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Förderung von Angeboten

Über verschiedene Fördertöpfe bei der Stadt Karlsruhe soll es der Stadtgesellschaft und Trägern ermöglicht werden, Angebote der sozialen Teilhabe anzustoßen und aufzulegen. Dies kann beispielsweise im Bereich der Sprachförderung, der sozialen Quartiersentwicklung oder beim Sozialen Arbeitsmarkt erfolgen. Ebenso werden freie Träger von Kindertageseinrichtungen gefördert, um den Ausbau von Kindertageseinrichtungen voran zu treiben.

Förderung freier Träger von Kindertageseinrichtungen

Durch die Förderung von freien, kirchlichen und privat-gewerblichen Trägern von Kindertageseinrichtungen soll zusammen mit den Angeboten der Stadt Karlsruhe der Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII gesichert werden.

Zu den Aufgaben der Stadt Karlsruhe gehören insbesondere

  • die Beratung der Träger in grundsätzlichen finanziellen und rechtlichen Fragen
  • Gewährung von Zuschüssen
  • Abrechnung von Zuschüssen
  • Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen
  • Vereinnahmung von Zuweisungen
  • Abrechnung mit Umlandgemeinden im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs

Die finanzielle Förderung durch die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe schafft dafür die notwendigen Voraussetzungen.

Diese sind für alle Träger gleichermaßen in den Förderrichtlinien geregelt.

Die Förderrichtlinien werden bei Bedarf an die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und vom Gemeinderat beschlossen. Gemäß § 78 SGB VIII werden die Träger im Rahmen der Trägerkonferenz und dessen Arbeitsausschuss beteiligt.

Fördermöglichkeiten zur Förderung Sozialer Teilhabe

Über verschiedene Fördertöpfe der Stadt Karlsruhe soll es Stadtgesellschaft und Trägern ermöglicht werden, Angebote der sozialen Teilhabe anzustoßen und aufzulegen. Diese Förderungen können beispielsweise im Bereich der Sprachförderung, der Sozialen Quartiersentwicklung, der Integration und des Sozialen Arbeitsmarktes sowie auch für Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen beantragt werden.

Neue Begegnungen und vielfältiges Erleben ermöglichen

Für das Jahr 2022 stehen NIS Fördergelder von 10.000 Euro für Mühlburg und 11.428 Euro für die Innenstadt Ost zur Verfügung.

Mit den beantragten NIS-Mitteln möchte die Stadt Karlsruhe einen Verfügungsfonds einrichten, aus dem Projekte finanziert werden können, die die Beteiligung und Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils aller Generationen fördern. Bürgerschaftliches Engagement, Inklusion sowie die Stärkung des generationenübergreifenden und transkulturellen Zusammenhalts sollen unterstützt werden.

Angestrebt wird die Förderung von Projekten, die insbesondere vulnerable Gruppen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe stärken, wie zum Beispiel alleinlebende ältere Menschen, die von Einsamkeit bedroht sind oder Menschen mit Migrationshintergrund, die von den bestehenden Angeboten nicht erreicht werden. Um den Zusammenhalt im Stadtteil zu stärken, verschiedene Expertisen zusammenzubringen und möglichst viele Menschen mit den Projekten zu erreichen, sind Kooperationsprojekte von besonderem Interesse. Alle Personen und Gruppen die Lust haben, mit anderen Menschen in Mühlbur­g oder der Innenstadt Ost ein solches Pro­jekt zu gestalten, haben die Möglich­keit, eine ­fi­nan­zi­el­len Förderung zu beantragen.

Die Mittel des Landes werden aus dem „Nichtin­ves­tive Städte­bau­för­de­rung (NIS)" des Minis­te­ri­ums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungs­bau zur Ver­fü­gung gestellt.

Projekt­an­träge können Online einge­reicht wer­den. Es gelten folgende Antrags­fris­ten des je­wei­li­gen Jahres: 31. März, 30 Juni, 15. Oktober, 31. Dezember. Über die Vergabe entschei­den Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter ­ver­schie­de­ner Insti­tu­tio­nen im jeweiligen Stadtteil und der Stadt­ver­wal­tung.

Für weitere Infor­ma­tio­nen wenden Sie sich an die Stadt­teil­ko­or­di­na­tion unter Telefon 0721 133-5758

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen

Gute Pflege zu Hause kann durch ergänzende Unterstützung durch Angebote zur Alltagsbewältigung besser gelingen. Unter­stüt­zungs­an­ge­bote und Initia­ti­ven können zum Zwecke ihres Auf- und Ausbaus nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 45d SGB XI ge­för­dert werden. Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und pri­va­ten Pflege­ver­si­che­rung ergänzt dabei die Förderung durch das Land und/oder die jeweilige kommunale Gebiets­kör­per­schaft. Ein Rechts­an­spruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht dabei nicht.

Sozialministerium


Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten:

0721 133-3821

Die Stadt Karlsruhe unterstützt mit diesem Förderprogramm das Entstehen innovativer Bewegungsangebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Die Angebote sollen einen Beitrag zum Erhalt der sozialen Teilhabe und zum Verbleib in der eigenen Häuslichkeit von körperlich, geistig oder psychisch eingeschränkten Personen, die zu Hause leben, beitragen.

Der Begriff „Bewegung“ ist weit gefasst und beinhaltet physische Bewegung im klassischen Sinne wie auch geistige und psychische Anregungen und Aktivitäten.


Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten bei:

0721 133-3821

Das Büro für Integration der Stadt Karlsruhe fördert durch den Flüchtlings- und den Integrationsfonds zahlreiche Projekte im Stadtgebiet.

Die praktische Umsetzung der städtischen Integrationspolitik erfolgt über Projekte. Diese werden durch das Büro für Integration oder Projektträgern initiiert und vom Büro für Integration koordiniert und gefördert.

Die Projekte werden über den Integrationsfonds oder den Flüchtlingsfonds finanziert. Anträge können über die nebenstehenden Formulare gestellt werden. Über die Förderung und die Höhe des Zuschusses entscheidet der Migrationsbeirat nach einem Vorschlag des Büros für Integration.

Viele Projekte sind offen für alle. Andere richten sich an eine bestimmte Zielgruppe, z.B. Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Schule, Eltern, Seniorinnen und Senioren oder Bewohnerinnen und Bewohner der Übergangsunterkünfte.

  • Das Büro für Integration fördert aktuell Projekte in den Bereichen:
  • Beratung
  • Sprache
  • Schulische Bildung
  • Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
  • Familie
  • Beruf
  • Vernetzung

Die Fortschreibung des Karlsruher Integrationsplans bildet die Grundlage der städtischen Integrationspolitik und somit auch der Projektförderung.

Weitere Informationen zur Integrationspolitik, zum Büro für Integration und zur Fortschreibung des Karlsruher Integrationsplans.

Koordinierungsstelle Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt

Trotz der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gibt es in Karlsruhe über 2000 Menschen, die mindestens ein Jahr arbeitslos sind. Oft erhalten diese Menschen schon seit Jahren Leistungen nach dem SGB II und sind aufgrund ihrer vielschichtigen Problemlagen ohne Perspektive auf eine Beschäftigung. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat im Oktober 2013 Mittel für den sozialen Arbeitsmarkt bewilligt. Damit können seit Frühjahr 2014 bei verschiedenen Trägern in Karlsruhe Kommunale Beschäftigungsangebote für diesen Personenkreis angeboten werden.

Im Jahr 2021 wurde das Konzept in einer Fortschreibung aktualisiert und vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe mit großem Zuspruch verabschiedet. Die Umfirmierung zu Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt unterstreicht die Zielsetzung.


Kontakt Zentrale

0721 97246 - 0

Koordinierungsstelle Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt - Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) (af-ka.de)

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