgende Liste zeigt die Auswertung der Bürgeranregungen.
LAP Anlage 2 Auswertung Buergerbeteiligung
Finales Maßnahmenkonzept
In der Beschlussvorlage aus dem Gemeinderat vom 10. Dezember 2019 können Sie die genauen Kriterien für die Ausweisung der neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen entnehmen.
Beschlussvorlage LAP Anpassung an aktuelle Rechtsprechung
Die nachfolgende Auswertung listet die Auswertung aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
LAP Anlage 1 Auswertung ToeB Beteiligung
Das finale Maßnahmenkonzept lässt sich auch anhand der nebenstehenden Karte kartographisch ablesen.
LAP Anlage 3 LAP Karte Tempolimits
Zusammenfassend lassen sich, die in der Beschlussvorlage genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen in folgender Auflistung darlegen:
Finales Maßnahmenkonzept