PAMINA
PAMINA umfasst die drei an den Oberrhein angrenzenden Regionen Palatinat (Pfalz), Mittlerer Oberrhein und Nord Alsace (Nordelsass). Der Zweckverband Regio PAMINA hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtliche und regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern, zu unterstützen, zu koordinieren und gemeinsame Projekte durchzuführen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche Ausbildung, Wohnen, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und regionale Identität. Ein Entwicklungsschwerpunkt ist dabei der grenzüberschreitende Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie die grenzüberschreitende Nutzung regenerativer Energien. In dern Region Mittlerer Oberrhein beteiligen sich unter anderem die folgenden Institutionen und Behörden: Handwerkskammer Karlsruhe, Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, die Stadt Karlsruhe mit den Dienststellen Amt für Stadtentwicklung und Umwelt- und Arbeitsschutz sowie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.
Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen (Dosenpfand)
Seit dem 01. Januar 2003 gibt es die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen.
Die pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen kann man insbesondere am bundesweit einheitlichen DPG-Logo erkennen.
Das Pfand wird auf folgende ökologisch nicht vorteilhafte Einweg-Getränke-verpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 - 3 Liter erhoben:
- Bier, bierhaltige Getränke einschließlich Biermischgetränke (z.B. mit Cola oder Limonade) und alkoholfreies Bier.
- Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure, Quellwasser, Heilwasser, Tafelwasser und aromatisiertes Wasser.
- Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure, insbesondere Cola, Limonaden, Mischungen von Fruchtsaft oder Tees und Mineralwasser (wie Apfelsaftschorle), Sportgetränke, Energy-Drinks, kalte Tee- oder Kaffee-getränke, Bittergetränke und andere Getränke mit oder ohne Kohlensäure.
- Alkoholhaltige Mischgetränke bzw. sog. Alcopops.
Pfandfrei bleiben: Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Milch (Mindestanteil: 50 %), diätetische Getränke (mit Ausnahme von solchen die aus-schließlich für Säuglinge und Kleinkinder angeboten werden), Spirituosen, Wein und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons (Tretrapack), Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel und Folienstandbeutel.
Das Pfand beträgt einheitlich für alle pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen 25 Cent.
Seit dem 1. Mai 2006 können leere pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgegeben werden wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Bei der Rückgabe muss das Pfandsignet erkennbar sein. Einzelhändler sind zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen der gleichen Materialart (Metall, Glas, Kunststoff/PET) verpflichtet, die sie vertreiben, unabhängig davon, wo die Einwegflaschen oder Getränkedosen gekauft wurden. Nur kleine Geschäfte unter 200 qm können die Rücknahme auf gleichartige Verpackungen der von ihnen verkauften Marken beschränken.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter:
• http://www.dpg-pfandsystem.de/
Informatinen zur Pfandpflicht (PDF, 227 KB)
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne die Abfallrechtsbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe unter der Behördenrufnummer 115.
Pflanzenöl-Tankstellen
Informationen hierzu erhalten Sie im Konsumführer "Grüner Marktplatz" und beim Agenda21-Arbeitskreis Energie.
Pflanzenschutzmittel
Auskunft und Information über Pflanzenschutzmittel und deren Anwendung erteilt der Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 33, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 926-0, Email: poststelle@rpk.bwl.de sowie der Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg. Karlsruher Hobby- und Kleingärtner können sich auch an die Obst- und Gartenbauberatungsstelle des städtischen Liegenschaftsamtes unter Telefon 0721 133-2380 wenden. Weitere Informationen und Tipps zum Thema erhalten Sie auch beim Arbeitskreis Pflanzenschutz.
Photovoltaik
Informationen hierzu finden Sie im Konsumfüher "Grüner Marktplatz" oder beim Agenda21-Arbeitskreis Energie. Die Stadtwerke geben Ihnen ebenfalls ausführliche Informationen und Tipps zu Einbau und Finanzierung unter Telefon 0721 599-2222.
Pilzberatung und -prüfung
Stadt Karlsruhe, Marktamt, Weinweg 43, Großmarkt, 76131 Karlsruhe. Saisonbedingt bietet das Naturkundemuseum jedes Jahr von August bis Oktober, jeweils montags von 17 bis 19 Uhr im Pavillon beim Nymphengarten eine fachkundige Pilzberatung durch den Naturwissenschaftlichen Verein Karlsruhe an.
Polizeipräsidium Karlsruhe
Beiertheimer Allee 16, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 939-0
Pollenflugvorhersage
Telefonansage für Baden-Württemberg unter 0190 115493.
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Gruppe ringförmiger Kohlenwasserstoffe mit mehreren Benzolringen; sie kommen in Erdöl, Teer oder Kohle vor und entstehen unter anderem bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Stoffen. So findet man sie im Tabakrauch oder bei Autoabgasen, insbesondere von Dieselfahrzeugen. Zahlreiche PAK sind krebserzeugend. Bekanntestes Beispiel ist das Benzo(a)pyren, das beim Verbrennen von Holzkohle beim Grillen entsteht und auf das Grillgut übergehen kann. Auch im Kleber oder in Ausgleichsschichten (Steinkohleteerpech) alter Parkettbeläge (Stabparkett) und Holzpflaster kommen PAK vor und können dort lange Zeit, insbesondere partikelförmig, über die Bodenfugen in den Raum austreten. Bis in die 1950er Jahre wurde Stabparkett (Mosaikparkett kam erst auf) aber auch Holzpflaster im gewerblichen und industriellen Bereich, nahezu ausschließlich mit teerhaltigen (PAK-haltigen) Klebstoffen verklebt. Dies war bis in die 1960er Jahre Stand der Technik. Bei Sanierung derartziger Holzfußböden hilft die Handlungsanleitung "Sanierung PAK-haltiger Klebstoffe" der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft.
Polystyrol
Geschäumtes Polystyrol ist unter dem Handelsnamen Styropor bekannt; das Verpackungsmaterial kann nach Gebrauch in der häuslichen Wertstofftonne entsorgt werden.
Pyrethrum, Pyrethoide
Pyrethrum ist ein Insektengift, das aus Chrysanthemen gewonnen wird; Pyrethroide sind synthetische Nachbauten davon. Aus diesem Grund werden beide Gifte als "biologische oder natürliche Schädlingsbekämpfungsmittel" bezeichnet, was allerdings ihre auch für Menschen und Warmblüter beachtliche Giftigkeit unberücksichtigt lässt. Pyrethrum ist relativ instabil und findet daher bevorzugt Einsatz im Haus als Insektenspray. Fragen hierzu beantworten Ihnen Experten gerne unter Telefon 0721 133-3101.