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Als untere Verwaltungsbehörde obliegt es Karlsruhe, die im Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg bestimmten gesetzlichen Pflichtaufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus bietet die Stadtverwaltung auch Dienstleistungen rund um das Vermessungswesen für die Menschen und Unternehmen in Karlsruhe an.
Als untere Vermessungsbehörde im Stadtkreis Karlsruhe nimmt die Vermessung gesetzliche Pflichtaufgaben bei hoheitlichen Vermessungen und deren amtliche Nachweisführung wahr. Darüber hinaus ist sie primäre Dienstleistungseinheit bei allen vermessungstechnischen Aufgaben innerhalb der Karlsruher Verwaltung und der Eigenbetriebe. Und ist natürlich auch für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern vor Ort tätig.
Mittels klassischer Messverfahren und Satellitenvermessung (GPS), als auch durch 3D-Laserscanvermessungen und Luftbildaufnahmen durch Einsatz von Multicoptern werden Geodaten für ein breites Anwendungsfeld erzeugt.
CAD-gestützte Auswerteverfahren ermöglichen eine kundenspezifische Visualisierung, Bearbeitung und Ausfertigung der Ergebnisse. Diese dienen als Basis zur Übernahme in das amtliche Liegenschaftskataster und verschiedener Geoinformationssysteme.
In einem flächendeckenden Verzeichnis werden alle Flurstücke und einmessungspflichtigen Gebäude in ihrer Form, Größe, örtlichen Lage und Nutzung beschrieben. Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS und den Liegenschaftskatasterakten.
Damit dient es insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Fachinformationssysteme in Wirtschaft und Verwaltung.
Das Festpunktfeld ist insbesondere Grundlage für alle Lage-, Höhen- und Schweremessungen, Liegenschaftsvermessungen, topographische Landesaufnahme und Referenz für Fachanwendungen, u.a. dem Katastrophenschutz oder zur Realisierung von Bauvorhaben.
Zur Aufgabe als untere Vermessungsbehörde gehört die Erhaltung und Pflege des Lagefestpunktfeld des Liegenschaftskatasters im Bereich des Trigonometrischen Festpunktfeld und dem Aufnahmepunktfeld (ca. 9000 Punkte) als Bestandteil des Geodätischen Festpunktfeldes.
Als Liegenschaftsvermessungen werden örtliche Vermessungen bezeichnet, bei der Flurstücksgrenzen überprüft, festgelegt und vermarkt werden, sowie neue Flurstücke gebildet werden. Hierzu gehören auch die Gebäudeaufnahme und die Erfassung von Nutzungsgrenzen. Die Ergebnisse werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen. Die Tätigkeiten der unteren Vermessungsbehörden zur Bildung neuer Flurstücke sind auf Grund gesetzlicher Regelungen auf Grundstücke im kommunalen Eigentum oder bei vorliegendem Erwerbsinteresse beschränkt.
Neben der Pflichtenerfüllung als Vermessungsbehörde bietet die Vermessungsstelle vielfältige Servicedienstleistungen im Vermessungsbereich an.
Neben der Auskunftserteilung übernehmen wir die Ausfertigung von Lageplänen durch örtliches Aufmaß der topographischen Begebenheiten sowie von Bauwerken als bedarfsgerechte weitere Planungsgrundlage.
Im Wohn- und Gewerbebau sowie bei sonstigen technischen Bauwerken wie Brücken oder Straßen machen wir die Bauabsteckung.
zur Ausführungskontrolle nach und während der Bautätigkeit
zum Zwecke der Orientierung bei kommunalen Bauvorhaben
Dokumentation von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie für Telekommunikationsleitungen
Objektmodellierung in 3D mittels Multicopter (Bildflugvermessung) und Scandatenerfassung
als weitere Planungsgrundlage oder zur Erstellung von Nutzungskonzeptionen
Lageerfassung von Baumstandorten und Pflanzflächen
Individuell und fachkundig beraten wir Sie objektbegleitend bei Ihrem Vorhaben.