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Pflegebedürftigkeit stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und ist oft mit vielen Fragen verbunden: Wo bekomme ich entsprechende Beratung? Wo finde ich die notwendige Unterstützung und Versorgung? Welche Kosten entstehen und was ist zu tun, wenn ich diese nicht aus eigenen Mitteln tragen kann? Solche und ähnliche Fragen müssen oft innerhalb kürzester Zeit beantwortet werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Im Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe erhalten Menschen jeden Alters umfassende und kostenfreie Information und Beratung rund um das Thema Pflege.
Das Beratungsangebot richtet sich an gesetzlich Versicherte mit Pflegebedarf und an deren Angehörige.
Kontakt:
E-Mail: pflegestuetzpunkt(at)sjb.karlsruhe.de
Sie erhalten umfassende und unabhängige Beratung über die bestehenden Möglichkeiten, um Ihre individuelle Pflegesituation bestmöglich zu gestalten. Bei Bedarf erarbeitet die Pflegeberatung gemeinsam mit den Betroffenen einen individuellen Hilfeplan und unterstützt bei der Umsetzung, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Die Beratung kann telefonisch, persönlich im Büro, online oder bei Bedarf bei Ihnen zu Hause erfolgen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der pflegebedürftigen Person.
Ansprechpersonen für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen
Ansprechpersonen für privat kranken- und pflegeversicherte Personen
Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten 156 KB (PDF) durch die Pflegestützpunkte gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Einfache Sprache: Faltblatt Pflegestützpunkt und Pflegeheimberatung 369 KB (PDF)
Englische Sprache: Faltblatt Pflegestützpunkt und Pflegeheimberatung 330 KB (PDF)
Italienische Sprache: Faltblatt Pflegestützpunkt und Pflegeheimberatung 329 KB (PDF)
Kroatische Sprache: Faltblatt Pflegestützpunkt und Pflegeheimberatung 324 KB (PDF)
Rumänische Sprache: Faltblatt Pflegestützpunkt und Pflegeheimberatung 322 KB (PDF)
Türkische Sprache: Faltblatt Pflegestützpunkt und Pflegeheimberatung 320 KB (PDF)
Ukrainische Sprache: Faltblatt Pflegestützpunkt und Pflegeheimberatung 337 KB (PDF)
Wenn Hilfe im Alltag benötigt wird, können neben familiärer, privater oder nachbarschaftlicher Unterstützung verschiedene Anbieter Hilfe leisten. Pflegedienste, anerkannte Unterstützungsanbieter und organisierte Nachbarschaftshilfen bieten:
Das Leistungsspektrum und die Preise sind bei den jeweiligen Anbietern verschieden. Manche Organisationen können alle oben genannten Dienstleistungen aus einer Hand anbieten, andere nur einzelne oder mit bestimmten Einschränkungen. Viele Dienste organisieren ihre Leistungen im gesamten Stadtgebiet, andere speziell für Bewohner bestimmter Stadtteile.
Es ist immer erforderlich, den konkreten Bedarf und die eigenen Wünsche direkt mit dem jeweiligen Anbieter im Vorfeld zu besprechen.
Die Nachbarschaftshilfe ist ein Angebot im Bereich Betreuung, Begleitung und Haushalt (zum Beispiel Einkauf, gemeinsamer Spaziergang, Gespräche), meist erbracht von ehrenamtlich Engagierten.
Häusliche Betreuungsdienste und Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, die nachmittägliche Betreuung von Menschen mit Demenz, verschiedene Gruppenangebote für Menschen mit Behinderung: Sie alle stellen Angebote zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen dar, die kognitive, psychische oder physische Einschränkungen haben.
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen.
Bei den anerkannten Unterstützungsangeboten im Alltag im Stadtgebiet Karlsruhe handelt es sich vor allem um häusliche Unterstützungsangebote, Gruppenangebote zur Betreuung und Freizeitgestaltung sowie um haushaltsnahe Dienstleistungen. In dem überwiegenden Teil der Angebote arbeiten geschulte Ehrenamtliche unter Anleitung von Fachkräften.
Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad erhalten als Leistung der Pflegeversicherung den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 131 Euro monatlich. Die Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45 a SGB XI werden bis zu dem Leistungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich von den Pflegekassen erstattet. Der Betrag wird nur nach Vorlage von Rechnungen der tatsächlich entstandenen Kosten gewährt. Der Entlastungsbetrag kann auch eingesetzt werden für die Eigenanteile der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sowie für bestimmte Leistungen der ambulanten Pflegedienste.
Wird in einem Kalenderjahr der Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, wird der nicht beanspruchte Teil auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Das heißt, dass der Leistungsbetrag spätestens am 30. Juni des Folgejahres verfällt.
Wenn Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Pflegesachleistung im Kalendermonat nicht ausschöpfen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (Umwandlungsanspruch).
Lassen Sie sich dazu bei Bedarf bei der Pflegekasse beraten.
Mobile Mahlzeiten-Dienste bieten warmes Mittagessen für Menschen, die sich ihre Mahlzeit nicht selbst zubereiten können oder möchten.
Die Auswahl an verschiedenen Menüs ist groß und berücksichtigt auch besondere Ernährungswünsche und -bedarfe. Viele Anbieter liefern warm an. Es besteht auch die Möglichkeit, kalte oder tiefgefrorene Mahlzeiten zu bestellen und diese selbst zu erwärmen. Die Tage für die Lieferung können frei gewählt werden.
Auswahlkriterien für Essen auf Rädern
Speisepläne Blumentor / AWO Karlsruhe
Pflegebedürftigkeit kann absehbar und schleichend, meist verbunden mit zunehmendem Alter, in unser Leben kommen. Doch in vielen Fällen tritt sie auch vollkommen unerwartet ein.
In allen Lebensabschnitten können schwere Erkrankungen oder Unfälle zu einer Einschränkung der Selbstständigkeit führen. Körperliche, geistige oder kognitive Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel bei einer Demenz können nicht mehr ausgeglichen werden. Plötzlich steht fest, dass Betroffene ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können.
Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zuhause. Das Leistungsangebot der Pflegedienste umfasst verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, pflegerische Betreuung, häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) sowie hauswirtschaftliche Versorgung und Unterstützung von Angehörigen durch Beratung und Schulungen.
Die Pflegekasse übernimmt für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 Pflegesachleistungen bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.
Hilfe bei der Körperpflege
zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, Bewegung und Ernährung.
Pflegerische Betreuung
zum Beispiel Hilfe bei der Gestaltung des Alltags und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, Orientierungshilfe und Betreuung wie etwa bei einer Demenzerkrankung.
Behandlungspflege
Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung, wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hilfen im Haushalt, wie zum Beispiel Kochen, Einkaufen, Reinigen der Wohnung
Beratung und Schulung von Angehörigen
zum Beispiel Pflegeschulungen in der Häuslichkeit und Beratung zu pflegerischen Themen
Die Tagespflege ist ein ergänzendes Angebot zur häuslichen Betreuung und Pflege. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten in der Tagespflegeeinrichtung pflegerische Betreuung und Aktivierung. Sie werden morgens von einem Fahrdienst zuhause abgeholt und nachmittags wieder zurückgebracht.
Die Pflegekasse übernimmt in den Pflegegraden 2 bis 5 die Kosten für Pflege, Betreuung und Fahrten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für teilstationäre Pflege. Weitere Kosten (zum Beispiel Verpflegung und Investitionskosten) müssen selbst getragen werden.
Tagespflegeeinrichtungen in Karlsruhe zu finden über
Leistungen der Pflegeversicherung 166 KB (PDF) zur Tagespflege
Pflegeheime sind stationäre Pflegeeinrichtungen, in denen Menschen mit Pflegebedarf dauerhaft leben. Eine vollstationäre Aufnahme im Pflegeheim setzt einen Pflegegrad voraus, der bei der Pflegekasse beantragt werden muss.
Die Pflegekassen bezahlen bei dauerhaft vollstationärer Pflege und Vorliegen des Pflegegrades 2 bis 5 pauschale Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und die Aufwendungen für die Betreuung in den Einrichtungen. Eine Aufnahme bei bestehendem Pflegegrad 1 ist in Einzelfällen möglich.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Pflegeheimbroschüre 675 KB (PDF).
Kurzübersicht Stationäre Pflege in Karlsruhe 202 KB (PDF)
Die Leistungen der Pflegeversicherung, decken nicht alle Aufwendungen der Pflegeheime ab. Daher ist von allen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern in den Pflegegraden 2 bis 5 zusätzlich ein Eigenanteil zu entrichten.
Dieser Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, der Ausbildungsumlage und den Investitionskosten (zum Beispiel Instandhaltung des Hauses) zusammen. Da auch zu den pflegebedingten Aufwendungen im Heim ein monatlicher Eigenanteil zu entrichten ist, hat der Gesetzgeber im Rahmen der neuen Pflegereform beschlossen, ab dem 01. Januar 2022 einen Leistungszuschlag zur finanziellen Entlastung der Bewohnerinnen und Bewohnern einzuführen.
Was tun, wenn die eigenen finanziellen Mittel vermutlich nicht ausreichen, um den Pflegeheimplatz zu finanzieren? Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Finanzielle Hilfe.
Die Pflegeleistungen für eine Heimunterbringung sind vorrangig bei der jeweiligen Pflegekasse zu beantragen. Wenn Sie die restlichen Kosten einer Heimunterbringung nicht selbst aufbringen können und eine Versorgung durch Angehörige oder ambulante Dienste nicht mehr zu Hause möglich ist, hilft ein Antrag beim Sozialamt.
Anspruch auf die Übernahme der Heimkosten besteht nicht, wenn Ihr Einkommen und die Leistungen der Pflegekasse ausreichen, um die Heimkosten zu bezahlen oder wenn Vermögen (Sparvermögen, Lebensversicherungen, Grundeigentum) vorhanden ist.
Weitere Informationen finden Sie auf Finanzielle Hilfe.
Einige Pflegeheime haben gerontopsychiatrische Wohnbereiche eingerichtet.
Sie zeichnen sich durch besondere Konzepte aus und richten sich an Menschen mit psychischen Krankheiten und Pflegebedarf wie zum Beispiel bei einer Demenz mit Hinlauftendenz oder bei starken Depressionen.
Diese Bereiche bieten den Bewohnenden ihren Bedürfnissen entsprechend Aktivierungs-, Beschäftigungs-, Pflege- und Unterstützungsangebote durch speziell ausgebildete Fachkräfte. Sie sind in der Regel separate Abteilungen oder Hausgemeinschaften innerhalb eines Pflegeheimes. In gerontopsychiatrischen Wohnbereichen gibt es unterschiedliche Konzepte zur Gewährung der Sicherheit der Bewohnenden.
Ein Aufenthalt in einem geschlossenen gerontopsychiatrischen Wohnbereich braucht einen richterlichen Unterbringungsbeschluss oder die Zustimmung des Pflegebedürftigen.
In vielen Pflegeheimen gibt es besondere Angebote für Menschen mit Demenz. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Biografiearbeit, um besondere Bewegungsangebote für demente Menschen oder um Einzelarbeit.
Weitere Informationen zum Thema Demenz.
Damit pflegebedürftige Menschen so lange und so selbständig wie möglich zu Hause leben können, gibt es eine Vielzahl praktischer Hilfsmittel. Auch die Anpassung des eigenen Wohnraums kann die Pflegesituation erleichtert.
Hausnotrufgeräte stellen im Notfall eine sofortige Verbindung von der Privatwohnung zur Notrufzentrale her. Durch Drücken der Notruftaste entsteht eine Sprechverbindung zur durchgängig besetzten Zentrale des jeweiligen Anbieters. Die Notruftaste wird am Handgelenk wie eine Uhr oder um den Hals als Kette getragen, damit sie greifbar ist, wenn das Telefon im Notfall nicht erreicht oder bedient werden kann.
Die Notrufzentrale kann sofort auf die zuvor hinterlegten Kontaktdaten und Informationen zurückgreifen. Dies kann in Notfallsituationen, beispielsweise nach einem Sturz, für schnelle Hilfe sorgen. Erforderliche Hilfen werden von der Notrufzentrale eingeleitet, Angehörige, Nachbarn oder der Rettungsdienst informiert. Auf Wunsch kann ein Schlüssel hinterlegt werden, damit im Notfall ein schneller Zugang zur Wohnung erfolgen kann.
Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen ab Pflegegrad 1 die Anschlussgebühr und beteiligt sich mit 25,50 Euro an den monatlichen Gebühren.
Wenn sich mit zunehmender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit Bedürfnisse im Bereich „Wohnen" verändern, kann es notwendig werden, die Wohnung der neuen Lebenslage anzupassen. Oft ist es durch relativ kleine Veränderungen möglich, weiterhin selbständig und sicher in den vertrauten vier Wänden zu leben. Auch für Angehörige kann durch entsprechende Hilfsmittel die häusliche Pflege erleichtert werden.
Umfassende Informationen und Beratung zu Hilfsmitteln (wie zum Beispiel Haltegriffe, Treppenlifte), Umbaumaßnahmen, Finanzierungsfragen, Zuschüssen der Pflegekassen und Neubauplanungen von barrierefreien Wohnungen bieten Wohnberatungsstellen, Handwerksbetriebe und Architekten.
Moderne Technik und intelligente Assistenzsysteme können das Leben im Alltag erleichtern. Sie können gegebenenfalls auch einen Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern. Die Hilfen erstrecken sich über Produkte in den Bereichen
Rund 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt und betreut. Angehörige, Freunde, Nachbarn leisten die Unterstützung mit großem Einsatz und über mehrere Jahre hinweg. Der Spagat zwischen der körperlich und seelisch kräftezehrenden Versorgung des Nahestehenden und der eigenen Bedürfnisse ist eine Herausforderung, die schleichend zu Erschöpfung, Überforderung und Depression führen kann. Es gibt vielfältige Hilfen und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige zum Erhalt der eigenen Kräfte.
Pflegedienste, Haushaltshilfen, Tagespflegen oder Unterstützungsangebote im Alltag können die häusliche Pflege ergänzen und entlasten. Es gibt hierfür verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung 166 KB (PDF), die auch zusätzlich zum Pflegegeld gewährt werden.
Verschiedene Beratungsangebote bieten die Möglichkeit, sich vertraulich und individuell umfassend über Hilfemöglichkeiten zu beraten. Austauschmöglichkeiten mit anderen Angehörigen können stärkend und entlastend wirken.
Hierfür gibt es in Karlsruhe verschiedene Angebote wie Gesprächskreise, Kurse und Treffmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Auch Möglichkeiten des Pflegezeitgesetz können zur besseren Vereinbarung von Pflege und Beruf beitragen.
Palliativmedizin ist die ganzheitliche Behandlung von Menschen mit schweren, fortschreitenden Erkrankungen. Hier steht nicht die Heilung und Lebensverlängerung im Mittelpunkt, sondern das Erreichen und der bestmögliche Erhalt von Lebensqualität.
Die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Krankheitsbeschwerden rücken in den Vordergrund. Neben den körperlichen Symptomen werden auch psychische, soziale und spirituelle Probleme, Bedürfnisse und Wünsche des erkrankten Menschen und von dessen Angehörigen und Nahestehenden berücksichtigt. Die Behandlung findet interdisziplinär und multiprofessionell statt.
Das bedeutet, die verschiedenen Berufsgruppen und Fachrichtungen (Medizin, Pflege, Physiotherapie, Psychologie, Sozialarbeit etc.) arbeiten im Team zusammen.
Die Brückenschwestern des onkologischen Schwerpunkt Karlsruhe (OSP) stellen eine Brücke zwischen Krankenhausbehandlung und häuslicher Betreuung her. Sie begleiten unheilbar an Krebs erkrankte Menschen und deren Angehörige vor der Entlassung aus der Klinik und zuhause.
Sie helfen dabei, Hilfsmittel zu organisieren, klären mit Kostenträgern Finanzierungsfragen und arbeiten mit Hausärzten und ambulanten Pflegediensten zusammen, um eine häusliche Versorgung sicherzustellen.
Die SAPV hat zum Ziel, auch solchen Patientinnen und Patienten eine Versorgung und Betreuung zu Hause zu ermöglichen, die einen besonders aufwändigen Betreuungsbedarf haben. Sie wird zusätzlich zur hausärztlichen Behandlung und der häuslichen Krankenpflege eingesetzt.
Das Kinderpalliativteam ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit einer lebensbedrohlichen oder weit fortgeschrittenen lebensverkürzenden Krankheit eine spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV). Diese beinhaltet:
Hier werden Patienten mit einer fortschreitenden Erkrankung von einem multiprofessionellen Team behandelt. Ziele der Behandlung sind eine Verbesserung oder Stabilisierung der jeweiligen Situation sowie die anschließende Entlassung, wenn möglich, nach Hause.
Palliativstation Städtisches Klinikum Karlsruhe
Palliativstation ViDia Kliniken / Christliche Kliniken Karlsruhe
Wesentliches Merkmal der ambulanten Hospizarbeit ist der Dienst speziell geschulter ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der psychosozialen Begleitung der Betroffenen und deren Angehörigen zu Hause, im Krankenhaus oder Pflegeheim übernehmen die Ehrenamtlichen eine wichtige Rolle.
Die Begleitung wird durch die Krankenkassen bezuschusst, für die Betroffenen und deren Angehörigen entstehen keine Kosten.
Zusätzlich zum Angebot für Erwachsene gibt es einen ambulanten Hospizdienst speziell für schwer oder unheilbar erkrankte Kinder und Jugendliche. Auch Kinder mit einem unheilbar erkrankten Elternteil können vom ambulanten Kinderhospizdienst begleitet werden.
Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch speziell geschulte haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet. Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist unter anderem:
Die Notwendigkeit der stationären Hospizversogung muss vom behandelnden Arzt bestätigt werden. Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen einen Großteil der anfallenden Kosten, der Restbetrag wird in der Regel durch Spenden finanziert. Für den Hospizgast entstehen keine Kosten.
Sie möchten Ihr Angebot als Unterstützungsangebot im Alltag nach § 45 a SGB XI anerkennen lassen?
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind
Wenn Sie mit Ihrem Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §45 a SGB XI anerkannt sind, können berechtigte Personen die von Ihnen erbrachten Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse bis zu einer festgelegten Höhe erstattet bekommen.
Die Anerkennung von Angeboten, die im Stadtgebiet Karlsruhe erbracht werden, erfolgt durch das Seniorenbüro der Stadt Karlsruhe. Rechtsgrundlage der Anerkennung ist die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) des Landes Baden-Württemberg vom 17. Januar 2017.
Nach § 6 Absatz 1 UstA-VO können Angebote anerkannt werden, in denen ehrenamtlich Engagierte oder aus der Bürgerschaft Tätige unter fachlicher Anleitung die allgemeine Beaufsichtigung, Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen übernehmen oder Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende beratend unterstützen und entlasten. Die Angebote können in Gruppen oder im häuslichen Bereich erbracht werden. Nach § 6 Absatz 2 UstA-VO können Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen mit beschäftigtem Personal anerkannt werden. Einzelpersonen können nicht anerkannt werden.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind im § 10 der Verordnung verfügt.
Eine Anerkennung als Unterstützungsangebot im Alltag muss schriftlich beantragt werden. Bitte füllen Sie das Antragsformular 197 KB (PDF) aus und senden dieses mit den weiteren im Antrag beschriebenen Unterlagen an
Seniorenbüro und Stadtteilkoordination
Rathaus an der Alb
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Fachstelle Unterstützungsangebote oder ans Seniorenbüro wenden.
Die Fachstelle Unterstützungsangebote in Stuttgart ist Anlaufstelle für alle Träger, Vereine und Engagierte in Baden-Württemberg, die ein Angebot aufbauen möchten.
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Soziales und Teilhabe, Pflegestützpunkt