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Durch Prävention, Beratung und Unterstützung auch in Form von Bildungs-, Freizeit- und Kulturangeboten sollen Schwierigkeiten verhütet, überwunden oder gemildert werden. Im Unterschied zur gesetzlichen Verankerung der Kinder- und Jugendhilfe ist die Altenhilfe als eine Soll-Vorschrift im § 71 SGB XII geregelt.
Die inhaltliche Ausgestaltung zur Umsetzung der Altenhilfe verfügt über keine allgemeinen verbindlichen Standards und obliegt der Kommune.
Die Karlsruher Altenhilfeplanung zielt auf eine bedarfsgerechte Schaffung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur in Karlsruhe ab. Neben Fürsorgedienstleistungen sind Beratung, Prävention, Bildung und Angebote der offenen Altenhilfe dabei relevant.
In den Planungsprozessen finden demografische Entwicklungen, Ungleichheit und besondere Bedarfslagen Berücksichtigung. Dem Wunsch vieler Menschen, möglichst lange im vertrauten Lebensumfeld verbleiben zu können, wird Rechnung getragen durch Schwerpunkte in der Sozialraumorientierung
Fachgespräch „Innovative Pflege“ am 5. Oktober 2022
Mit dem Förderprogramm „Innovative Pflege“ erprobte die Stadt Karlsruhe neue Wege im Bereich der ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen. Die Stadt Karlsruhe übernahm für zwei Projektträger die Finanzierung einer sogenannten „Plus-Zeit“. Diese wurde zum einen für organisatorische Veränderungen innerhalb eines ambulanten Pflegedienstes und zum anderen direkt für die Begleitung sowie Betreuung von Pflegebedürftigen eingesetzt.
Am 5. Oktober 2022 lud nun Bürgermeister Martin Lenz interessierte Bürger und Bürgerinnen sowie Fachkräfte, Anbieter von ambulanten Diensten als auch Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Pflegekassen zu einem Austausch ein.
Neben den Impulsen der Projektträger AWO Karlsruhe gGmbH und Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe, wurden die Ergebnisse der „Innovativen Pflege“ mit Podiumsgästen und Publikum diskutiert.