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Bestehen Schulden und wird hierbei Unterstützung benötigt? Gehen Schreiben von Inkassounternehmen, Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollziehern ein? Gläubiger*innen melden sich? Dann ist die Schuldnerberatung die richtige Anlaufstelle. Ziel der Beratung ist es, die individuelle Situation nachhaltig zu verbessern.
Verschwiegenheit ist ein Grundprinzip unserer Arbeit – wir geben keine persönlichen Informationen weiter.
Wir arbeiten in der Beratung auf freiwilliger Basis zusammen. Die Ratsuchenden entscheiden in welcher Form wir unterstützen können.
Wir unterstützen darin, dass Schulder*innen selbst wieder handlungsfähig werden.
Gemeinsam können wir gute Ergebnisse erzielen.
Eine Kontaktaufnahme ist möglich für Personen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe einschließlich der Ortsteile. Wir sind zuständig für:
E-Mail: praevention(at)sjb.karlsruhe.de
Telefon: 0721 133-5948 oder 0721 133-5477
Terminvereinbarungen erfolgen per Telefon oder E-Mail über das Sekretariat. Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter ist jederzeit möglich.
Um folgende Angaben wird gebeten:
Wir rufen baldmöglichst zurück.
Telefon: 0721 133-5034
E-Mail: schuldnerberatung(at)sjb.karlsruhe.de
Unsere Beratungsmöglichkeiten:
Telefon: 0721 91243-24 oder 0721 91243-0
E-Mail: schuldnerberatung(at)caritas-karlsruhe.de
Menschen aus dem Landkreis Karlsruhe wenden sich an die Schuldnerberatung des Landratsamtes Karlsruhe.
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Karlsruhe werden nicht von uns beraten.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Schuldnerberatung des Landratsamtes in Karlsruhe
Telefon: 0721 936-66040
In solchen Fällen erfolgt eine gemeinsame Prüfung von Einsparpotenzialen sowie Möglichkeiten zur Reduzierung von Ausgaben. Darüber hinaus wird bei der Klärung möglicher zusätzlicher Leistungsansprüche unterstützt. Bei Bedarf wird eine Budgetberatung angeboten oder bei der Erstellung eines Haushaltsplans geholfen.
Wir begleiten Sie in Ihrem Insolvenzverfahren.
Gibt es Fragen oder Unklarheiten bezüglich Briefen vom Gericht oder der Insolvenzverwaltung?
Sprechen Sie uns an!
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist Voraussetzung für einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz. Die Durchführung obliegt entweder Rechtsanwaltskanzleien oder bestimmte Schuldnerberatungsstellen.
Menschen die Bürgergeld oder anderes beziehen, wenig Geld zur Verfügung haben, können einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Die Schuldnerberatung berät hierzu.
Ist die Außergerichtliche Einigung gescheitert, kann innerhalb von sechs Monaten ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden. Beim Ausfüllen des Antrag berät und unterstützt die Schuldnerberatung.
Das Gericht überprüft den Antrag. Der Antragstellende erhält im Anschluss einen sogenannten „Eröffnungsbeschluss“.
Überblick:
Aufhebung bedeutet, dass das gerichtliche Verfahren beendet wir. Das Gericht erteile einen sogenannten Aufhebungsbeschluss.
Die Insovenzverwaltung wird durch eine Insolvenztreuhänderin oder einen Insovenztreuhänder abgelöst.
Auch hier ist die Mitwirkung wichtig: Mitteilung über Veränderungen wie Umzug oder Änderungen beim Verdienst müssen mitgeteilt werden.
Das gerichtliche Verfahren kostet Geld. Hierfür kann bei der Antragstellung ein Antrag auf Stundung bis zur Restschuldbefreiung gestellt werden. Sofern das Einkommen oder Vermögen gepfändet werden kann, werden zunächst die Verfahrenskosten hieraus bezahlt.
Wenn nach der Restschuldbefreiung noch Kosten für das Verfahren offen sind, wird vom Gericht einmal im Jahr überprüft, ob Ratenzahlung möglich ist. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation, kann ein weiterer Antrag auf Stundung gestellt werden.
Sozial- und Jugendbehörde
Fachstelle Wohnungssicherung – Schuldnerberatung