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Lärm

Lärm in der Stadt hat zahlreiche Ursachen, etwa Straßenverkehr, Stadt- und Eisenbahnen oder Baustellen. Um eine hohe Lärmbelastung zu reduzieren, setzt die Stadt Karlsruhe verschiedene Maßnahmen entlang des Lärmaktionsplans um. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Grundlagen und städtischen Maßnahmen für den Lärmschutz von Bürgerinnen und Bürgern.

Die Grafik zeigt einen Ausschnitt der Lärmkarte Straßenverkehr am Tag in Karlsruhe.

Lärmkarten für Karlsruhe

Wo in Karlsruhe ist die Lärmbelastung besonders groß? Die Lärmkarten geben einen Überblick über das Ausmaß der Lärmbelastung zu Tages- und Nachtzeiten.

Abbildung des Fachplans „Lärmkarte Straßenverkehr (Tag)"
Abbildung des Fachplans "Lärmkarte Straßenverkehr (Nacht)"
Abbildung des Fachplans "Lärmkarte Gesamtverkehr (Tag)"
Abbildung des Fachplans "Lärmkarte Gesamtverkehr (Nacht)"
Abbildung des Fachplans "Lärmkarte Straßenbahn (Tag)"
Abbildung des Fachplans "Lärmkarte Straßenverkehr (Nacht)"
Abbildung des Fachplans "Lärmkarte Schiene DB (Tag)"
Abbildung des Fachplans "Lärmkarte Schiene DB (Nacht)"

Lärmkartierung: Grundlagen und Umsetzung

Die EU-Umgebungs­lärm­richt­li­nie 2002/49/EG ist Basis der Lärmmin­de­rungs­pla­nung auf nationaler Ebene und wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungs­lärm­richt­li­nie in deutsches Recht überführt.

Die interaktive Karte zeigt ausgewählte Maßnahmen zur Lärmverminderung, die im Stadtgebiet Karlsruhe umgesetzt wurden.

Externer Inhalt: https://geoportal.karlsruhe.de/stadtplan_mini/index.html?webmap=c7d5a2439ad041bfb8bee5f0a1c604eb

Lärmaktionsplan

Auf den Lärmkarten aufbauend werden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Für die Aufstel­lung des Lärmak­ti­ons­pla­nes sind die Gemeinden nach Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­setz (BlmSchG § 47e) zuständig und verpflich­tet.

Ziele und Aufgaben des Aktions­pla­nes sind, Strategien und Maßnahmen zur Lärmmin­de­rung und Lärmver­mei­dung hochbe­las­te­ter Bereiche zu entwickeln sowie bisher ruhige Gebiete in der Stadt vor Lärmzu­nah­men zu schützen.

Mit dem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts­ho­fes Baden-Württem­berg aus dem Jahre 2018 haben sich für die Kommunen neue Möglich­kei­ten ergeben, aus Lärm­schutz­grün­den Geschwin­dig­keits­re­du­zie­run­gen zu beschlie­ßen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Definition dB(A):
dB  = Dezibel
(A) = Maßeinheit des Schalldruckpegels nach der international genormten Frequenzbewertungskurve A

2012 wurden die Lärmkarten für Straßenverkehr überarbeitet. Dabei wurden auch die zwischenzeitlich errichteten Lärmschutzwände und -wälle und sonstige Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung berücksichtigt.

Zwischenstand Lärmminderungsplan Stand:12/2012

Lärmminderungsplan Stand:12/2009

Mit Schreiben des Minis­te­ri­ums für Verkehr und Infra­struk­tur (MVI) vom 12. April 2013 ist die Stadt Karlsruhe aufge­for­dert, ihren beste­hen­den Lärmak­ti­ons­plan zu überprüfen, zu überar­bei­ten und neue Maßnahmen aufzu­stel­len. Dabei wurden die Lärmkar­ten für die Lärmquelle Straßen­ver­kehr nochmals aktua­li­siert. Die zwischen­zeit­lich errich­te­ten Lärmschutz­wände und -wälle und sonstige Maßnahmen mit lärmmin­dern­der Wirkung wurden dabei berück­sich­tigt.

Die neuen Lärmkarten können Sie im Webstadtplan ansehen.

Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der Gemeinden gestellt. Sie sollten aber auch – unter Berück­sich­ti­gung der Belastung durch mehrere Lärmquel­len – insbe­son­dere auf die Priori­tä­ten eingehen, die sich gegebe­nen­falls aus der Überschrei­tung relevan­ter Beurtei­lungs­werte ergeben.

Für die Fortschrei­bung des Lärmak­ti­ons­plans wurden 2014 die Lärmkarten für den Straßen­ver­kehrs­lärm nochmals aktua­li­siert. Es wurde ein komplett neues Daten­mo­dell erstellt, in dem alle einflie­ßen­den Parameter nach dem aktuells­ten Stand erneuert wurden. Dies umfasst das Gebäu­de­mo­dell, das der baulichen Entwick­lung der letzten acht Jahre angepasst wurde. Die Verkehrs­zah­len wurden aktua­li­siert, ebenso andere Parameter wie die zulässigen Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten sowie die Fahrbahn­be­läge. Als Beson­der­heit wurde die digitale 3D-Model­lie­rung verwendet, mit der eine bessere Darstel­lung der Abschirm­wir­kung von Gebäuden möglich ist.

Die Ergebnisse der Lärmkar­tie­rung für den Ballungs­raum Karlsruhe werden über die Landes­an­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz Baden-Württem­berg (LUBW) an das Bundes­mi­nis­te­rium für Umwelt, Natur­schutz und Reaktor­si­cher­heit weiter­ge­ge­ben und anschlie­ßend an die Kommission übermit­telt.

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungs­lärm müssen Lärmak­ti­ons­pläne für sämtliche Haupt­ver­kehrs­s­tra­ßen, Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken und Ballungs­räume aufge­stellt werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprü­fen und erfor­der­li­chen­falls zu überar­bei­ten.

Der Gemein­de­rat hat den Lärmak­ti­ons­plan für Karlsruhe im Jahr 2009 beschlos­sen. Dieser wird deshalb fortge­schrie­ben.


Bisheriges Verfahren zur Mitwirkung der Öffent­lich­keit

Das Gesetz sieht eine Betei­li­gung der Öffent­lich­keit auch an der Überprü­fung des Lärmak­ti­ons­plans vor.


Durch­füh­rung der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung

Von März 2015 bis Juli 2015 wurde allen Ortsver­wal­tun­gen die Möglich­keit gegeben, den Entwurf zur Fortschrei­bung des Lärmak­ti­ons­pla­nes in den Ortschafts­gre­mien zu beraten. Außerdem wurden alle 28 Bürger­ver­eine informiert und ein Gesprächs­ter­min angeboten. Hierzu fanden mehrere Termine in kleineren Gruppen statt.


Öffent­li­che Bürge­ran­hö­rung

Im Juni 2015 stellte die Verwaltung das Verfahren zur Aufstel­lung des Lärmak­ti­ons­plans, die Ergebnisse der Lärmkar­tie­rung sowie inhalt­li­che Überle­gun­gen zum neuen Lärmak­ti­ons­plan in drei öffent­li­chen Veran­stal­tun­gen vor. Bereits hier wurden der Verwal­tung zahlreiche Anregungen mitgeteilt.


Online-Betei­li­gung

Darüber hinaus bestand von April 2015 bis zum 31. Juli 2015 für die Bevöl­ke­rung die Möglich­keit, sich im Internet über den Entwurf des Lärmak­ti­ons­pla­nes zu infor­mie­ren und Anregungen oder Hinweise online auf einer speziell einge­rich­te­ten Webseite dem Umwelt- und Arbeits­schutz mitzu­tei­len.


Auswertung der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung

Bis zum Frista­blauf sind über 300 Anregungen an die Verwaltung heran­ge­tra­gen worden. Die Hinweise und Bedenken wurden intensiv durch die Verwaltung überprüft und ausge­wer­tet. Die nachfol­gende Liste zeigt die Auswertung der Bürge­r­an­re­gun­gen.

Auswertung der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

Übersichtskarte der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung


Offenlage zum Entwurf der Fortschrei­bung

Bis zum 15. April 2016 hatten Sie die Möglich­keit Ihre ­An­re­gun­gen zu dem Entwurf des Maßnah­men­kon­zep­tes dem Umwelt- und Ar­beits­schutz mitzu­tei­len. Die Betei­li­gungs­phase ist mitt­ler­weile abgeschlos­sen und die einge­gan­ge­nen Hinweise wurden ­aus­ge­wer­tet.

Auf der Basis aktua­li­sier­ter Lärmkarten wurden für die Fortschrei­bung des Lärmak­ti­ons­pla­nes neue Vorschläge erarbeitet. Vorrangig sind Maßnahmen an der Schall­ent­ste­hung bzw. Schall­ab­schir­mung (aktiver Schall­schutz). Sofern aktive Schutz­maß­nah­men oder sonstige Entlas­tungs­mög­lich­kei­ten nicht bzw. erst künftig greifen, kommen Schall­schutz­maß­nah­men am Gebäude (passiver Schall­schutz) in Betracht.

Für die Fortschrei­bung des Lärmak­ti­ons­pla­nes der Stadt Karlsruhe wurde in einem ersten Schritt ein Vorent­wurf erarbeitet, der im Sommer 2015 veröf­fent­licht wurde. Im Rahmen eines breiten Betei­li­gungs­pro­zes­ses wurde anschlie­ßend der Öffent­lich­keit Gelegen­heit gegeben, Anregungen einzu­brin­gen.


Maßnahmenkonzept 2016

Als Ergebnis dieses Betei­li­gungs­pro­zes­ses wurde ein Entwurf für die Fortschrei­bung des Lärmak­ti­ons­pla­nes erarbeitet, der im Laufe der kommenden 5 Jahre umgesetzt werden soll. Gegenüber dem Vor­ent­wurf reduzieren sich die seinerzeit aufge­lis­te­ten 69 Maß­nah­men auf nunmehr 37 Maßnah­men­vor­schläge. Hauptgrund hierfür ist, dass nur noch Maßnahmen aufge­nom­men werden, die in den nächs­ten 5 Jahren umgesetzt werden sollen. Länger­fris­tig vor­ge­se­hene Maßnahmen werden bei der nächsten Fortschrei­bung des Lär­mak­ti­ons­pla­nes erneut geprüft.

Die Maßnahmen beziehen sich jeweils auf die die prioritär zu be­han­deln­den „Hot-Spots" (größer 60 dB(A) nachts) und die nach­ran­gi­ge­ren „Verbes­se­rungs­be­dürf­ti­gen Situa­tio­nen" (55-60 dB(A) nachts).

Sie sind aufgeteilt in sechs große Stadt­re­gio­nen (Norden, Osten, Süden, Westen, Innenstadt und Höhen­stadt­tei­le) sowie die ge­son­derte Betrach­tung der Bundes­au­to­bah­nen mit Südtan­gente, der Stra­ßen­bahn und er Gleistrasse der Deutschen Bahn.

Maßnahmen des Lärmaktionsplans 31 KB (PDF)

Übersichtskarte der Maßnahmen zum Lärmaktionsplan 684 KB (PDF)

In unserer inter­ak­ti­ven Karte können Sie die einzelnen Maßnah­men ­ge­nauer betrachten.

Zum Webstadtplan

Die Abbildung zeigt einen Kartenausschnitt zu Ruhigen Gebieten im Karlsruher Stadtgebiet.

Im Zuge der Fortschrei­bung des Lärmak­ti­ons­pla­nes soll das Ziel auch sein, „Ruhige Gebiete" gegen eine Zunahme des Lärms zu schüt­zen. Der Gemein­de­rat hat im Oktober 2017 die Ausweisung der „Ru­hi­gen Gebiete/Erholungs­zo­nen beschlos­sen.

Für den Ballungs­raum Karlsruhe werden „Ruhige Gebiete" in zwei Ab­stu­fun­gen katego­ri­siert:

A: „Ruhige Gebiete"
Große zusam­men­hän­gende Freiräume, die der Erholung dienen und im über­wie­gen­den Teil der Flächen eine Lärmbe­las­tung (LDEN) von ≤ 50 dB(A) aufweisen. In den Randbe­rei­chen kann durchaus eine hö­here Lärmbe­las­tung herrschen.

B: „Erho­lungs­zo­nen"
Freiräume mit hoher Aufent­halts­qua­li­tät und einer Lärm­be­las­tung von ≥ 55 dB(A). Zusätzlich muss der Pegel in der Kern­flä­che einer Erholungs­zone mindestens 6 dB(A) unter dem Maxi-malpegel im höchst­be­las­te­ten Bereich (entlang den Rän­dern des Gebietes) liegen.

Die Randbe­rei­che zwischen den „Ruhigen Gebieten" und „Er­ho­lungs­zo­nen" (zwischen >50 dB(A) und <55 dB(A)) wer­den als Puffer­zo­nen angesehen. Sie sind gekenn­zeich­net ­durch vielbe­fah­rene und dadurch laute Straßen und dienen ­so­mit als Abgrenzung der beiden Gebiets­ka­te­go­rien.

Anhand der folgenden Auswahl­kri­te­rien wurden demnach „Ru­hi­gen Gebiete" und die „Er­ho­lungs­zo­nen" ausgewählt:

Die Abbildung zeigt eine tabellarische Gegenüberstellung der Kriterien (Merkmale, Lärmpegel, Relativer Lärmpegel) für „Ruhige Gebiete" und „Erholungszonen" im Stadtgebiet.

Mit den darge­stell­ten Auswahl­kri­te­rien und den definier­ten Lärm­pe­gel­be­rei­chen werden im Ballungs­raum Karlsruhe somit sechs „Ru­hige Gebiete" und zwei „Erho­lungs­zo­nen" festge­setzt. Diese ­be­fin­den sich in Kastenwört, am Alten Flugplatz, im Schloss­gar­ten und südlich Adenau­er­ring, im nördli­chen Hardt­wald, nördlich Grötzingen, in Teilen der Höhen­stadt­teile, im Beiert­hei­mer Feld & Günther-Klotz-Anlage sowie im Ober­wald.

In dem Erläu­te­rungs­text können Sie die genauen Kriterien für die Aus­wei­sung der „Ruhigen Gebiete/Erholungs­zo­nen" entnehmen.

Ruhige Gebiete Erläuterungstext 103 KB (PDF)

Anhand der nachfol­gen­den Steck­briefe können Sie weiter­ge­hen­de ­In­for­ma­tio­nen zu den einzelnen Gebieten entnehmen.

Ruhige Gebiete Steckbriefe 0,93 MB (PDF)


Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf der „Ruhigen Gebiete / Erholungs­zo­nen" wurde im Rahmen der Offenlage zur Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und der Träger Öffent­li­cher Belange von Februar 2017 bis März 2017 ­aus­ge­legt. Im Zuge der Offenlage wurde auch allen Orts­ver­wal­tun­gen die Möglich­keit gegeben, den Entwurf der Ge­biete in den Ortschafts­rats­gre­mien zu beraten. Darüber hinaus ­be­stand für die Bevöl­ke­rung die Möglich­keit, sich im Inter­net ­über diesen Entwurf zu infor­mie­ren und Anregungen oder Hinwei­se ­mit­zu­tei­len.


Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach Frista­blauf wurden die Hinweise und Bedenken intensiv durch die Verwaltung geprüft und ausge­wer­tet. Die nachfol­gende Liste ­zeigt die Auswertung der Anregungen.

Ruhige Gebiete Auswertung 99 KB (PDF)

Die Stadt leiser gestalten ist das Ziel bei der Fortschrei­bung ­des Lärmak­ti­ons­pla­nes. Mit dem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts­ho­fes Baden-Württem­berg aus dem Jahre 2018 haben sich für die Kommunen neue Möglich­kei­ten ergeben, aus Lärm­schutz­grün­den Geschwin­dig­keits­re­du­zie­run­gen zu beschlie­ßen. So wurde zum einen die Bindungs­wir­kung kommu­na­ler Lär­mak­ti­ons­pläne bei straßen­ver­kehrs­recht­li­chen Maßnah­men ­ge­stärkt. Gleich­zei­tig wurden auch Handlungs­op­tio­nen für Maß­nah­men unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraus­set­zung hierfür ist ein förm­lich beschlos­se­ner Lärmak­ti­ons­plan.

Der Gemein­de­rat hat im Dezember 2019, nach einer Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung, die neuen Maßnahmen zu Ge­schwin­dig­keits­re­du­zie­run­gen aus Lärmschutz­grün­den beschlos­sen.

Die nächste reguläre Fortschrei­bung des Lärmak­ti­ons­pla­nes für den Ballungs­raum Karlsruhe ist eigentlich erst für das Jahr 2023 vor­ge­se­hen. Die Stadt­ver­wal­tung hat jedoch diese neue Option vor­zei­tig aufge­grif­fen und überprüft, für welche ­Stra­ßen­ab­schnitte nunmehr Geschwin­dig­keits­re­du­zie­run­gen vor­ge­schla­gen werden könnten.

 

Bishe­ri­ge­s ­Ver­fah­ren zur Mitwirkung der Öffent­lich­keit

Das Gesetz sieht eine Betei­li­gung der Öffent­lich­keit auch an der Über­prü­fung des Lärmak­ti­ons­plans vor.

 

Durch­füh­rung der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung

Neben der Betei­li­gung der Träger öffent­li­cher Belange im April / Mai 2019 hatten auch die Ortsver­wal­tun­gen im September / Oktober 2019 die Möglich­keit, den Entwurf des Maßnah­men­pa­ke­tes zur An­pas­sung des Lärmak­ti­ons­pla­nes in den Ortschafts­gre­mien zu beraten. Zeitgleich wurde auch die Arbeits­ge­mein­schaft ­Karls­ru­her Bürger­ver­eine e.V. über den Entwurf informiert und den Bürger­ver­ei­nen Gelegen­heit zur Stellung­nahme gegeben.

 

Online-Betei­li­gung

Darüber hinaus bestand von September 2019 bis Ende Oktober 2019 für die Bevöl­ke­rung die Möglich­keit, sich im Internet über den Ent­wurf der Anpassung des Lärmak­ti­ons­pla­nes zu infor­mie­ren und An­re­gun­gen oder Hinweise online auf einer spezi­ell ein­ge­rich­te­ten Webseite dem Umwelt- und Arbeits­schutz ­mit­zu­tei­len.

 

Auswertung der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung

Bis zum Frista­blauf sind über 180 Anregungen an die Verwal­tung her­an­ge­tra­gen worden. Die Hinweise und Bedenken wurden inten­si­v ­durch die Verwaltung überprüft und ausge­wer­tet. Die nachfol­gen­de ­Liste zeigt die Auswertung der Bürge­r­an­re­gun­gen.

LAP Anlage 2 Auswertung Buergerbeteiligung 110 KB (PDF)

 

Finales Maßnahmenkonzept

In der Beschluss­vor­lage aus dem Gemein­de­rat vom 10. Dezem­ber 2019 können Sie die genauen Kriterien für die Ausweisung der neuen Geschwin­dig­keits­be­schrän­kun­gen entnehmen.

Beschlussvorlage LAP Anpassung an aktuelle Rechtsprechung 479 KB (PDF)

Die nachfol­gende Auswertung listet die Auswertung aus der Be­tei­li­gung der Träger öffent­li­cher Belange.

LAP Anlage 1 Auswertung ToeB Beteiligung 78 KB (PDF)

Das finale Maßnah­men­kon­zept lässt sich auch anhand der ne­ben­ste­hen­den Karte karto­gra­phisch ablesen.

LAP Anlage 3 LAP Karte Tempolimits 1,74 MB (PDF)

Zusam­men­fas­send lassen sich, die in der Beschluss­vor­la­ge ­ge­nann­ten Geschwin­dig­keits­be­schrän­kun­gen in folgender Auflis­tung dar­le­gen:

Finales Maßnahmenkonzept 47 KB (PDF)

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Teil B des Lär­mak­ti­ons­pla­nes 2018 veröf­fent­licht. Damit legt es nun die voll­stän­dige, gemeinsam mit der Öffent­lich­keit erstell­te ­Be­stands­auf­nahme zur Lärmbe­las­tung an Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken vor. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmre­du­zie­rung ­be­reits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen ­ge­tan wird.

Die Lärmak­ti­ons­pla­nung des EBA fand in zwei Phasen statt: In der ersten Phase wurde auf Grundlage von errech­ne­ten Lärmkarten und mit Hilfe einer Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung, an der ca. 38.000 Bür­ge­rin­nen und Bürger teilnahmen, gezeigt, wo Menschen von Schie­nen­lärm betroffen sind. Gleich­zei­tig hat das EBA vor­ge­stellt, wo und wie Bahnlärm bereits erfolg­reich bekämpft wird.

In einer zweiten Betei­li­gungs­phase Anfang 2018 haben mehr als 5.000 Inter­es­sierte das Verfahren des EBA bei der Lär­mak­ti­ons­pla­nung bewertet. Dabei gaben knapp 40% der Ant­wor­ten­den an, dass sie durch den Lärmak­ti­ons­plan ­In­for­ma­tio­nen über die Lärmsi­tua­tion an ihrem Wohnort erhal­ten ha­ben. Dieses und weitere Ergebnisse werden in Teil B des Lär­mak­ti­ons­pla­nes vorge­stellt.

Die Teile A und B ergeben zusammen den vollstän­di­gen Lär­mak­ti­ons­plan für die Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken des Bundes. Damit ist die Lärmak­ti­ons­pla­nung der Runde 3 des Eisenbahn-Bundes­am­tes ­ab­ge­schlos­sen. Die Dokumente können unter dem folgenden Link ­ab­ge­ru­fen werden:

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Weitere Infor­ma­tio­nen erhalten Sie im Internet unter folgen­der ­Adresse: www.laermak­ti­ons­pla­nung-schiene.de

Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine kostenlose Druck­ver­sion ­per Post.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter oder postalisch an fol­gende Adresse richten:

Eisenbahn-Bundesamt
Lärmak­ti­ons­pla­nung
Heine­mann­straße 6
53175 Bonn

Flyer EBA

Die Lärmkar­tie­rung an Schie­nen­we­gen des Bundes wurde durch das Eisenbahn-Bundesamt ebenfalls aktua­li­siert und im Jahr 2014 erstellt. In dieser zweiten Aktua­li­sie­rung wurden Ballungs­räume mit mehr als 100.000 Einwohnern beziehungsweise Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken mit einem Verkehrs­auf­kom­men von über 30.000 Zügen pro Jahr kartiert. Lärmaus­wir­kun­gen, die von Schie­nen­we­gen privater Infra­struk­tur­be­trei­ber ausgehen, sind in den Ergeb­nis­dar­stel­lun­gen jedoch nicht enthalten.

Zuständig für Aufstel­lung eines bundes­wei­ten Lärmak­ti­ons­plans für die Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken des Bundes mit Maßnahmen ist seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Den ersten bundes­wei­ten Lärmak­ti­ons­plan wird das EBA bis Mitte des Jahres 2016 erstellen und veröf­fent­li­chen.

Kontakt

Für die vielen unter­schied­li­chen Arten von Lärm gibt es je nach Art verschie­dene Ansprech­personen. Im Folgenden können Sie sich über die Zuständigkeiten informieren.

Darunter wird im Allge­mei­nen Lärm von Fahrzeugen auf öffent­li­chen Straßen (Autobahn, Bundes-, Land- und Gemein­de­stra­ßen) verstanden. Die Verkehrs­lärm­schutz­ver­ord­nung des Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes sieht den Schutz der Bevöl­ke­rung vor schäd­li­chen Umwelt­ein­wir­kun­gen beim Neubau oder einer wesent­li­chen Änderung (zum Beispiel Erwei­te­rung der Straße um einen zusätz­li­chen Fahrstrei­fen) vor (siehe Sechzehnte Verordnung zur Durch­füh­rung des Bundes-Immis­si­ons­schutz­ge­set­zes).Ansonsten werden Maßnahmen zum Schutz vor Straßen­ver­kehrs­lärm im Rahmen von Lärmak­ti­ons­plä­nen festgelegt.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen an den Umwelt-und Arbeits­schutz unter 0721 133-3101 wenden.

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Hierunter versteht man im Allge­mei­nen Lärm, verursacht durch Schie­nen­ver­kehrs­fahr­zeu­ge (Stra­ßen­bahn, Eisenbahn). Ein Schutz der Bevöl­ke­rung vor schäd­li­chen Einwir­kun­gen ist bei einem Neubau oder einer wesent­li­chen Änderung des Schie­nen­we­ges zu berück­sich­ti­gen. Weitere Maßnahmen zum Schutz von Schie­nen­ver­kehrs­lärm werden im Rahmen von Lärmak­ti­ons­plä­nen festgelegt.
Ansprech­part­ner für den Netzbe­reich des Karls­ru­her Verkehrs­ver­bun­des ist die KVV, Tullastr. 71, 76131 Karlsruhe unter 0721 6107-0. Für das Schie­nen­netz der Deutschen Bahn AG ist das Eisen­­­bahn­­­bun­­­des­amt zuständig.

Unter Gewer­be­lärm versteht man die Lärme­mis­sio­nen von Betrieben und Anlagen aus dem gewerb­li­chen und indus­tri­el­len Bereich – vom Klein­be­trieb (zum Beispiel Schlos­se­rei, Schrei­ne­rei) bis zur Indus­trie­an­lage (zum Beispiel Kraftwerk). Auch der Lärm, der bei der Anlie­fe­rung von Waren etwa für ein Einkaufs­zen­trum früh am Morgen entsteht fällt darunter. Gehen von Karlsruher Gewer­be­be­trie­ben Lärmbe­läs­ti­gun­gen aus, können Sie sich mit dem Umwelt- und Arbeits­schutz, Abteilung Gewer­be/Im­mis­si­ons­schutz unter 0721/133-3101 in Verbindung setzen.

Baustel­len unter­lie­gen hinsicht­lich des Lärmschut­zes der „All­ge­mei­nen Verwal­tungs­vor­schrift zum Schutz gegen Baulärm". Je nach Gebiets­lage sind unter­schied­li­che Immis­si­ons­richt­wer­te ein­zu­hal­ten. Bei Baustellen gilt in der Regel eine Nacht- und damit Ruhezeit von 20 bis 7 Uhr.
Geht die Beläs­ti­gung von Baustellen (zum Beispiel Errichtung, Abbruch oder Sanierung eines Gebäudes) aus, können Sie sich mit Ihrem Anliegen für den Baubezirk Stadtmitte unter 0721 133 6351, für den Baubezirk West unter 0721 133 6352 oder den Baubezirk Ost unter 0721 133 6353 an das Bau­ord­nungs­amt wenden.

Ist der Fernseher in der Nachbar­schaft zu laut, hört man laute Musik bei offenem Fenster oder erledigt geräusch­volle Garten­ar­bei­ten? Die Polizei­ver­ord­nung der Stadt Karlsruhe zur Aufrecht­er­hal­tung der öffent­li­chen Sicherheit und Ordnung legt fest, dass diese und andere intensive Haus- und Garten­ar­bei­ten zu bestimmten Zeiten untersagt sind. Sollte es zu stark störenden Beläs­ti­gun­gen kommen, können Sie dies beim nächsten Polizei­re­vier melden.

Übrigens: Rasenmäher, Laubsauger und -bläser sowie einige andere Garten- und Baustel­len­ge­rä­te fallen unter die Geräte- und Maschi­nen­lärm­ver­ord­nung des Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes (32. BImSchV). Sie sind in der Nutzung hinsicht­lich Zeit und Lautstärke ja nach Bauart einge­schränkt.

Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen und zur Abwehr von umweltschädlichem Verhalten (Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung, StRAnlPolV)

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Als Sportlärm werden Geräusche bezeichnet, die durch den Betrieb von Sport­an­la­gen, soweit sie zum Zweck der Sportaus­übung betrieben werden, ausgehen. Lärm von Freizeit­an­la­gen (Anlagen, die von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden, zum Beispiel Vergnü­gungs­parks, Abenteuer-Spiel­plätze, Musikd­ar­bie­tun­gen auch auf Anlagen, die sonst der Sportaus­übung dienen) ist kein Sport-, sondern Freizeit­lärm. Der Schutz vor schäd­li­chen Umwelt­ein­wir­kun­gen (Gefahren, erhebliche Beläs­ti­gun­gen und Beein­träch­ti­gun­gen) durch Lärm von Sport­an­la­gen wird durch die Sport­an­la­gen­lärm­schutz­ver­ord­nung 18. BImSchV geregelt.

Bei Störungen, die von Bolzplät­zen oder Grünan­la­gen ausgehen, ist das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe unter 0721 133-3366 zuständig.

Für Lärm aus Sport­an­la­gen können sie sich an den Umwelt- und Arbeits­schutz unter 0721 133-3101 wenden.

Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Nach vorherr­schen­der Meinung in der Rechts­spre­chung gehört das Läuten von Kirchen­glo­cken aus litur­gi­schen Gründen zur grund­recht­lich garan­tier­ten Freiheit der Religi­ons­aus­übung und ist im Sinne des Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes (BImSchG) als nicht erhebliche Beläs­ti­gung anzusehen. Anders sieht es jedoch bei der Beurtei­lung des nächt­li­chen Turmuhr­schla­gens ohne litur­gi­sche Bedeutung aus. Hier sind die Anfor­de­run­gen des Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes und auch die der Polizei­ver­ord­nung der Stadt Karlsruhe zum Schutz gegen Lärm zu beachten.

Finden Sie, dass die Glocken einer Kirche in Ihrer Nähe zu laut sind? Dafür hat das Erzbi­schöf­li­che Ordinariat in der Stände­haus­straße 4, 76133 Karlsruhe die Insti­tu­tion eines Glocken­in­spek­tors einge­rich­tet, den Sie telefo­nisch unter 0721 9211055 oder per E-Mail: kramer@glo­cken-online.de erreichen können. Dieser ist für die katho­li­schen Kirchen in Karlsruhe zuständig. Bei verur­sach­tem Lärm durch eine evange­li­sche Kirche können Sie sich an das Orgel- und Glocken­prü­fungs­amt der Landes­kir­che, Dr. Martin Kares, Evange­li­scher Oberkir­chen­rat, Blumenstr. 1-7, 76133 Karlsruhe wenden. Sie erreichen Ihn per Fax unter 0721 9175306 oder per E-Mail: Martin.Kares@e­kiba.de

Im Netz finden Sie zur Glocken­in­spek­tion unter www.glocken-online.de weitere Infor­ma­tio­nen.

Bei Beläs­ti­gun­gen durch militä­ri­schen Fluglär­m (Tief­flie­ger) können sich betroffene Bürger kosten­los an das Bürger­te­le­fon des Luftwaf­fen­am­tes Köln, Flieger­hor­st ­Wahn, unter 0800 8620730 wenden. Infor­ma­tio­nen zu Übungen der Bun­des­wehr oder der NATO werden im Inter­net ­ver­öf­fent­licht.

Bei Beläs­ti­gun­gen durch zivilen Luftver­kehr (hierzu zählen beispiels­weise Rekla­me­f­lie­ger, nicht­mi­li­tä­ri­sche Hub­schrau­ber­flüge sowie Fracht- und Perso­nen­flug­ver­kehr) ist seit 1. Januar 2017 zentral für ganz Baden-Württem­berg das Re­gie­rungs­prä­si­dium Stuttgart, Referat 46,2 unter 0711 9040 ­zu­stän­dig.

Fragen zum Flugbetrieb der Bundeswehr

Regie­rungs­­prä­­si­­dium Stuttgart, Referat 46.2

Allgemeine Fragen zum Lärmschutz beant­wor­tet Ihnen auch gerne die städti­sche Immis­si­ons­schutz­be­hörde beim Zentralen Juris­ti­schen Dienst unter 0721 133-3005 oder 0721 133-3006.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum Thema "Lärm" erhalten Sie außerdem auf den Inter­netsei­ten der Landes­­­an­­­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­­­schutz Baden-Württem­­berg

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