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Über verschiedene Fördertöpfe bei der Stadt Karlsruhe soll es der Stadtgesellschaft und Trägern ermöglicht werden, Angebote der sozialen Teilhabe anzustoßen und aufzulegen. Dies kann beispielsweise im Bereich der Sprachförderung, der sozialen Quartiersentwicklung oder beim Sozialen Arbeitsmarkt erfolgen. Ebenso werden freie Träger von Kindertageseinrichtungen gefördert, um den Ausbau von Kindertageseinrichtungen voran zu treiben.
Durch die Förderung von freien, kirchlichen und privat-gewerblichen Trägern von Kindertageseinrichtungen soll zusammen mit den Angeboten der Stadt Karlsruhe der Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII gesichert werden.
Zu den Aufgaben der Stadt Karlsruhe gehören insbesondere
Die finanzielle Förderung durch die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe schafft dafür die notwendigen Voraussetzungen.
Diese sind für alle Träger gleichermaßen in den Förderrichtlinien geregelt.
Die Förderrichtlinien werden bei Bedarf an die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und vom Gemeinderat beschlossen. Gemäß § 78 SGB VIII werden die Träger im Rahmen der Trägerkonferenz und dessen Arbeitsausschuss beteiligt.
Über verschiedene Fördertöpfe der Stadt Karlsruhe soll es Stadtgesellschaft und Trägern ermöglicht werden, Angebote der sozialen Teilhabe anzustoßen und aufzulegen. Diese Förderungen können beispielsweise im Bereich der Sprachförderung, der Sozialen Quartiersentwicklung, der Integration und des Sozialen Arbeitsmarktes sowie auch für Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen beantragt werden.
Für das Jahr 2022 stehen NIS Fördergelder von 10.000 Euro für Mühlburg und 11.428 Euro für die Innenstadt Ost zur Verfügung.
Mit den beantragten NIS-Mitteln möchte die Stadt Karlsruhe einen Verfügungsfonds einrichten, aus dem Projekte finanziert werden können, die die Beteiligung und Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils aller Generationen fördern. Bürgerschaftliches Engagement, Inklusion sowie die Stärkung des generationenübergreifenden und transkulturellen Zusammenhalts sollen unterstützt werden.
Angestrebt wird die Förderung von Projekten, die insbesondere vulnerable Gruppen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe stärken, wie zum Beispiel alleinlebende ältere Menschen, die von Einsamkeit bedroht sind oder Menschen mit Migrationshintergrund, die von den bestehenden Angeboten nicht erreicht werden. Um den Zusammenhalt im Stadtteil zu stärken, verschiedene Expertisen zusammenzubringen und möglichst viele Menschen mit den Projekten zu erreichen, sind Kooperationsprojekte von besonderem Interesse. Alle Personen und Gruppen die Lust haben, mit anderen Menschen in Mühlburg oder der Innenstadt Ost ein solches Projekt zu gestalten, haben die Möglichkeit, eine finanziellen Förderung zu beantragen.
Die Mittel des Landes werden aus dem „Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.
Projektanträge können Online eingereicht werden. Es gelten folgende Antragsfristen des jeweiligen Jahres: 31. März, 30 Juni, 15. Oktober, 31. Dezember. Über die Vergabe entscheiden Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen im jeweiligen Stadtteil und der Stadtverwaltung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Stadtteilkoordination unter Telefon 0721 133-5758
Gutes Leben und Älterwerden braucht vielfältige Angebote in lebendigen Stadtteilen. Das übergeordnete Ziel des Fördermoduls C besteht darin, die soziale Weiterentwicklung der Karlsruher Stadtteile durch finanzielle Förderung zu unterstützen. Die Vernetzung in den Quartieren und soziale Teilhabe in den Stadtteilen sollen damit gestärkt werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Angeboten, die den älteren Generationen zugutekommen oder Begegnungen zwischen den Generationen initiieren.
Gute Pflege zu Hause kann durch ergänzende Unterstützung durch Angebote zur Alltagsbewältigung besser gelingen. Unterstützungsangebote und Initiativen können zum Zwecke ihres Auf- und Ausbaus nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 45d SGB XI gefördert werden. Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung ergänzt dabei die Förderung durch das Land und/oder die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht dabei nicht.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten:
Die Stadt Karlsruhe unterstützt mit diesem Förderprogramm das Entstehen innovativer Bewegungsangebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Die Angebote sollen einen Beitrag zum Erhalt der sozialen Teilhabe und zum Verbleib in der eigenen Häuslichkeit von körperlich, geistig oder psychisch eingeschränkten Personen, die zu Hause leben, beitragen.
Der Begriff „Bewegung“ ist weit gefasst und beinhaltet physische Bewegung im klassischen Sinne wie auch geistige und psychische Anregungen und Aktivitäten.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten bei:
Das Büro für Integration der Stadt Karlsruhe fördert durch den Flüchtlings- und den Integrationsfonds zahlreiche Projekte im Stadtgebiet.
Die praktische Umsetzung der städtischen Integrationspolitik erfolgt über Projekte. Diese werden durch das Büro für Integration oder Projektträgern initiiert und vom Büro für Integration koordiniert und gefördert.
Die Projekte werden über den Integrationsfonds oder den Flüchtlingsfonds finanziert. Anträge können über die nebenstehenden Formulare gestellt werden. Über die Förderung und die Höhe des Zuschusses entscheidet der Migrationsbeirat nach einem Vorschlag des Büros für Integration.
Viele Projekte sind offen für alle. Andere richten sich an eine bestimmte Zielgruppe, z.B. Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Schule, Eltern, Seniorinnen und Senioren oder Bewohnerinnen und Bewohner der Übergangsunterkünfte.
Die Fortschreibung des Karlsruher Integrationsplans bildet die Grundlage der städtischen Integrationspolitik und somit auch der Projektförderung.
Weitere Informationen zur Integrationspolitik, zum Büro für Integration und zur Fortschreibung des Karlsruher Integrationsplans.
Koordinierungsstelle Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt
Trotz der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gibt es in Karlsruhe über 2000 Menschen, die mindestens ein Jahr arbeitslos sind. Oft erhalten diese Menschen schon seit Jahren Leistungen nach dem SGB II und sind aufgrund ihrer vielschichtigen Problemlagen ohne Perspektive auf eine Beschäftigung. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat im Oktober 2013 Mittel für den sozialen Arbeitsmarkt bewilligt. Damit können seit Frühjahr 2014 bei verschiedenen Trägern in Karlsruhe Kommunale Beschäftigungsangebote für diesen Personenkreis angeboten werden.
Im Jahr 2021 wurde das Konzept in einer Fortschreibung aktualisiert und vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe mit großem Zuspruch verabschiedet. Die Umfirmierung zu Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt unterstreicht die Zielsetzung.
Kontakt Zentrale
Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat im Jahr 2007, aufgrund der damals vorherrschenden Situation, Mittel für die Prävention gegen Jugendgewalt bewilligt. Die Gewalt unter Gruppen von Jugendlichen hatte sich im öffentlichen Raum und auf mehreren Plätzen in der Stadt verschärft und es kam zu Eskalationen.
Ein Budget von 37.400 Euro wurde parallel zu anderen Maßnahmen seither jährlich im Haushalt als freiwillige Leistungen zur Verfügung gestellt und von der Sozial- und Jugendbehörde verwaltet. Mit diesen Mitteln sollten zusätzliche Angebote geschaffen und gefördert werden, die zur Deeskalation dieser Situation beitragen.
Seit diesem Beschluss des Gemeinderates hat sich das System der Jugendhilfe und auch die Prävention in Karlsruhe deutlich weiterentwickelt. Neue Angebote und zusätzliche Stellen wurden sowohl auf Seite der öffentlichen Jugendhilfe, als auch bei den Trägern der freien Jugendhilfe geschaffen um die Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche in Karlsruhe auszubauen.
Die damals vorherrschende Situation fehlender Angebote gegen Jugendgewalt hat sich verändert. Durch den damaligen Anstoß zur Weiterentwicklung der Prävention haben sich die Strukturen und Angebote der Prävention in Karlsruhe deutlich weiterentwickelt.
Mittlerweile gibt es viele fest verankerte Angebote der Gewaltprävention, die auch regelmäßig in Schulen durchgeführt werden. Beratungsstellen haben sich im Laufe der Jahre weiterqualifiziert und sowohl Beratungsangebote, als auch Gruppenangebote ausgebaut.
Die Themenschwerpunkte der Prävention haben sich seither verändert. Durch gesellschaftliche Entwicklungen, die zunehmende Digitalisierung und die Nachwirkungen der Corona Pandemie, haben sich die Bedarfe an Prävention verändert. Kinder und Jugendlich sind mit anderen Themen konfrontiert, als zur Zeit der Einführung des Budgets.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung sollte auch der Einsatz des Budgets an die Bedarfe einer sich weiterentwickelnden Gesellschaft angepasst werden. Aktuelle Bedarfe gibt es beispielsweise bei Themen wie Gestaltung inklusiver Jugendhilfeangebote, Stärkung der mentalen Gesundheit, Nutzung moderner Medien.
Es empfiehlt sich ein anpassungsfähiges Konzept zum bedarfsgerechten Einsatz der Mittel umzusetzen um besser auf die vorherrschenden Situationen und Bedarfe eingehen zu können.
Eine Flexibilisierung würde es erlauben auch befristet auf Bedarfe zu reagieren und die Erarbeitung neuer Konzepte für die jeweils aktuellen Themenschwerpunkte anzustoßen.
So dienen die Mittel weiterhin dazu das Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche in Karlsruhe an die Entwicklungen und daraus resultierende Herausforderungen anzupassen.
Junge Menschen stehen vor einer Reihe von Entwicklungsaufgaben, die es zu meistern gilt. Ziel von Prävention ist es unter anderem junge Menschen zu unterstützen, diese Herausforderungen angemessen bewältigen zu können. Mit dieser Förderung von Präventionsprojekten wird das Ziel verfolgt, auf Bedarfe von jungen Menschen kurzfristig und bedarfsgerecht reagieren zu können. Die Angebote der Prävention für Junge Menschen sollen erweitert werden und innovative Ansätze sollen zum Tragen kommen. Die geförderten Projekte ergänzen die Präventionsarbeit der Stadt Karlsruhe.
Teilfinanzierung
Für geplante Projekte sind Eigen- oder Drittmittel einzubringen, eine Vollfinanzierung von Projekten ist nicht möglich. Diese Mittel können auch Beiträge von Teilnehmenden sein.
Einmalige Förderung
Förderungen werden einmalig für konkrete Projekte bewilligt. Fortlaufende und mehrjährige Förderungen sind ausgeschlossen.
Projektbezogene Förderungen
Förderung bezieht sich auf konkrete Projekte. Globalzuschüsse werden grundsätzlich ausgeschlossen.
Förderung von Kooperationsprojekten
Bei Kooperationsprojekten ist eine Förderung mehrerer Kooperationspartner möglich, im Konzept müssen die jeweiligen Aufgaben konkret beschrieben und von einander abgrenzbar sein.
Vorrangige Förderung innovativer Projekte
Vorrangige werden innovative Projekte mit neuartigen Ansätzen und Methoden als Anschubfinanzierung gefördert.
Kein Rechtsanspruch
Diese Fördergrundsätze, die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan und gewährte Förderungen/Zuschüsse begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Nachrangigkeit der Förderung
Die Förderung ist gegenüber anderen Finanzierungsmitteln der Antragstellenden, die selbst aufzubringen sind und welche die Antragstellenden von anderen Stellen erhalten können, subsidiär. Es ist keine Kofinanzierung mit Mitteln der Schulsozialarbeit möglich.
Förderfähige Kosten
Grundsätzlich sind sämtliche Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Vorhabens entstehen und deren Notwendigkeit zur Umsetzung des Vorhabens nachvollziehbar begründet ist, bis zur bewilligten Höchstgrenze förderfähig. Eine gesonderte Regelung gilt für Raumkosten. Personalkosten können nur für unmittelbar im Projekt eingesetzte Personen gefördert werden. Personalkosten für Koordinierung oder Leitung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderung von Raumkosten
Kurzfristige Raumnutzungsgebühren (zum Beispiel stundenweise Nutzungsgebühren oder einzelne Tagesmieten) sind voll förderfähig. Laufende Mietkosten sind nicht förderfähig. Möglichkeiten für die Nutzung von Schulräumen sind vorher mit der SJB abzusprechen.
Kürzungen bei nicht förderfähigen Kosten
Bei Kosten, die nicht förderfähig sind, beispielsweise weil ihre Notwendigkeit oder Höhe zur Umsetzung des Vorhabens nicht nachvollziehbar begründet werden kann, behält sich die Stadt Karlsruhe das Recht vor, die Förderung entsprechend zu kürzen und/oder zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzufordern.
Zweckbindung der Fördermittel
Die bewilligten Fördermittel sind zweckgebunden einzusetzen und dürfen ausschließlich für die im Antrag beschriebenen Maßnahmen verwendet werden. Eine zweckfremde Verwendung kann zu Kürzung oder Rückforderung der gewährten Fördermittel führen.
Religiöse und parteipolitische Neutralität
Die Förderung von Vorhaben, die religiöse oder parteipolitische Zwecke verfolgen, ist ausgeschlossen.
Die Förderung von Projekten im Rahmen der Präventionsmitteln ist nur im Rahmen der ausgeschriebenen Themenbereiche möglich. Themenbereiche werden für 2 Jahre festgelegt und veröffentlicht.
Förderung im Rahmen eines Zuschusses aus Präventionsmitteln können bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gewährt werden.
Die Förderung von Projekten ist an die zur Verfügung stehenden Mittel des jeweiligen Haushaltsjahres der Antragstellung gekoppelt.
Der Durchführungszeitraum von Projekten kann sich auf das Folgejahr des Antragsjahres erstrecken, sollte eine Laufzeit von insgesamt 12 Monaten in der Regel jedoch nicht überschreiten.
Projekte für die Förderperioden 2024 und 2025 müssen in folgenden Themenbereichen verankert sein:
Anträge können von eingetragenen Vereinen, Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen gestellt werden.
Anträge können unterjährig gestellt werden über das Online Antragsformular. Über die Anträge wird durch die Sozial- und Jugendbehörde individuell im Abgleich mit den Förderkriterien entschieden.
Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
Die eingereichten Anträge werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Budgetmittel sowie anhand folgender Kriterien geprüft:
Kontrollmaßnahmen
Die Stadt Karlsruhe ist berechtigt, die Verwendung der Zuschüsse durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebungen selbst zu prüfen oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen. Der Antragstellende/Zuschussempfänger ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen, der die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel dokumentiert. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 8 Wochen nach Ende des Vorhabens bei der Sozial- und Jugendbehörde eingereicht werden und sollte detaillierte Informationen über die durchgeführten Maßnahmen, die erreichten Ziele sowie eine Aufstellung der Verwendung der Fördermittel enthalten.
Evaluation
Die geförderten Vorhaben können evaluiert werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen und Erkenntnisse für zukünftige Vorhaben zu gewinnen. Die Antragstellenden sind dazu verpflichtet, an von der Stadt Karlsruhe beauftragten Evaluationen mitzuwirken und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Daten bereitzustellen.
Für das Jahr 2025 sind keine Antragsstellungen mehr möglich.