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Baulastenverzeichnis – Einsicht nehmen

Die Baulast ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückeigentümerin oder eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde bestimmte, das Grundstück betreffende, Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Auf Antrag und gegen Gebühr erhalten Sie einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder eine Negativbescheinigung per Post zugesandt.

Der Antrag kann online über das folgende Formular gestellt werden: Bestellung eines Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis

Weitere Informationen zum Thema Baulastenverzeichnis erhalten Sie hier

Kontakt

Liegenschaftsamt

Baulasten

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