1. Für die Ausführung des erteilten Auftrages sind im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit maßgebend:
a) die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen der bestellenden städtischen Dienststelle hierzu
b) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen der bestellenden städtischen Dienststelle hierzu
c) die gültigen allgemeinen technischen und DIN-Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention DGUV V 1, die weiteren für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln
d) die Besonderen Vertragsbedingungen und technischen Vorschriften der bestellenden städtischen Dienststelle
e) das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen Zeichnungen
f) die Weisungen der zuständigen Betriebsabteilung oder örtlichen Bauleitung.
2. Eigentumsvorbehalte werden nicht anerkannt.
3. Kosten, die der Stadt durch Nichtbeachtung der angegebenen Versandanschrift entstehen, werden in der Rechnung gekürzt, ebenso Mehrfrachten (Eilgut, Express) bei Nichteinhaltung der Lieferfrist.
4. Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon sind nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt zulässig. Die Stadt ist berechtigt, gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers, mit einer offenen Gegenforderung aufzurechnen.
5. Der Auftragnehmer erklärt mit der Annahme dieses Auftrages, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen und dem Schwerbehindertengesetz ordnungsgemäß nachgekommen ist und eine Haftpflichtversicherung besteht. Er verpflichtet sich, die Nachweise hierüber vor Beginn der Leistungen auf Verlangen der Stadt vorzulegen:
6. Mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung erkennt der Auftragnehmer diese Geschäftsbedingungen an, die auch dann gelten, wenn die Bedingungen des Auftragnehmers in dessen Auftragsbestätigung den hier aufgeführten entgegenstehen; etwaige Änderungen müssen schriftlich vereinbart sein.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe.
8. Von der Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen unberührt.