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Die Baulast ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückeigentümerin oder eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde bestimmte, das Grundstück betreffende, Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Auf Antrag und gegen Gebühr erhalten Sie einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder eine Negativbescheinigung per Post zugesandt.
Den Antrag können Sie formlos unter Angabe der Liefer- und Rechnungsadresse stellen unter
Bitte geben Sie im Antrag an, ob Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstücks sind oder im Auftrag der Eigentümerin oder des Eigentümers handeln. In diesem Fall fügen Sie bitte die Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers bei.
Weitere Informationen zum Thema Baulastenverzeichnis erhalten Sie hier