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Neu zu erstellende Grundstücksentwässerungsanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Stadt. Ebenso Änderungen an den vorhandenen Anlagen, zum Beispiel durch Umbauten und Erweiterungen.
Bei Fragen oder Terminanfragen wenden Sie sich bitte an: hausentwaesserung(at)tba.karlsruhe.de
In der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe ist festgelegt, dass die Grundstücksentwässerungsanlagen und -leitungen bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation – einschließlich des Anschlussstutzens – in der Unterhaltungslast der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer liegen.
Zu den Grundstücksentwässerungsanlagen gehören neben den Abwasserleitungen und -schächten auch die Regenwasserversickerungsanlagen auf den Grundstücken.
Neu zu erstellende Grundstücksentwässerungsanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Stadt Karlsruhe.
Auch Änderungen an vorhandenen Anlagen – zum Beispiel durch Umbauten und Erweiterungen – müssen genehmigt werden.
Ein entsprechender Antrag ist frühzeitig einzureichen.
Die Anforderungen an einen solchen Entwässerungsantrag sind auf dem folgenden Merkblatt dargestellt.
Bei Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Abnahme in der Bauphase und nach deren Fertigstellung erforderlich.
Zu errichtende Grundstücksentwässerungsanlagen sind in der Bauphase – vor Verfüllung der Gräben und Baugruben – abzunehmen.
Die ausführenden Tiefbauunternehmen wenden sich hierzu an die entsprechenden Mitarbeitenden der Grundstücksentwässerung um die Abnahmetermine zu vereinbaren.
Bezirk West: 0721 133-7452
Bezirk Ost: 0721 133-7483
Für die Schlussabnahme nach Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Terminabsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin.
Hinweis:
Sollten Entwässerungsanlagen ohne die erforderliche Abnahme durch die Grundstücksentwässerung gebaut werden, dann kann zum Nachweis einer fachgerechten Ausführung eine erneute Aufgrabung sowie eine TV-Untersuchung der neuen Anlagen auf Kosten des Grundstückseigentümers gefordert werden.
Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu Kellerüberschwemmungen. Insbesondere bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermengen nicht sofort und unbegrenzt aufnehmen.
Es kann zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den privaten Hausanschlusskanälen kommen.
Um sich davor zu schützen, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.
Die Entwässerungsanlagen müssen den aktuellen Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen entsprechen. Die ausführlichen technischen Bestimmungen zu den erforderlichen Maßnahmen gegen Rückstau sind unter anderem in der DIN 1986-100 und der DIN EN 12056-4 zu finden.
Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den Vorschriften und Regeln der Technik entspricht.
Bei der Einrichtung entsprechender Schutzvorkehrungen stehen Architekten oder Sanitärinstallationsbetriebe zur Verfügung.
Bei Wurzeleinwüchsen von städtischen Bäumen in die private Kanalisation wenden Sie sich bitte an den Zentralen Juristischen Dienst.
Stadt Karlsruhe
Zentraler Juristischer Dienst (ZJD)
Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe
0721 133-3042
zjd(at)zjd.karlsruhe.de
Weitere Informationen finden Sie im Faltblatt – „Sanierung von defekten Abwasserleitungen durch Wurzeleinwuchs".
Vorhandene Pläne zu den Grundstücksentwässerungsanlagen können unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden:
hausentwaesserung(at)tba.karlsruhe.de
Die angeforderten Unterlagen werden digital im PDF-Format per E-Mail versendet.
Für die Beantragung der Auskunft ist ein Eigentumsnachweis vorzulegen, zum Beispiel ein Grundbuchauszug oder eine Vollmacht mit Unterschrift aller (Mit-)Eigentümer.
Die Auskunftsgebühr beträgt 21,40 Euro pro Flurstück beziehungsweise je Übersichtsplan.
Bitte geben Sie eine Rechnungsadresse bei der Bestellung an.
Bei umfangreichen Planunterlagen zu Grundstücken können höhere Kosten entstehen.
Antragsformulare für Auskünfte aus dem Kanalkataster finden Sie auf der Seite Kanalnetz.
Tiefbauamt
Grundstücksentwässerung