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Umweltwissen A bis Z

Auf dieser Seite erhalten Sie ein aktuelles Angebot an Antworten zu Umwelt­fra­gen. Anregun­gen zur Verbes­se­rung des Angebotes oder Hinweise auf etwaige Fehler sind erwünscht. Wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

Abfall

Bei Fragen zur Abfall­ent­sor­gung kann man sich an das Beratungs­te­le­fon des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe, Telefon 115 wenden.

Wilde Müllab­la­ge­run­gen und Verschmut­zun­gen können Sie unter 0721 133-7082 an die Sauber­keits­hot­line melden (Band).

Sämtliche Infor­ma­tio­nen zum Karlsruher Abfall­we­sen (zum Beispiel Sperr­müll­ter­mine, Altpapier- und Schad­stoffsamm­lun­gen, Öffnungs­zei­ten und Standorte der Glascon­tai­ner und Wertstoffs­ta­tio­nen) finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe.

Abwasser (privat)

Bei Fragen zur privaten Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Karlsruhe wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt, Stadtentwässerung.

Telefon: 0721 133-7411 oder E-Mail:

 

Informationen zu Entwässerungsgebühren

Informationen zur Grundstücksentwässerung

Informationen zum Kanalnetz

Informationen zum Klärwerk

Abwasser (gewerblich)

Anfragen von Gewer­be­be­trie­ben werden vom Umwelt- und Ar­beits­schutz unter 0721 133-3101 beant­wor­tet.

Agenda 21

Infor­ma­tio­nen über die Lokale Agenda 21 in Karlsruhe bekommen Sie auf den Inter­netsei­ten des Agenda­ver­eins oder im Agendabüro unter 0721 133-3118.

Altautoverwertung

Auskünfte dazu erteilt die Abfall­rechts­be­hörde des Zentralen Juris­ti­schen Dienstes der Stadt Karlsruhe unter 0721 133-3045.

Alter Flugplatz

Der „Alte Flugplatz" in der Nordstadt wurde 2010 als Natur­schutz­ge­biet ausge­wie­sen und ist laut der Europäi­schen Flora-Fauna-Habitat-Richtline (FFH) als besonders schüt­zens­wert anzusehen.

Fragen zu diesem Gebiet beant­wor­tet Ihnen gerne Umwelt- und Arbeits­schutz, Abteilung Ökologie – telefonisch unter 0721 133-3122 oder per Email an

Altkleider

Profes­sio­nelle Altklei­der­samm­ler arbeiten in der Regel profi­t­ori­en­tiert und verkaufen die gesam­mel­ten Waren an Dritte-WeltLänder.

Geben Sie deshalb bitte Ihre alten, noch brauch­ba­ren, Kleider, Bettwaren oder Schuhe bei örtlichen Kleider­kam­mern oder Secon-Hand-Länden ab. Damit vermeiden Sie lange Trans­port­wege und schonen so unsere Umwelt. Außerdem unter­stüt­zen Sie so die Hilfs­be­dürf­ti­gen hierzuland.

Adressen finden Sie in unserem Konsum­füh­rer www.gruener­markt­platz.de. Kirchen und andere gemein­nüt­zige Einrich­tun­gen unter­hal­ten oft Kleider­con­tai­ner mit „Fair­wer­tung-Logo". Sollten Sie dieses Logo auf einem Altklei­der­con­tai­ner entdecken, so können Sie sicher sein, dass Ihre gespendete Ware von den Organi­sa­tio­nen – ohne Profit – in Katastro­phen­ge­bie­ten an die dortige Bevöl­ke­rung verteilt wird.

Eine Übersicht über Standorte der Altklei­der­con­tai­ner bekommen Sie beim Team Sauberes Karlsruhe (siehe Abfall).

Altlasten

Auskünfte aus dem Boden­schutz- und Altlas­ten­ka­tas­ter über altlas­ten­ver­däch­tige Flächen, Altlasten und schädliche Boden­ver­än­de­run­gen erteilt der Fachbe­reich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeits­schutz der Stadt Karlsruhe auf schrift­li­chen Antrag.

Rückfra­gen hierzu unter Telefon 0721 133-3101 bezie­hungs­weise per E-Mail. Ein Formular zur Antrag­stel­lung auf Auskunft aus dem Boden­schutz- und Altlas­ten­ka­tas­ter finden Sie auf unseren Inter­netsei­ten.

 

 

Altpapier

Altpapier gehört nicht in die Mülltonne! Karlsruher Vereine und Schulen führen mehrmals im Jahr Sammlungen durch. Die genauen Termine erfahren Sie beim Team Sauberes Karlsruhe unter Telefon 115. Weitere Informationen finden Sie auch unter „Recyclingpapier".

Ambrosie

Die Hohe oder Beifuß­blätt­rige Ambrosie (Ambrosia artemi­sii­fo­lia) stammt aus Nordame­rika und vermehrt sich derzeit stark in wärmeren Gebieten Mittel­eu­ro­pas. Sie kann zu erheb­li­chen gesund­heit­li­chen Problemen führen, insbe­son­dere bei Aller­gi­kern. Die einjäh­ri­ge Art blüht von Juli bis in den September hinein. Sie ist gut erkennbar und schon aus gesund­heit­li­chen Gründen sollte die Ausbrei­tung der Pflanze verhindert werden. Sie kann einfach aus der Erde heraus­ge­ris­sen (am besten bevor die Früchte reif sind und sich aussäen) und in den Restmüll geworfen werden.

Für weitere Fragen steht die Ökolo­gie­ab­tei­lung des Umwelt- und Arbeits­schut­zes der Stadt Karlsruhe unter 0721 133-3101 gerne zur Verfügung.

Amphibien

Infos zum Amphi­bi­en­vor­kom­men auf Karlsruher Gemarkung erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeits­schutz, Abteilung Ökologie unter 0721 133-3101.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter „Kröten­wan­de­rung".

Die Entnahme von Laich ist grund­sätz­lich durch die zuständige Natur­schutz­be­hör­de geneh­mi­gungs­pflich­tig.

Die Untere Natur­schutz­be­hör­de befindet sich beim Zentralen Juris­ti­schen Dienst der Stadt Karlsruhe. Sie erreichen Sie telefonisch unter 0721 133-3041 und 0721 133-3043.

Die Höhere Natur­schutz­be­hörde befindet sich beim Regie­rungs­prä­si­di­um Karlsruhe, Schloss­platz 1-3, 76131 Karlsruhe. Sie erreichen sie telefonisch unter 0721 926-0.

 

Artenschutz

Infor­ma­tio­nen über den Arten­schutz gibt es beim Zentralen Juris­ti­schen Dienst, Untere Natur­schutz­be­hörde, unter 0721 133-3041 oder 0721 133 -3043 sowie beim Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe (Obere Natur­schut­ze­hör­de), Referat 55 und Referat 56, 76131 Karlsruhe.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Karlsruhe im Themen­be­reich „Natur- und Umweltschutz".

Asbest

Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit Asbest und den davon ausge­hen­den Gefahren bekommen Sie beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter 0721 133-3101.

Auto

Stellen Sie fest, dass ein abgemel­de­tes Fahrzeug den öffent­li­chen Verkehrs­raum behindert, können Sie dies bei der Straßen­ver­kehrs­stel­le des Ordnungs- und Bürge­r­am­tes unter folgenden Telefonnummern melden:

0721 133-3253

0721 133-3254

0721 133-3257

0721 133-3258

oder 0721 133-3284

Bei Ölverlust eines Fahrzeuges im öffent­li­chen Verkehrs­raum (Stadt­ge­biet Karlsruhe) wenden Sie sich bitte an das für Ihren Stadtteil zuständige Polizei­re­vier.

Steht das betref­fende Fahrzeug dagegen auf einem Privat­grund­stück (Stadt­ge­biet Karlsruhe) sollten Sie unter 0721 133-3101 Kontakt mit dem Umwelt- und Arbeits­schutz aufnehmen. Dort wird gegebe­nen­falls geprüft ob Verun­rei­ni­gun­gen der Schutz­gü­ter Boden und Wasser vorliegen und weiter­ge­hende Maßnahmen veranlasst werden müssen.

Das Abspritzen von Fahrzeugen im öffent­li­chen Verkehrs­raum ist gemäß § 2, Absatz 1 der Polizei­ver­ord­nung der Stadt Karlsruhe über die öffent­li­che Sicherheit und Ordnung auf den Straßen verboten. Dies gilt auch für solche Grund­stücks­flä­chen, die unmit­tel­bar an die Straße angrenzen und ohne Benzi­n­ab­schei­der zur Straße hin entwässert werden. Bei Zuwider­hand­lung stellt dies eine Ordnungs­wid­rig­keit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Das Warmlau­fen­las­sen des Motors ist im übrigen gem. § 30 Absatz 1 Straßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) ebenfalls verboten und kann beim zustän­di­gen Polizei­re­vier zur Anzeige gebracht werden.

Badegewässer

Jedes Jahr wird durch die Landes­an­stalt für Umwelt ­Ba­den-Württem­berg (LUBW) eine Karte mit den Daten zur Was­ser­qua­li­tät der über 300 ausge­wie­se­nen ­ba­den-württem­ber­gi­schen Badege­wäs­sern heraus­ge­ge­ben.

Die Ba­de­ge­wäs­ser werden während der Badesaison (in der Regel ­zwi­schen 01.06. und 15.09.) zwei mal pro Monat vom Ge­sund­heits­amt auf ihre Wasser­qua­li­tät hin untersucht. Die Un­ter­su­chun­gen konzen­trie­ren sich auf Bakterien, die auf fäkale ­Ver­un­rei­ni­gun­gen schließen lassen. Daneben geben Vor-Ort-Kontrollen weitere Hinweise auf sonsti­ge ­Ver­un­rei­ni­gun­gen, welche für Badende schädlich sein können.

Die Ba­de­ge­wäs­ser­karte und weitere Infor­ma­tio­nen zum Thema Baden ­fin­den Sie auf den Seiten der LUBW.

Bärlauch (allium ursinum)

Bärlauch, auch bekannt als Waldknob­lauch, kommt in ganz Europa und Nordasien vor und ist im Frühjahr in feuchten Laub- und Auwäldern zu finden.

Privat­per­so­nen ist es gestattet geringe Mengen Bärlauch für den Eigen­be­darf zu sammeln. Blütezeit: April bis Juni; Sammelzeit ist vor der Blütezeit (ab Ende Februar), da er sonst ungenieß­bar ist.

Zu beachten sind folgende Regeln: Der Bestand darf nicht geschmä­lert oder vernichtet werden, keines­falls Knospen verletzen oder entfernen, nicht rausreißen sondern abschnei­den, Blätter gründlich abwaschen bzw. abkochen (Fuchs­band­wur­m!), da das Frühjahr Brutzeit für zahlreiche Vögel ist, müssen Störungen im Unterholz vermieden werden. Innerhalb von Natur­schutz­ge­bie­ten ist das Verlassen von Wegen und das Pflücken von Pflanzen, also auch von Bärlauch, grund­sätz­lich untersagt. Gewerb­li­ches Sammeln bedarf einer behörd­li­chen Zustim­mung! Achtung! Die Blätter der Bärlauch­pflan­ze ähneln denen junger Maiglöck­chen (Convall­a­ria majalis). Vergif­tungs­ge­fahr mit zum Teil tödlichen Folgen. Wesent­li­ches und bekann­tes­tes Erken­nungs­merk­mal des Bärlauchs ist der knoblauch-ähnliche Geruch, welcher beim Zerreiben der Blätter hervor­tritt und an den Händen haften bleibt.

Baggerseen

Das Baden in den Karlsruher Baggerseen und öffent­li­chen ­Ge­wäs­sern ist gemäß Rechts­ver­ord­nung der Stadt Karlsruhe vom 15.05.1979, zuletzt geändert am 09.07.2002, grund­sätz­lich ­ver­bo­ten.

Eine Ausnah­me­re­ge­lung besteht für einen Teilbe­reich des Gröt­zin­ger Baggersees. Zum dortigen Baden gibt es eine Rechts­ver­ord­nung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung des Bag­ger­sees Grötzingen vom 19. Mai 2015 (Amtsblatt vom 22. Mai 2015). In dieser Rechts­ver­ord­nung werden der Natur­schutz, die Nut­zungs­in­ter­es­sen am See sowie die Abwehr von Gefahren für die öf­fent­li­che Sicherheit und Ordnung geregelt.

Batterien

Es existieren je nach Anfor­de­rung verschie­de­ne Batte­rie­ty­pen, die auf unter­schied­li­chen elektro-chemischen Verfahren basieren und sich in ihrer Zusam­men­set­zung erheblich unter­schei­den. Sie können Queck­sil­ber, Cadmium oder Blei und andere Stoffe enthalten. Kommt es zu Verlet­zun­gen der Umman­te­lung können Batterien auslaufen und stellen so eine noch größere Gefahr für Mensch und Umwelt dar.

Ausge­lau­fe­ne Batterien sollten Sie gut verpackt zur nächsten Schad­stoff­an­nah­me­stelle oder mobilen Schad­stoffsamm­lung bringen. Vermeiden Sie beim Umgang mit ausge­lau­fe­nen Batterien den Hautkon­kakt (Hand­schu­he). Leere Batterien gehören nicht in den Hausmüll.

Der Einzel­han­del hat in den 1990er Jahren ein bundes­wei­tes Rücknah­me­sys­tem aufgebaut und ist verpflich­tet leere Batterien zurück­zu­neh­men, oftmals stehen entspre­chende Behälter zur Sammlung in den Geschäften bereit. Bei den Wertstoffs­ta­tio­nen der Stadt Karlsruhe stehen ebenfalls Behälter zur Rücknahme bereit.

Baubiologie

Baubiologie ist die Lehre von der ganzheit­li­chen Beziehung zwischen dem Mensch und seiner Wohnumwelt. Im engeren Sinne ist damit der Bau und die Einrich­tung des Wohnraums oder Gebäudes nach umwelt­freund­li­chen und gesund­heit­li­chen Gesichts­punk­ten gemeint.

Adressen zu Bauma­te­ria­lien finden Sie in den „Gelben Seiten" oder im örtlichen Telefon­buch.

Baumschutz

Ihre Anliegen zum Thema Baumschutz und zur Baumschutz­sat­zung in Karlsruhe beant­wor­tet Ihnen das Garten­bau­amt, Lammstraße 7a, 76133 Karlsruhe, telefonisch unter 0721 133-6753 oder per E-Mail: .

Nach § 39 Bundes­na­tur­schutz­ge­setz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzum­triebs­plan­ta­gen oder gärtne­risch genutzten Grund­flä­chen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschnei­den oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflege­schnit­te zur Besei­ti­gung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesun­der­hal­tung von Bäumen.

Auf vorhandene Nester und Brutstät­ten ist dennoch auch hier Rücksicht zu nehmen!

Fragen zu diesem Thema beant­wor­tet Ihnen gerne der Zentrale Juris­ti­sche Dienst, Untere Natur­schutz­be­hörde, telefonisch unter 0721 133-3041 oder 0721 133-3043.

Baustoffrecyclingmaterial

Die Ablagerung oder Einbrin­gung von Baustoffre­cy­cling­ma­te­rial in Boden ist nur unter bestimmten Voraus­set­zun­gen zulässig.

Auskünfte erteilt der Fachbe­reich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter 0721 133-3101.

 

Bienen

Bienen produ­zie­ren unter anderem Honig und bestäuben Blüten – sie sind also nützlich. Manchmal kommt es allerdings vor, dass ein Schwarm sein Nest verlässt (ausschwärmt) und sich ein neues Nest sucht. In diesem Fall und auch bei allge­mei­nen Fragen zu Bienen können Sie sich an Ihren örtlichen Imker­ver­ein wenden.

Mehr Infor­ma­tio­nen und Anschrif­ten der örtlichen Imker­ver­eine finden Sie auch beim Deutschen Imkerbund.

Neben der der Allge­mein­heit am meisten bekannten Honigbiene gibt es auch noch zahlrei­che Solitär- bezie­hung­weise Wildbienen. Gemäß der Verord­nung zum Schutz wildle­ben­der Tiere und Pflanzen stehen alle heimischen Bienen­ar­ten unter besonderem, teils auch unter strengem Arten­schutz! Zahlreiche Infor­ma­tio­nen erhält man auch im Internet, beispiels­weise beim Natur­schutz­bund oder beim Infodienst Verbrau­cher­schutz-Ernährung-Landwirt­schaft.

Bio-Bauernhöfe

Adressen von Karlsruher Bio-Bauern finden Sie im Konsum­füh­rer „Grüner Marktplatz Karlsruhe" unter der Rubrik Lebens­mit­tel.

Biodiesel

Biodiesel besteht aus mit Methanol veres­ter­ten Fettsäuren, genauer Fettsäure-Methy­les­ter. Daher ist für Biodiesel auch die Bezeich­nung RME (Raps-Methy­les­ter oder Rapsöl­fett­säure-Methy­les­ter) gebräuch­lich.

Aus einem Hektar Raps gewinnt der anbauende Landwirt circa 3,5 Tonnen Rapssaat. 1,2 Tonnen davon werden zu Rapsöl, der Rest zu Viehfutter verar­bei­tet. Aus diesen 1,2 Tonnen Rapsöl entstehen dann nach Aufbe­rei­tung etwa 1.320 Liter Biodiesel mit denen in etwa 20.000 gefahrene Kilometer zurück­ge­legt werden können.

Eine Liste mit Adressen der Karlsruher Tankstel­len, die Biodiesel anbieten finden Sie im Konsum­füh­rer „Grüner Marktplatz Karlsruhe". Eine bundes­weite Anbie­ter­liste ist unter www.biodiesel.de zu finden.

 

Biotonne

Infos zur Biotonne erhalten Sie beim Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe unter Telefon 115.

Biotope

Informationen über die auf Karlsruher Gemarkung vorhan­de­nen Biotope bekommen Sie beim Umwelt- und Arbeits­schutz, Abteilung Ökologie unter 0721 133-3101.

Bodenproben

Hobby- und Klein­gärt­ner können ihren Boden bei privaten Laboren gegen Entgelt unter­su­chen lassen. Adressen finden Sie im Branchen­fern­sprech­buch „Gelbe Seiten".

Brummtonphänomen

Mit dieser Proble­ma­tik hat sich die Landes­an­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz (LUBW) hinrei­chend befasst.

Infor­ma­tio­nen und Auskünfte bekommen Sie bei der LUBW, Gries­bach­straße 1-3, 76185 Karlsruhe, Telefon 0721 5600-0, E-Mail:

Brunnen

Möchten Sie auf Ihrem Grundstück einen Grund­was­ser­brun­nen zur Garten­be­reg­nung nieder­brin­gen, dann muss dies bei der Wasser­be­hörde des Zentralen Juris­ti­schen Dienstes der Stadt Karlsruhe beantragt werden. Bei Fragen oder zur Anfor­de­rung des Brunnen­an­tra­ges wenden Sie sich bitte unter 0721 133-3005 an die genannte Dienst­stelle. Übrigens darf das so gewonnene Wasser darf nicht zu Bade- oder Genuss­zwe­cken verwendet werden!

Sollte es Sie inter­es­sie­ren wo sich in Karlsruhe öffent­li­che Brunnen mit Trink­was­ser­qua­li­tät befinden, gibt Ihnen das Garten­bau­amt, welches für die Unter­hal­tung der Brunnen zuständig ist, unter 0721 133-6701 Auskunft.

Auskünfte über Trink­was­ser­brun­nen erhalten Sie bei der Kunden­be­ra­tung der Stadt­wer­ke Karlsruhe unter Telefon 0800 200 300 6.

Car-Sharing

Infor­ma­tio­nen zu Car-Sharing und zu nachhal­ti­ger Mobilität finden Sie im Konsum­füh­rer „Grüner Markt­platz" unter der Rubrik Mobilität.

CD- und DVD-Recycling

Seit Anfang Juli 2008 können auch in Karlsruhe ausge­diente CDs und DVDs an allen Karls­ru­her Wertstoffs­ta­tio­nen abgegeben werden. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe sammelt die „hüllen­lo­sen" Silber­lin­ge in entspre­chen­den Behältern und führt diese einer sorten­rei­nen Wieder­ver­wer­tung zu. Angenommen werden auch kleinere Mengen die aus Gewer­be­be­trie­ben stammen. Das Angebot ist kostenlos.

Ferner informiert das Umwelt­bun­des­amt in seiner Broschüre „CD-Recycling-Sammlung und Verwertung von CD und DVD" ausführ­lich über das Thema. Die Broschüre steht im Internet unter www.umwelt­bun­des­amt.de zum kosten­lo­sen Herun­ter­la­den bereit.

Chemikalien

Auskünfte über Auswir­kun­gen bestimmter Chemi­ka­lien und Schad­stoffe auf die Umwelt bekommen Sie bei der Umwelt­be­ra­tung des Umwelt- und Arbeits­schut­zes unter 0721 133-3101. Eine Datenbank mit Stoff­in­for­ma­tio­nen für Bürge­rin­nen und Bürger ohne chemische Kennt­nissse stellt die Landes­an­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz im Internet zur Verfügung.

Chemische Labore

Chemische Labore führen gegen Entgelt Schad­stoff­mes­sun­gen aller Art durch. Adressen findet man im Branchen­fern­sprech­buch „Gelbe Seiten".

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA)

Aufgaben:

  • amtliche Lebens­mit­tel­über­wa­chung (auch Kosmetika und Bedarfs­ge­gegnstän­de)
  • Diagnostik von Tierkrank­hei­ten und -seuchen sowie Zoonosen
  • Fleisch­hy­giene
  • Umwelt­ana­ly­tik
  • Arznei­mit­tel

Anschrift:

Hoffstr. 3

76133 Karlsruhe

sowie

Weißen­bur­ger Str. 3

76187 Karlsruhe

0721 926-3611

Chemietoiletten

Haben Sie in Ihrem Wohnmobil oder Camper eine Chemie­toi­lette und möch­ten diese entsorgen? Norma­ler­weise ist bei den Cam­ping­plät­zen eine Annah­me­stelle für die Entsorgung vorhanden.

Sollte dies aber einmal nicht der Fall sein gibt es für Karls­ru­her Bürge­rin­nen und Bürger beim Klärwerk des städti­schen Tief­bau­am­tes die Möglich­keit, diese zu entsorgen.

Deponie

Die Karlsruher Müllde­po­nie im Rheinhafen wird vom Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe betrieben. Eine Anlie­fe­rung von Abfall ist dort jedoch seit Mitte 2005 nicht mehr zulässig. Private Anlieferer können die Wertstoffs­ta­tion in der Nordbe­cken­straße 1 nutzen. Auskünfte über Öffnungs­zei­ten und Anlie­fe­rungs­mög­lich­kei­ten erteilt das Abfall­be­ra­tungs­te­le­fon unter der Nummer 115.

 

Deutsche Bahn AG (Umweltaufsicht)

Bei Verschmut­zun­gen oder Lärmbe­läs­ti­gun­gen durch vorbei­fah­rende Züge können sich betroffene Bürger an das Eisen­bahn­bun­des­amt, Südend­straße 44, 76135 Karlsruhe unter 0721 1809-0 wenden.

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Beim DLR erhalten Sie zum Beispiel Karten über die Luftbe­las­tung durch Flugzeuge.

Kontakt:

Linder Höhe

51147 Köln

E-Mail:

Internet: www.dlr.de

Dosenpfand

siehe „Pfand­pflicht für Einweg-Getränkeverpackungen"

Drohnen

Rege­lun­gen zum Betrieb von unbemann­ten Luftfahrt­sys­te­men (UAS/Droh­nen) finden Sie in der Allge­mein­ver­fü­gung des Re­gie­rungs­prä­si­di­ums Stuttgart zur Erteilung der Erlaubnis zum Auf­stieg von unbemann­ten Luftfahrt­sys­te­men gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Luftver­kehrs-Ordnung (LuftVO) für das Land Baden-Württem­berg.

DVD-Recycling

siehe Stichwort „CD-Recycling"

 

Elektrosmog

Allgemeine Fragen zu Elektros­mog und dessen Auswir­kun­gen beant­wor­ten Ihnen unsere Mitar­bei­ter unter Telefon 0721 133-3101.

Bei Fragen im Zusam­men­hang mit Hochspan­nungs­lei­tun­gen des örtlichen Strom­ver­so­gers (EnBW oder Stadt­wer­ke Karlsruhe) wenden Sie sich bitte direkt an die genannten Stellen.

Fragen zur Elektros­mog­be­las­tung durch Telefone bezie­hungs­weise Mobil­funk­an­la­gen werden bei der Bundes­netz­agen­tur für Elektri­zi­tät, Gas, Telekom­mu­ni­ka­tion, Post und Eisenbahn, Außen­stel­le Karlsruhe, Kanalweg 90, 76149 Karlsruhe, Telefon 0721 9828-0, E-Mail: , beant­wor­tet.

Grenzwerte finden sich in der 26. Verordnung zur Durch­füh­rung des Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes (Verord­nung über elektro­ma­gne­ti­sche Felder 26. BImSchV) Eine aktuelle Übersicht über strah­lungs­arme Handys finden Sie im Internet unter www.handywerte.de. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Handy einen geringen SAR-Wert (spezi­fi­sche Absorp­ti­ons­rate in Watt pro Kilogramm Körper­ge­wicht) hat.

Elektro-Schrott

Seit dem 24. März 2006 dürfen private Verbrau­cher Elektro(­nik)-Altgeräte nicht mehr in den Hausmüll werfen, sondern müssen sie getrennt entsorgen. Altgeräte können entweder beim Kauf eines Neugerätes beim Händler oder bei den entspre­chen­den Entsor­gungs-/Sammel­stel­len des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe zurück­ge­ge­ben werden.

Seit 1. Juli 2006 dürfen die Schwer­me­talle Blei, Queck­sil­ber, Cadmium und auch einige Bromver­bin­dun­gen, die bisher als Flamm­schutz­mit­tel eingesetzt wurden, nur noch in Ausnah­me­fäl­len verwendet werden.

Weitere Infor­ma­tio­nen zum neuen Elektronik-Gesetz erhalten Sie unter www.green-electro­nics.info und beim Umwelt­bun­des­amt.

Achten Sie beim Neukauf eines Elektro­ge­rä­tes besonders auf das Umwelt­zei­chen „Blauer Engel". Damit schonen Sie sich und Ihre Umwelt erheblich vor vermeid­ba­ren Belas­tun­gen. Viele Produkte im Elektro­nik­be­reich sind mittler­weile mit dem Umwelt­en­gel ausge­zeich­net.

Energieausweis für Gebäude

Anders als bei Autos oder Haushalts­ge­rä­ten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern oft nur wenig über deren Energie­be­darf. Die Europäi­sche Richtlinie über die Gesam­t­ener­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäuden verpflich­tet alle Mitglieds­staa­ten einen Energie­aus­weis für Gebäude einzu­füh­ren. Dieser wurde mit der Novel­lie­rung der Energie­ein­spar­ver­ord­nung in deutsches Recht umgesetzt.

Bei Verkauf oder Vermietung von Wohnge­bäu­den, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Inter­es­sen­ten seit dem 1. Juli 2008 ein Energie­aus­weis zugänglich zu machen.

Seit Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohnge­bäude. Eine vorsätz­li­che oder fahrläs­si­ge Nicht-Vorlage des Energie­aus­wei­ses seitens des Vermieters oder des Verkäufers stellt übrigens eine Ordnungs­wid­rig­keit dar. Betroffene Kauf- oder Mietin­ter­es­sen­ten können sich in solchen Fällen an das zuständige Bauord­nungs­amt wenden.

Seit dem 1. Juli 2009 müssen auch für Nicht­wohn­ge­bäude im Verkaufs- oder Vermie­tungs­fall Energie­aus­weise ausge­stellt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen in öffent­li­chen Gebäuden mit regel­mä­ßi­gem Publi­kums­ver­kehr die Ausweise gut sichtbar ausgehängt werden.

Für Neubauten und wesent­li­che Umbauten ist ein Energie­be­darfs­aus­weis heute schon Pflicht. Die Energie­be­ra­tung der Stadt­wer­ke Karlsruhe berät Sie hierzu gerne unter 0721 599-2121.

Weitere Infor­ma­tio­nen erhalten Sie im Internet bei der Deutschen-Energie-Agentur, beim Umwelt­bun­des­amt und beim Bundes­mi­nis­te­rium für Umwelt, Natur­schutz und Reaktor­si­cher­heit sowie bei diversen anderen staat­li­chen Stellen und privaten Energie­be­ra­tern.

Energiesparlampen

Im Vergleich zu Glühbirnen sind Energie­spar­lam­pen sehr sparsam und langlebig. Sie verbrau­chen bei gleicher Helligkeit nur etwa ein Fünftel an Energie, dabei liegt ihre Lebens­dauer mit 6.000 bis 8.000 Brenn­stun­den um das bis zu Achtfache über der Lebens­dauer von Glühbirnen. Trotz ihres höheren Anschaf­fungs­prei­ses sparen Energie­spar­lam­pen so über ihre Lebensdauer eine beacht­li­che Menge Geld. Aufgrund ihres geringen Strom­ver­brauchs entlasten Energie­spar­lam­pen die Umwelt.

Besonders Emissionen von Kohlen­di­oxid, dem Haupt­ver­ur­sa­cher des Treib­haus­ef­fekts, können durch die Verwendung von Energie­spar­lam­pen anstelle von Glühbirnen reduziert werden. Energie­spar­lam­pen enthalten wenige Milligramm Queck­sil­ber. Sie dürfen nicht zerstört werden, da dann giftige Queck­sil­ber­dämp­fe freige­setzt werden.

Die sachge­rechte Entsorgung erfolgt über Schad­stoffsam­mel­stel­len, welche die Lampen einem Queck­sil­ber-Recycling zuführen. Falls Ihnen doch einmal eine Energie­spar­lampe zerbrechen sollte, gehen Sie nach den folgenden, von der Verbrau­cher­zen­trale Bayern erläu­ter­ten Schritten, bei der Entsorgung vor:

„Suchen sie sich ein Glas mit Schraub­ver­schluss und sammeln die großen Stücke ein (Achtung: Tragen Sie hierbei bitte Handschu­he!). Nehmen sie ein Stück Pappe und kehren sie die restlichen Scherben zusammen. Jetzt nehmen sie ein Blatt Papier zu Hilfe, kehren mit der Pappe die Scherben auf dieses Papier und schütten vorsichtig die Scherben ins Glas. Dann können sie am besten einen feuchten Lappen nehmen und damit versuchen, die kleinen Scher­ben­split­ter zu entfernen. Tun sie auch den feuchten Lappen mit in das Glas. Die Handschuhe und die Pappe bzw. das Papier müssen sie mit entsorgen. Und zur Sicherheit können sie einen Aufkleber anbringen: Achtung kann Queck­sil­ber­reste enthalten."

Eine Übersicht über die Karlsruher Schad­stoffsam­mel­stel­len finden Sie auf den Internet-Seiten beim Amt für Abfall­wirt­chaft.

Weitere Abgabe­stel­len sind seit Februar 2010 bei den Kunden­be­ra­tungs­zen­tren der Stadtwerke in der Kaiserstr. 182 und in der Pfinz­tal­str. 65 sowie in der Daxlander Str. 72 vorhanden.

Energieversorgung Baden-Württemberg (EnBW)

Kontakt:

Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe

E-Mail: info(at)enbw.com

Internet: www.enbw.com


Vertriebs- und Service­ge­sell­schaft der EnBW

0721 63-00

Störungs­hot­line Strom

0800 3629477

Störungs­hot­line Gas/Wasser

0711 28928

Störungs­hot­line Fernwäme

0711 28944444

Energieberatung

Kompetene Beratung bekommen Sie in Karlsruhe beim ­Kun­den­be­ra­tungs­zen­trum der Stadtwerke Karlsruhe, Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe, Telefon 0721 599-2121

E-Mail: ener­gie­be­ra­tung @stadt­werke-karlsruhe.de

E-Nummern

siehe Stichwort „Lebensmittelzusatzstoffe"

Erdbebenauskunft

Kontakt:

Karlsruher Institut für Techno­lo­gie (KIT)

Geophy­si­ka­li­sches Institut

Forschungs­be­reich Seismo­lo­gie

Hertz­straße 16

76187 Karlsruhe

0721 608-4558 (Sekre­ta­riat).

 

Nähere Infor­ma­tio­nen zu den Erdbe­ben­zo­nen in Baden-Württem­berg erhalten Sie beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg.

Erdgasauto

Erdgas­fahr­zeuge haben eine Schad­stoffre­du­zie­rung von bis zu 80 Prozent gegenüber herkömm­li­chen Benzin- und Diesel­fahr­zeu­gen.

Trotz höherer Anschaf­fungs­kos­ten haben Sie zusätzlich einen wirtschaft­li­chen Vorteil durch geringere Betriebs- und Treib­stoff­kos­ten.

Infor­ma­tio­nen über die Förderung erhalten Sie bei den Stadt­wer­ken Karlsruhe (siehe Zuschüsse).

Jede Menge Hinter­grund­in­for­ma­tio­nen gibt es auch im Internet, zum Beispiel unter

www.bmu.de

gas24.de

www.erdgas­fahr­zeuge.de

Erdgastankstellen

Eine Adress­liste von Tankstel­len in Karlsruhe gibt es im Konsum­füh­rer „Grüner Marktplatz Karlsruhe".

Erdwärme

siehe Stichwort „Geothermie"

Ernährungsberatung

Beratungen bieten die Verbrau­cher­zen­tra­le Baden-Württem­berg, das Ernäh­rungs­zen­trum Mittlerer Oberrhein beim Amt für Landwirt­schaft in Bruchsal und in der Regel alle Kranken­kas­sen an.

Eselbeweidung auf dem Alten Flugplatz

Die Pflege des Flugplat­zes wird im nördlichen Teil durch Esel übernommen.

Auskunft zu dem Projek­t/Vor­ha­ben und zu den Tieren an sich bekommen inter­es­sierte Bürge­rin­nen und Bürger beim Umwelt- und Arbeits­schutz, Abteilung Ökologie unter 0721 133-3101.

Die Tiere sind durch einen Zaun geschützt und dürfen nicht gefüttert werden. Bitte beachten Sie die aufge­stell­ten Hinweis­ta­feln und verhalten Sie sich dement­spre­chend. Führungen von Kinder­gär­ten, Schulen oder anderen Gruppen sind auf Anfrage möglich. Infor­ma­tio­nen sind beim Umwelt- und Arbeits­schutz erhältlich.

Die ordnungs­ge­mä­ße Pflege der Tiere ist durch häufige Kontrollen des Besitzers und tierärzt­li­che Betreuung gegeben. Sollten Sie als Besuchende/­Nut­zende des Alten Flugplat­zes feststel­len, dass irgend etwas mit den Tieren oder der Umzäunung nicht in Ordnung ist, so melden Sie dies bitte umgehend dem Besitzenden oder beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter 0721 133-3101.

Fahrradkuriere

Adressen gibt es im Karlsruher Konsum­füh­rer „Grüner Markt­platz" und im Branchen­fern­sprech­buch „Gelbe Seiten".

Feinstaub (PM 2,5 und PM10)

Feinstaub wird auch als Schweb­staub bezie­hungs­weise PM2,5 oder PM10 (Par­ti­cu­late Matter) bezeichnet. Die Zahl hinter der Abkür­zung PM steht dabei für den aerody­na­mi­schen Durch­mes­ser (2,5 oder 10 µm) der Parti­kel­teil­chen.

Ein Mikrometer (µm) entspricht dabei ei­nem tausends­tel Millimeter. Teile die kleiner als 10 µm sind, sind für den Menschen von gesund­heit­li­cher Relevanz. Parti­kel ­die­ser Größe gelangen beim Atmen in die Luftröhre bis hin zu den Bron­chien. Noch kleinere Partikel (PM2,5) können sogar bis in die Lunge vordringen.

In Karlsruhe wird der Parameter Feinstaub an den Stationen Reinhold-frank-Straße, Nordwest und Eggen­stein lau­fend durch die Landes­an­stalt für Umwelt, Messungen und Na­tur­schutz (LUBW) im Auftrag des Landes Baden-Württem­ber­g ­ge­mes­sen. Die Stationen liegen alle in Gebieten mit hoher ­Sied­lungs- und/oder Verkehrs­dichte bezie­hungs­weise hoher Dichte an Industrie und Gewerbe und dienen vorrangig zur Überwa­chung ­der Immis­si­ons­grenz­werte. Seit 01.01.2005 darf der zugelas­se­ne 24-Stunden-Grenzwert bei PM10 von 50 µg/m³ Luft an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschrit­ten werden.

Der Jah­res­mit­tel-Grenzwert (PM10) beträgt zum Schutz der mensch­li­chen Gesundheit 40 µg/m³ (siehe § 4 Immis­si­ons­grenz­wer­te ­für Partikel (PM10), 39. BImSchV). In Karlsruhe wurden im Jahr 2014 an der Station Reinhold-Frank-Straße an 12 Tagen ­Über­schrei­tun­gen des 24-Stunden-Grenz­wer­tes festge­stellt. Der Jah­res­mit­tel­wert lag bei 22 µg/m³.

Das Regie­rungs­prä­si­di­um ­Karls­ruhe hat für den Stadt­be­reich Karlsruhe einen ­Maß­nah­men­ka­ta­log zur Luftrein­hal­tung erarbei­tet (Luftrein­hal­te­plan). Aktuelle Messdaten können bei der Lan­des­an­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz im Inter­net ­ab­ge­ru­fen werden. Dort gibt es auch ausführ­li­che Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zum Thema Luftrein­hal­tung und -belastung.

Feldhut

Feldhüter sind haupt­amt­lich tätige Natur­schutz­war­te und bei der Stadt Karlsruhe organi­sa­to­risch dem Liegen­schaft­samt in der Abteilung „Land­wirt­schaft mit Beratungs­stelle für Obst- und Gartenbau, Feldhut" zugeordnet.

Die Zuständigkeiten für die sechs Bezirke auf städti­scher Gemarkung erfahren Sie unter 0721 133-2380.

Feuerlöschpulver entsorgen

Die Richt­li­nien hierzu erfahren Sie beim Zentralen Juris­ti­schen Dienst, Abfall­rechts­be­hörde, unter 0721 133-3045.

Fischereisachverständige

Fischereisachverständige erreichen Sie beim

Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe

Referat 33

Schloss­platz 1-3

76131 Karlsruhe

0721 926-0

oder für den Landkreis Karlsruhe beim

Amt für Verbrau­cher­schutz und Veter­ni­är­we­sen

Landrat­samt Karlsruhe

Beiert­hei­mer Allee 2

76137 Karlsruhe

0721 936-50

Fledermäuse

Fledermäuse sind keine Mäuse im eigent­li­chen Sinn und stehen unter Natur­schutz.

Infor­ma­tio­nen und Beratung bietet die Abteilung Ökologie des Umwelt- und Arbeits­schut­zes unter 0721 133-3101.

Wir bitten die Karls­ru­her Bevöl­ke­rung darum, eine Sichtung oder Wahrneh­mung von Fleder­mäu­sen zu melden.

Fluglärm

siehe Stichwort „Lärmbelästigungen"

 

Flüssiggas

Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein Kohlen­was­ser­stoff, der unter relativ geringem Druck verflüs­sigt und dann nur etwa 1/260 seines gasför­mi­gen Volumens einnimmt. Diese Energie zeichnet sich durch einen hohen Energie­ge­halt aus. Gleich­zei­tig verbrennt sie schad­stoff­arm und lässt sich gut lagern.

Flüssiggas ist trans­por­ta­bel und deshalb an jedem Ort einsetzbar. Eine der vielfäl­ti­gen Anwen­dungs­mög­lich­kei­ten von Flüssig­gas ist der Antrieb von Motoren. Es eignet sich als Kraft­stoff ebenso gut wie Benzin, Diesel oder Erdgas. Die Quali­täts­an­for­de­run­gen an Autogas sind europa­weit einheit­lich in der DIN EN 589 geregelt und ermög­li­chen somit einen problem­lo­sen grenz­über­schrei­ten­den Einsatz.

Eine der prägnan­tes­ten Eigen­schaf­ten von Autogas ist seine hohe Klopf­fes­tig­keit, die den Zusatz von Additiven unnötig macht. Der Einsatz von Flüssig­gas für motorische Zwecke hat sich in der Praxis seit Jahrzehn­ten bewährt. Unter anderem wird es besonders als wirtschaft­li­cher und umwelt­freund­li­cher Kraft­stoff für Gabel­stap­ler geschätzt, da seine saubere Verbren­nung den Einsatz von Staplern auch innerhalb von Gebäuden erlaubt. Eine bundes­weite Tankstel­len­über­sicht finden Sie unter www.autoga­stan­ken.de. Infor­ma­tio­nen zur Umrüstung von Fahrzeugen erhalten Sie im Internet-Portal www.autogas-ratgeber.de.

Fogging

Plötzlich auftre­ten­der, immer wieder­keh­ren­der Schwarz­staub­be­fall von einzelnen oder mehreren Wohnräumen ist seit den 90er Jahren des vergan­ge­nen Jahrhun­derts immer häufiger anzutref­fen. Verur­sacht werden diese ölig-schmie­ri­gen Verun­rei­ni­gun­gen durch­ schwerflüch­tige organische Verbin­dun­gen (Weich­ma­cher), welche häu­fig beispiels­weise in Farben, Fußbo­denkle­bern, PVC-Boden­be­lä­gen oder Vinyl­ta­pe­ten vorkommen. Ausführ­li­che ­In­for­ma­tio­nen zum Thema hat das Umwelt­bun­des­amt in seinem Rat­ge­ber „Attacke des schwarzen Staubes" zusam­men­ge­stellt.

In­for­ma­tio­nen finden Sie unter www.baustoff­che­mie.de.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Infor­ma­tio­nen zum FÖJ gibt es bei der

Landes­zen­tra­le für politische Bildung Baden-Württem­berg

Stafflen­berg­straße 38

70184 Stuttgart

0711 164099-0

Froschlaich

Die Entnahme von Frosch­laich bedarf der Geneh­mi­gung durch das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe.

Kontakt

Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe

Referat 55

Schloss­platz 1-3

76131 Karlsruhe

0721 926-0

 

Gartenabfälle

Gartenabfälle können in Karlsruhe über Selbst­kom­pos­tie­rung, Grün­ab­fall­con­tai­ner oder über Laubsäcke entsorgt werden oder ­di­rekt zu den Kompost­plät­zen in Knielingen bezie­hungs­wei­se ­Gröt­zin­gen gebracht werden.

Das Verbrennen von pflanz­li­chen Abfällen ist im In­nen­be­reich bzw. innerhalb geschlos­se­ner Bebauung grund­sätz­lich un­ter­sagt.

Das Verbrennen von pflanz­li­chen Abfällen ist nur unter stren­gen Bedin­gun­gen erlaubt und in der Verordnung der Landes­re­gie­rung über die Besei­ti­gung ­pflanz­li­cher Abfälle außerhalb von Abfall­be­sei­ti­gungs­an­la­gen ­genau festgelegt. Diese besagt dass anfal­len­de ­pflanz­li­che Abfälle auf landwirt­schaft­lich oder gärtne­ri­sche ­ge­nutz­ten Flächen in Gebieten im Sinne von § 35 Bau­ge­setz­buch (Außen­be­reich = außerhalb geschlos­se­ner ­Be­bau­ung) im Rahmen der Grund­stücks­nut­zung dort durch Verrotten, insbe­son­dere durch Liegen­las­sen, Unter­gra­ben, Unter­pflü­gen und Kom­pos­tie­ren beseitigt werden müssen.

Dabei dürfen k­eine Geruchs­be­läs­ti­gun­gen entstehen. Soweit die Abfälle aus land­bau­tech­ni­schen Gründen oder wegen der Beschaf­fen­heit nicht in den Boden einge­ar­bei­tet werden können, ist eine Verbren­nung un­ter folgenden Gesichts­punk­ten erlaubt:

  • Anfallende Abfälle müssen zur Verbren­nung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusam­men­ge­fasst werden.
  • Flächen­haf­tes Abbrennen ist unzulässig.
  • Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauch­ent­wick­lung verbrennen.
  • Der Verbren­nungs­vor­gang ist durch Pflügen eines Randstrei­fens so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten werden kann und dass hierdurch keine Verkehrs­be­hin­de­run­gen oder andere erhebliche Beläs­ti­gun­gen sowie gefahr­brin­gen­der Funkenflug entstehen.
  • Abstände zu benach­bar­ten Grund­stücken und sonstigen gefähr­de­ten Objekten sind wie folgt einzu­hal­ten, Minde­sta­be­stände dürfen keines­falls unter­schrit­ten werden: 200 Meter von Autobahnen, 100 Meter von Bundes-, Land- und Kreis­s­tra­ßen, 50 Meter von Gebäuden und Baumbe­stän­den.
  • Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden, ebenso nicht zwischen Sonnen­un­ter- und aufgang.
  • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuer­stelle vollstän­dig erloschen sein.
  • Die Verbren­nungs­rück­stände sind alsbald in den Boden einzu­ar­bei­ten.

Das Verbrennen von größeren Mengen pflanz­li­cher Abfälle ist vorab der Ortspo­li­zei­be­hörde schrift­lich anzuzeigen. Bei der Stadt Karlsruhe ist dies der Zentrale Juris­ti­sche Dienst, Abfall­rechts­be­hörde. Diesen erreichen Sie unter der Behördenrufnummer 115.

Gasmasken

Kontakt

Firma Bastian

Brand- und Sicher­heits­schutz

Essen­wein­straße 38

76131 Karlsruhe

0721 616048

Geomantie

Geomantie ist die Lehre und Wissen­schaft von den Kräften der Erde und ihrer Störungs­zo­nen und Wassera­dern.

Siehe auch: Rutengänger

Geothermie

Infor­ma­tio­nen zur Errichtung von Erdwär­me­son­den (Sole/­Was­ser-Wärme­pum­pen), Erdwär­me­kol­lek­to­ren oder Grund­was­ser­wär­me­pum­pen (Wasser/­Was­ser-Wärme­pum­pen)) im Stadt­ge­biet Karlsruhe erteilt der Fachbe­reich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeits­schutz der Stadt Karlsruhe unter 0721 133-3101.

Je nach Lage des Grund­stücks ist die Tiefe der Erdwär­me­son­den auf die Basis des Oberen Grund­was­ser­lei­ters begrenzt. Für den Bau und Betrieb von Geother­mie­an­la­gen ist eine wasser­recht­li­che Erlaubnis erfor­der­lich, die recht­zei­tig vor Baubeginn bei der Wasser­be­hörde des Zentralen Juris­ti­schen Dienstes der Stadt Karlsruhe beantragt werden muss.

Aktuelle Förder­mög­lich­kei­ten für Wärme­pum­pen erhalten Sie beim Bundes­ver­band Wärme­pum­pen e.V. unter www.waerme­pumpe.de.

Geräte- und Produktsicherheit

Das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe ist für die Geräte- und Produkt­si­cher­heit zuständig und führt unter anderem Kontrollen von techni­schen Geräten und Produkten (auch von Medizin­pro­duk­ten) hinsicht­lich der Sicherheit für Benutzer und Dritte durch.

Es fungiert als Verbrau­cher­schutz­be­hörde und ist in das EU-Schnel­l­in­for­ma­ti­onss­sys­tem einge­bun­den um unsichere Geräte und Produkte aus dem Verkehr zu nehmen. Hersteller und Importeure werden ebenfalls beraten (CE-Kennzeich­nung, Sicher­heits­stan­dards, Konfor­miäts­be­wer­tungs­ver­fah­ren).

 

Geruchsbelästigungen

Stellen Sie im Stadt­ge­biet Karlsruhe eine Geruchs­be­läs­ti­gung fest, so können Sie sich diesbe­züg­lich unter 115 an das Umwelt­te­le­fon der Stadt Karlsruhe wenden.

Um den Verur­sa­cher so schnell wie möglich heraus­zu­fin­den, sollten Sie die Beläs­ti­gung unver­züg­lich melden und möglichst aussa­ge­rei­che Angaben über Art und Ort des Geruches sowie Intensität und Dauer machen.

Treten die Beläs­ti­gun­gen außerhalb der Dienst­zei­ten auf, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Polizei­re­vier.

Geschirrmobil

Adressen von Firmen, die Geschirrmo­bile verleihen, finden Sie im Bran­chen­fern­sprech­buch „Gelbe Seiten" unter dem Stich­wor­t „Fest­be­darf". Das Spülmobil der Arbeits­för­de­rung Karls­ru­he ­kön­nen Sie unter 0721 972460 buchen.

Gesundheitsamt

Das gemeinsame Gesund­heits­amt für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe befindet sich beim Landrat­samt Karlsruhe.

Kontakt

Landratsamt Karlsruhe

Beiert­hei­mer Allee 2

76137 Karlsruhe

0721 936-5943

Es bietet unter anderem eine umwelt­me­di­zi­ni­sche Beratung an.

Gewässerführer

Gewässerführer sind ausge­bil­dete Ehren­amt­li­che, die kosten­lo­se Führungen zu den Karlsruher Gewässern für Klassen und inter­es­sierte Gruppen anbieten. Sollten Sie Interesse an der Arbeit der Gewäs­ser­fü­he­rin­nen und Gewäs­ser­füh­rer oder an einer Führung haben, dann besuchen Sie die Inter­netsei­ten der Lokalen Agenda 21 Karlsruhe.

 

Gewässergüte

siehe „Bade­ge­wäs­ser" und „Baggerseen"

 

Gewässerverunreinigung

Haben Sie in Karlsruhe ein Schaden­ser­eig­nis mit einer Verun­rei­ni­gung eines Flusses, Baches, Grabens, Sees oder des Grund­was­sers festge­stellt, wählen Sie zur unmittelbare Gefahrenabwehr bitte den Notruf
112 oder verständigen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle 110.

Gewerbeaufsicht

Die wichtigs­ten Aufgaben der Gewer­be­auf­sicht umfassen den Si­cher­heits- und Gesund­heits­schutz am Arbeits­platz, den Schutz der Umwelt und der Menschen vor schäd­li­chen Immis­sio­nen wie Lärm, Staub, Gerüche, Luftschad­stoffe sowie den anlagen­be­zo­ge­nen ­Ge­wäs­ser­schutz und die ordnungs­ge­mäße Abfall­ver­wer­tung und -entsorgung.

Weitere Informationen

 

Glascontainer

Eine Übersicht über Altglascontainer-Standorte in Karlsruhe finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe.

Glockenlärm

siehe Stichwort „Lärmbelästigungen"

Greenpeace

Greenpeace-Gruppe Karlsruhe

Stein­straße 23

76133 Karlsruhe

0721 377771

Grillen

Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist in Baden-Württem­berg nicht ausdrück­lich verboten. Ein Grill ist, selbst wenn er eingefasst oder gemauert sein sollte, nach § 22 Bunde­simm­si­ons­schutz­ge­setz keine geneh­mi­gungs­be­dürf­tige Anlage.

Er ist jedoch so zu betreiben, dass „schäd­li­che Umwelt­ein­wir­kun­gen" auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen. Sollten Sie sich durch Grill­ge­rü­che in Ihrer Nachbar­schaft mehr als üblich belästigt fühlen, ist der private Klageweg in Anspruch zu nehmen.

Grillplätze

Eine Übersicht über öffent­li­che Grill­plätze auf Karls­ru­her ­Ge­mar­kung erhalten Sie beim Forstamt unter 0721 133-7352 oder 0721 133-7353.

Grüner Marktplatz Karlsruhe

Sind Sie gezielt auf der Suche nach Produkten und Dienst­leis­tun­gen, die ökologisch und sozial verträg­lich sind? Der „Grüne Markt­platz" steht für nachhal­ti­ges Einkaufen, Handeln und Leben und beinhaltet Adressen von Geschäften in Karlsruhe, die sich auf nachhal­ti­gen Konsum spezia­li­siert haben. Neben zahlrei­chen Adressen finden Sie in einigen Rubriken auch Beiträge mit vielen Hinter­grund­in­for­ma­tio­nen, zum Beispiel zum Fairen Handel, zu Pestiziden in Lebens­mit­teln, zu Papier­pro­duk­ten und vielem mehr.

Der Einkaufs­füh­rer ist ein Gemein­schafts­pro­dukt im Sinne der Agenda 21. Die betei­lig­ten Gruppen sind:

  • Agenda 21 Karlsruhe e.V.
  • ANA & ANDA
  • APDW e.V.
  • BUZO Umwelt­zen­trum
  • Greenpeace Karlsruhe
  • Konsum­Glo­bal Karlsruhe
  • Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeits­schutz

Grundwasser

Auskunft über aktuelle Grund­was­ser­stände erteilt das Tiefbauamt unter 0721 133-6601.

Diese Auskunft ist gebüh­ren­pflich­tig! Allgemeine Fragen zum Thema Grund­was­ser im Stadt­be­reich Karlsruhe können Sie gerne unter 0721 133-3101 an den Umwelt- und Arbeits­schutz richten.

Gülle, Jauche, Festmist und Geflügelkot

Je nach Wind- und Witte­rungs­pe­ri­ode kann es durch die Ausbrin­gung der genannten Stoffe zu mehr oder weniger starken Geruchs­be­läs­ti­gun­gen kommen. Die Ausbrin­gung auf Acker­flä­chen ist grund­sätz­lich erlaubt. Einschrän­kun­gen und Verbote gibt es bei Flächen die in Wasser­schutz­ge­bie­ten (unter­schied­li­che Klassen) liegen. Ein Ausbringen bei gefrorenem Boden sowie zwischen 15.11. und 15.01 ist nicht erlaubt.

Gemäß der Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Dünge­ver­ord­nung) ist die Ammoniak­ver­flüch­ti­gung durch bodennahe Ausbrin­gung so weit wie möglich zu vermeiden. Vegeta­ti­ons­stand, Witterung, Temperatur und Sonnen­ein­strah­lung sind beim Ausbringen zu berück­sich­ti­gen. Auf unbestell­tem Ackerland muss tierischer Dünger unver­züg­lich in den Boden einge­ar­bei­tet werden.

Ein Merkblatt Gülle-Festmist-Jauche-Gärsaft-Gewäs­ser­schutz ist beim Umwelt­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg erhältlich.

Gütesiegel

Eine Übersicht der wichtigs­ten regionalen, bundes­wei­ten und europäi­schen sowie nicht-europäi­schen Öko-Siegel in den unter­schied­lichs­ten Bereichen wie zum Beispiel „Blauer Engel", „Euro­blu­me", "Trans­Fair" und viele andere finden Sie im Konsum­füh­rer „Grüner Markt­platz Karlsruhe", auf unserer Inter­netseite „Ökofai­res Karlsruhe" und in der Broschüre „LOGO – Ökolo­gi­sche ausge­rich­tete Kennzei­chen für Produkte und Dienst­leis­tun­gen" des Umwelt­bun­des­am­tes. Ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen im Internet über alle Gütesiegel gibt es unter www.label-online.de.

Hausbrand

so nennt man im Fachjargon Geruchs­be­läs­ti­gun­gen die von Heizungen, offenen Kaminen und Kachelöfen ausgehen. Die Beläs­ti­gun­gen sind meist auf schlecht einge­stell­te Heizungen oder nicht ordnungs­ge­mäß bestückte Öfen zurück­zu­füh­ren. Haben Sie so einen "Stinker" in Ihrer Nachbar­schaft? Dann können Sie sich an das städti­sche Bauord­nungs­amt unter Telefon 0721 133-6322 wenden, allerdings nur wenn es sich um ein privates Wohnge­bäu­de handelt. Welche Brenn­stoffe verwendet werden dürfen und wie diese beschaffen sein müssen, regelt die 1. Verord­nung zur Durch­füh­rung des Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes über Klein­feue­rungs­an­la­gen (Klein­feue­rungs­an­la­gen­ver­ord­nung). Geht die Beläs­ti­gung von einem Gewer­be­be­trieb aus melden Sie dies bitte dem Umwelt- und Arbeits­schutz unter Telefon 0721 133-3101. Dort werden Sie mit dem direkten Ansprech­part­ner der Abteilung Gewer­be/Im­mis­si­ons­schutz verbunden.

Hausrat

Haben Sie gebrauchs­fä­hi­ges Möbel abzugeben? Die Arbeits­för­de­rung Karlsruhe gGmbH (afka) unter­hal­ten ein Möbellager in der Delawa­re­straße 12, Telefon 0721 751030. Ihre Möbel werden bei Ihnen zu Hause abgeholt, in den Werkstät­ten der afka kosten­güns­tig repariert oder aufgemö­belt und dann an bedürftige Personen weiter­ver­mit­telt. Weitere Adressen anderer Anbieter finden Sie im Konsum­füh­rer "Grüner Marktplatz Karlsruhe".

Himmelslaternen

Die Miniatur-Heißluft­bal­lone sind als so genannte "unge­steu­er­te Flug­kör­per mit Eigen­an­trieb" anzusehen. Deren Aufstieg muss von der Luftfahrt­be­hörde erlaubt werden. Achtung: Die Händ­ler weisen beim Kauf der Objekte meist nicht auf den be­son­de­ren Umstand der Geneh­mi­gungs­pflicht hin! Weite­re ­In­for­ma­tio­nen erhalten Sie beim Regie­rungs­prä­si­dium Stutt­gar­t (­zen­tral zuständig für ganz Baden-Württem­berg), Referat 46.2, Telefon 0711 9040.

Hochwasserschutz

Gebiete, die bei Hochwasser überflutet werden können, sind in Hochwas­ser­ge­fah­ren­kar­ten darge­stellt. Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie beim Umwelt­mi­nis­te­ri­um Baden-Württem­berg im Internet.

Hochwasservorhersagezentrale

Die Hochwas­ser­vor­her­sa­ge­zen­trale des Landes Baden-Württem¬­berg informiert unter www.hvz.lubw.baden-wuert­tem­berg.de ausführ­lich über aktuelle Pegel­stände und Hochwas­ser­la­gen. Angesie­delt ist die HVZ bei der Landes­an­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz Baden-Württem­berg in Karlsruhe.

Holzschutzmittel

Holzschutz­mit­tel sind chemische Konser­vie­rungs­mit­tel, die Holz vor der Zerstö­rung durch Pilze, Insekten und andere Lebewesen schützen sollen. Wenn Holzschutz­mit­tel durch Ausgasen in die Atemluft gelangen, können sie für den Menschen giftig wirken.

Hornissen

sind friedliche und nützliche Tiere und weichen Störungen durch­ Flucht aus. Lässt man sie in Ruhe und bewegt sich bedacht um sie herum geht auch keine Angriffs­ge­fahr von ihnen aus. Ein Hor­nis­sen­volk besteht aus bis zu einigen Hundert Hornissen. Die Völker sind grund­sätz­lich einjährig und werden jedes Jahr neu von einer Königin gegründet. Sie nisten in Baumhöhlen und auf Dach­bö­den. Alte Nester werden dabei nicht wie­der­be­sie­delt! Da Hornissen gefährdet sind stehen sie unter besonderem Natur­schutz. Sollten Sie an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück ein Hornis­sen­nest entdecken, berät Sie gerne ein Fachmann der Brand­di­rek­tion unter Telefon 0721 133-3750 (Leit­stel­le) über die Möglich­keit der Umsiedlung des Volkes. Allge­meine Infor­ma­tio­nen und Beratung erhalten Sie auch bei un­se­rer Ökolo­gie­ab­tei­lung unter Telefon 0721 133-3101. Das In­for­ma­ti­ons­blatt "Arten­schutz in Haus und Garten - Wespen und Hor­nis­sen" ist in unserer Dienst­stelle erhältlich. Ausführ­li­che ­In­for­ma­tio­nen zu dieser größten, heimischen Wespenart, aber auch zu Hummeln oder Bienen finden Sie im Internet zum Beispiel unter www.hornis­sen­schutz.de, www.hymeno­ptera.de (mit ­Be­ra­ter­da­ten­bank).

Hunde

Hundekot in Grünan­la­gen und auf Gehwegen ist unappe­titt­lich und nicht schön anzusehen. Deshalb benutzt der verant­wor­tungs­volle Karls­ru­her Hunde­hal­ter die vom Garten­bau­amt angebo­te­nen kosten­lo­sen ROBIDOG-Tüten. Erhältlich sind diese beim Betriebs­büro des Garten­bau­am­tes in der Lammstraße 7 a, und in den Karlsruher Bürger­bü­ros in der Kaise­r­al­lee 8, Stein­häu­ser­straße 22 und in der Beuthener Straße 42. Hunde­hal­ter sollten auch berück­sich­ti­gen dass im öffent­li­chen Verkehrs­raum und in öffent­li­chen Anlagen der Stadt Leinen­zwang herrscht. Wer seinem Vierbei­ner trotzdem Auslauf ohne Leine gewähren möchte, kann dies auf den extra dafür vorgesehen Flächen tun. Eine Übersicht über die Karlsruher Hunde­aus­lauf­flä­chen erhalten Sie beim Garten­bau­amt.

Igel

Bei Fragen zur Überwin­te­rung von Igeln erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeits­schutz, Abteilung Ökologie unter Telefon 0721 133-3101 Auskünfte und Infor­ma­tio­nen. Unser Infoblatt Arten­schutz in Haus und Garten - Igel, Maulwurf und Spitzmaus enthält wissens­wer­tes zu diesem Thema. Die Tierhilfe Forst unterhält im nördli­chen Landkreis Karlsruhe (Rosen­höfle, B36 Neudorf Richtung Waghäusel) eine Igelsta­tion, Telefon 07255 7689940, Email: info@tier­hilfe-forst.de

Immissionsschutzbehörde

Die Untere Immis­si­ons­schutz­be­hörde für den Stadt­kreis Karlsruhe befindet sich beim Zentralen Juris­ti­schen Dienst, Karl-Friedrich-Straße 10 (Rathaus am Markt­platz), 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 133-3042, -3043, -3052 und 3053, Email: zjd@karls­ruhe.de

Industrieschnee

Erstmalig im Winter­halb­jahr 2008/2009 wurde aufgrund eines ­Ge­mein­de­rat­s­be­schlus­ses der Stadt Karlsruhe eine Unter­su­chung ­des Phänomens Indus­trie­schnee auf Karlsruher Gemar­kung vor­ge­nom­men. Die Ergebnisse der seither jährlich erfolg­ten Un­ter­su­chun­gen können Sie dem Karlsruher Indus­trie­schnee­be­richt ent­neh­men.

Innenraumluft

Ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Schad­stoff­be­las­tung in Innen­räu­men erhalten Sie beim Umwelt­bun­des­amt.

Invasive Pflanzen

Infor­ma­tio­nen über invasive Pflanzen auf Karls­ru­her Gemarkung erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeits­schutz, Abteilung Ökologie unter Telefon 0721 133-3101.

Jagdamt

Stadt Karlsruhe, Forstamt, Untere Jagdbehörde, Linkenheimer Allee 10, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721 133-7365, E-Mail: forstamt@karlsruhe.de

Kamin (Rauch-/Rußbelästigung) aus der Nachbarschaft

siehe "Haus­brand" und "Kleinanlagenfeuerungsverordnung"

Katastrophenschutz

Die Untere Katastro­phen­schutz­be­hörde der Stadt Karlsruhe ist bei der Brand­di­rek­tion angesie­delt und unter der Rufnummer 0721 133-3780 zu erreichen. Email: brdir@­karls­ruhe.de

Klärschlamm

darf auf landwirt­schaft­lich oder gärtne­risch genutzten Flächen nur so aufge­bracht werden, dass das Wohl der Allge­mein­heit nicht beein­träch­tigt wird. Die Ausbrin­gung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoff­be­darf der Pflanzen unter Berück­sich­ti­gung der im Boden verfüg­ba­ren Nährstoffe und organi­schen Substanzen sowie der Standort- und Abbau­be­din­gun­gen abgestimmt sein (Klär­schlamm­ver­ord­nung des Bundes). Für das Stadt­ge­biet Karlsruhe ist die Abfall­rechts­be­hör­de des Zentralen Juris­ti­schen Dienstes, Telefon 0721 133-3005, zuständig. Die Stadt Karlsruhe hat für sich beschlos­sen, dass auf stadt­ei­ge­nen oder von der Stadt gepach­te­ten Grund­stücken kein Klärschlamm mehr aufge­bracht werden darf!

Klärwerk

Das Klärwerk der Stadt Karlsruhe wird vom Tiefbauamt der Stadt­ ­Karls­ruhe betrieben. Das Klärwerk verfügt über eine ­Klär­schlamm­ver­bren­nungs­an­lage, daher wird kein Klärschlamm aus Karls­ruhe auf Felder aufge­bracht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter Telefon 0721 133-7460 an das Klärwerk.

Kleinfeuerungsanlagenverordnung

In dieser Verordnung des Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes wird unter anderem geregelt mit welchen Brenn­stof­fen man seinen pri­va­ten Kamin, Kachel- , Schweden- oder sonstigen Ofen ­be­stücken darf und wie die Beschaf­fen­heit dieser Brenn­stof­fe ­sein muss. Eine unsach­ge­mäße Handhabung führt oftmals -vor allem in den Winter­mo­na­ten- zu Beschwer­den aus der Nachbar­schaft über Rauch- und Geruchs­be­läs­ti­gun­gen. Siehe auch "Haus­brand". Ausführ­li­che Infor­ma­tion und Beratung bekommen Sie auch bei der für Sie zustän­di­gen Schorn­stein­fe­ge­rin­nung. Am 22.03.2010 trat die neue Erste Verordnung zur Durch­füh­rung des Bundes-Immis­si­ons­schutz­ge­set­zes (Verord­nung über kleine und mitt­lere Feuerungs­an­la­gen - 1. BImSchV) in Kraft. Die Ver­öf­fent­li­chung erfolgte am 01.02.2010 im Bundes­ge­setz­blat­t (BGBl. I, S. 38 ff). Mit der Überar­bei­tung der 20 Jahre alten ­Ver­ord­nung wurde der Forderung Rechnung getragen, die Veord­nung an den neuesten Stand der Heizungs­tech­nik, auch im Hinblick auf Fein­stau­be­mis­sio­nen, anzupassen.

Klimaanpassung

Neben konse­quen­ten Klima­schutz­be­mü­hun­gen zur CO2-Einsparung ist bereits heute eine frühzei­ti­ge Ausein­an­der­set­zung mit den unabwend­ba­ren Folgen des Klima­wan­dels für Kommunen unabding­bar. Maßnahmen zur Anpassung an den Klima­wan­del können Risiken effektiv reduzieren und werden somit zusehends in Politik­pro­zes­se und das Risiko­ma­na­ge­ment von Unter­neh­men integriert. Chancen für eine nachhal­tige Entwick­lung können am besten genutzt werden, wenn Minderungs- (Miti­ga­tion) und Anpas­sungs­maß­nah­men (Adap­ta­tion) gekoppelt werden, sowie Verän­de­run­gen von Ökosys­te­men und sozio-ökono­mi­sche Entwick­lun­gen wie Urbani­sie­rung und Demogra­phie berück­sich­tigt werden. Dabei bieten sich Möglich­kei­ten, die unabhängig vom Ausmaß des Klima­wan­dels auch die Umwelt- und Lebens­qua­li­tät erhöhen (No-Regret-Maßnahmen).

Klimaanpassungsstrategie

Im Mai 2013 wurde die Anpas­sungs­stra­te­gie "Anpas­sung an den Klima­wan­del-Bestands­auf­nahme und Strategie für die Stadt Karlsruhe", nach politi­schem Beschluss im Gemein­de­rat, veröf­fent­licht. Die Finan­zie­rung erfolgt dabei zu einhundert Prozent seitens der Stadt. Angelegt ist sie als umfassende Bestands­auf­nahme, indem sie allgemeine Erkennt­nisse zum Klima­wan­del in Deutsch­land und Baden-Württem­berg mit den Karlsruher Gegeben­hei­ten und bisherigen Aktivi­tä­ten abgleicht. Darüber hinaus zeigt sie in einer Gesamtschau Ansatz­punkte und Handlungs­fel­der für die zukünftige Ausrich­tung eines lokalen Anpas­sungs­pro­zes­ses auf. Es ist vorgesehen, in Zukunft regelmäßig im Rahmen eines Fortschritts­be­richts über neue Erkennt­nisse und umgesetz­te Anpas­sungs­maß­nah­men zu berichten.

Klimaschutzagentur

KEA-Klima­schutz- und Energie­agen­tur Baden-Württem­berg GmbH, Gries­bach­str. 10, 76185 Karlsruhe, Telefon 0721 98471-0, Email: info@kea-bw.de

 

Kompensationsverzeichnis nach Naturschutzrecht

Seit dem 1. April 2011 ist das natur­schutz­recht­li­che Kompen­sa­ti­ons­ver­zeich­nis mit den Abtei­lun­gen „Eingriffs­kom­pen­sa­tion" und „Ökokon­to" bundesweit verpflich­tend. Nach der Kompen­sa­ti­ons­ver­zeich­nis-Verordnung des Landes Baden-Württem­berg vom 17. Februar 2011 ist dies von den Unteren Natur­schutz­be­hör­den zu führen.

Das Verzeich­nis besteht aus zwei Abtei­lun­gen:

  • Der Eingriffs­kom­pen­sa­tion, in der natur­schutz­recht­li­che Ausgleichs- und Ersatz­maß­nah­men geführt werden (ohne baupla­nungs­recht­li­che Kompen­sa­tion).

  • Dem Ökokonto mit vorge­zo­ge­nen Maßnahmen des Natur­schut­zes und der Landschafts­pflege (Ökokonto-Maßnahmen) und der Bewertung mit Ökopunkten (ohne vorge­zo­ge­ne Ausgleichs­maß­nah­men der Bauleit­pla­nung nach Bauge­setz­buch). Diese sind unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen als natur­schutz­recht­li­che Ausgleichs- und Ersatz­maß­nah­men anzuer­ken­nen.

Die kreis­scharfe Führung dieses Kompen­sa­ti­ons­ver­zeich­nis­ses (Eingriffs­kom­pen­sa­tion und Ökokonto) erfolgt auf einem Server der Landes­an­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz.

Die Entscheide ab dem 1. April 2011 sind dort unter folgenden Weblinks abrufbar:

Kompensationsmaßnahmen Stadt Karlsruhe  (Entscheide ab 1.4.2011)

Ökokonto Stadt Karlsruhe  (Entscheide ab 1.4.2011)

Eingriffsregelung Ökokonto (LUBW)

Ökokonto im Naturschutzrecht

Kompensationsverzeichnis-Verordnung

 

Kompostplatz

Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe unterhält in Neureut, An der Wässerung, und in Grötzingen, Herdweg, zwei Kompost­plätze. Genauere Infor­ma­tio­nen und Öffnungs­zei­ten erhalten Sie bei der Abfall­be­ra­tung unter Telefon 115.

Konfiskate (Fleisch- und Knochenabfälle)

Der Transport von Fleisch- und Knochen­ab­fäl­len muss in geschlos­se­nen Lastkraft­wa­gen erfolgen. Für solche Transporte gilt das bundes­weite Sonn- und Feier­tags­fahr­ver­bot. Eine Ausnahme stellt der Transport von leicht­ver­derb­li­chen Waren mit Schie­nen­an­schluss­zwang (Weiter­trans­port mit Güterzug) dar. Ausnah­me­ge­neh­mi­gun­gen für den Stadt­be­reich Karlsruhe erstellt die Straßen­ver­kehrs­stelle bei Bürger­ser­vice und Sicherheit, Stein­häu­ser­straße 22, 76135 Karlsruhe.

Korken

Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe sammelt seit Jahren Flaschen­kor­ken. Abgeben kann man die Korken an jeder Wertstoffs­ta­tion des AfA oder beim Umwelt­zen­trum in der Kronen­straße 9. Unter Telefon 115 erhalten Sie beim Abfall­be­ra­tungs­te­le­fon weitere Auskunft. Die Aktion "Korken für Kork" kommt dem Epilep­sie­zen­trum Kehl-Kork und den darin beschäf­tig­ten Behin­der­ten zugute. Die dort angelie­fer­ten Korken werden zu RecyKORK®-Dämmstoff­gra­nu­lat und zu RecyKORK®-Lehmbau­steine recycelt. Weitere Infor­ma­tio­nen zum Epilep­sie­zen­trum Kehl-Kork und zum Natur­bau­stoff Kork erhalten Sie unter anderem auf folgenden Inter­sei­ten: www.diakonie-kork.de, www.oekoland-bau.de.

Krötenwanderung

Zum Schutz wandernder Frösche und Kröten werden an Karlsruher Straßen zu Beginn der Wanderzeit Zäune und Wände aufge­stellt. Diese Aktionen und das anschlie­ßen­de Betreuen der wandernden Lurche werden durch verschie­de­ne Amphi­bien­schutz­grup­pen durch­ge­führt. Die ehren­amt­li­chen Natur­schutz­warte von Umwelt- und Arbeits­schutz unter­stüt­zen diese Aktionen. Bei Interesse an einer Mitarbeit bei den Gruppen melden Sie sich bitte beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter Telefon 0721 133-3101.

Kühlflüssigkeit (in Kühlgeräten)

Seit 1995 sind die Fluor-Chlor-Kohlen­was­ser­stof­fe (FCKW) in Europa für den Einsatz bei Kühlschrän­ken verboten. Ein erster Ersatz war das Kühlmit­tel Fluor-Kohlen­was­ser­stoff (FKW), bekannt unter der Bezeich­nung R134a. Dieses Kühlmittel besitzt zwar keine ozonschicht­zer­stö­rende Wirkung wie die FCKW, ist aber als starkes Treib­h­aus­gas ebenfalls klima­schäd­lich. Auch teilha­lo­ge­nierte H-FCKW wurden zeitweise verwendet. In den modernen Geräten namhafter deutscher Hersteller wird heute in der Regel ein Gemisch aus Propan und Butan bezie­hungs­weise Pentan zur Kühlung oder für den Isolier­schaum eingesetzt. Diese Geräte erkennen Sie an der Bezeich­nung "frei von FCKW, H-FCKW und FKW".

 

Lärmbelästigungen

Für die vielen unter­schied­li­chen Arten von Lärm gibt es ja nach Art verschie­dene Ansprechpartner

 

  • Geht die Beläs­ti­gung von Baustellen (zum ­Bei­spiel Errichtung, Abbruch oder Sanierung eines Gebäudes) aus, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Baubezirk Stadt­mit­te un­ter Telefon 0721 133-6351, den Baubezirk West unter Telefon 0721 133 6352 oder den Baubezirk Ost unter Telefon 0721 133 6353 an das Bauord­nungs­amt wenden.

    Baustel­len unter­lie­gen hinsicht­lich des Lärmschut­zes der "All­ge­mei­nen Verwal­tungs­vor­schrift zum Schutz gegen Baulärm". Je nach Gebiets­lage sind unter­schied­li­che Immis­si­ons­richt­wer­te ein­zu­hal­ten. Bei Baustellen gilt in der Regel eine Nacht- und damit Ruhzeit von 20 bis 7 Uhr.
  • Bei Beläs­ti­gun­gen durch militä­ri­schen Fluglär­m (Tief­flie­ger) können sich betroffene Bürger kosten­los an das Bürger­te­le­fon des Luftwaf­fen­am­tes Köln, Flieger­horst Wahn, Telefon 0800 8620730 wenden. Infor­ma­tio­nen zu Übungen der Bun­des­wehr oder der NATO werden im Internet unter www.bundeswehr.de veröf­fent­licht.

    Bei Beläs­ti­gun­gen durch zivilen Luftver­kehr (hierzu zählen ­bei­spiels­weise Rekla­me­f­lie­ger, nicht­mi­li­tä­ri­sche Hub­schrau­ber­flüge sowie Fracht- und Perso­nen­flug­ver­kehr) ist seit 1. Januar 2017 zentral für ganz Baden-Württem­berg das Regie­rungs­prä­si­di­um ­Stutt­gart, Referat 46.2, Telefon 0711 9040, Internet: www.rp.baden-wuert­tem­berg.de (Themen­por­tal Verkehr/Luft) ­zu­stän­dig.
  • Gewer­be­lärm - Gehen von Karls­ru­her ­Ge­wer­be­be­trie­ben Lärmbe­läs­ti­gun­gen aus, sollten Sie sich um­ge­hend mit dem Umwelt- und Arbeits­schutz, Abtei­lung ­Ge­wer­be/Im­mis­si­ons­schutz in Verbindung setzen.
  • Glocken­lärm - finden Sie, dass die Glocken ei­ner Kirche in Ihrer Nähe zu laut sind? Dafür hat das Erz­bi­schöf­li­che Ordinariat in der Stände­haus­straße 4, 76133 ­Karls­ruhe die Insti­tu­tion eines Glocken­in­spek­tors einge­rich­tet, den Sie telefo­nisch unter 0721 9211055 oder per Email: kramer@glo­cken-online.de erreichen können. Im Netz finden Sie zur Glocken­in­spek­tion unter www.glocken-online.de weite­re ­In­for­ma­tio­nen.

    Übrigens: Nach vorherr­schen­der Meinung in der Rechts­spre­chung gehört das Läuten von Kirchen­glo­cken aus litur­gi­schen Gründen zur grund­recht­lich ­ga­ran­tier­ten Freiheit der Religi­ons­aus­übung und ist im Sinne des Bun­de­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes (BImSchG) als nicht erheb­li­che ­Be­läs­ti­gung anzusehen. Anders sieht es jedoch bei der Be­ur­tei­lung des nächt­li­chen Turmuhr­schla­gens ohne litur­gi­sche Bedeutung aus. Hier sind die Anfor­de­run­gen des Bun­de­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes und auch die der Po­li­zei­ver­ord­nung der Stadt Karlsruhe zum Schutz gegen Lärm zu be­ach­ten.
  • Ist der Fernseher des Nachbarn zu laut oder hört er gar laute Musik bei offenem Fenster und erledigt dazu noch ­ge­räusch­volle Garten­ar­bei­ten? Die Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe besagt, dass diese und andere inten­si­ve Haus- und Garten­ar­bei­ten zu bestimmten Zeiten nicht gemacht wer­den dürfen. Sollte es zu stark störenden Beläs­ti­gun­gen ­kom­men, können Sie dies beim nächsten Polizei­re­vier ­mel­den.

    Übrigens: Rasenmäher, Laubsauger und -bläser ­so­wie einige andere Garten- und Baustel­len­ge­räte fallen unter die Geräte- und Maschi­nen­lärm­ver­ord­nung des Bun­de­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes (32. BImSchV) und sind in der Nut­zung hinsicht­lich Zeit und Lautstärke teilwei­se ein­ge­schränkt.
  • Bei Störungen, die von Bolzplät­zen oder Grünan­la­gen ausgehen, ist das Garten­bau­amt der Stadt Karlsruhe, Telefon 0721 133-6701 (Sekre­ta­riat) zuständig. Für Sport­an­la­gen gilt die Sport­an­la­gen­lärm­schutz­ver­ord­nung des Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes (18. BImSchV).
  • Straßen­ver­kehrs­lärm - darunter wird im All­ge­mei­nen Lärm von Fahrzeugen auf öffent­li­chen Straßen (­Au­to­bahn, Bundes-, Land- und Gemein­de­stra­ßen) verstanden. Generelle Regelungen zum Schutz vor Straßen­ver­kehrs­lärm gibt es in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land nicht. Die Ver­kehrs­lärm­schutz­ver­ord­nung des Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes ­sieht den Schutz der Bevöl­ke­rung vor schäd­li­chen Um­welt­ein­wir­kun­gen lediglich beim Neubau oder einer wesent­li­chen ­Än­de­rung (zum Beispiel Erwei­te­rung der Straße um einen ­zu­sätz­li­chen Fahrstrei­fen) vor.
  • Schie­nen­ver­kehrs­lärm - hierunter versteht man im Allge­mei­nen Lärm, verursacht durch Schie­nen­ver­kehrs­fahr­zeuge (Stra­ßen­bahn, Eisen­bahn). Auch hier gibt es keine generelle Regelung zum Schutz vor Lärmbe­läs­ti­gun­gen. Ein Schutz der Bevöl­ke­rung vor schäd­li­chen Einwir­kun­gen ist hier -wie auch beim ­Stra­ßen­ver­kehrs­lärm- nur bei einem Neubau oder einer we­sent­li­chen Änderung des Schie­nen­we­ges vorgesehen. Ansprech­part­ner für den Netzbe­reich des Karls­ru­her ­Ver­kehrs­ver­bun­des ist die KVV, Tullastr. 71, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 6107-0. Für das Schie­nen­netz der Deutschen Bahn AG ist das Eisen­bahn­bun­des­amt zuständig.
  • Bürgerdienste: Lärmbelästigung melden
  • Allgemeine Fragen zum Lärmschutz beant­wor­tet Ihnen auch gerne die städtische Immis­si­ons­schutz­be­hörde beim Zentra­len Ju­ris­ti­schen Dienst, Telefon 0721 133-3005.
  • Ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen zum Thema "Lärm" erhalten Sie au­ßer­dem auf den Inter­netsei­ten der Landes­an­stal­t ­für Umwelt, Messungen und Natur­schutz Baden-Württem­berg.

Lärm- und Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden

Gemäß der Sechsten Allge­mei­nen Verwal­tungs­vor­schrift zum Bundes-Immis­si­ons­schutz­ge­setz (Tech­ni­sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) gelten in Deutsch­land in den einzelnen Gebieten folgende Immis­si­ons­richt­werte (IRW): Indus­trie­ge­biet = 70 dB (A), Gewer­be­ge­biet = tags 65 dB(A), nachts 50 dB (A), in Kern-, Dorf und Misch­ge­bie­ten = tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A), in allge­mei­nen Wohnge­bie­ten und Klein­sied­lungs­ge­bie­ten = tags 55 dB(A), nachts 40 dB (A), in reinen Wohnge­bie­ten = tags 50 dB(A), nachts 35 dB(A) sowie in Kurge­bie­ten und in der Umgebung von Kranken­häu­sern und Pflege­hei­men = tags 45 dB(A), nachts 30 dB(A). Einzelne kurzeitige Geräusch­spit­zen dürfen die Immis­si­ons­richt­werte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschrei­ten.

Lärm- und Immissionsrichtwerte innerhalb von Gebäuden

Gemäß der Sechsten Allge­mei­nen Verwal­tungs­vor­schrift zum Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­setz (Tech­ni­sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) gelten in Deutsch­land bei Geräusch­über­tra­gun­gen innerhalb von Gebäuden oder bei Körper­schall­über­tra­gung, unabhän­gig davon in welchem Beurtei­lungs­ge­biet das Gebäude liegt, folgende Richtwerte: tags 35 dB(A), nachts 25 dB(A). Einzelne kurrzei­tige Geräusch­spit­zen dürfen die Immis­si­ons­richt­werte um nicht mehr als 10 dB(A) überschrit­ten werden. Weiter­ge­hende baurecht­li­che Anfor­de­run­gen bleiben hiervon unberührt.

Lärmminderungsplanung

Zuständig für die Lärmmin­de­rungs­pla­nung, Lärmkar­tie­rung und Aktions­pla­nung nach § 47 a-f Bunde­sim­mis­si­ons­schutz­ge­setz (BImSchG) ist der Umwelt- und Arbeits­schutz, Markgra­fen­str. 14, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 133-3101, Email: umwelt-arbeits­schutz@­karls­ruhe.de

Lärmschutzwand

Infor­ma­tio­nen über Lärmschutz­wände im Karls­ru­her Stadt­ge­biet erhalten Sie beim Tiefbauamt unter Telefon 0721 133-6686.

Lagerfeuer

Möchten Sie mit ein paar Freunden im Sommer ein Lager­feu­er machen? Verboten ist dies nicht. Sie sollten sich jedoch vorab bei der Brand­di­rek­tion unter Telefon 0721 133-3715 Tipps im Umgang mit Lager­feu­ern geben lassen und das geplante Lagerfeuer bei dem für Sie zustän­di­gen Polizei­re­vier oder -posten vorsorg­lich ankündigen.

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)

Die Behörde ist direkt dem Umwelt­mi­nis­te­ri­um Baden-Württem­berg unter­stellt und hat zur Aufgabe die Erhebung, Auswertung und Dokumen­ta­tion umwelt­re­le­van­ter Daten wie zum Beispiel Luftbe­richt, Hochwas­ser­vor­her­sage, Radio­ak­ti­vi­tät durch­zu­füh­ren. Die LUBW stellt sehr viele Infor­ma­tio­nen über das Umwelt­ge­sche­hen im Land auf ihrern Inter­netsei­ten für die Bevöl­ke­rung zur Verfügung. Ihren Hauptsitz hat die LUBW in der Gries­bach­straße 1-3, 76185 Karlsruhe. Neben­stel­len befinden sich in der Benzstraße 5, 76185 Karlsruhe, Bannwaldal­lee 24, 76185 Karlsruhe und in der Hertz­straße 173, 76187 Karlsruhe. Telefo­nisch ist die LUBW über deren Zentrale 0721 5600-0 oder 0721 5600-3000 (Abteilung 7, Analy­ti­sches Zentrum, Großo­ber­feld 3, 76135 Karlsruhe) erreichbar, Email: poststel­le@lubw.bwl.de.

Landkreis Karlsruhe / Landratsamt Karlsruhe

Vielen Bürgern der umlie­gen­den Landkreis­ge­mein­den ist oft nicht bewusst, dass es einen Unter­schied zwischen Stadt- und Landkreis Karlsruhe gibt, und sie landen deshalb oftmals mit ihren Anliegen bei der Stadt­ver­wal­tung Karlsruhe. Dies passiert - weil sie bei den Gemeinden oft die Auskunft bekommen "da müssen Sie beim Amt in Karlsruhe anrufen" -. Diese Auskunft ist auch nicht gänzlich falsch, nur handelt es sich bei dem gemeinten Amt nicht um jenes der Stadt sondern um das für den Landkreis zuständige Landrat­samt Karlsruhe, Beiert­hei­mer Allee 2, 76137 Karlsruhe. Hier nun einige wichtige Ämter des Landkrei­ses und deren Anschrif­ten:

 

  • Amt für Umwelt- und Arbeits­schutz, Beiert­hei­mer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 936-6710 (Vorzimmer Amtslei­tung), Email: umwelt­am­t@­land­rat­samt-karlsruhe.de
  • Abfall­wirt­schafts­be­trieb des Landkrei­ses Karlsruhe, Postan­schrift: Beiert­hei­mer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Hausan­schrift: Werner-von-Siemens-Straße 2-6, Im Technopark, Gebäude Nr. 5137 A, 76646 Bruchsal, Telefon 07251 9820-0, Email: zentra­le@awb.landrat­samt-karlsruhe.de
  • Landwirt­schaft­samt (Info­ser­vice Pflan­zen­bau und -schutz, Ernäh­rungs­zen­trum Mittlerer Oberrhein, Fachbe­ra­tung für Imkerei, landwirt­schaft­lich artge­rechte Tierhal­tung), Am Viehmarkt 1, 76646 Bruchsal, Telefon 07251 74-1705, Email: landwirt­schaft­sam­t@­land­rat­samt-karlsruhe.de
  • Forstamt, Beiert­hei­mer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 936-6573, Email: forst­am­t@­land­rat­samt-karlsruhe.de

Die Telefon­zen­trale des Landrat­sam­tes erreichen Sie unter 0721 936-50, Email: postein­gang@­land­rat­samt-karlsruhe.de.

Landschaftsschutzgebiete in Karlsruhe

Infor­ma­tio­nen zu allen Karls­ru­her Landschafts­schutz­ge­bie­ten erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeits­schutz, Abteilung Ökologie, Telefon 0721 133-3101.

Landwirtschaftsfragen

Hier hilft die Obst- und Garten­bau­be­ra­tung des Liegen­schaft­sam­tes der Stadt Karlsruhe unter Telefon 0721 133-2380 mit Rat und Tat weiter. Email: la@karls­ruhe.de

Landwirtschaftliche Futter- und Düngemittelkontrollen

führt das Landwirt­schaft­samt des Landkrei­ses durch.

Laubsack-Aktion

Die Aktion wird im Stadt­ge­biet Karlsruhe seit einigen Jahren erfolg­reich durch­ge­führt. Infor­ma­tio­nen und Termine bekommen Sie bei der Abfall­be­ra­tung unter Telefon 115.

Wer Säcke benötigt, kann diese für 50 Cent pro Stück bei den Wertstoffstationen in der Nordbeckenstraße 1, der Maybachstr. 10b, den Kompostanlagen Knielingen und Grötzingen, beim Friedhof- und Bestattungsamt (Pforte am Gewerbetor), im Umweltzentrum (Kronenstraße 9), beim Floralive Rüppurr, der ZG Raiffeisen in der Fautenbruchstraße 35 sowie auf den Wochenmärkten auf dem Gutenbergplatz und in Weiherfeld, bei der HWK-Gärtnerei Am Viehweg 15 und schließlich bei den Ortsverwaltungen Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach, Wolfartsweier und Stupferich zu den bekannten Öffnungszeiten erwerben.

Lebensmittelzusatzstoffe

auch E-Nummern genannt. Die meisten Lebens­mit­tel­zu­satz­stoffe müssen am Produkt mit dem Substanz­na­men oder wahlweise der EG (E-)-Nummer aufgeführt sein. Die Nummern gelten in der Europäi­schen Union und oftmals auch darüber hinaus. Nähere Infor­ma­tio­nen über die einzelnen Zusatz­stoffe erhält der Verbrau­cher unter www.zusatz­stoffe-online.de.

Lehrpfade in Karlsruhe

Im Jahr 2009 entstand in Zusam­men­ar­beit mit dem Bürger­ver­ein Knielingen ein neuer Lehrpfad in der Burgau, der auf kindge­rechte Art Wissen über die Natur vor Ort vermittelt. Die Tafeln sind thematisch änderbar und im Internet ansehbar. Ein weiterer Rundweg lässt sich auf dem Alten Flugplatz finden, der angepasst an den jahres­zeit­li­chen Wechsel, inter­essante Aspekte der Flora und Fauna erklärt. Außerdem gibt es im Bereich der Alb einen "Gewäs­se­rer­leb­nis­pfad" und in Weiher­feld einen boden­kund­li­chen Lehrpfad.

Luftmesswerte

Das Land Baden-Württem­berg unterhält in Karlsruhe aktuell zwei Luft­mess­sta­tio­nen. Die Station "Reinhold-Frank-Straße" liegt in einem Gebiet mit hoher Siedlungs­dichte und Verkehrs­be­las­tung. Die Station "Karlsruhe-Nordwest" befindet sich an der Daim­ler­straße in einem von Industrie und Gewerbe gepräg­tem Um­feld. Weiterhin werden in unmit­tel­ba­rer Nähe zur Karls­ru­her ­Stadt­grenze Daten in Eggenstein und Pfinztal (Karls­ru­her Straße) ­ge­mes­sen. Die Stationen dienen vorrangig zur Überwa­chung der Im­mis­si­ons­grenz­werte und werden von der Landes­an­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz Baden-Württem­berg (LUBW) ­be­treut. Aktuelle Infor­ma­tio­nen über die Luftqua­li­tät im Stadt­geiet Karlsruhe gibt es im Internet unter www.lubw.baden-wuert­tem­berg.de.

Marder, Fuchs und Co.

Haben Sie einen solchen tierischen Stören­fried auf Ihrem ­Dach­bo­den oder sonstwo? Beim Forstamt der Stadt Karls­ru­he er­teilt der Wildtier­be­auf­tragte unter Telefon 0721 133-7365 wei­tere Auskünfte ob es für Ihren Stadtteil einen Jagdpäch­ter ­gibt, der das Tier womöglich mit einer Lebend­falle fangen und es dann wieder in der freien Wildbahn aussetzen kann.

Marienkäfer, asiatischer

Fast zeitgleich mit dem Herbst­be­ginn wird aus der Bevöl­ke­rung am Umwelt­te­le­fon jährlich vermehrt berichtet, dass sich große Schwärme der Käfer in Wohnungen nieder­las­sen. Die Marien­kä­fer sind für den Menschen ungefähr­lich. Dennoch können sie in Massen lästig werden. Vorbeugend sollten Sie daher Öffnungen oder defekte Stellen an der Außen­fassade verschlie­ßen (zum Beispiel mit Silikon). Ersetzen oder reparieren Sie beschä­digte Tür- und Fenster­rah­men. Bringen Sie Insek­ten­git­ter vor Dachüber­hän­gen und Versor­gungs­roh­ren an. Eine Öffnung von weniger als 3 Milli­me­tern genügt für ein Eindrin­gen des Käfers. Von dem Einsatz von Insek­ti­zi­den und anderen Giften ist abzuraten, da sie oft wirkungs­los gegen den Käfer sind und Ihnen und Ihrer Umwelt schaden können. Wenn die Tiere den Weg schon in die Wohnung gefunden haben, sollten diese mit Kehrbesen und Schaufel und/oder Staub­sau­ger entfernt werden. Versuchen Sie dabei die Tiere nicht zu sehr zu stressen, damit diese nicht zur Abson­de­rung ihrer Hämolymphe veran­lasst werden, was zu Flecken auf Wänden, Möbeln und Stoffen führt.

Mobilfunkanlagen

Gemäß Landes­bau­ord­nung (LBO) sind Masten unter zehn Metern Höhe nicht mehr baurecht­lich geneh­mi­gungs­be­dürf­tig. Die Anlagen als solche unter­lie­gen aber der Geneh­mi­gungs­pflicht der Bundes­netz­agen­tur für Elektri­zi­tät, Gas, Telekom­mu­ni­ka­tion, Post und Eisenbahn (Adresse siehe "Elek­tros­mo­g"). Ausführ­li­che Auskünfte über Auswir­kug­gen der Strah­len­be­las­tung auf die Umwelt bekommen Sie auf den Inter­netsei­ten der Landes­an­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz. Allge­mei­ne Infor­ma­tio­nen bekommen Sie auch vom Umwelt- und Arbeits­schutz unter Telefon 0721 133-3103 oder -3167. Genaue Auskünfte von Anlage­stand­orten in Karlsruhe dürfen wir allerdings nicht geben. Hier muss sich der Inter­es­sierte an die Bundes­netz­agen­tur wenden.

 

Müll

siehe "Abfall"

Müllsortieranlage im Karlsruher Rheinhafen

Führungen (ab Klassen­stufe 4) durch die Sortier­an­la­ge der Firma ALBA in der Indus­trie­straße 1, 76189 Karlsruhe erhalten Sie auf Anfrage unter Telefon 0721 500 06-4.

Nachtspeicherheizung

Ältere Nachtspei­cher­öfen sind oft asbest­hal­tig. Um dies ­fest­zu­stel­len sollte man direkt beim Hersteller unter Angabe des O­fen­typs danach fragen. Steht fest, dass Asbest oder andere Schad­stoffe darin enthalten sind, muss die Entsor­gung ­be­zie­hungs­weise Demontage durch eine Fachfirma durch­ge­führ­t wer­den. Bitte werden Sie auf keinen Fall selbst tätig - Sie schaden Ihrer Gesundheit unter Umständen erheblich! Im Internet gibt es unter www.bbmheizung.de die Möglich­keit nach Ein­gabe des Ofentyps Infor­ma­tio­nen darüber zu bekommen ob Asbest vor­han­den ist. Karlsruher Bürger können asbest- und scha­mott­stein­freie Geräte bei der Wertstoffs­ta­tion im Rhein­ha­fen, Nordbe­cken­str. 1, entsorgen. Asbest­hal­ti­ge ­Ge­räte sind durch eine Fachfirma einer ordnungs­ge­mä­ßen Ent­sor­gung zuzuführen. Einen Überblick über ent­spre­chende Firmen erhalten Sie in den "Gelben Seiten" unter den Stich­wor­ten: Abfall­ent­sor­gung / Asbest­sa­nie­rung- und ent­sor­gung / Entsor­gungs­be­triebe.

Naturdenkmale

In Karlsruhe gibt es drei flächen­hafte Natur­denk­male: Brurain-Kolben­gar­ten, Steinbruch-Schol­len­acker und Auf dem Lerchen­berg-Im Rosen­gärtle. Infor­ma­tio­nen hierüber erhalten Sie bei unserer Ökolo­gie­ab­tei­lung und bei der Natur­schutz­be¬hörde der Stadt Karlsruhe (Zentra­ler Juris­ti­scher Dienst). Dazu kommen zahlreiche als Natur­denk­male ausge­wie­sene Bäume. Infor­ma­tio­nen darüber bekommen Sie beim Garten­bau­amt, Telefon 0721 133-6753, Email: gba@karls­ruhe.de

Naturklassenzimmer

Im Karlsruhe gibt es seit Mitte des Jahres 2005 für die Schulen in Grünwet­ters­bach und Palmbach ein Natur­klas­sen­zim­mer. Vielfäl­tige Stationen wie zum Beispiel Benjes­he­cke, Trocken­mauer, Holzstapel und spezielle Nistmög­lich­kei­ten für allerlei Getier laden hier Schüler zum beobachten und entdecken ein. Infor­ma­tio­nen und Beratung über die Einrich­tung eines Natur­klas­sen­zim­mers erhalten inter­es­sier­te Karlsruher Schulen beim Umwelt- und Arbeits­schutz, Telefon 0721 133-3101.

Naturschutzbehörde

Die Untere Natur­schutz­be­hörde der Stadt Karlsruhe ist beim Zentralen Juris­ti­schen Dienst, Rathaus Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 133-3041, -3043, Email: zjd@karls­ruhe.de. Die Natur­schutz­be­hörde des Landkrei­ses Karlsruhe befindet sich beim Landrat­samt Karlsruhe, Beiert­hei­mer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 936-50. Je nach Einwohner­zahl und Größe der Gemeinde ist die Natur­schutz­be­hörde auch bei der jeweiligen Gemeinde selbst zu suchen. Die Obere Natur­schutz­be­hörde ist beim Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe, Referat 56, Schloss­platz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 926-0, angesie­delt.

 

Naturschutzgebiete

Auf Karlsruher Gemarkung gibt es eine Vielzahl von schüt­zens­wer­ten Natur­land­schaf­ten. Im einzelnen sind dies: Natur- und Landschaft­schutz­ge­biet Alter Flugplatz, Burgau, Erlachsee, Weingart­ne­ner Moor - Bruchwald Grötzingen, Altrhein Kleiner Bodensee, Fritschlach und Altrhein Maxau. Infor­ma­tio­nen über die Natur­schutz­ge­biete erhalten Sie bei unserer Abteilung Ökologie, Telefon 0721/133-3101 oder bei der Natur­schutz­be­hörde des Zentralen Juris­ti­schen Dienstes der Stadt Karlsruhe.

Naturschutzwarte

Ehren­amt­li­che Natur­schutz­warte werden von Umwelt- und Arbeits­schutz betreut; sie unter­stüt­zen Haupt­amt­li­che bei der Pflege der Natur und von Schutz­ge­bie­ten in Karlsruhe und achten auf die Einhaltung der Natur­schutz-Regeln. Beispiele: Alter Flugplatz, Grötzinger See, Burgau, Erlachsee, Kleiner Bodensee; Schutz­maß­nah­men für Amphibien, Störche, Falken, Hasen, Zugvögel. Bei Interesse wenden Sie sich bitte unter 0721 133 3101 an den Umwelt- und Arbeits­schutz.

Naturschutzzentrum Rappenwört

Infor­ma­tio­nen über das Natur­schutz­zen­trum Rappenwört und dessen ­Auf­ga­ben und Projekte sowie Führungen und Vorträge erhalten Sie vor Ort. Natur­schutz­zen­trum, Hermann-Schneider-Allee 47, 76189 ­Karls­ruhe, Telefon 0721 95047-0, Email: info@nazka.de

 

Ochsenfrosch

Aus Terrarien ausge­setzte Tiere verwil­der­ten und leben in den Feucht­ge­bie­ten im angren­zen­den nördli­chen Landkreis Karlsruhe. Sie stellen eine große Bedrohung für andere Lurche und das gesamte Ökosystem dar. Umwelt- und Arbeits­schutz ist daher bei koordi­nier­ten Maßnahmen gegen eine weitere Ausbrei­tung dieser nicht heimi­schen Tierart beteiligt. Feder­füh­rende Behörde ist das Landrat­samt Karlsruhe. Infor­ma­tio­nen erhalten Sie bei unserer Abteilung Ökologie, Telefon 133-3101. Wir bitten die Karlsruher Bevöl­ke­rung darum, die Sichtung oder Hörung eines Ochsen­fro­sches zu melden.

Ökomobil

Das Ökomobil ist ein rollendes Natur­schutz­la­bor, das Neugier we­cken, Zusam­men­hänge begreifbar machen, eigene Initia­ti­ve ­för­dern und das Natur­er­leb­nis als ein Stück Lebens­qua­li­tät er­fahr­bar machen will. Im Unter­schied zu anderen Na­tur­schutzein­rich­tun­gen kommt es zu Ihnen, um mit Ihnen die Natur vor der Haustür erleben und kennen zu lernen. Anfra­gen rich­ten Sie bitte an das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe, Referat 56, Schloss­platz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721/926-0.

Öl in Kanalisation

Bei auslau­fen­dem Öl im Kanali­sa­ti­ons­be­reich sollte man sich umgehend an das Tiefbauamt, Kanal­be­trieb, Ottostr. 15, 76227 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7444 wenden.

 

Ölwechsel

Im öffentlich recht­li­chen Straßen­be­reich ist es verboten an Fahrzeugen Ölwechsel vorzu­neh­men. Das gilt auch dann -wenn der Ölwechsel auf einem Grundstück statt­fin­det- welches zur Straße hin entwässert wird und über keinerlei Abschei­de­an­la­gen verfügt.

Ölspuren

Bei Ölspuren im Straßen­be­reich ist die Polizei bzw. die Feu­er­wehr zu benach­rich­ti­gen.

Ölverlust

Bei Ölverlust eines Fahrzeuges im öffent­li­chen Verkehrs­raum (­Stadt­ge­biet Karlsruhe) wenden Sie sich bitte an das für Ihren ­Stadt­teil zuständige Polizei­re­vier. Steht das betref­fen­de Fahr­zeug dagegen auf einem Privat­grund­stück (Stadt­ge­biet ­Karls­ru­he) sollten Sie unter Telefon 0721 133-3101 Kontakt mit dem Umwelt- und Arbeits­schutz aufnehmen.

ÖPNV

Wird nicht nur in Karlsruhe "groß" geschrie­ben. Der Karlsruher Verkehrs­ver­bund (KVV) unterhält und bedient ein über 400 Kilometer weites Schie­nen­netz von Heilbronn über den Kraichgau bis in den Schwarz­wald oder die Pfalz. Erholungs­su­chende und Urlauber kommen so bequem und umwelt­freund­lich in die schönsten Ecken unserer Region.

Ozon

Der telefonische Ozonansagedienst des Landes wurde von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) eingestellt.

Aktuelle Ozonwerte können auf den Seiten der LUBW sowie über die App Meine Umwelt abgerufen werden. Daneben können sich interessierte Bürger ohne Internetzugang über den Video- /Teletext des SWR ab Tafel 174 über die aktuelle Luftqualität in Baden-Württemberg informieren. Bei Überschreitungen des Ozoninformationswertes von 180 µg/m³ (1h-Mittelwert) wird die Öffentlichkeit über die Medien informiert. Es werden dabei auch Verhaltenshinweise für empfindliche oder gefährdete Personengruppen gegeben. Die Alarmschwelle liegt bei 240 µg/m³ (1h-Mittelwert).

Ozonprognose der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)

PAMINA

PAMINA umfasst die drei an den Oberrhein angren­zen­den Regionen Palatinat (Pfalz), Mittlerer Oberrhein und Nord Alsace (Nordel­sass). Der Zweck­ver­band Regio PAMINA hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtliche und regionale grenz­über­schrei­tende Zusam­men­ar­beit zu fördern, zu unter­stüt­zen, zu koordi­nie­ren und gemeinsame Projekte durch­zu­füh­ren. Die Zusam­men­ar­beit erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche Ausbildung, Wohnen, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und regionale Identität. Ein Entwick­lungs­schwer­punkt ist dabei der grenz­über­schrei­tende Umwelt-, Natur- und Landschafts­schutz sowie die grenz­über­schrei­tende Nutzung regene­ra­ti­ver Energien. In dern Region Mittlerer Oberrhein beteiligen sich unter anderem die folgenden Insti­tu­tio­nen und Behörden: Handwerks­kam­mer Karlsruhe, Industrie- und Handels­kam­mer Karlsruhe, Landesamt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz Baden-Württem­berg, die Stadt Karlsruhe mit den Dienst­stel­len Amt für Stadt­ent­wick­lung und Umwelt- und Arbeits­schutz sowie das Statis­ti­sche Landesamt Baden-Württem­berg.

Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen (Dosenpfand)

Seit dem 01. Januar 2003 gibt es die Pfand­pflicht auf Einweg-Geträn­ke­ver­pa­ckun­gen.

Die pfand­pflich­ti­gen Einweg-Geträn­ke­ver­pa­ckun­gen kann man insbe­son­dere am bundesweit einheit­li­chen DPG-Logo erkennen.

Das Pfand wird auf folgende ökologisch nicht vorteil­haf­te Einweg-Getränke-verpa­ckun­gen mit einem Füllvo­lu­men von 0,1 - 3 Liter erhoben:

  • Bier, bierhal­tige Getränke einschließ­lich Biermisch­ge­tränke (z.B. mit Cola oder Limonade) und alkohol­freies Bier.
  • Mineral­was­ser mit und ohne Kohlen­säure, Quell­was­ser, Heilwasser, Tafel­was­ser und aroma­ti­sier­tes Wasser.
  • Erfri­schungs­ge­tränke mit oder ohne Kohlen­säure, insbe­son­dere Cola, Limonaden, Mischungen von Fruchtsaft oder Tees und Mineral­was­ser (wie Apfel­saft­schor­le), Sport­ge­tränke, Energy-Drinks, kalte Tee- oder Kaffee-getränke, Bitter­ge­tränke und andere Getränke mit oder ohne Kohlen­säure.
  • Alkohol­hal­tige Misch­ge­tränke bzw. sog. Alcopops.

Pfandfrei bleiben: Frucht­säfte, Frucht­nek­t­are, Gemüse­säfte, Gemüsenek­t­are, Milch (Minde­stan­teil: 50 %), diäte­ti­sche Getränke (mit Ausnahme von solchen die aus-schließ­lich für Säuglinge und Klein­kin­der angeboten werden), Spiri­tuo­sen, Wein und ökologisch vorteil­hafte Geträn­ke­ver­pa­ckun­gen wie Geträn­ke­kar­tons (Tret­ra­pack), Getränke-Polyethy­len-Schlauch­beu­tel und Folien­stand­beu­tel.

Das Pfand beträgt einheit­lich für alle pfand­pflich­ti­gen Einweg-Geträn­ke­ver­pa­ckun­gen 25 Cent.

Seit dem 1. Mai 2006 können leere pfand­pflich­ti­ge Einweg­fla­schen und Dosen überall dort zurück­ge­ge­ben werden wo pfand­pflich­tige Einweg-Getränke verkauft werden. Bei der Rückgabe muss das Pfand­si­gnet erkennbar sein. Einzel­händ­ler sind zur Rücknahme aller pfand­pflich­ti­gen Einweg-Geträn­ke­ver­pa­ckun­gen der gleichen Materi­al­art (Metall, Glas, Kunst­stoff/­PET) verpflich­tet, die sie vertreiben, unabhängig davon, wo die Einweg­fla­schen oder Geträn­ke­do­sen gekauft wurden. Nur kleine Geschäfte unter 200 qm können die Rücknahme auf gleich­ar­ti­ge Verpa­ckun­gen der von ihnen verkauften Marken beschrän­ken.

Detail­lierte Infor­ma­tio­nen erhalten Sie unter:

• http://www.dpg-pfandsystem.de/

Informatinen zur Pfandpflicht (PDF, 227 KB)

Weitere Fragen zu diesem Thema beant­wor­tet Ihnen gerne die Ab­fall­rechts­be­hörde beim Zentralen Juris­ti­schen Dienst der Stadt­ ­Karls­ruhe unter der Behör­den­ruf­num­mer 115.

Pflanzenöl-Tankstellen

Infor­ma­tio­nen hierzu erhalten Sie im Konsum­füh­rer "Grüner Markt­platz" und beim Agenda21-Arbeits­kreis Energie.

Pflanzenschutzmittel

Auskunft und Infor­ma­tion über Pflan­zen­schutz­mit­tel und deren Anwendung erteilt der Pflan­zen­schutz­dienst des Regie­rungs­prä­si­di­ums Karlsruhe, Referat 33, Schloss­platz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 926-0, Email: poststel­le@rpk.bwl.de sowie der Infodienst der Landwirt­schafts­ver­wal­tung Baden-Württem­berg. Karlsruher Hobby- und Klein­gärt­ner können sich auch an die Obst- und Garten­bau­be­ra­tungs­stelle des städti­schen Liegen­schaft­sam­tes unter Telefon 0721 133-2380 wenden. Weitere Infor­ma­tio­nen und Tipps zum Thema erhalten Sie auch beim Arbeits­kreis Pflan­zen­schutz.

Photovoltaik

Infor­ma­tio­nen hierzu finden Sie im Konsum­fü­her "Grüner Markt­platz" oder beim Agenda21-Arbeits­kreis Energie. Die Stadtwerke geben Ihnen ebenfalls ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen und Tipps zu Einbau und Finan­zie­rung unter Telefon 0721 599-2222.

Pilzberatung und -prüfung

Stadt Karlsruhe, Marktamt, Weinweg 43, Großmarkt, 76131 Karlsruhe. Saison­be­dingt bietet das Natur­kun­de­mu­se­um jedes Jahr von August bis Oktober, jeweils montags von 17 bis 19 Uhr im Pavillon beim Nymphen­gar­ten eine fachkun­dige Pilzbe­ra­tung durch den Natur­wis­sen­schaft­li­chen Verein Karlsruhe an.

Polizeipräsidium Karlsruhe

Beiert­hei­mer Allee 16, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 939-0

Pollenflugvorhersage

Telefon­an­sage für Baden-Württem­berg unter 0190 115493.

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Gruppe ringför­mi­ger Kohlen­was­ser­stoffe mit mehreren Benzol­rin­gen; sie kommen in Erdöl, Teer oder Kohle vor und entstehen unter anderem bei der unvoll­stän­di­gen Verbren­nung von organi­schen Stoffen. So findet man sie im Tabakrauch oder bei Autoab­gasen, insbe­son­dere von Diesel­fahr­zeu­gen. Zahlreiche PAK sind krebs­er­zeu­gend. Bekann­tes­tes Beispiel ist das Benzo(a)­py­ren, das beim Verbrennen von Holzkohle beim Grillen entsteht und auf das Grillgut übergehen kann. Auch im Kleber oder in Ausgleichs­schich­ten (Stein­koh­le­teer­pech) alter Parkett­be­lä­ge (Stab­par­kett) und Holzpflas­ter kommen PAK vor und können dort lange Zeit, insbe­son­dere parti­kel­för­mig, über die Bodenfugen in den Raum austreten. Bis in die 1950er Jahre wurde Stabpar­kett (Mosa­ik­par­kett kam erst auf) aber auch Holzpflas­ter im gewerb­li­chen und indus­tri­el­len Bereich, nahezu ausschließ­lich mit teerhal­ti­gen (PAK-haltigen) Klebstof­fen verklebt. Dies war bis in die 1960er Jahre Stand der Technik. Bei Sanierung derart­zi­ger Holzfuß­bö­den hilft die Handlungs­an­lei­tung "Sanierung PAK-haltiger Klebstof­fe" der Berufs­ge­nos­sen­schaft Bauwirt­schaft.

Polystyrol

Geschäum­tes Polystyrol ist unter dem Handels­na­men Styropor bekannt; das Verpa­ckungs­ma­te­rial kann nach Gebrauch in der häuslichen Wertstoff­tonne entsorgt werden.

Poolwasser

Zum Schutz der Allgemeinheit sind beim Umgang mit Abwasser aus privaten Pools und Schwimmbecken nachfolgende Punkte einzuhalten:

  1. Die Befüllung von Pools und Schwimmbecken darf ausschließlich mit Trinkwasser erfolgen.
  2. Die Entsorgung des Poolwassers muss grundsätzlich über einen Schmutz- oder den Mischwasserkanal erfolgen. Eine Entsorgung über den Regenwasserkanal ist unzulässig.
  3. Eine Einleitung des Poolwassers in ein Oberflächengewässer ist unzulässig.
  4. Innnerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Versickerung von Poolwasser grundsätzlich ausgeschlossen.
    Ausnahme: Befindet sich der Pool in der Zone IIIB eines Wasserschutzgebietes, kann im Einzelfall auf Antrag eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung durch die untere Wasserbehörde zur Versickerung über eine belebte Oberbodenschicht erteilt werden, sofern durch eine Poolwasseranalyse nachgewiesen wird, dass kein freies Chlor mehr enthalten ist und auch keine Nebenprodukte der Chlorung (organische Chlor-  und Halogenverbindungen) beziehungsweise andere Zusatzstoffe wie beispielsweise Salze.
  5. Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Versickerung über die belebte Oberbodenschicht unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
  • Das Poolwasser muss frei von Zusätzen sein – Feststellung mittels Teststreifen (Chlorgehalt  unter  0,05 mg/1). Hinweis: Das ist nach ungefähr  7 – 10 Tagen nach letztmaliger Chlorierung/Beigabe von Zusätzen der Fall!

  • Die Versickerung muss über eine belebte Oberbodenschicht (mindestens 30cm) erfolgen.

  • Die Versickerung hat gegenüber den Nachbarn schadlos zu erfolgen. Demnach muss das Poolwasser schrittweise über mehrere Tage abgelassen werden.

Bei Fragen können Sie sich an oder an wenden.

Pyrethrum, Pyrethoide

Pyrethrum ist ein Insek­ten­gift, das aus Chrysan­the­men gewonnen wird; Pyrethro­ide sind synthe­ti­sche Nachbau­ten davon. Aus diesem Grund werden beide Gifte als "biolo­gi­sche oder natür­li­che Schäd­lings­be­kämp­fungs­mit­tel" bezeichnet, was aller­dings ihre auch für Menschen und Warmblüter beacht­li­che Giftigkeit unberück­sich­tigt lässt. Pyrethrum ist relativ instabil und findet daher bevorzugt Einsatz im Haus als Insek­ten­spray. Fragen hierzu beant­wor­ten Ihnen Experten gerne unter Telefon 0721 133-3101.

Quecksilber

giftiges Metall, das in Thermo­me­tern, Energie­spar­lam­pen oder Batterien (Knopf­zel­len) eingesetzt wird. Wenn flüssiges Queck­sil­ber aus einem defekten Thermo­me­ter oder einer zerbro­che­nen Energie­spar­lampe freige­setzt wurde, muss es sorgfäl­tig einge­sam­melt und in einem verschlos­se­nen Behälter als Schadstoff entsorgt werden. Batterien nimmt der Handel entgegen, der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe hat außerdem im gesamten Stadt­ge­biet Batte­rie­sam­mel­be­häl­ter aufge­stellt.

Quellen

Das Wasser der Quellen im Stadt­ge­biet Karlsruhe ist kein Trink­was­ser! Die Wasser­qua­li­tät wird nicht regel­mä­ßig vom Gesund­heits­amt überprüft.

radioaktive Belastung

von z. B. Bauma­te­ria­lien oder Haushalts­ge­gen­stän­den können mit einem Geiger­zäh­ler festge­stellt werden. Messungen führen unter anderem auf Anfrage die Brand­di­rek­tion und die Fachgruppe Strah­len­schutz des TÜV Südwest durch. Adressen finden Sie im Brachen­fern­sprech­buch "Gelbe Seiten"

Radon

ist ein sehr giftiges radio­ak­ti­ves Edelgas, das vor allem aus Urgestein wie Granit oder vulka­ni­schem Gestein über die Keller­räume in Wohnungen gelangen kann. Es gilt als eines der stärksten Auslöser für Lungen­krebs. Laut Luftbe­richt des Landes Baden-Württem­berg ist Karlsruhe aufgrund seiner dicken Kiesschich­ten im Unter­grund praktisch nicht belastet.

Weitere Informationen zu Radon

Raffinerien

Im Karlsruher Westen in direkter Nähe zum Rhein betreibt die MiRO (Mine­ral­öl­raf­fi­ne­rie Oberrhein) Deutsch­lands größte Kraft­stoffraf­fi­ne­rie. Dort wird die begrenzte Ressource Rohöl veredelt und zu verschie­dens­ten Mineral­öl­pro­duk­ten wie Benzin, Diesel, Heizöl, Bitumen und Propylen verar­bei­tet. Für die techni­schen Überwa­chung und bei Geruchs­be­läs­ti­gun­gen ist das Regie­rungs­prä­si­di­um Karlsruhe, Referat 55, Immis­si­ons­schutz, Gerwer­be­auf­sicht, Arbeits­schutz, Schloss­platz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721/926-0, zuständig.

 

Rasenmäherlärm

siehe "Lärmbelästigungen"

 

Ratten

Sehen Sie Ratten in einer Karls­ru­her Grünanlage oder auf einem öffent­li­chen Platz - dann teilen Sie dies bitte dem Garten­bau­amt unter Telefon 0721 133-6751 mit. Halten sich Ratten im Bereich der Kanali­sa­tion auf oder sehen Sie Tiere aus der Kanali­sa­tion heraus- bezie­hungs­wei­se hinein­lau­fen? Wenden Sie sich unter Telefon 0721 133-7444 an das Tiefbauamt, Abteilung Kanal­be­trieb. Sollten Sie Ratten im Bereich eines öffent­li­chen Abfall­be­häl­ters oder -bei Privat­haus­hal­ten- in der Nähe der Mülltonnen oder eines Kompost­hau­fens sichten, so ist dies meist auf wegge­wor­fene Speise­reste oder unsach­ge­mä­ße Abfall­ent­sor­gung bezie­hungs­weise -trennung zurück­zu­füh­ren. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe, erreich­bar unter der Nummer115, berät über den richtigen Umgang mit Abfall und Mülltren­nung.

 

Recyclingpapier

wird aus alten Papier­fa­sern herge­stellt. Damit entfällt der sehr umwelt­schäd­li­che Produk­ti­ons­pro­zess von Zellstoff aus Holz sowie das Bleichen dieses Zellstoffs. Durch den stetig steigenden großen Bedarf an Papieren werden außerdem riesige Flächen von Wald oder schnell­wach­sen­den Planatagen benötigt. Auch dies entfällt beim Recyceln von gebrauch­tem Papier. Recycling­pa­pier ist daher die umwelt­scho­nen­de Alter­na­tive und findet in allen Bereichen Einzug: als graues oder weißes Schreib­pa­pier, als Toilet­ten­pa­pier, als Zeitung oder Karton. Sie erkennen diese Produkte an dem Blauen Engel mit der Aufschrift: " aus 100% Altpapier". Sie sind ebenso hygienisch wie Papier aus Frisch­fa­sern, die Verträg­lich­keit mit allen Büroge­rä­ten oder die Haltbar­keit wird durch DIN garantiert.

Regenerative Energien

Infor­ma­tion und Beratung hierzu erhalten Sie bei der Kunden­be­ra­tung der Stadtwerke Karlsruhe, Telefon 0721 599-2222. Eine Auflistung der aktuellen Menge an Energie, die in Karlsruhe durch regene­ra­tive Energie­quel­len produziert wird, finden sie unter www.zdee.de.

Regenwassernutzung

Infor­ma­tio­nen über Regen­wass­er­zis­ter­nen und Versi­cke­rungs­an­la­gen erhalten Sie vom Fachbe­reich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeits­schutz, Telefon 0721 133-3101, Email: umwelt-arbeits­schutz@­karls­ruhe.de. Auf unserer Inter­netseite finden Sie außerdem ein Faltblatt zum Thema "Nieder­schlags­was­ser­ver­si­cke­rung" und eine weiter­füh­rende Broschüre mit dem Titel "Regen bringt Segen".

Regierungspräsidium Karlsruhe

Schloss­platz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 926-0, Email: poststel­le@rpk.bwl.de

Reinigungsmittel

Beratung über den Einsatz umwelt­freund­li­cher Reini­gungs­mit­tel erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter Telefon 0721 133-3101.

Rutengänger

geprüfte Ruten­gän­ger werden Ihnen vom Forschungs­kreis für Geobio­lo­gie Dr. Hartmann e. V., Telefon 06274 912199 genannt. Siehe auch Stichwort "Geomantie"

 

Saatkrähen

Saatkrähen sind in den meisten Bundes­län­dern seltene Vögel - in den letzten Jahren in Karlsruhe als Brutvogel immer häufiger, was für den Natur­schutz Anlass zur Freude ist. Dennoch fühlen sich oft Menschen, die in der Nähe einer Brutko­lo­nie wohnen sehr gestört durch das lauthalse werben und kommu­ni­zie­ren der Vögel unter­ein­an­der. Mehr Infor­ma­tio­nen zum Thema erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeits­schutz, Abteilung Ökologie, Telefon 0721 133-3101.

Schadstoffmobil

Das Schadstoffmobil des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe tourt das ganze Jahr über in Karlsruhe. Termine können Sie über das Abfall­be­ra­tungs­te­le­fon 115 erfragen oder im Internet abrufen.

Schimmel

Ist bei Ihnen im Gebäude ein Befall mit Schim­mel­pil­zen auf­ge­tre­ten? Kompetente Beratung bekommen Sie bei der Kun­den­be­ra­tung der Stadtwerke Karlsruhe, Telefon 0721 599-2222 und auch beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter Telefon 0721 133-3101. Schrift­li­che Infor­ma­tio­nen gibt es unter anderem beim Um­welt­bun­des­amt oder beim Landes­ge­sund­heits­amt Baden-Württem­ber­g ­so­wie bei vielen weiteren Umwelt­be­hör­den-, organi­sa­tio­nen und -verbänden.

Schlossgarten

Der Karlsruher Schloss­gar­ten wird von der Oberfi­nanz­di­rek­tion Karlsruhe, Staat­li­ches Vermögens- und Hochbauamt, Enges­ser­str. 1, 76131 Karlsruhe verwaltet.

 

Schlossgartenbahn

Die Bahn wird von den KVV betrieben.

Schnakenbekämpfung

Infor­ma­tio­nen zur Schna­ken­be­kämp­fung in Karlsruhe erhalten Sie beim Garten­bau­amt der Stadt­ver­wal­tung. Die KABS (Kommunale Arbeits­ge­mein­schaft zur Bekämp­fung der Schna­ken­pla­ge) führt im gesamten Oberrhein­ge­biet jährlich Bekämp­fungs­ak­tio­nen mit BTI (bacillus thurin­gien­sis israelii) durch.

Schornstein

siehe "Hausbrand"

Schornsteinfeger

Bei Fragen zum Thema Feuer­schutz und Heizungs­an­la­gen und wenn Sie wissen möchten welcher Feger für Ihren Bezirk zuständig ist, erhalten Sie ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen bei der Schorn­stein­fe­ge­rin­nung Karlsruhe, Rüppurrer Str. 13, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 68078680, Email: schorn­stein­fe­ge­rin­nung.KA@t-online.de

 

Schwarzstaub

siehe "Fogging"

 

Schwingungen und Vibrationen

Messungen führt die Firma Gus durch. Infos unter Telefon 0721 386461.

 

Solarenergie

Infor­ma­tio­nen und Beratung hierzu erhalten Sie bei der Kunden­be­ra­tung der Stadtwerke Karlsruhe unter Telefon 0721 599-2222.

Sperrmüll

Was zum Spermüll gehört und wann dieser abgeholt wird erfah­ren ­Sie beim Eienbetrieb Team Sauberes Karlsruhe unter Telefon115.

Spielplätze

Die Unter­hal­tung der öffent­li­chen Spiel­plätze in Karlsruhe unterliegt den einzelnen Bezirken des Garten­bau­am­tes.

Springbrunnen

siehe "Brunnen"

Stickstoffdioxid (NO2)

Stick­stof­foxide (NOX) entstehen bei Verbren­nungs­pro­zes­sen mit hohen Tempe­ra­tu­ren, wobei in Ballungs­ge­bie­ten der Straßen­ver­kehr die bedeu­tendste Quelle ist. Zunächst wird überwie­gend Stick­stoff­mon­oxid (NO) freige­setzt. Erst in der Atmosphäre erfolgt eine weitere Oxidation zu Stick­stoff­di­oxid (NO2). Stick­stoff­di­oxid greift die Atemschleim­häute an und beein­träch­tigt die Atemwegs­funk­tio­nen. Insbe­son­dere für Asthma­ti­ker stellen sie eine Gefahr dar, da sie eine Bronchi­en­ver­en­gung herbei­füh­ren können. Zum Schutz der mensch­li­chen Gesundheit wurde für Stick­stoff­di­oxid europaweit der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 festgelegt, der nicht öfter als 18mal im Kalen­der­jahr überschrit­ten werden darf. Der Jahres­grenz­wert beträgt 40 µg/m3. Um die Grenz­wert­über­schrei­tun­gen in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, dass die neue Abgasnorm EURO 6 auch im realen Verkehr und nicht nur unter Labor­be­din­gun­gen zu weniger Emissionen führt.

Strahlenschutz

Infor­ma­tio­nen zum Thema Strah­len­be­las­tung und -schutz erhalten Sie beim Bundesamt für Strah­len­schutz, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter, Telefon 01888 333-0, Email: ePost@bfs.de. Für betrieb­li­chen Strah­len­schutz (zum Beispiel: Röntgen­ge­rä­te in Arztpra­xen) im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe, Referat 54, Schloss­platz 1-3, 76131 Karlsruhe zuständig .

Straßenreinigung

Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe, Ottostr. 21, 76227 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7031

Streuobstwiesen

Fragen zu den Karlsruher Streu­obst­wie­sen beant­wor­tet Ihnen die Obst- und Garten­bau­be­ra­tung des Liegen­schaft­sam­tes, Lammstr. 7, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 133-2380, Email: la@karls­ruhe.de

Streusalz

Die Anwendung von Streusalz bei Schnee und Glatteis ist gemäß der städti­schen Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege verboten! Gemäß dieser Satzung hat jeder Straßen­an­lie­ger (Eigen­tü­mer, Erbbau­be­rech­tig­ter oder Besitzer eines Grund­stückes, das an eine öffent­li­che Straße anschließt oder einen Zugang über diese hat) den Gehweg­be­reich auf der gesamten Grund­stücks­länge von Abfall, Schmutz, Laub und Wildpflan­zen­be­wuchs freizu­hal­ten. Gehflächen sind von Schnee und auftau­en­dem Eis sowie bei Glätte zu bestreuen. Zum Bestreuen dürfen nur abstump­fende Mittel wie Asche, Sand oder Splitt verwendet werden. Salze oder salzhal­tige Stoffe sind verboten. Nach Ende des Bedarfs ist das zurück­ver­blei­bende Streugut zu entfernen. Die Gehflächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, an Sonn- und gesetz­li­chen Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn danach Bedarf auftritt, ist unver­züg­lich, auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Weitere Fragen beant­wor­tet Ihnen der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe unter Telefon 115.

Auf öffent­li­chen Wegen, Straßen und Plätzen ist das Füt­tern von Tauben grund­sätz­lich verboten! (Poli­zei­ver­ord­nung der Stadt Karlsruhe über die Bekämpfung zur Tau­ben­pla­ge). Bei Tauben­pro­ble­men in ihrem priva­ten Woh­num­feld schreitet die Stadt Karlsruhe in der Regel nicht ein. Bauliche Maßnahmen um ein Gebäude tauben­si­cher zu machen bieten Schäd­lings­be­kämp­fer in Form von Netzen, Abwehr­stä­ben oder Ähnlichem an. Adressen finden Sie im Bran­chen­fern­sprech­buch "Gelbe Seiten" unter "Schäd­lings­be­kämp­fung". Nähere Infor­ma­tio­nen über "Stadt­tau­ben" und zum "Karls­ru­her Tauben­kon­zept" erfahren Sie beim Verein ­Stadt­tau­ben­kon­zept Karlsruhe e. V., Tel. 0170 5470174, E-Mail: dieter.goetz-dumbeck@kit.edu

 

Das Ordnungs­amt der Stadt Karlsruhe, Abteilung öffent­li­che ­Si­cher­heit ist zuständig wenn es um die Verfolgung illega­ler ­Füt­te­run­gen von Tauben geht.

Tiefflieger

siehe unter "Lärmbelästigungen"

Tierbestattungen

Das Tierheim in der Hermann-Schneider-Allee 20 (Daxlan­den) unterhält einen Tierfried­hof. Aus wasser­schutz­recht­li­chen Gründen dürfen die Tiere nur in Jute- oder Leinen­sä­cke gehüllt, bestattet werden. Sollte eine andere Bestat­tungs­art gewünscht sein, ist dies vorab mit der Unteren Wasser­be­hörde beim Zentralen Juris­ti­schen Dienst zu klären.

 

Tierseuchenbekämpfung

Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Abtei­lung Le­bens­mit­tel­si­cher­heit und Veteri­när­we­sen, Durlacher Allee 62, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7110. Ein Einschrei­ten er­folgt nur bei öffentlich-recht­li­chen Belan­gen (­Ge­sund­heits­ge­fahr). Liegen privat­recht­li­che Hin­ter­gründe vor (zum Beispiel: Tauben­füt­tern im Hinterhof) ist ein Tätig­wer­den seitens der Stadt­ver­wal­tung nicht möglich.

Tiertaxi

Das Tiertaxi ist eine private Organi­sa­tin zur Rettung herren­lo­ser oder verletzter Tiere. Das Tiertaxi kommt nur auf Veran­las­sung der Polizei.

Tiere, verletzte

Sollten Sie, insbe­son­dere im Straßen­raum, ein verletz­tes Wildtier finden, benach­rich­ti­gen Sie sicher­heits­hal­ber den zustän­di­gen Polizei­pos­ten. Dieser ruft gegebe­nen­falls das Tiertaxi zu Hilfe. Verge­wis­sern Sie sich jedoch vorher, ob das Tier wirklich verletzt ist oder sich nur nieder­ge­las­sen hat. Hände weg von größeren, wehrhaften Tieren. Ein wütender Schwan ist ein ernst zu nehmender Gegner. Kleinere Tiere (Vögel) können beim Karlsruher Tierheim in der Hermann-Schneider-Allee oder bei privaten Tierschutz­or­ga­ni­sa­tio­nen gemeldet oder abgegeben werden. Haben Sie eine Fledermaus gefunden, wenden Sie sich bitte an den Umwelt- und Arbeits­schutz (Telefon 133-3101).

 

Tierzuchtanlagen

In Reinen Wohnge­bie­ten sind nach der Baunut­zungs­ver­ord­nung nicht erlaubt. In Allge­mei­nen Wohnge­bie­ten ist die Haltung von Nutztieren wie zum Beispiel: Hasen, Hühner, Schweine, Schafe, Ziegen etc. erlaubt. Auf eine natürliche und artge­rechte Haltung der Tiere ist zu achten. Verstöße hiergegen können an die Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebens­mit­tel­si­cher­heit und Veteri­när­we­sen, Durlacher Allee 62, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7110, gemeldet werden. Fragen zur Festmis­tent­sor­gung und Tierhal­tung (auch von Bienen­stö­cken) beant­wor­tet das Landwirt­schaft­samt des Landrat­sam­tes Karlsruhe, Telefon 07251 74-1700.

Toilettenwagenvermietung

Adressen findet man im Branchen­fern­sprech­buch "Gelbe Seiten".

Trinkwasserbrunnen

siehe "Brunnen"

Trinkwasseruntersuchung

Bei Karlsruher Haushalten berät die Kunden­be­ra­tung der Stadtwerke Karlsruhe. Ansonsten werden Trink­was­ser­un­ter­su­chun­gen gegen Entgelt von Chemischen Laboren durch­ge­führt. Adressen findet man im Branchen­fern­sprech­buch "Gelbe Seiten".

Umweltmeldestelle des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Postfach 103439, 70029 Stuttgart, Telefon 0711 126-2626, Email: umwelt.melde­stel­le@um.bwl.de. Das Telefon ist rund um die Uhr er­reich­bar. Außerhalb der Dienst­zei­ten zeichnet ein An­ruf­be­ant­wor­ter die einge­hen­den Anrufe auf. Meldungen können auch per Fax unter 0711 22249572626 gesendet werden.

Umweltbildung

bereitet Umwelt­wis­sen so auf, dass es insbe­son­dere für Kinder und Jugend­li­che vermit­tel­bar ist. Für Karlsruher Schulen bietet Umwelt- und Arbeits­schutz kostenlos eine umwelt­päd­ago­gi­sche Unter­stüt­zung an. Eine Liste mit Unter­richts­ein­hei­ten finden Sie auf unseren Umwelt­bil­dungs­sei­ten im Internet. Weitere Infor­ma­tio­nen erhalten Sie unter Telefon 0721 133-3101. Auch bei anderen umwelt­be­zo­ge­nen Dienst­stel­len finden Lehrkräfte Unter­stüt­zung (Stadt­werke Karlsruhe, Team Sauberes Karlsruhe). Eine Übersicht über die Angebote in Karlsruhe ist auch über das Umwelt­bil­dungs­por­tal abrufbar.

Umweltlogos und -zeichen

siehe "Gütesiegel"

Umweltschutz

Bei der Stadt­ver­wal­tung Karlsruhe sind folgende Dienst­stel­len mit dem Thema Umwelt­schutz betraut:

 

  • Team Sauberes Karlsruhe (115); siehe: Abfall
  • Stadtwerke Karlsruhe (0721 599-2222), siehe: Energie- und Wasser­ver­sor­gung
  • Tiefbauamt, Klärwerk (0721 133-7460); siehe: Abwasser
  • Umwelt- und Arbeits­schutz (0721 133-3101); allge­mei­ner Umwelt­schutz, Natur­schutz, betrieb­li­cher Umwelt­schutz, Altlasten, Umwelt­bil­dung, Arbeits­schutz, Klima­schutz
  • Zentraler Juris­ti­scher Dienst, Untere Verwal­tungs­be­hör­den im Umwelt­recht (Wasser-, Abfall­rechts- und Boden­schutz­be­hörde, Natur­schutz­be­hörde, Immis­si­ons­schutz­be­hör­de)

Umweltzentrum BUZO

Kronen­straße 9, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 380575, Email: buzo@um­welt­zen­trum-karlsruhe.de, Öffnungs­zei­ten: Dienstag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14 bis 17 Uhr.

Umweltzone

Die Umweltzone in Karlsruhe wurde zum 1. März 2023 aufgehoben.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Erdaushub

Unbedenk­lich­keits­be­schei­ni­gung für Erdaushub erteilt der Fachbe­reich Wasser, Abfall, Boden beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter 0721 133-3101

Unkrautvernichtungsmittel

siehe "Pflanzenschutzmittel"

UV-Index

Vorher­sa­gen und Tipps erhalten Sie beim Deutschen Wetter­dienst.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Die Verbrau­cher­zen­trale Baden-Württem­berg berät Verbrau­cher un­ter anderem auch über umwelt­re­le­vante Themen (Bauen, Wohnen, Lebens­mit­tel). Die Beratung ist kosten­pflich­tig und erfolgt per Te­le­fon, Email oder vor Ort (nach Termi­n­ab­spra­che). Die Karls­ru­her Außen­stelle befindet sich in der Kaiserstr. 167, 4. OG. 76133 Karlsruhe, Telefon 0711/669110. Allge­mei­ne ­Öff­nungs­zei­ten: Montag 14 bis 18 Uhr, Mittwoch 10 bis 14 Uhr.

Vergiftungen

Bei Vergif­tun­gen sollten Sie umgehend einen Not­arzt verstän­di­gen und sich anschlie­ßend an die Ver­gif­tungs-Infor­ma­ti­ons­zen­trale der Uniklinik Freiburg, Mathil­den­straße 1, 79106 Freiburg, Telefon 0761 19240 (24-Stunden-Notruf) wenden. Email: gift­in­fo@u­ni­kli­nik-freiburg.de

Wärmedämmung

Infor­ma­tio­nen und Beratung hierzu erhalten Sie bei der Kunden­be­ra­tung der Stadtwerke Karlsruhe, Telefon 0721 599-2222.

 

Waldpädagogik

Die Waldpäd­ago­gik Karlsruhe ist ein Ge­mein­schaftspro­jekt der Forst­ver­wal­tun­gen im Stadt- und Land­kreis Karlsruhe und der Schutz­ge­mein­schaft Deutscher Wald. Förs­te­rIn­nen aus dem Stadt- und Landkreis, eine Sponsor­förs­te­rin und Freie Mitar­bei­te­rIn­nen bieten in den Wäldern rund um Karls­ruhe eine breite Palette von Aktivi­tä­ten zum Thema Wald. Seit der Gründung 1996 haben mehr als 100.000 Menschen in ca. 6.000 Veran­stal­tun­gen den Lebensraum Wald besser kennen gelernt. Für jede Alters­gruppe werden speziell zugeschnit­tene Program­me rund um das Ökosystem Wald angeboten. Das Waldklas­sen­zim­mer im stadt­na­hen Hardtwald bietet Räumlich­kei­ten zum Werken und Bas­teln. Ein großes Außen­ge­lände mit den verschie­dens­ten ­Bio­to­pen, einem Sinnenpfad und Abenteu­er­wald laden zum Spielen und Entdecken ein. Waldzen­trum, Linken­hei­mer Allee 10, 76131 ­Karls­ruhe, Telefon 0721 133-7353, Fax 0721 75099086, Email: forst­am­t@­karls­ruhe.de

Wanderfalken

Unsere größte Falkenart ist in Baden-Württem­berg ein seltener Vogel - doch Karlsruhe kann sich über mehrere Brutpaare freuen. Bilder und weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie auf unserer "Wander­fal­ken­sei­te".

 

Wasserhärte

Das Karlsruher Trink­was­ser hat den Härtegrad 3 (16 bis 19 Grad deutscher Härte).

Wasserqualität

Auskünft über die Qualität des Karls­ru­her Trink­was­sers erteilt die Kunden­be­ra­tung der Stadt­wer­ke ­Karls­ruhe unter Telefon 0800 200 300 6. Die Wasser­qua­li­tät der Karls­ru­her Baggerseen wird nur nach ökolo­gi­schen Richt­li­ni­en ­ge­mes­sen, da das Baden in den Karlsruher Seen (ausge­nom­men ein Teil­be­reich des Grötzinger Bagger­sees) und öffent­li­chen ­Ge­wäs­sern untersagt ist (sie auch unter den Stich­wör­tern "Baggerseen" und "Badege­wäs­ser").

 

Hygie­ni­sche Paramter entspre­chend der Badege­wäs­ser­richt­li­nie im Gröt­zin­ger Baggersee werden regelmäßig durch das Gesund­heits­am­t ­über­prüft.

Wasserschutzgebiete

Ein Wasser­schutz­ge­biet ist Teil eines Trink­was­se­rein­zugs­ge­bie­tes, in dem zum Schutz des (Grund-)Wassers Nutzungs­be­schrän­kun­gen erlassen sind. Es ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestuf­te Handlungs­be­schrän­kun­gen und Verbote gelten.

 

  • Zone I (Fassungs­be­reich)
  • Zone II (Engere Schutz­zo­ne)
  • Zonnen III A und III B (Weitere Schutz­zo­ne)

Auf Karlsruher Gemarkung liegen folgende Wasser­schutz­ge­biete:

  • Durlacher Wald
  • Hardtwald (teilweise Gemarkung Stutensee) und
  • Kastenwört (teilweise auf Gemarkung Rheins­tet­ten)

Allgemeine Infor­ma­tio­nen und Auskünfte für den Karlsruher Bereich erhalten Sie bei der Kunden­be­ra­tung der Karlsruher Stadtwerke, Telefon 0721 599-2222 und beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter Telefon 0721 133-3101.

Wasserschutzpolizei

siehe "Poli­zei­prä­si­dium Karls­ru­he"

Wasserwerk Rheinwald bei Elchesheim-Illingen

Inter­es­sierte Gruppen können Ihre Anfrage bezüglich einer ­Füh­rung durch das Wasserwerk an die Stadtwerke Karlsruhe, Telefon 0721 599-3202, richten.

Wespen

Haben Sie ein Wespennest an Ihrem Haus festge­stellt? Dann sollten Sie zunächst überlegen, ob und wie ein Zusammenleben mit den Tieren für wenige Monate möglich sein könnte, zum Beispiel durch das Anbringen von Fliegengittern oder für ein Weilchen keinen Kuchen im Garten zu essen.

Denn: Wespen sind wie alle Wildtiere geschützt und dürfen ohne vernünftigen Grund NICHT getötet werden.
Ein vernünftiger Grund könnte eine gefährliche Nähe zu Allergikern oder Kleinkindern sein. In diesen Fällen kann man das Nest von einem Schäd­lings­be­kämp­fer entfernen lassen. Wenn man aber einige Verhal­tens­re­geln beachtet und nicht allergisch auf Wespen­sti­che reagiert, sind Wespen ungefähr­lich.
Bestimmte heimische Wespen­ar­ten (Kreisel-, Knopf­horn­wes­pen, Hornissen...) stehen laut Verordnung zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sogar unter besonderem oder sogar strengem Arten­schutz.

Wespen sind nützlich, denn wie viele andere Insekten bestäuben sie Blüten. Wespen sind aber auch Fleischfresser und jagen andere Insekten wie Fliegen, Mücken, Blattläuse und kleine Raupen und vernichten auf ganz natürliche Art jede Menge Schädlinge, was sowohl der Landwirtschaft als auch Hobbygärtnern zugutekommt. Darüber hinaus fressen sie tote Tiere, sind also daran beteiligt, Aas zu zerlegen und zu zersetzen. Fragen beant­wor­tet gerne der Fachbereich Ökologie beim Umwelt- und Arbeits­schutz unter Telefon 0721 133-3101.

Wetterdaten

Die Wetter­sta­tion Karlsruhe des Deutschen Wetter­diens­tes wurde zum 31.10.2008 abgebaut. Am 01.11.2008 wurde die neue Wetter­sta­tion Rheins­tet­ten (Heckerweg 3) in Betrieb genommen. Die Daten können beim Deutschen Wetter­dienst (DWD) online abgerufen werden. Haben Sie nach einem Unwetter einen Schaden an Hab und Gut zu beklagen und benötigen für die Versi­che­rung ein Gutachten? Auch das bekommen Sie beim Deutschen Wetter­dienst. Weiterhin wurde im August 2009 von der Landes­an­stalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz (LUBW) auf dem Dach der Heinrich-Hübsch-Schule eine neue Wetter­sta­tion errichtet. Sie ersetzt die alte Station auf dem Rathaus­dach, die seit April 2004 in Betrieb war. Die Wetter­sta­tion misst Temperatur, Luftfeuchte, Nieder­schlag, Global­strah­lung, Luftdruck, Wind und Windrich­tung. Zum Einsatz kommen moderne, geeichte Geräte, die auch regelmäßig nachka­li­briert werden. Beispiels­weise wird Wind und Windrich­tung nicht mit Wetter­fahne und Windrad, sondern mit einem Ultra­schall­sen­sor gemessen. Die Daten werden per Funk (GSM) zur LUBW und zum Webserver der Stadt übermit­telt. Gemessen wird jede Minute, für die Auswertung werden 10-Minuten­blö­cke heran­ge­zo­gen und entspre­chend auf karlsruhe.de angezeigt.

Wildtiere

Wo Menschen leben, finden auch Wildtiere einen Lebensraum. Auch in Karlsruhe ist das zwischen­zeit­lich ein Thema, das viele Bürge­rin­nen und Bürger beschäf­tigt. Insbe­son­dere auf die Fragen, was beim Umgang mit solchen Tieren zu beachten ist oder welche Vorsor­ge­maß­nah­men jede und jeder Einzelne in seinem persön­li­chen Umfeld treffen kann, hat das Merkblatt "Wildtiere erobern die Stadt" hilfreiche Antworten. Es erläutert die recht­li­che Situation und gibt allgemeine Hinweise und prakti­sche Tipps.

Windenergie

Auf Karlsruher Gemarkung befinden sich einige Windkraft­an­la­gen (ehem. Deponie West "Wind­müh­len­ber­g" und beim Hofgut Maxau). Infor­ma­tio­nen erhalten Sie beim Agenda21-Arbeits­kreis Energie oder bei der Windmüh­len­berg GmbH.

 

Winterdienst

Für den Winter­dienst im öffent­li­chen Straßen­be­reich ist die Straßen­rei­ni­gung des Eigenbetriebes Team Sauberes Karlsruhe zuständig.

 

Wirtschaftskontrolldienst

siehe "Poli­zei­prä­si­dium Karls­ru­he"

Xylole und andere flüchtige organische Substanzen

Organische Lösungs­mit­tel, die Einsatz finden bei Lacken, Farben oder Klebern. Oft sind sie auch Ausgangs­stoff von Kunst­stof­fen. Beim Verdunsten werden sie eingeatmet und können narko­ti­sie­rend oder stärker nerven­schä­di­gend wirken. Xylole, Toluol oder Methyla­ce­tat sind geläufige Beispiele und finden sich in Folien­schrei­bern, Nagellack oder lösemit­tel­hal­ti­gen Alles­kle­bern. Diese Produkte sind nicht geeignet für Kinder. Lösemit­tel­freie Alter­na­ti­ven sind im Handel erhältlich.

Ytong

Unter dem Handels­na­men Ytong oder Hebel versteht man Poren­be­ton­steine zum Hausbau. Sie bestehen aus umwelt­freund­li­chen Materia­lien wie Kalk, Sand, Zement und kleinen Mengen Aluminium als Treib­mit­tel, besitzen sehr gute Wärme­dämm­werte und sind einfach zu bearbeiten.

 

Zivildienst

Der Zivil­dienst wurde zum 01. Juli 2011 einge­stellt. An seine Stelle trat dann der sogenann­te "Bundes­frei­wil­li­gen­dienst".

Zivildienstschule (Bundesfreiwilligendienst)

Bundesamt für Familie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Aufgaben, Bildungs­zen­trum Karlsruhe (ehem. Zivil­dienst­schu­le), Schwarz­wald­str. 78 a, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 933804-0, Email: Bildungs­zen­trum.Karls­ru­he@­bafza.bund.de

Zuschüsse

Die Stadt Karlsruhe gewährt unter anderem Zuschüsse für folgende Bereiche:

 

  • Energie (Einbau von Heizungs­an­la­gen, Brenn­wert­tech­nik). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Energie­be­ra­tung der Stadt­werke unter Telefon 0721 599-2121. Bei Fragen zu Pho­to­vol­taik- oder Erdwär­me­an­la­gen erhalten Sie unter Telefon 0721 599-2222 ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen. Infor­ma­tio­nen über die För­de­rung bei der der Anschaf­fung eines Erdgas­fahr­zeu­ges oder E-Bikes erhalten Sie benfalls bei der Kunden­be­ra­tung der Stadt­werke Karlsruhe unter Telefon 0721 599-2222.
  • Lärm­schutz (Einbau von Lärmschutz­fens­tern, Schall­schutz­pro­gramm der Stadt Karlsruhe). Infor­ma­tio­nen ­be­kom­men Sie beim Liegen­schaft­samt, Abteilung Wohnraum­för­de­rung un­ter Telefon 0721 133-6415.
  • Begrü­nung / Boden­ent­sie­ge­lung (Entsie­ge­lungs­maß­nah­men, Fassaden-, Hof- und Dachbe­grü­nung). Auskünfte erteilt das Garten­bau­amt der Stadt­ ­Karls­ruhe unter Telefon 0721 133-6726.

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