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Die private Grundstücksentwässerung

Neu zu erstel­lende Grund­stück­sent­wäs­se­rungs­an­la­gen bedür­fen ei­ner Geneh­mi­gung durch die Stadt. Ebenso Änderungen an den vor­han­de­nen Anlagen, zum Beispiel durch Umbauten und Er­wei­te­run­gen.

Das Bild zeigt ein Lochsteingitter welches als wasserdurchlässiger Bodenbelag eingesetzt wird.
Grundstücksentwässerung

Bauherrenberatung

Bei Unklar­hei­ten, Fragen oder Termi­nan­fra­gen wenden Sie sich bitte an:

Genehmigungsverfahren

In der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe ist festgelegt, dass die Grundstücksentwässerungsanlagen und -leitungen bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation einschließlich des Anschluss-Stutzens in der Unterhaltungslast der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer liegen.

Zu den Grundstücksentwässerungsanlagen gehören neben den Abwasserleitungen und -schächten auch die Regenwasserversickerungsanlagen auf den Grundstücken.

Neu zu erstellende Grundstücksentwässerungsanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Stadt, ebenso Änderungen an den vorhandenen Anlagen – zum Beispiel durch Umbauten und Erweiterungen.

Ein entsprechender Antrag ist frühzeitig einzureichen.

Die Anforderungen an einen solchen Entwässerungsantrag sind auf dem folgenden Merkblatt dargestellt.

Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu Kellerüberschwemmungen. Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermengen nicht sofort und unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschlusskanälen.

Um sich davor zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die ausführlichen technischen Bestimmungen zu den erforderlichen Maßnahmen gegen Rückstau sind in den angegebenen DIN Normen zu finden.

Eine Auswahl praktischer Beispiele finden Sie in der Broschüre - Schutz vor Kellerüberflutung.

Bei der Einrichtung entsprechender Schutzvorkehrungen stehen Architekten oder Sanitärinstallationsbetriebe zur Verfügung. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht.

Die Anforderungen an einen solchen Entwässerungsantrag sind in einem Merkblatt dargestellt. Die Entwässerungsanlagen müssen den einschlägigen DIN-Normen entsprechen, unter anderem DIN 1986-100 und DIN EN 12056-4.

In der Bauphase sind die zu errichtenden Grundstücksentwässerungsanlagen vor Verfüllung der Gräben und Baugruben abnehmen zu lassen.

Die ausführenden Tiefbauunternehmen wenden sich hierzu an die entsprechenden Mitarbeitenden der Grundstücksentwässerung um die Abnahmetermine zu vereinbaren.

0721 133-7452

Im Fall einer Verlegung ohne Abnahme muss eventuell eine TV-Untersuchung der neuen Leitungen auf Kosten des Grundstückseigentümers erfolgen.

Für die Schlussabnahme nach Fertigstellung ist eine Absprache nötig.

In Fällen von möglichen Wurzeleinwüchsen von städtischen Bäumen in die private Kanalisation wenden Sie sich bitte an den Zentralen Juristischen Dienst.

Weitere Informationen finden Sie in dem Flyer - Sanierung von defekten Abwasserleitungen durch Wurzeleinwuchs.

Vorhandene Pläne zu den Grundstücksentwässerungsanlagen können per E-Mail angefordert werden.

Die angeforderten Unterlagen werden digital im PDF-Format per E-Mail versendet.

Für die Beantragung der Auskunft ist ein Eigentumsnachweis vorzulegen, zum Beispiel ein Grundbuchauszug oder eine Vollmacht mit Unterschrift aller Eigentümer.

Die Auskunft ist kostenpflichtig, bei umfangreichen Planunterlagen zu Grundstücken können höhere Kosten entstehen. Bitte geben Sie die Rechnungsadresse bei der Bestellung an.

Antragsformulare für Auskünfte finden Sie auf der Seite Kanalnetz.

Weitere Informationen

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