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Die Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb ist abgelaufen. Die Auswahl der Bewerbungen für das Werkstattverfahren erfolgt Ende Februar. Das Werkstattverfahren startet voraussichtlich ab Ende März 2026.
Alle Bewerbenden werden frühzeitig über die weiteren Schritte sowie alle relevanten Termine informiert.
Mit einer Mischung aus Wohnen, Arbeiten, Bildung, Freizeit und Naherholung wird sich das Quartier Zukunft Nord in ein Stück „Stadt der kurzen Wege“ mit insgesamt 1400 bis 1600 Wohnungen entwickeln.
Der weitläufige Naturraum des ehemaligen Flugfeldes wird zum Naherholungsgebiet vor der Haustür. Durch die Anbindung an die S-Bahnen wird eine hohe Verkehrsberuhigung möglich. Neben dem Schwerpunkt Wohnen liegen viele wichtige Quartiersnutzungen wie Schulen, Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Sportanlagen in direkter Nachbarschaft. Die Außenräume erhalten eine differenzierte Abstufung von öffentlich zu privat und vom freien Naturraum zum vielfältig belebten urbanen Quartiersplatz.
In der Umsetzung soll eine ausgewogene Mischung aus klassischen Bauträgerprojekten, Vorhaben von Genossenschaften und von Baugruppen entstehen. Ein möglichst hoher Anteil an bezahlbarem Wohnraum im sozialen Wohnungsbau wird gefördert. Es entsteht ein besonderes Stück Neue Stadt.
Diese Ausschreibung richtet sich an Bauwillige, die den Wohnraum im Bestand halten und die Förderung des Gemeinwohls als wesentliche Motivation ihres Handelns sehen. Dafür hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe den Bewerberkreis auf gemeinwohlorientierte Akteure festgelegt. Die Kriterien für die Erfüllung der Eigenschaft der Gemeinwohlorientierung finden sich in dem Dokument Auswahlkriterien 144 KB (PDF).
In der Nordstadt wird derzeit ein neues Baugebiet, das „Quartier Zukunft Nord“, erschlossen. Bei diesem Quartier handelt es sich um das ehemals militärisch genutzte Gelände zwischen der Erzbergerstraße und dem Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz“. Für die Entwicklung des Quartiers gilt der Bebauungsplan „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“. Dieser sieht eine gemischte Nutzung in allgemeinen Wohngebieten, urbanen Gebieten, sowie Gewerbegebieten als auch auf Gemeinbedarfsflächen vor.
Für die Vergabe stehen derzeit zwei Grundstücke im „Quartier Zukunft Nord“ zur Verfügung, die für Wohnbebauung genutzt werden können. Konkret handelt es sich dabei um die Baufelder 4 und 5. Die Besonderheit bei dieser Vergabe besteht darin, dass eine gemeinsame Tiefgarage (Stellplätze für Baufelder 4 und 5) auf dem Baufeld 5 herzustellen ist. Um eine bestmögliche Bebauung zu ermöglichen, werden die Baufelder daher gemeinsam vergeben.
Die Vergabe der beiden Baufelder soll in erster Linie an gemeinwohlorientierte Baugruppen erfolgen. Um weitere Planungsoptionen anbieten zu können, können sich ebenfalls Ankernutzer, die die Tiefgarage ganz oder anteilig herstellen, bewerben. Die Grundstücke sollen im Erbbaurecht übertragen werden.
Grundstücksfläche: 2.301 Quadratmeter (m²)
Grundflächenzahl: 0,6 *
Überbaubare Fläche: circa 1.380 m²
Geschossflächenzahl: 1,9 *
Geschossfläche inklusive Staffelgeschoss: circa 4.809 m²
Vollgeschosse: 5 plus teilweise Staffelgeschoss *
Bebauung: 3 Baukörper
Grundstücksfläche: 5.041 m²
Grundflächenzahl: 0,6 *
Überbaubare Fläche: circa 3.024 m²
Geschossflächenzahl: 1,8 *
Geschossfläche: circa 9.074 m²
Vollgeschosse: 4 *
* Maximalwerte
PKW-Stellplätze für beide Baufelder sind in unterirdischer Garage im Baufeld 5 zu realisieren: Stellplatzanzahl 0,9 x Anzahl Wohneinheiten, kann auf bis zu 0,7 abgemindert werden bei Umsetzung entsprechender Mobilitätskonzepte.
Ende Februar: Sitzung Auswahlgremium / Auswahl für das Werkstattverfahren
19. Januar 2026, 24 Uhr
Ende der Bearbeitungszeit für den Teilnahmewettbewerb
27. November 2025
Zwischenkolloquium (Präsentation 2,40 MB (PDF) und Protokoll 895 KB (PDF))
22. Oktober 2025
Frist für Rückfragen
19. September 2025
Bekanntgabe der Ausschreibung und Beginn der Ausschreibungsphase
5. Juni 2025
Auftaktveranstaltung für die Vergabe der Baufelder 4 und 5, Einladungsschreiben
Präsentation 91 KB (PDF) Grundstücksvergabekonzept Wohnen Vergabe Baufelder 4 und 5 im Quartier Zukunft Nord
Bekanntgabe der Ausschreibung und Beginn der Bearbeitungszeit: 19. September 2025
Frist für Rückfragen: 22. Oktober 2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. April 2021 (Vorlage 2020/0496) das „Grundstücksvergabekonzept Wohnen 402 KB (PDF)“ beschlossen. Dieses Konzept wird bei der Vergabe der Baufelder 4 und 5 erstmalig angewendet.
Die Vergabe gliedert sich in die vier Phasen: Ausschreibungsphase, Auswahlphase, Optionsphase und Vollzugsphase. Das Verfahrensdauer beträgt voraussichtlich 17 bis 24 Monate.
Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 29. April 2025 (Vorlage 2025/0141/2) wurden die Auswahlkriterien 144 KB (PDF)beschlossen. Somit liegen alle Voraussetzungen für den Beginn des Konzeptvergabeverfahrens für die Baufelder 4 und 5 im Quartier Zukunft Nord vor.
In der Auftaktveranstaltung am 5. Juni 2025 wurden den interessierten Akteuren die Rahmenbedingungen der Konzeptvergabe vorgestellt. Das Ausschreibungsverfahren beginnt am 19. September 2025 mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen für einen Teilnahmewettbewerb.
Damit gilt der im Folgenden beschriebene weitere Ablauf.
Die angegebenen Daten beziehen sich auf den Beginn der jeweiligen Phase.
Am 19.09.2025 wurde die Öffentlichkeit über den Beginn der Ausschreibungsphase und den Ablauf des gesamten Verfahrens informiert. Gleichzeitig werden die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.
Der erste Schritt in dem Verfahren ist ein Teilnahmewettbewerb, bei dem der Fokus auf der Darstellung der gemeinwohlorientierten Konzepte und noch nicht auf Planungslösungen liegt. Die Bewerbungsfrist hierfür ist der 19.01.2026.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist des Teilnahmewettbewerbs beginnt die Auswahlphase und die Bewerbungen werden dem Auswahlgremium vorgelegt. Das Auswahlgremium sichtet und beurteilt die Bewerbungen und definiert anhand der Bewertungskriterien eine Anzahl von Bewerbungen, die für ein Werkstattverfahren zugelassen und eingeladen werden. Gemäß der Zielsetzung der Stadt eine möglichst vielfältige Struktur der Teilnehmenden auf den Baufeldern unterzubringen, ist ein planmäßiges Zusammenstellen von Baugruppen, im Rahmen einer gemeinsam zu entwickelnden Planung, notwendig.
Durch das Werkstattverfahren soll die Verortung der einzelnen Baugruppen auf den zu vergebenden Baufeldern erfolgen. Als Ergebnis sollen gemeinsam die Baukörper, Freiräume und Grundstücke definiert werden. Das Werkstattverfahren wird durch ein von der Stadt beauftragtes Büro strukturiert, geleitet und dokumentiert. Aufgrund des Ergebnisses des Werkstattverfahrens legen die Bewerbenden Ihre finalen Bewerbungen vor. Auf dieser Basis erarbeitet das Auswahlgremium die Optionsempfehlung an die Städtischen Gremien. Für die Auswahlphase mit Werkstattverfahren wird ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen.
In der dritten Phase, der Optionsphase, werden zu Beginn Optionsvereinbarungen abgeschlossen. Die Optionsvereinbarungen definieren den rechtlichen Rahmen der vertieften Bearbeitung durch die Bewerbenden. Inhalte sind hier unter anderem die verbindliche Reservierung des Grundstücks, die Pflicht zur Einbindung eines qualifizierten Projektsteuerers zur Sicherung der Prozessqualität, die Höhe einer Optionsgebühr oder Voraussetzungen für eine eventuelle Verlängerung der Optionszeit. Die final ausgewählten gemeinwohlorientierten Baugruppen werden von einer Interessengemeinschaft zu einer Planungsgemeinschaft. Schrittweise wird ein gemeinsames qualifiziertes Konzept inklusive eines Finanzierungsnachweises bis zur Planreife erarbeitet.
Für die Optionsphase werden sechs Monate eingeplant. Durch eine Verlängerungsoption von drei Monaten kann die Phase bis zu neun Monate dauern.
In der Vollzugsphase wird die finale Übergabe der Grundstücke vorbereitet. Jetzt werden aus den Planungsgemeinschaften privatrechtlich organisierte Baugemeinschaften. Die Erbbauverträge werden abgestimmt und Sicherungsmittel (zum Beispiel Vorkaufsrechte und Rückerwerbsvormerkungen) darin aufgenommen. Nach der Zustimmung der zuständigen städtischen Gremien wird diese Phase, sowie auch die gesamte Konzeptvergabe für die Baufelder 4 und 5 durch die Beurkundung der Erbbauverträge abgeschlossen. Entsprechend können die Baugemeinschaften die Grundstücke übernehmen und mit ihrer Bauvorbereitung beginnen.
Das Auswahlgremium hat vor Beginn der Vergabe die Auswahlkriterien für dieses Verfahren erarbeitet. Die Auswahlkriterien für die Baufelder 4 und 5 wurden vom Gemeinderat am 29. April 2025 beschlossen – sie werden im Dokument Auswahlkriterien 144 KB (PDF) erläutert.
Das Gremium wird die eingegangenen Bewerbungen anhand der Bewertungskriterien prüfen, zu einer persönlichen Vorstellung von Bewerbenden einladen und eine Platzierung der Bewerbungen erstellen. Der Auswahlvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates.
Das Auswahlgremium besteht aus städtischen Mitarbeitenden (Vertreter*innen der Dezernate 3, 4, 5 und 6, sowie des Liegenschaftsamtes, Stadtplanungsamtes, Bauordnungsamtes, Umwelt und Arbeitsschutzes und der Sozial- und Jugendbehörde), aus externen Experten und Expertinnen sowie aus einer Vertretung des Bürgervereins Nordstadt und einer unabhängigen Beratung der MieterInneninitiative Karlsruhe.
Wir bieten die Möglichkeit, Ihre Kontaktdaten für unseren E-Mailverteiler zu hinterlegen. Bitte nutzen Sie gerne das folgende Formular.
Gemeinsames Projekt des Liegenschaftsamts und Stadtplanungsamts der Stadt Karlsruhe
Sie erreichen uns unter zukunftnord(at)karlsruhe.de
Im Rahmen der Konzeptvergabe der Baufelder 4 und 5 im Quartier Zukunft Nord sind verschiedene Fragen zu den Inhalten, Abläufen und Rahmenbedingungen an uns herangetragen worden. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten übersichtlich zusammengefasst. Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Ihnen eine klare Orientierung im Bewerbungs- und Vergabeprozess zu bieten.
Frage: Wie passt die in Teil A Ziffer 6 letzter Absatz getroffene Aussage, dass für die Vergabe auch das städtebauliche Konzept bewertet wird, zur Aussage in Teil B Ziffer 1.3. vorletzter Absatz, dass Plandarstellungen im Sinne einer Gebäudeplanung explizit nicht verlangt werden?
Antwort: Die Ausloberin versteht, dass es in der Stadtgesellschaft Baugruppen mit unterschiedlicher Historie und unterschiedlichem Organisationsgrad gibt. Das Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist, so vielen Baugruppen wie möglich die Teilnahme am weiteren Verfahren zu ermöglichen.
Das Verfahren und die Verfahrensart wurden von Anfang an als niederschwelliges Angebot mit dem Schwerpunkt auf Konzeptaussagen und Konzeptqualität beabsichtigt und geplant. Niederschwellig bedeutet, dass auch Bewerbende, die im Teilnahmewettbewerb noch keine Planer beauftragt haben, ihre gemeinwohlorientierten Konzepte einbringen können.
Die in Teil A Ziff. 6 der Ausschreibungsunterlagen beschriebene Aufgabenstellung beziehungsweise die Schwerpunkte der Auswahlkriterien werden hier für das gesamte Verfahren bis zum endgültigen Abschluss von Erbbauverträgen definiert. Das Verfahren beginnt niederschwellig mit der jetzt laufenden Ausschreibungsphase (Teilnahmewettbewerb) und wird über die nachfolgenden Phasen schrittweise konkretisiert. Die Ausloberin bestätigt, dass in der laufenden Ausschreibungsphase (Teilnahmewettbewerb) noch keine planerischen Grundlagen erwartet werden (siehe Teil B Ziff. 1.3 vorletzter Absatz). Das städtebauliche Konzept und die Qualität der Gestaltung sollen in den nachfolgenden Schritten, insbesondere im Werkstattverfahren, während der Auswahlphase erarbeitet und beurteilt werden.
Die Bewertung des planerischen Konzepts fließt in die Optionsempfehlung des Auswahlgremiums am Ende der Auswahlphase ein.
Frage: Können die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geforderten Aussagen ohne konkrete Planung getroffen werden?
Antwort: Die Ausloberin möchte, dass die teilnehmenden Baugruppen im Teilnahmewettbewerb klar darstellen, welche Ziele sie mit ihrem Projekt verfolgen und welche Ressourcen ihnen dafür zur Verfügung stehen. Die geforderten Aussagen können auch ohne konkrete Planung getroffen werden. Auf welchem Wege die jeweiligen Bewerbenden zu ihren Aussagen kommen wird nicht vorgeschrieben. Bei der Bewertung konzentriert sich das Auswahlgremium auf die Qualität des Konzepts – nicht auf architektonische Planungen. Die Zieldefinitionen zu den erarbeiteten Eigenschaften wie Anzahl Wohnungen, Wohnformen, Wohnungsmix, also das Nutzugs- und Raumprogramm können auch ohne konkrete Planung in erforderlicher Anzahl Quadratmetern anhand von Kennzahlen erarbeitetet werden. Der städtebauliche Plan soll explizit noch nicht im ersten Verfahrensschritt, dem Teilnahmewettbewerb, definiert werden. Dies bleibt dem Werkstattverfahren vorbehalten. In der Auftaktveranstaltung hatten wir dieses Vorgehen unter dem Begriff „Kuratierung“ erläutert und für die tatsächliche Ausschreibung konkretisiert.
Die geometrischen und baurechtlichen Gegebenheiten auf Baufeld 5 („Experimentierfeld“) erlauben eine große Freiheit, die Baukörper in ihren Abmessungen und in ihrer Lage entsprechend der Nutzungs- und Raumprogramme aus dem Teilnahmewettbewerb zu gestalten und zu positionieren. Da wir diese Programme jedoch erst als Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs kennenlernen, ist es sinnvoll die konkrete gemeinsame Planungsarbeit auf dieser Grundlage zu beginnen.
Frage: Welche Bedeutung hat das Werkstattverfahren?
Antwort: Wir möchten, dass sich verschiedene Baugruppen über den Teilnahmewettbewerb qualifizieren können. Die konkrete Ausarbeitung der Entwürfe erfolgt daher erst im anschließenden Werkstattverfahren. In diesem gemeinsamen, partizipativen Planungsprozess werden die unterschiedlichen Konzepte in eine konkrete Städtebau- und Hochbauplanung weiterentwickelt. Dies schließt die Aspekte der Quartiersplanung als offenen Denkraum an alternativen Quartierskonzepten und Konkretisierungen von Wohnungstypologien, Sozialraum, flexiblen Wohnformen, Mikroklima, Sichtbeziehungen, preiswert nachhaltiger Architektur usw. ein.
Dieses Vorgehen ist in der Ausschreibungsunterlage unter Teil C „Weitere Verfahrensschritte“ erläutert.
Frage: Wie viele Baugruppen werden zur Teilnahme am Werkstattverfahren voraussichtlich eingeladen? Ist die Teilnahme am Werkstattverfahren bereits mit einer konkreten Vergabeabsicht an die daran teilnehmenden Gruppen verbunden? Oder werden mehr Gruppen eingeladen als letztlich ein Baufenster erhalten?
Antwort: Derzeit kann noch nicht vorausgesehen werden, wie viele Baugruppen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine Bewerbung einreichen und wie viele daraus vom Auswahlgremium zum Werkstattverfahren zugelassen werden. Das Auswahlgremium wird bei der Auswahl der Teilnehmenden am Werkstattverfahren in zwei Stufen vorgehen:
Das Auswahlgremium wird seine finale Empfehlung für die Optionserteilung erst zu dem Zeitpunkt aussprechen, an dem die konkretisierten Bewerbungen vorliegen (siehe Teil C Ziffer 1.3. der Ausschreibungsunterlage). Das Auswahlgremium wird in seiner Entscheidung, ob eine Empfehlung ausgesprochen wird den Grundsätzen, die u.a. in Teil A Ziffern 5 und 6 der Ausschreibungsunterlage aufgeführt sind, folgen. Wir bitten auch, die Schlussbestimmungen unter Teil D zu beachten.
Es ist denkbar, dass das Auswahlgremium für mehr Baugruppen Empfehlungen für die Optionsvergabe ausspricht, als Kapazität auf den Baufeldern vorhanden ist. In einem solchen Fall wird das Auswahlgremium intern eine Rangfolge aufstellen, die in den unteren Rängen eine Nachrückerliste bildet.
Frage: Wie wird verfahren, wenn aus Sicht der Baugruppen oder aus Sicht der Stadt weiterer Änderungsbedarf am dokumentierten Ergebnis des zweiten Workshops bestehen sollte (Teil C Ziffer 1.2.3.). Kann das Verfahren in einem solchen Fall zeitlich verlängert werden? Wie wird sichergestellt, dass für einzelne Baugruppen essenziell wichtige Aspekte berücksichtigt werden? Wird die Moderation des Werkstattverfahrens neutral sein?
Antwort: Die Ausloberin geht davon aus, dass der in der Ausschreibungsunterlage Teil C Ziffer 1 aufgeführte Ablauf ausreicht, um zu einer Optionsempfehlung zu kommen. Der Zeitablauf der Auswahlphase (Werkstattverfahren) ist bewusst noch nicht mit Daten festgelegt worden, da der Umfang der Koordinierungsleistung erst mit dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs genau erkannt werden kann. Sowohl die teilnehmenden Baugruppen als auch die Ausloberin sind aufgerufen ihre Haltungen und Präferenzen in einem stringenten internen Prozess während der für die Rückkoppelung vorgesehenen Zeit zu erarbeiten. Falls es nach der Arbeitsphase 2 noch weiteren Klärungsbedarf gibt, kann noch eine weitere Arbeitsphase einberufen werden.
Teilnehmende Baugruppen sind aufgerufen, einzelne essenzielle Aspekte frühzeitig zu benennen und zu begründen. Das von der Stadt beauftragte Büro hat die Aufgabe, den kooperativen Planungsprozess des Werkstattverfahrens fachlich kompetent und pragmatisch im Sinne einer machbaren Gesamtlösung neutral zu moderieren.
Frage: Können einzelne Baugruppen, die am Ende des Werkstattverfahrens ihre konkretisierte Bewerbung (Teil C Ziffer 1.3.) vorgelegt haben, noch abgelehnt werden, d.h. vom Auswahlgremium keine Optionsempfehlung erhalten?
Antwort: Es wird auf Teil C Ziffer 1.3. der Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Anhand der konkretisierten Bewerbung prüft das Auswahlgremium, ob die Inhalte und Eigenschaften der jeweiligen Konzeptbeschreibung und der planerischen Ergebnisse des Werkstattverfahrens übernommen wurden, damit sie eine verlässliche Basis der Optionsphase bilden können. Falls es hierbei Abweichungen gibt, steht es dem Auswahlgremium frei, keine Optionsempfehlung auszusprechen.
Frage: Nach welchen Kriterien wird das „Büro“ für das Werkstattverfahren ausgewählt? ist diese Auswahl bereits geschehen?
Antwort: Die Vergabe der Leistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Werkstattverfahrens unterliegt einem beschränkten Ausschreibungsverfahren, das derzeit läuft. Es wurden mehrere kompetente Büros angefragt.
Frage: Kann das von der Stadt ausgewählte Büro, das zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Werkstattverfahrens beauftragt wird, auch eine einzelne Baugruppe planerisch betreuen? Wie werden denkbare Interessenkonflikte ausgeschlossen?
Antwort: Die Ausloberin beauftragt die Dienstleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Werkstattverfahrens an ein Büro, das nicht gleichzeitig eine oder mehrere sich bewerbende Baugruppen vertritt. Somit sollten keine Interessenkonflikte zwischen der Gesamtkoordination und den Vertretungen der einzelnen sich bewerbenden Baugruppen entstehen.
Frage: Kann eine über die Anforderungen des Teilnahmewettbewerbs hinausgehende Planungsarbeit in das Werkstattverfahren eingebracht werden?
Antwort: Baugruppen, die sich für das Werkstattverfahren qualifiziert haben und im Vorfeld schon intensiv Planungsstudien betrieben haben, können diese im Rahmen des Werkstattverfahrens mit ihrer Planungskompetenz einbringen.
Frage: Erfahren die für das Werkstattverfahren ausgewählten Baugruppen vor dem ersten gemeinsamen Treffen welche Gruppen ausgewählt wurden?
Die Ausloberin wird die ausgewählten Teilnehmenden am Werkstattverfahren rechtzeitig vor dessen Beginn allen andern Teilnehmenden bekannt geben.
Frage: Können im Rahmen des Werkstattverfahrens an den Arbeitsphasen 4 Personen anstatt 3 pro Baugruppe teilnehmen (Teil C, Ziffer 1.2.)?
Antwort: Vorerst wird die Anzahl der an den Arbeitsphasen teilnehmenden Personen pro Baugruppe auf 3 begrenzt. Da zum jetzigen Zeitpunkt die Anzahl und die Größe der teilnehmenden Baugruppen noch nicht bekannt sind und die Arbeitsphasen im Rahmen des Werkstattverfahrens in einem arbeitsfähigen Personenkreis stattfinden sollen, wird erst mit Einladung zum Werkstattverfahren bekannt gegeben ob, von der angegebenen Anzahl von Personen pro Baugruppe abgewichen werden kann. Jede Baugruppe kann innerhalb der angegebenen maximalen Personenzahl selbstverständlich ihre PlanerInnen und/oder BeraterInnen zur Teilnahme delegieren.
Frage: Ab welchem Zeitpunkt im Verfahren ist die Beauftragung von Planungsleistungen zwingend notwendig?
Antwort: Baugruppen, die noch keine Planungskompetenz in ihren Reihen haben, können auch zum Werkstattverfahren eingeladen werden. Deren Anforderungen werden bis zum Ende des Werkstattverfahrens durch das von der Stadt beauftragte Büro zur Durchführung des Werkstattverfahrens integriert. Das Prinzip der Niederschwelligkeit wird so umgesetzt, dass für die bewerbenden Baugruppen die Beauftragung von Planung erst mit der Optionsphase zwingend notwendig wird.
Frage: Warum ist im Vorfeld der Ausschreibung / des Teilnahmewettbewerbs der Städtebau nicht definiert worden?
Antwort: Das „Experimentierfeld“ auf Baufeld 5 wird von der Ausloberin als große Chance verstanden, die städtebaulichen Lösungen nach den Anforderungen der ausgewählten Konzepte und Programme zu entwickeln und nicht umgekehrt. Das Experimentierfeld lässt hierfür große Freiheiten der Abmessungen und Positionierung von Baukörpern zu.
Frage: Können die Termine des Verfahrens noch verändert werden?
Antwort: Um dem Prinzip der Gleichbehandlung zu genügen, kann die Laufzeit des Teilnahmewettbewerbs sowie die Frist zur Einreichung der Bewerbungen nicht mehr verändert werden. Für die weiteren Verfahrensschritte wurden noch keine festen Termine vorgegeben. Hier besteht je nach Ergebnis aus dem Teilnahmewettbewerb eine gewisse Flexibilität.
Frage: Kann das Vergabeverfahren noch verändert werden?
Das Vergabeverfahren wurde auf Basis der Beschlüsse des Gemeinderates und in enger Abstimmung mit dem Auswahlgremium entwickelt und am 19. September mit dem Teilnahmewettbewerb gestartet. Eine Änderung im laufenden Verfahren ist nicht mehr möglich.
Frage: Kann das Vergabeverfahren noch verändert werden?
Die Ausloberin wird die ausgewählten Teilnehmenden am Werkstattverfahren rechtzeitig vor dessen Beginn allen andern Teilnehmenden bekannt geben.
Frage: Können während der Laufzeit des Teilnahmewettbewerbs Einzelgespräche mit einzelnen Bewerbenden und der Ausloberin über das Konzeptvergabeverfahren Zukunft Nord geführt werden?
Antwort: Um dem Prinzip der Gleichbehandlung zu genügen, können während der Laufzeit des Teilnahmewettbewerbs keine Einzelgespräche geführt werden.
Frage: Wie wird erreicht, dass durch die Neubauten im Quartier Zukunft Nord keine großen Mengen PKW-Verkehr auf den Straßen östlich der Erzbergerstraße mit entsprechender Lärmbelastung induziert werden?
Antwort: Die Themen des ruhenden und fahrenden Verkehrs wurden auf der Ebene des Bebauungsplans Nr. 882 „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“ behandelt (siehe Anlagen 1 und 2 der Ausschreibungsunterlage). Auch für die ausgeschriebenen Baufelder 4 und 5 gilt die Anforderung, dass l eine Mindestanzahl von Stellplätzen nachgewiesen werden muss. Für Wohnungen gilt der Stellplatzschlüssel des Bebauungsplans, für sonstige Nutzungen sind die Vorgaben der Landesbauordnung beziehungsweise der Verwaltungsvorschrift Stellplätze anzuwenden. Hierdurch sollte es zu keiner zusätzlichen Verkehrsbelastung in den Quartieren östlich der Erzbergerstraße kommen.
Frage: Welche Vorgaben zum Bedarf an Stellplätzen, zur Planung und Organisation der Tiefgarage, deren Realisierung und Betrieb werden gemacht?
Antwort: Die Pflicht zum Nachweis von PKW- und Fahrrad-Stellplätzen ergibt sich grundsätzlich aus den Regelungen des bestehenden Bebauungsplans und der Landesbauordnung. Grundsätzlich hat jede Baugruppe, die für ihr Konzept (bezüglich Nutzungsart und Flächenumfang) erforderliche Anzahl von Stellplätzen zu erbringen. Die Herstellung Stellplätze in der dafür vorgesehenen Fläche auf Baufeld 5 ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller beteiligten Baugruppen. Für die Umsetzung sind verschiedene Lösungen denkbar, die von der Gründung einer Garagenbaugemeinschaft bis hin zur Akquisition eines Garageninvestors gehen können. Welche Ansätze hierbei möglich und denkbar sind, kann mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen des Werkstattverfahrens genauer definiert werden. Die teilnehmenden Baugruppen sind aufgefordert, bei ihren Konzeptbeschreibungen im Teilnahmewettbewerb auch Aussagen über ihre möglichen organisatorischen und finanziellen Beteiligungen an der Umsetzung von Stellplätzen zu machen.
Frage: Ist es denkbar, dass die Tiefgarage teilweise auf Baufeld 4 geschoben / erweitert wird, um dort eine barrierefreie Erschließung direkt aus der Tiefgarage zu ermöglichen?
Antwort: Es wird auf die Regeln des Bebauungsplans verwiesen, die einzuhalten sind. (siehe Anlage 1 und 2 der Ausschreibungsunterlagen). Die Ausloberin weist darauf hin, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch keine planerischen Lösungen gefordert sind (siehe Teil B, Ziffer 1.3.). Solche planerischen Zielsetzungen sollen im Werkstattverfahren bearbeitet werden.
Frage: Ist für das Parken auch ein Szenario einer Gemeinschaftsgarage für das gesamte Quartier als Hochbau auf separatem dafür definiertem Grundstück denkbar?
Antwort: Eine solche Lösung wurde im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplans intensiv geprüft und schlussendlich verworfen. Im Rahmen des Gesamtgebietes Zukunft Nord steht eine solche Fläche für eine oberirdische Quartiersgarage nicht zur Verfügung.
Frage: Welche konkreten Mietobergrenzen werden für die Baufelder 4 und 5 definiert? Auf welcher Grundlage werden diese ermittelt und festgelegt? Sollen Mietobergrenzen sowohl für sozial geförderten Wohnraum als auch für freifinanzierte Wohnungen gelten?
Antwort: Die Anforderungen aus Teil A 5 Spiegelstrich 1-3 gelten für die überwiegende Anzahl der vorgesehenen Wohnungen. „Überwiegend“ bedeutet, dass mehr als 50 Prozent der Geschossflächen mit Mietwohnungen belegt sein müssen, die den Vorgaben des sozialen Mietwohnungsbaus in Baden-Württemberg entsprechen“ (siehe hierzu Anlage 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen). Grundlage ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Karlsruhe. Wir empfehlen den teilnehmenden Baugruppen frühzeitig mit der zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Lammstraße 7a, 76133 Karlsruhe) in Kontakt zu treten, um im direkten Austausch zu erörtern, mit welcher örtlichen Vergleichsmiete und folglich, mit welcher maximalen Sozialmiete für das geplante Wohnungskonzept und für eine absehbare Realisierung/Bezugsfertigkeit im Jahre 2029 gerechnet werden kann.
Für den in den Konzepten ausgewiesenen Anteil von freifinanzierten Wohnungen gibt es bezüglich der Mietobergrenzen keine Vorgaben. Aussagen zu deren Beschränkung werden jedoch in der Gesamtbewertung positiv gewürdigt.
Frage: Welche aktuellen Förderbedingungen liegen bezüglich der Städtischen Förderprogramme für sozial geförderten Wohnraum vor? Sind diese Mittel ausschließlich in Kombination mit einer Landesförderung nutzbar? Sind diese Mittel begrenzt?
Antwort: Zusätzlich zu den Fördermitteln des Landes, die über die L-Bank verwaltet werden, stehen städtische Mittel aus dem KaWoF-Programm zur Verfügung. Die Förderbedingungen sind unter Richtlinien_KaWoF.pdf einsehbar. Der Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Soziale Mietwohnraumförderung aus Landesmitteln bei der Wohnraum-förderungsstelle (Liegenschaftsamt, Lammstr. 7a, 76133 Karlsruhe) gestellt werden. Die KaWoF-Mittel sind für Bindungsdauern von 15, 25 oder 30 Jahren verfügbar und werden nur komplementär zu entsprechenden Förderzusagen für die Landesmittel vergeben. Die Förderzusage des Landes ist also Voraussetzung für eine Förderzusage durch die Stadt. Als einzige zusätzliche Anforderung ist zu beachten, dass nach Ablauf der gewählten Bindungsdauer die Wohnungen noch für drei weitere Jahre an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten sind. Die KaWoF-Mittel sind in den städtischen Haushalten jährlich budgetiert. Die Bewilligung von Fördermitteln ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. In der Vergangenheit konnten für alle regelkonformen komplementären Förderanträge die Mittel bereitgestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittel des Landes zur sozialen Mietwohnraumförderung begrenzt sind und nach dem Windhundprinzip, also ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge der eingereichten vollständigen Anträge vergeben werden. Danach können begrenzte Ressourcen ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs eines Antrages verteilt werden. Den teilnehmenden Baugruppen wird daher empfohlen, sich frühzeitig mit der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Karlsruhe und der L-Bank Baden-Württemberg in Kontakt zu treten und entsprechende Anträge vorzubereiten.
Frage: Wird die Stadt die Realisierung der gemeinsamen Tiefgarage zusätzlich fördern? Wird die Stadt über lokale Banken für die Baugruppen günstige Baukredite besorgen? Wird die Stadt für die Baugruppen finanzielle Sicherheiten übernehmen?
Antwort: Die Pflicht zum Nachweis der baurechtlich notwendigen Stellplätze gehört zu jedem Bauprojekt. Die Stadt als Ausloberin der Grundstücksvergabe ist nicht befugt, einzelnen Bauherrschaften diese Pflicht zu erlassen. Ebenso ist die Stadt als Ausloberin der Grundstücksvergabe nicht befugt, Finanzinstituten bezüglich ihrer Kreditvergabe Anweisungen zu erteilen. Dies gilt auch für Finanzinstitute, bei denen Repräsentanten der Stadt Aufsichtsratsmandate innehaben. Die Stadt als Ausloberin beabsichtigt nicht, für einzelne Bauherrschaften Banksicherheiten zu übernehmen. Bezüglich der verschiedenen organisatorischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten bei der Realisierung der gemeinsamen Tiefgarage wird auf die Ausführungen in der Beantwortung der Frage 18 verwiesen.
Frage: Welche Vernetzungsmöglichkeiten der interessierten Akteure gibt es?
Antwort: Die Ausloberin unterstützt die freie Vernetzung der interessierten Akteure untereinander. Den Interessierten ist es freigestellt andere ihnen bekannte Akteure anzusprechen, um gemeinsam ihr gemeinwohlorientiertes Konzept zu erarbeiten und zu konkretisieren. Als zusätzliche Unterstützung hat die Stadt Karlsruhe eine Vernetzungsplattform aufgebaut: Digitale Vernetzungsplattform Zukunft Nord, die auch über die Homepage Zukunft Nord: Karlsruhe: Quartier Zukunft Nord zu erreichen ist. Die Ausloberin ruft alle Akteurinnen und Akteure auf sich in dieser Plattform zu präsentieren. Aus Gründen des Datenschutzes und der Gleichbehandlung kann die Stadt keine direkten Empfehlungen zur Verabredung aussprechen.
Die Ausloberin organisiert weitere öffentliche Veranstaltungen zur Konzeptvergabe Zukunft Nord. Nach der Auftaktveranstaltung am 5. Juni findet das Zwischenkolloquium am 27. November 2025 statt. Auch hierzu werden alle Akteure zum Austausch und zur Vernetzung eingeladen. Bitte behalten Sie unsere Homepage im Auge. Die Einladung wird rechtzeitig auch über weitere städtische Medien und unsere Mailingliste verbreitet.
Frage: Wird durch den Haftungsausschluss in Teil D Ziffer 1 der Ausschreibungsunterlage die in Teil A Ziffer 3 letzter Absatz enthaltene Zusage, dass die Baufelder baureif übergeben werden, zurückgenommen oder relativiert? Können die Bewerbenden davon ausgehen, dass die Grundstücke baureif übergeben werden?
Antwort: Die Ausloberin bestätigt, dass die Grundstücke baureif übergeben werden sollen. Sie werden in erschlossenem Zustand übergeben, sodass die zum Zeitpunkt des Abschlusses der endgültigen Verträge vorgelegte und baurechtlich genehmigte Planung zulässig und die Grundstücke nutzbar sind. Altlastenfreiheit wird deshalb insoweit garantiert, als die vorgesehenen Nutzungen und Bebauungen nach der gültigen Rechtslage zulässig sind. Da in den Vertragsunterlagen (Vollzugsphase) eine Vielzahl von Details zu regeln sind, ist der Vorbehalt auf den endgültigen Vertragsabschluss enthalten.
Frage: Die Baufelder 4 und 5 sollen durch Erbpachtverträge vergeben werden. Bedeutet dies, dass jede Baugruppe einen eigenen Erbpachtvertrag direkt mit der Stadt abschließen wird? Und wenn ja, wie passt das dann mit der vorgesehenen Tiefgarage zusammen?
Antwort: Die Struktur der Parzellenbildung für die Baugruppen und für die Fläche der Tiefgarage ist abhängig von verschiedensten Faktoren, die sich im Verlaufe des Verfahrens herausstellen, konkretisieren und in ihrer Machbarkeit abgewogen werden müssen. Die Ausloberin ist offen für eine sinnvolle und machbare Parzellierung entsprechend den Ergebnissen aus dem Werkstattverfahren und der weiteren Durcharbeitung während der Optionsphase.
Frage: Welcher Prozess zum Ausgleich unterschiedlicher Aufwendungen zur Erfüllung der Ziele der Gemeinwohlorientierung unter einzelnen Baugruppen ist vorgesehen? Gibt es eine verpflichtende Beteiligung aller an Gemeinschaftseinrichtungen?
Antwort: Im Rahmen des laufenden Teilnahmewettbewerbs wird erwartet, dass jede teilnehmende Baugruppe eine Konzeptbeschreibung vorlegt, die den in Teil B Ziffer 1.3. beschriebenen Anforderungen genügt. Intention des Teilnahme-wettbewerbs ist es, dass jede einzelne Baugruppe ihr individuelles Konzept der Gemeinwohlorientierung ausarbeitet und präsentiert. Das Auswahlgremium wird diese einzelnen Konzepte in den Vergleich stellen und die besten daraus für die Teilnahme am Werkstattverfahren auswählen. Ein kooperativer Austausch der ausgewählten Baugruppen über einzelne Eigenschaften und gemeinwohlorientierte Ziele ist gewünscht, jedoch Sache der eigenen Vernetzung der Baugruppen untereinander und kann im Werkstattverfahren erarbeitet werden.
Frage: Wie können sich die Bürger und Bürgerinnen der bestehenden Quartiere östliche der Erzbergerstraße (Nordstadt) einbringen, um sicherzustellen, dass im neuen Quartier Zukunft Nord zum Beispiel Apotheke, Post, Bankautomat, Bäckerei, Schreibwarengeschäft, Friseur-Salon, Fahrrad-Werkstatt, Drogerie, Cafés, Restaurants entstehen, die auch die Infrastruktur des bestehenden Stadtteils Nordstadt verbessern?
Antwort: Das Gesamtquartier „Zukunft Nord“ wird durch den Bebauungsplan. Nr. 882 „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“ definiert. Er schafft die Voraussetzungen, dass sich in seinem Geltungsbereich die dort definierten Nutzungen und Infrastrukturen ansiedeln können. Der nun laufende Teilnahmewettbewerb bezieht sich nur auf die beiden im Eigentum der Stadt befindlichen Baufelder 4 und 5 mit einer nach diesem Bebauungsplan planungsrechtlich möglichen Kapazität von cirka 100 Wohnungen. Alle Bürgerinnen und Bürger, auch die Bewohnenden der angrenzenden Quartiere östlich der Erzbergerstraße, sind eingeladen, sich im Rahmen der Konzeptvergabe dieser Städtischen Grundstücke durch Teilnahme an der laufenden Ausschreibung (Teilnahmewettbewerb) einzubringen. Dies kann durch Gründung einer eigenen Baugruppe oder durch Teilnahme bei einer schon bestehenden Baugruppe und Einreichung eines Konzeptes nach den Anforderungen der Ausschreibung geschehen.