Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt werden.
Anspruchsberechtigte
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Anspruch auf:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II,
- Sozialhilfe nach dem SGB XII,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Wenn Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen aber trotzdem finanzielle Unterstützung für Ihre Kinder benötigen, könnten Sie trotzdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.
Welche Leistungen werden gewährt?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Welche Kosten werden bei Schulausflügen und Klassenfahrten übernommen?
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
Was gehört zum Schulbedarf?
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August und zum 1. Februar einen Pauschalbetrag für die Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (etwa Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte).
Wann werden Schülerbeförderungskosten übernommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Was bedeutet Lernförderung?
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
Wer bekommt Zuschuss zum Mittagessen?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, ein kostenfreies Mittagessen bekommen. Für Zuschüsse zum Mittagessen im Hort wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt Karlsruhe.
Was bedeutet Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um beispielsweise beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Was wird zur Beantragung benötigt?
- Bescheid über Wohngeld
- Bescheid über Kinderzuschlag
- Andere Einkommensnachweise
Formulare (Download):
Wichtiger Hinweis!
Kontrollieren Sie bitte nach dem Ausdrucken der Antragsformulare, ob die ganze Seite zu sehen ist.
Wenn nicht, passen Sie bitte Ihre Druckereinstellungen an. Unvollständige Anträge können nicht abschließend bearbeitet werden.
Kontakt:
Abteilung Information, Betreuung, Ausbildungsförderung
Bereich Bildung und Teilhabe
Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe
Allgemeine Informationen und Teamleitung: 0721 8319-281
Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Weitere Informationen: