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Im folgenden finden sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Stadt Karlsruhe.
1. Für die Ausführung des erteilten Auftrages sind im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit maßgebend:
a) die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen der bestellenden städtischen Dienststelle hierzu
b) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen der bestellenden städtischen Dienststelle hierzu
c) die gültigen allgemeinen technischen und DIN-Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention DGUV V 1, die weiteren für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln
d) die Besonderen Vertragsbedingungen und technischen Vorschriften der bestellenden städtischen Dienststelle
e) das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen Zeichnungen
f) die Weisungen der zuständigen Betriebsabteilung oder örtlichen Bauleitung.
2. Eigentumsvorbehalte werden nicht anerkannt.
3. Kosten, die der Stadt durch Nichtbeachtung der angegebenen Versandanschrift entstehen, werden in der Rechnung gekürzt, ebenso Mehrfrachten (Eilgut, Express) bei Nichteinhaltung der Lieferfrist.
4. Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon sind nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt zulässig. Die Stadt ist berechtigt, gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers, mit einer offenen Gegenforderung aufzurechnen.
5. Der Auftragnehmer erklärt mit der Annahme dieses Auftrages, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen und dem Schwerbehindertengesetz ordnungsgemäß nachgekommen ist und eine Haftpflichtversicherung besteht. Er verpflichtet sich, die Nachweise hierüber vor Beginn der Leistungen auf Verlangen der Stadt vorzulegen:
6. Mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung erkennt der Auftragnehmer diese Geschäftsbedingungen an, die auch dann gelten, wenn die Bedingungen des Auftragnehmers in dessen Auftragsbestätigung den hier aufgeführten entgegenstehen; etwaige Änderungen müssen schriftlich vereinbart sein.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe.
8. Von der Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen unberührt.
Hat der Auftragnehmer zu vertreten, dass sich durch Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Fertigstellungsfrist die Steuerschuld durch Änderung des Steuersatzes erhöht, so kann er den dadurch entstandenen Mehrbetrag nicht geltend machen.
Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, einschließlich Versandkosten, Fracht, Verpackung, Zoll, sonstige Belastungen und Nebenleistungen, frei Verwendungsstelle. Die Stadt behält sich vor, berechnete Emballagen gegen Rückerstattung eines angemessenen Betrages (nicht unter 2/3 des Wertes) wieder zurückzusenden.
Jeder Sendung hat eine Versandanzeige mit Angabe der Bestellnummer der Stadt vorauszugehen und zwar so rechtzeitig, dass die notwendigen Vorkehrungen zur Warenannahme getroffen werden können. Allen Sendungen ist ein Lieferschein mit Bestellnummer-Angabe beizulegen. Bei Paketsendungen ist in der Anschrift „Paketausgabe“ anzugeben.
Eine Rechnung ist für jede Bestellung getrennt unter Angabe unserer Bestellnummer -freistehend- sowie des im Kopf genannten Amtes einzureichen. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen bevorzugt in elektronischem Format an: rechnung(at)karlsruhe.de
Wenn Sie Ihre Rechnung nicht elektronisch versenden können, nutzen Sie bitte ausschließlich unser Postfach: Stadt Karlsruhe, Bestellnummer, Postfach 62 69, 76042 Karlsruhe
Rechnungen für Bauleistungen können nur bearbeitet werden, sofern das durch den Beauftragten der Stadt zu fertigende Abnahmeprotokoll von beiden Teilen unterschrieben und der Rechnung separat beigefügt ist.
Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungs- oder Wareneingang. Abweichende Zahlungsbedingungen sind besonders zu vereinbaren. Grundsätzlich wird
durch Überweisung bezahlt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen, insbesondere personenbezogene Daten und Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers. Sie gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, die zum Zwecke der Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die der Stadt Karlsruhe durch eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung entstehen.