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Mit dem Beschluss vom 20. April 2021 (Vorlage Nr.: 2020/0496) hat der Gemeinderat das Grundstücksvergabekonzept – Wohnen vom Gemeinderat beschlossen. Das Vergabekonzept hat das Ziel bei der Realisierung von Wohnprojekten auf städtischen Liegenschaften die Vielfalt der Akteure und Akteurinnen und der Bewohnerstruktur zu fördern sowie vielfältige Nutzungen und Wohnformen zu generieren.
Das Grundstücksvergabekonzept Wohnen wird angewendet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Bei zusammenhängenden Gebieten ab 2000 m² wird die Anwendbarkeit des Konzeptes im Einzelfall geprüft.
Bei Quartieren beziehungsweise Grundstücken mit einer Größe über 10000 m² soll eine quotale Aufteilung der Fläche vorgenommen werden. Bereits ab einer Größe von 5000 m² soll geprüft werden, ob die quotale Aufteilung zweckmäßig ist. Entscheidungsrelevante Faktoren sind insbesondere die Vorgaben des Bebauungsplans, der Anteil städtischer Grundstücke im Verhältnis zu privaten Grundstücken, sowie die Eigentümerstruktur im jeweiligen Gebiet. Der Grundsatzbeschluss empfiehlt die folgende Verteilung:
Für die jeweiligen Vergabeverfahren wird eigens jeweils ein Auswahlgremium einberufen. Das Auswahlgremium legt vor Beginn der Vergabe die Vergabekriterien fest. Das Gremium prüft die eingegangenen Bewerbungen und bewertet diese in einer Matrix anhand der Vergabekriterien. Das Auswahlgremium wird bei Vergaben an Baugruppen die Rangersten zu einer persönlichen Vorstellung einladen, bevor eine Platzierung der Bewerbungen erstellt wird.
Das Auswahlgremium ist wie folgt besetzt:
zusätzlich bei Vergabeverfahren an Baugruppen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt über diese beiden vorstehenden Faktoren.
Folgende allgemeine Vergabekriterien für die Konzeptvergabe von Wohnbaugrundstücken sind im Grundstücksvergabekonzept Wohnen der Stadt Karlsruhe festgelegt:
Kostenkalkulation des Bauvorhabens
planerische Ausnutzung
Zum Beispiel:
Zum Beispiel:
Zum Beispiel:
Die konkreten Vergabekriterien und deren Gewichtung werden vor der jeweiligen Vergabe vom Auswahlgremium und mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses verbindlich festgelegt.
Vom Gemeinderat beschlossene Grundsatzbeschlüsse zu einzelnen Bestandteilen, zum Beispiel zum Klimaschutz, sind als Mindestkriterien einzuhalten.
Die Vergabe nach dem Grundstücksvergabekonzept „Wohnen“ gliedert sich in vier Phasen: Ausschreibungsphase, Auswahlphase, Optionsphase und Vollzugsphase.
Um mit der Vergabe einer konkreten Liegenschaft beginnen zu können soll folgender Stand erreicht sein:
Die Phase beginnt mit einer öffentlichkeitswirksamen Informationsveranstaltung, in der Interessierte über die anstehende Vergabe und deren Inhalte informiert werden. Parallel dazu erfolgt die Veröffentlichung der Ausschreibung in den einschlägigen Print- und Online-Medien. Für Rückfragen und Beratungen steht eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden des Liegenschaftsamtes und des Stadtplanungsamtes zur Verfügung.
In der Auswahlphase prüft das Auswahlgremium die eingegangenen Bewerbungen, bewertet diese anhand der Vergabekriterien, und erstellt eine Rangliste.
Eine Besonderheit besteht bei der Vergabe an Baugruppen. Hier wird zusätzlich eine vorab definierte Anzahl von Bewerbenden zu einer persönlichen Vorstellung vor dem Auswahlgremium eingeladen. Erst anschließend wird über die Platzierung in der Rangliste entschieden.
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird das Ergebnis zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss kommuniziert die Verwaltung das Ergebnis an die Bewerbenden.
In der Optionsphase erarbeiten die Bewerbenden die qualifizierten Konzepte. Zu Beginn der Phase werden Optionsvereinbarungen geschlossen, die den rechtlichen Rahmen der vertieften Bearbeitung durch die Bewerbenden definieren. Inhalte sind hier unter anderem die verbindliche Reservierung des Grundstücks, die Pflicht zur Einbindung eines qualifizierten Projektsteuerers zur Sicherung der Prozessqualität, die Höhe der Optionsgebühr oder Gründe für eine Verlängerung der Optionszeit. Die qualifizierten Konzepte werden gemeinsam mit der Verwaltung bis zur Planreife entwickelt.
In der Vollzugsphase wird die finale Übergabe der Grundstücke vorbereitet. Es werden Vertragsverhandlungen zum Verkauf bzw. zur Bestellung eines Erbbaurechts geführt. Nach Zustimmung der städtischen Gremien kann der Vertrag beim Notar beurkundet werden. Damit werden die Voraussetzungen für die Übergabe des Grundstücks an die Erbbaurechtsnehmer geschaffen, die nun mit ihrer Bauvorbereitung beginnen können.
Um über aktuelle Themen der Konzeptvergabe zu berichten, veranstaltet die Stadtverwaltung regelmäßig, den „Runden Tisch – Baugruppen“. Diese Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Baugruppen.
Die Veranstaltungstermine finden Sie rechtzeitig hier.
Gerne können Sie sich unter folgender E-Mailadresse als Interessent*in bei uns melden. Wir werden wir Sie dann per E-Mail auf Veranstaltungen aufmerksam machen.
An dieser Stelle informiert die Verwaltung über anstehende Konzeptvergaben.
Baufelder 4 und 5: Die Vergabe wird derzeit konkret vorbereitet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Themenseite Zukunft Nord Baufelder 4 und 5
Die Stadt Karlsruhe bearbeitet zurzeit verschiedene Bebauungspläne mit Wohnnutzungen. Derzeit sind diese Bebauungsplanverfahren noch jeweils in frühen Stadien der hierfür vorgeschriebenen öffentlichen Verfahren. Sobald hierzu die Voraussetzungen für ein Vergabeverfahren nach dem Grundstücksvergabekonzept Wohnen absehbar sind, wird die Öffentlichkeit darüber informiert.