© Stadt Karlsruhe, UA, Andrea Hahne
Entstehung und Vorgehen
Für die Stadt Karlsruhe wurde in den vergangenen Jahren ein Biodiversitätskonzept erarbeitet. Beteiligt waren neben städtischen Ämtern, Landesdienststellen und Mitgliedern der Naturschutzverbände auch das Naturkundemuseum Karlsruhe sowie Vertreter aus Wissenschaft und Lehre. Das Biodiversitätskonzept zeigt Möglichkeiten auf, wie heimische Arten und Lebensräume auf lokaler Ebene erhalten werden können.
1. Analyse
Im ersten Schritt wurde analysiert, welche Bereiche des Stadtkreises von besonderer Bedeutung für die Biodiversität sind und durch welche Faktoren biologische Vielfalt im Stadtkreis Karlsruhe im Wesentlichen gefährdet ist.
2. Maßnahmen
Darauf aufbauend wurden Maßnahmen entwickelt, welche diesen Gefährdungen entgegenwirken und zur Förderung der biologischen Vielfalt beitragen. Die Maßnahmen richten sich an ganz unterschiedliche Verantwortliche, vor allem aber an die städtischen Ämter. Bei den Maßnahmen geht es weniger um den Schutz einzelner Arten als um die Förderung und den Schutz ganzer Lebensgemeinschaften sowie regionalspezifische Biotoptypen.
- Leitmotiv ist die Förderung einer regionalspezifischen Biodiversität, mit der die Stadt Karlsruhe am besten ihren Beitrag zur Förderung der Biodiversität auch auf Landes- und Bundesebene leisten kann. Qualitative Aspekte stehen dabei vor quantitativen Aspekten. [z.B. „nicht möglichst viele Arten“ sondern „möglichst viele Arten, für die Karlsruhe eine besondere Verantwortung besitzt“]
- Beschrieben sind die zu betrachtenden Qualitäten in § 1 BNatSchG: Zu schützen und auf Dauer zu sichern sind „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft“ sowie „die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“, auch als Lebensgrundlage für den Menschen.
- Grundlage für die Biotopschutzkonzeption ist die Ermittlung, Darstellung und Bewertung des Stadtkreises Karlsruhe im Hinblick auf seine Erd-, Landschafts- und Nutzungsgeschichte. Das schließt die Pflanzen- und Tierwelt inklusive Pilze und Flechten sowie seine abiotischen Gegebenheiten ein, soweit diese für die Biodiversität von Bedeutung sind. Abiotisch bezeichnet Prozesse und Zustände, an denen Lebewesen nicht beteiligt sind. Zusätzlich steht der Klimawandel im Fokus, soweit sein Einfluss bereits abschätzbar ist.
- Veränderungen der Kulturlandschaft werden akzeptiert, sofern sie nicht die Eigenart der einzelnen Landschaften mindern. Die Bewertungen erfolgen nach transparenten, fachlich begründeten und zwischen den Akteuren abgestimmten Schemata.