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Lärm in der Stadt hat zahlreiche Ursachen, etwa Straßenverkehr, Stadt- und Eisenbahnen oder Baustellen. Um eine hohe Lärmbelastung zu reduzieren, setzt die Stadt Karlsruhe verschiedene Maßnahmen entlang des Lärmaktionsplans um. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Grundlagen und städtischen Maßnahmen für den Lärmschutz von Bürgerinnen und Bürgern.
Gemeinderat beschließt Lärmaktionsplan
Die Beteiligungsphase zum „Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan (4. Stufe)“ ist seit dem 26. Januar 2025 abgeschlossen.
Nach Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen und die beschlossenen Maßnahmen sind auf unserer städtischen Homepage unter www.karlsruhe.de/laerm zu entnehmen.
Wo in Karlsruhe ist die Lärmbelastung besonders groß? Die Lärmkarten geben einen Überblick über das Ausmaß der Lärmbelastung zu Tages- und Nachtzeiten.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG ist Basis der Lärmminderungsplanung auf nationaler Ebene und wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht überführt.
Auf den Lärmkarten aufbauend werden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes sind die Gemeinden nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG § 47e) zuständig und verpflichtet.
Ziele und Aufgaben des Aktionsplanes sind, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung hochbelasteter Bereiche zu entwickeln sowie bisher ruhige Gebiete in der Stadt vor Lärmzunahmen zu schützen.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2018 haben sich für die Kommunen neue Möglichkeiten ergeben, aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen zu beschließen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Definition dB(A):
dB = Dezibel
(A) = Maßeinheit des Schalldruckpegels nach der international genormten Frequenzbewertungskurve A
Der Lärmaktionsplan wird seit 2009 gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) stellt die vierte Stufe dar. Seit der ersten Version aus dem Jahr 2009 erfolgt eine kontinuierliche Anpassung.
Aufgrund neuer EU-weiter Vorgaben zur Berechnung des Umgebungslärms von bodennahen Quellen (BUB) mussten die Lärmkarten vollständig überarbeitet werden. Dadurch wurden auch die Lärmschutzmaßnahmen im Lärmaktionsplan (LAP) ergänzt.
Im Mai 2025 hat der Gemeinderat nach Beteiligung der Öffentlichkeit die neuen Maßnahmen für Geschwindigkeitsreduzierungen an Straßenabschnitten aus Lärmschutzgründen sowie lärmmindernde Maßnahmen an Straßenbahngleisen beschlossen.
Zudem wurde dem Änderungsantrag der Partei "Bündnis 90/Die GRÜNEN" zur Ausweisung von zwei weiteren Straßenabschnitten mit Geschwindigkeitsreduzierungen zugestimmt. Die Stadtverwaltung prüft derzeit die Umsetzung.
Die nächste reguläre Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Karlsruhe ist für das Jahr 2029 geplant.
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Gesetz sieht vor, die Öffentlichkeit auch bei der Überprüfung des Lärmaktionsplans einzubeziehen.
Neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hatten die Ortsverwaltungen von November 2024 bis Januar 2025 die Gelegenheit, den Entwurf des Maßnahmenpakets zur Anpassung des Lärmaktionsplans in ihren Gremien zu beraten. Gleichzeitig wurde die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e.V. informiert und erhielt die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Darüber hinaus konnte sich die Bevölkerung im gleichen Zeitraum online über den Entwurf informieren und Anregungen oder Hinweise auf einer speziell eingerichteten Webseite direkt an den Umwelt- und Arbeitsschutz senden. Über diese Beteiligungsmöglichkeiten wurde die Bevölkerung mehrfach über die StadtZeitung, die Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) sowie die städtische Homepage informiert.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Bis zum Ablauf der Frist sind über 70 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Verwaltung eingegangen. Diese Hinweise und Bedenken wurden von der Verwaltung sorgfältig geprüft und ausgewertet. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Auswertung der Bürgeranregungen.
LAP Anlage 2 Auswertung Buergerbeteiligung.pdf 58 KB (PDF)
Finales Maßnahmenkonzept
Die Beschlussvorlage des Gemeinderats vom 27. Mai 2025 zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist dem folgenden Link zu entnehmen.
Beschlussvorlage LAP 4.Stufe.pdf 326 KB (PDF)
Den Änderungsantrag zum LAP der Partei "Bündnis 90/Die GRÜNEN" finden Sie hier:
Aenderungsantrag zum LAP 4. Stufe.pdf 532 KB (PDF)
Die nachfolgende Auswertung listet die Auswertung aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
LAP Anlage 1 Auswertung ToeB Beteiligung).pdf 59 KB (PDF)
Das Ergebnis der Abwägung finden Sie hier:
LAP Anlage 3 Abwaegungsergebnis.pdf 45 KB (PDF)
Zusammenfassend lassen sich, die in der Beschlussvorlage genannten Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und die lärmmindernden Maßnahmen für die Straßenbahngleise in folgender kartographische Übersicht darlegen:
LAP Anlage 4 Lärmquelle Straßen.pdf 5,11 MB (PDF)
LAP Anlage 5 Lärmquelle Straßenbahnen.pdf 4,73 MB (PDF)
Hier finden Sie eine Übersicht aller derzeit geltenden Tempo-30-Strecken, die aus Lärmschutzgründen ausgewiesen wurden. In einzelnen Fällen bestehen Überschneidungen mit weiteren straßenverkehrsrechtlichen Ausweisungen.
Tempo 30 aus Lärmschutzgründen 27 MB (PDF)
2012 wurden die Lärmkarten für Straßenverkehr überarbeitet. Dabei wurden auch die zwischenzeitlich errichteten Lärmschutzwände und -wälle und sonstige Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung berücksichtigt.
Mit Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vom 12. April 2013 ist die Stadt Karlsruhe aufgefordert, ihren bestehenden Lärmaktionsplan zu überprüfen, zu überarbeiten und neue Maßnahmen aufzustellen. Dabei wurden die Lärmkarten für die Lärmquelle Straßenverkehr nochmals aktualisiert. Die zwischenzeitlich errichteten Lärmschutzwände und -wälle und sonstige Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung wurden dabei berücksichtigt.
Die neuen Lärmkarten können Sie im Webstadtplan ansehen.
Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der Gemeinden gestellt. Sie sollten aber auch – unter Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen – insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Beurteilungswerte ergeben.
Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurden 2014 die Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm nochmals aktualisiert. Es wurde ein komplett neues Datenmodell erstellt, in dem alle einfließenden Parameter nach dem aktuellsten Stand erneuert wurden. Dies umfasst das Gebäudemodell, das der baulichen Entwicklung der letzten acht Jahre angepasst wurde. Die Verkehrszahlen wurden aktualisiert, ebenso andere Parameter wie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie die Fahrbahnbeläge. Als Besonderheit wurde die digitale 3D-Modellierung verwendet, mit der eine bessere Darstellung der Abschirmwirkung von Gebäuden möglich ist.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung für den Ballungsraum Karlsruhe werden über die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit weitergegeben und anschließend an die Kommission übermittelt.
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm müssen Lärmaktionspläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan für Karlsruhe im Jahr 2009 beschlossen. Dieser wird deshalb fortgeschrieben.
Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch an der Überprüfung des Lärmaktionsplans vor.
Von März 2015 bis Juli 2015 wurde allen Ortsverwaltungen die Möglichkeit gegeben, den Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in den Ortschaftsgremien zu beraten. Außerdem wurden alle 28 Bürgervereine informiert und ein Gesprächstermin angeboten. Hierzu fanden mehrere Termine in kleineren Gruppen statt.
Im Juni 2015 stellte die Verwaltung das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans, die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie inhaltliche Überlegungen zum neuen Lärmaktionsplan in drei öffentlichen Veranstaltungen vor. Bereits hier wurden der Verwaltung zahlreiche Anregungen mitgeteilt.
Darüber hinaus bestand von April 2015 bis zum 31. Juli 2015 für die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Internet über den Entwurf des Lärmaktionsplanes zu informieren und Anregungen oder Hinweise online auf einer speziell eingerichteten Webseite dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen.
Bis zum Fristablauf sind über 300 Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden. Die Hinweise und Bedenken wurden intensiv durch die Verwaltung überprüft und ausgewertet. Die nachfolgende Liste zeigt die Auswertung der Bürgeranregungen.
Auswertung der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Übersichtskarte der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Bis zum 15. April 2016 hatten Sie die Möglichkeit Ihre Anregungen zu dem Entwurf des Maßnahmenkonzeptes dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen. Die Beteiligungsphase ist mittlerweile abgeschlossen und die eingegangenen Hinweise wurden ausgewertet.
Auf der Basis aktualisierter Lärmkarten wurden für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes neue Vorschläge erarbeitet. Vorrangig sind Maßnahmen an der Schallentstehung bzw. Schallabschirmung (aktiver Schallschutz). Sofern aktive Schutzmaßnahmen oder sonstige Entlastungsmöglichkeiten nicht bzw. erst künftig greifen, kommen Schallschutzmaßnahmen am Gebäude (passiver Schallschutz) in Betracht.
Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Karlsruhe wurde in einem ersten Schritt ein Vorentwurf erarbeitet, der im Sommer 2015 veröffentlicht wurde. Im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses wurde anschließend der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, Anregungen einzubringen.
Als Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses wurde ein Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erarbeitet, der im Laufe der kommenden 5 Jahre umgesetzt werden soll. Gegenüber dem Vorentwurf reduzieren sich die seinerzeit aufgelisteten 69 Maßnahmen auf nunmehr 37 Maßnahmenvorschläge. Hauptgrund hierfür ist, dass nur noch Maßnahmen aufgenommen werden, die in den nächsten 5 Jahren umgesetzt werden sollen. Längerfristig vorgesehene Maßnahmen werden bei der nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erneut geprüft.
Die Maßnahmen beziehen sich jeweils auf die die prioritär zu behandelnden „Hot-Spots" (größer 60 dB(A) nachts) und die nachrangigeren „Verbesserungsbedürftigen Situationen" (55-60 dB(A) nachts).
Sie sind aufgeteilt in sechs große Stadtregionen (Norden, Osten, Süden, Westen, Innenstadt und Höhenstadtteile) sowie die gesonderte Betrachtung der Bundesautobahnen mit Südtangente, der Straßenbahn und er Gleistrasse der Deutschen Bahn.
Maßnahmen des Lärmaktionsplans 31 KB (PDF)
Übersichtskarte der Maßnahmen zum Lärmaktionsplan 684 KB (PDF)
In unserer interaktiven Karte können Sie die einzelnen Maßnahmen genauer betrachten.
Im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes soll das Ziel auch sein, „Ruhige Gebiete" gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Der Gemeinderat hat im Oktober 2017 die Ausweisung der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen beschlossen.
Für den Ballungsraum Karlsruhe werden „Ruhige Gebiete" in zwei Abstufungen kategorisiert:
A: „Ruhige Gebiete"
Große zusammenhängende Freiräume, die der Erholung dienen und im überwiegenden Teil der Flächen eine Lärmbelastung (LDEN) von ≤ 50 dB(A) aufweisen. In den Randbereichen kann durchaus eine höhere Lärmbelastung herrschen.
B: „Erholungszonen"
Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität und einer Lärmbelastung von ≥ 55 dB(A). Zusätzlich muss der Pegel in der Kernfläche einer Erholungszone mindestens 6 dB(A) unter dem Maxi-malpegel im höchstbelasteten Bereich (entlang den Rändern des Gebietes) liegen.
Die Randbereiche zwischen den „Ruhigen Gebieten" und „Erholungszonen" (zwischen >50 dB(A) und <55 dB(A)) werden als Pufferzonen angesehen. Sie sind gekennzeichnet durch vielbefahrene und dadurch laute Straßen und dienen somit als Abgrenzung der beiden Gebietskategorien.
Anhand der folgenden Auswahlkriterien wurden demnach „Ruhigen Gebiete" und die „Erholungszonen" ausgewählt:
Mit den dargestellten Auswahlkriterien und den definierten Lärmpegelbereichen werden im Ballungsraum Karlsruhe somit sechs „Ruhige Gebiete" und zwei „Erholungszonen" festgesetzt. Diese befinden sich in Kastenwört, am Alten Flugplatz, im Schlossgarten und südlich Adenauerring, im nördlichen Hardtwald, nördlich Grötzingen, in Teilen der Höhenstadtteile, im Beiertheimer Feld & Günther-Klotz-Anlage sowie im Oberwald.
In dem Erläuterungstext können Sie die genauen Kriterien für die Ausweisung der „Ruhigen Gebiete/Erholungszonen" entnehmen.
Ruhige Gebiete Erläuterungstext 103 KB (PDF)
Anhand der nachfolgenden Steckbriefe können Sie weitergehende Informationen zu den einzelnen Gebieten entnehmen.
Ruhige Gebiete Steckbriefe 0,93 MB (PDF)
Der Entwurf der „Ruhigen Gebiete / Erholungszonen" wurde im Rahmen der Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange von Februar 2017 bis März 2017 ausgelegt. Im Zuge der Offenlage wurde auch allen Ortsverwaltungen die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Gebiete in den Ortschaftsratsgremien zu beraten. Darüber hinaus bestand für die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Internet über diesen Entwurf zu informieren und Anregungen oder Hinweise mitzuteilen.
Nach Fristablauf wurden die Hinweise und Bedenken intensiv durch die Verwaltung geprüft und ausgewertet. Die nachfolgende Liste zeigt die Auswertung der Anregungen.
Die Stadt leiser gestalten ist das Ziel bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2018 haben sich für die Kommunen neue Möglichkeiten ergeben, aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen zu beschließen. So wurde zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen gestärkt. Gleichzeitig wurden auch Handlungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlossener Lärmaktionsplan.
Der Gemeinderat hat im Dezember 2019, nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung, die neuen Maßnahmen zu Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen beschlossen.
Die nächste reguläre Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Karlsruhe ist eigentlich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Stadtverwaltung hat jedoch diese neue Option vorzeitig aufgegriffen und überprüft, für welche Straßenabschnitte nunmehr Geschwindigkeitsreduzierungen vorgeschlagen werden könnten.
Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit auch an der Überprüfung des Lärmaktionsplans vor.
Neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im April / Mai 2019 hatten auch die Ortsverwaltungen im September / Oktober 2019 die Möglichkeit, den Entwurf des Maßnahmenpaketes zur Anpassung des Lärmaktionsplanes in den Ortschaftsgremien zu beraten. Zeitgleich wurde auch die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e.V. über den Entwurf informiert und den Bürgervereinen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Darüber hinaus bestand von September 2019 bis Ende Oktober 2019 für die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Internet über den Entwurf der Anpassung des Lärmaktionsplanes zu informieren und Anregungen oder Hinweise online auf einer speziell eingerichteten Webseite dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen.
Bis zum Fristablauf sind über 180 Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden. Die Hinweise und Bedenken wurden intensiv durch die Verwaltung überprüft und ausgewertet. Die nachfolgende Liste zeigt die Auswertung der Bürgeranregungen.
LAP Anlage 2 Auswertung Buergerbeteiligung 110 KB (PDF)
In der Beschlussvorlage aus dem Gemeinderat vom 10. Dezember 2019 können Sie die genauen Kriterien für die Ausweisung der neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen entnehmen.
Beschlussvorlage LAP Anpassung an aktuelle Rechtsprechung 479 KB (PDF)
Die nachfolgende Auswertung listet die Auswertung aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
LAP Anlage 1 Auswertung ToeB Beteiligung 78 KB (PDF)
Das finale Maßnahmenkonzept lässt sich auch anhand der nebenstehenden Karte kartographisch ablesen.
LAP Anlage 3 LAP Karte Tempolimits 1,74 MB (PDF)
Zusammenfassend lassen sich, die in der Beschlussvorlage genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen in folgender Auflistung darlegen:
Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes fertiggestellt. Der finale Lärmaktionsplan der Runde 4 steht seit dem 17. Juli 2024 zum Download bereit.
Nach der Veröffentlichung der Lärmkartierungsergebnisse im Juni 2022 hatte das Eisenbahn-Bundesamt in zwei Phasen im Sommer 2022 sowie im Herbst 2023 die Öffentlichkeit beteiligt. Dabei sind insgesamt ca. 13.000 Beteiligungen von Privatpersonen und knapp 600 Beteiligungen von Kommunen beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen. Zusätzlich haben 55 der 72 Ballungsräume eine Stellungnahme abgegeben.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine kostenlose Druckversion per Post.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap(at)eba.bund.de oder postalisch an folgende Adresse richten:
Eisenbahn-Bundesamt
Lärmaktionsplanung
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Der Lärmaktionsplan wird seit 2009 regelmäßig nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes überprüft und fortgeschrieben. Aktuell wurde der Vorentwurf des Lärmaktionsplans (LAP) der 4. Stufe erarbeitet.
Zu den Vorschlägen des Vorentwurfs Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG anzuhören.
Bürgerinformation – Öffentlichkeitsbeteiligung beendet
Innerhalb der Frist bis zum 26. Januar 2025 hatten Sie die Möglichkeit Ihre Anregungen und Wünsche zu möglichen Maßnahmenvorschlägen für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen.
Die Beteiligungsphase ist beendet. Die eingegangenen Hinweise werden nun gesichtet, ausgewertet und überprüft, ob diese in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden können. Die Anregungen aus den Bürgervereinen und Ortsverwaltungen fließen ebenfalls in die Bewertung mit ein. Ein Gesamtergebnis der möglichen Maßnahmenvorschläge wird auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Vielen Dank für Ihre Beteiligung!
Der Lärmaktionsplan wird seit 2009 regelmäßig nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes überprüft und fortgeschrieben. Aktuell wurde der Vorentwurf des Lärmaktionsplans (LAP) der 4. Stufe erarbeitet.
Auf Basis der aktualisierten Lärmkarten in den Jahren 2022/2023 wurden für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes neue Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung erarbeitet.
Die ausführliche Beschlussvorlage können Sie hier entnehmen: Beschlussvorlage Vorentwurf LAP4.pdf 112 KB (PDF)
Eine Zusammenfassung des Vorentwurfes zur Fortschreibung des LAP können Sie hier entnehmen. In der Präsentation werden die wichtigsten Parameter dargestellt und die gesamten Maßnahmenvorschläge, wie auch die Ruhigen Gebiete nochmals dargestellt.
Präsentation Vorentwurf LAP 549 KB (PDF)
Für folgende Beurteilungspegel wird die Stadt lt. Erlass in die Pflicht genommen, Maßnahmen zur Lärmminderung festzusetzen:
67 dB(A) zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (tags)
57 dB(A) zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (nachts).
Daher werden für die Stadt Karlsruhe in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur 4. Stufe weitere Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgeschlagen.
Bei der Ausweisung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurden mögliche Verdrängungseffekte auf das umgebende Straßennetz berücksichtigt. Damit es zu keinen Verlagerungsprozessen kommen kann, wurden die Geschwindigkeitsreduzierungen auf die jeweiligen Zeitbereiche angepasst. Somit gelten für einzelne Straßenabschnitte ein ganztägiges Tempolimit und für andere Bereiche nur ein nächtliches Tempolimit für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr, obwohl im Tageszeitraum der Beurteilungspegel von 67 dB(A) erreicht wird.
Im Vorentwurf wurden daher für das Stadtgebiet 8 Maßnahmenvorschläge erarbeitet in denen ein Tempolimit auf 30 km/h festgesetzt werden soll.
Die konkreten Straßenbereiche können Sie in der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Massnahmenvorschläge Strassen 40 KB (PDF)
Lärmmindernde Maßnahmen an den Straßenbahnlinien wurden ebenfalls überprüft. Die oben genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen auch für die Straßenbahnen gelten, sofern das Gleisbett auch in der Straße liegt. Dank der Kombilösung konnten einige verlärmte Bereiche entschärft werden.
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung entstammen dabei aus dem vorangegangenen Lärmaktionsplan und sind weiterhin gültig.
Im Vorentwurf sind daher 4 Maßnahmenvorschläge für die Straßenbahnlinien enthalten.
Die konkreten Abschnitte können Sie in der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Massnahmenvorschläge Strassenbahn 37 KB (PDF)
Für die vielen unterschiedlichen Arten von Lärm gibt es je nach Art verschiedene Ansprechpersonen. Im Folgenden können Sie sich über die Zuständigkeiten informieren.
Darunter wird im Allgemeinen Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Autobahn, Bundes-, Land- und Gemeindestraßen) verstanden. Die Verkehrslärmschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sieht den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung (zum Beispiel Erweiterung der Straße um einen zusätzlichen Fahrstreifen) vor (siehe Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).Ansonsten werden Maßnahmen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm im Rahmen von Lärmaktionsplänen festgelegt.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen an den Umwelt-und Arbeitsschutz unter 0721 133-3101 wenden.
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Hierunter versteht man im Allgemeinen Lärm, verursacht durch Schienenverkehrsfahrzeuge (Straßenbahn, Eisenbahn). Ein Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen ist bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung des Schienenweges zu berücksichtigen. Weitere Maßnahmen zum Schutz von Schienenverkehrslärm werden im Rahmen von Lärmaktionsplänen festgelegt.
Ansprechpartner für den Netzbereich des Karlsruher Verkehrsverbundes ist die KVV, Tullastr. 71, 76131 Karlsruhe unter 0721 6107-0. Für das Schienennetz der Deutschen Bahn AG ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Unter Gewerbelärm versteht man die Lärmemissionen von Betrieben und Anlagen aus dem gewerblichen und industriellen Bereich – vom Kleinbetrieb (zum Beispiel Schlosserei, Schreinerei) bis zur Industrieanlage (zum Beispiel Kraftwerk). Auch der Lärm, der bei der Anlieferung von Waren etwa für ein Einkaufszentrum früh am Morgen entsteht fällt darunter. Gehen von Karlsruher Gewerbebetrieben Lärmbelästigungen aus, können Sie sich mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, Abteilung Gewerbe/Immissionsschutz unter 0721/133-3101 in Verbindung setzen.
Baustellen unterliegen hinsichtlich des Lärmschutzes der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm". Je nach Gebietslage sind unterschiedliche Immissionsrichtwerte einzuhalten. Bei Baustellen gilt in der Regel eine Nacht- und damit Ruhezeit von 20 bis 7 Uhr.
Geht die Belästigung von Baustellen (zum Beispiel Errichtung, Abbruch oder Sanierung eines Gebäudes) aus, können Sie sich mit Ihrem Anliegen für den Baubezirk Stadtmitte unter 0721 133 6351, für den Baubezirk West unter 0721 133 6352 oder den Baubezirk Ost unter 0721 133 6353 an das Bauordnungsamt wenden.
Ist der Fernseher in der Nachbarschaft zu laut, hört man laute Musik bei offenem Fenster oder erledigt geräuschvolle Gartenarbeiten? Die Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung legt fest, dass diese und andere intensive Haus- und Gartenarbeiten zu bestimmten Zeiten untersagt sind. Sollte es zu stark störenden Belästigungen kommen, können Sie dies beim nächsten Polizeirevier melden.
Übrigens: Rasenmäher, Laubsauger und -bläser sowie einige andere Garten- und Baustellengeräte fallen unter die Geräte- und Maschinenlärmverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (32. BImSchV). Sie sind in der Nutzung hinsichtlich Zeit und Lautstärke ja nach Bauart eingeschränkt.
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Als Sportlärm werden Geräusche bezeichnet, die durch den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zweck der Sportausübung betrieben werden, ausgehen. Lärm von Freizeitanlagen (Anlagen, die von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden, zum Beispiel Vergnügungsparks, Abenteuer-Spielplätze, Musikdarbietungen auch auf Anlagen, die sonst der Sportausübung dienen) ist kein Sport-, sondern Freizeitlärm. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Gefahren, erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen) durch Lärm von Sportanlagen wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV geregelt.
Bei Störungen, die von Bolzplätzen oder Grünanlagen ausgehen, ist das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe unter 0721 133-3366 zuständig.
Für Lärm aus Sportanlagen können sie sich an den Umwelt- und Arbeitsschutz unter 0721 133-3101 wenden.
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Nach vorherrschender Meinung in der Rechtssprechung gehört das Läuten von Kirchenglocken aus liturgischen Gründen zur grundrechtlich garantierten Freiheit der Religionsausübung und ist im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) als nicht erhebliche Belästigung anzusehen. Anders sieht es jedoch bei der Beurteilung des nächtlichen Turmuhrschlagens ohne liturgische Bedeutung aus. Hier sind die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und auch die der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe zum Schutz gegen Lärm zu beachten.
Finden Sie, dass die Glocken einer Kirche in Ihrer Nähe zu laut sind? Dafür hat das Erzbischöfliche Ordinariat in der Ständehausstraße 4, 76133 Karlsruhe die Institution eines Glockeninspektors eingerichtet, den Sie telefonisch unter 0721 9211055 oder per E-Mail: kramer@glocken-online.de erreichen können. Dieser ist für die katholischen Kirchen in Karlsruhe zuständig. Bei verursachtem Lärm durch eine evangelische Kirche können Sie sich an das Orgel- und Glockenprüfungsamt der Landeskirche, Dr. Martin Kares, Evangelischer Oberkirchenrat, Blumenstr. 1-7, 76133 Karlsruhe wenden. Sie erreichen Ihn per Fax unter 0721 9175306 oder per E-Mail: Martin.Kares@ekiba.de
Im Netz finden Sie zur Glockeninspektion unter www.glocken-online.de weitere Informationen.
Bei Belästigungen durch militärischen Fluglärm (Tiefflieger) können sich betroffene Bürger kostenlos an das Bürgertelefon des Luftwaffenamtes Köln, Fliegerhorst Wahn, unter 0800 8620730 wenden. Informationen zu Übungen der Bundeswehr oder der NATO werden im Internet veröffentlicht.
Bei Belästigungen durch zivilen Luftverkehr (hierzu zählen beispielsweise Reklameflieger, nichtmilitärische Hubschrauberflüge sowie Fracht- und Personenflugverkehr) ist seit 1. Januar 2017 zentral für ganz Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46,2 unter 0711 9040 zuständig.
Allgemeine Fragen zum Lärmschutz beantwortet Ihnen auch gerne die städtische Immissionsschutzbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst unter 0721 133-3005 oder 0721 133-3006.
Weitere Informationen zum Thema "Lärm" erhalten Sie außerdem auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg