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Insolvenzantrag Kindertagesstättenträger

Pro Liberis und Lenitas, Träger von 18 Kitas in Karlsruhe und 9 weiteren in der Region, haben am 5. Februar 2026 einen Insolvenzantrag gestellt. Dies bedeutet nicht automatisch eine Unterbrechung der Kinderbetreuung. Die Stadt unterstützt dahingehend, schnellstmöglich Maßnahmen zu erarbeiten und zu ergreifen, um die Kontinuität in der Kinderbetreuung zu sichern.

Kontakt

Ratsuchende Eltern können sich an die Kita-Träger Pro Liberis und Lenitas oder an die Sonderrufnummer 0721 133-3333 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) wenden. 

Auch der Gesamtelternbeirat des Unternehmens beantwortet offenen Fragen auf seiner Webseite: Gesamtelternbeirat Pro Liberis und Lenitas

Allgemeine Fragen zur Insolvenz des Trägers

Insolvenz bedeutet zunächst, dass der Träger seine Rechnungen nicht mehr vollständig bezahlen kann und deshalb ein geregeltes Verfahren gestartet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Situation zu ordnen und zu klären, wie es weitergeht.

Nach einer Insolvenzanmeldung läuft der Betrieb in der Regel zunächst weiter, damit für Kinder und Familien möglichst wenig durcheinandergerät. Ob und wann sich konkret etwas ändert, entscheidet sich erst im weiteren Verfahren.

Im (vorläufigen) Insolvenzverfahren ist ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter zusammen mit der Geschäftsführung des Trägers zuständig. Die Stadt steht mit diesen Stellen in engem Austausch und achtet darauf, die Betreuung der Kinder zu sichern.

Das Insolvenzverfahren braucht etwas Zeit, weil viele rechtliche und finanzielle Fragen geklärt werden müssen. Diese Zeit steht unter anderem durch den sogenannten Insolvenzgeldzeitraum – in den Verfahren von Pro-Liberis und Lenitas bis Ende März – zur Verfügung. Sobald belastbare Entscheidungen getroffen sind, werden die Mitarbeitenden und die Eltern informiert.

Kinderfüße bilden Kreis

Fragen besorgter Eltern

Falls sich etwas ändert, informiert die Einrichtung beziehungsweise die Stadt so früh wie möglich.

Aktuell findet die Betreuung wie gewohnt statt. Ziel der Verfahren ist es, die beiden Gesellschaften und ihre Einrichtungen mit den Möglichkeiten des Insolvenz- und Sanierungsrechts wirtschaftlich wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und mit weiterhin hoher Betreuungs- und Unterstützungsqualität für die Zukunft zu sichern. Die Stadt prüft vorrangig Alternativplätze (städtische Kindertageseinrichtungen, andere Träger) oder Übergangslösungen.

Nein, eine Insolvenz ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten im Fall der Fälle Kündigungsfristen. Sollte eine (temporäre) Schließung einer Einrichtung notwendig werden – was ja auch ohne Insolvenz etwa aufgrund von Krankheitsfälle unter den Mitarbeitenden möglich ist – sorgen Träger und Stadt dafür, dass Übergangslösungen und Alternativen geprüft und mit den Eltern besprochen werden. 

Die vertrauten Bezugspersonen sind für die Kinder sehr wichtig, und die Insolvenzanträge ändern grundsätzlich nichts an den Arbeitsverhältnissen der Mitarbeitenden. Der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro-Liberis und Lenitas läuft in vollem Umfang weiter.

Der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro-Liberis und Lenitas läuft in vollem Umfang weiter. Bei Änderungen werden Sie schriftlich oder über die Einrichtung informiert.

Grundsätzlich gelten die üblichen Kündigungsfristen und Regelungen Ihres Betreuungsvertrags. Wenn Sie über einen Wechsel nachdenken, informieren Sie sich bitte zusätzlich über freie Plätze und die formalen Schritte.

Ja, solange die Betreuung stattfindet und Sie keine andere Information bekommen, sind die Elternbeiträge wie vertraglich vereinbart zu zahlen. Wie auch bei den Mitarbeitenden gilt: Durch die Insolvenzanträge ändert sich an den vertraglichen Verhältnissen nichts. Bitte lassen Sie die Abbuchung des Betreuungsentgelts zu und buchen Sie die Lastschriftabbuchungen nicht zurück. Dies ist für die Fortführung des Geschäftsbetriebs wichtig. Sollte es zu Änderungen kommen, werden Sie über das weitere Vorgehen informiert.

Ziel der Verfahren ist es, die beiden Gesellschaften und ihre Einrichtungen mit den Möglichkeiten des Insolvenz- und Sanierungsrechts wirtschaftlich wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und mit weiterhin hoher Betreuungs- und Unterstützungsqualität für die Zukunft zu sichern. In diesem Fall bemüht sich die Stadt darum, einen neuen Träger zu finden oder übernimmt die Betreuung. Ziel ist, für jedes Kind ein möglichst nahtloses Angebot zu schaffen.

Der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro-Liberis und Lenitas läuft in vollem Umfang weiter. Das gilt auch für geplante Eingewöhnungen, die nach derzeitigem Stand wie geplant stattfinden können. Die oberste Priorität hat die Sicherung der Betreuung für die Familien. Sollte sich aufgrund der weiteren insolvenzrechtlichen Schritte etwas ändern, werden Sie umgehend über die Einrichtung beziehungsweise den Träger informiert. Zur weiteren Gewissheit fragen Sie konkret in der Kita nach, in der die Eingewöhnung stattfinden soll.

Der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro-Liberis und Lenitas läuft in vollem Umfang weiter. Die Platzzusage wird von der Einrichtung soweit aufrechterhalten. Der Träger prüft die Details unter rechtlichen Vorbehalten.

Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen. Bleiben Sie im engen Kontakt mit der Einrichtung, nutzen Sie die kommenden Elternabende oder Sprechstunden für Fragen. 

Für Kinder reicht meist eine einfache, ehrliche Erklärung, zum Beispiel: „Die Erwachsenen sprechen gerade viel darüber, wie die Kita weiterläuft. Für dich bleibt erst einmal alles wie gewohnt.“

Wichtig ist ein ruhiger, sicherer Umgangston.

Akten auf einem Schreibtisch.

Organisatorische und rechtliche Rahmenfragen

Durch die Insolvenzanträge ändert sich grundsätzlich nichts an den vertraglichen Verhältnissen. Formal bleibt Pro Liberis beziehungsweise Lenitas daher Ihre Vertragspartnerin, solange kein Übergang auf einen anderen Träger beziehungsweise eine andere Rechtsform erfolgt. Die Stadt begleitet den Prozess eng, um die Versorgung sicherzustellen.

Wichtige Entscheidungen werden in der Regel schriftlich und über mehrere Wege kommuniziert, zum Beispiel über Elternbriefe, Aushänge in der Kita und gegebenenfalls direkte Anschreiben der Stadt. Auch der Gesamtelternbeirat des Unternehmens bemüht sich, alle offenen Fragen auf seiner Webseite zu klären (GEB PLL).

Bereits bewilligte Leistungen laufen grundsätzlich weiter, solange der Betrieb fortgeführt wird. Sollte sich an der Finanzierung oder der Trägerstruktur etwas ändern, werden Lösungen gesucht, um wichtige Unterstützungsangebote für die Kinder zu erhalten.

Die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen liegt bei der zuständigen Behörde. Sie achtet auch in einer Insolvenzsituation darauf, dass gesetzliche Standards eingehalten werden und begleitet die Einrichtung fachlich.

Buntes Papier mit Fragezeichen

Fragen von Mitarbeitenden der Einrichtung

Durch die Insolvenzanträge ändert sich grundsätzlich nichts an den Arbeitsverhältnissen der Mitarbeitenden von Pro-Liberis und Lenitas. Die Löhne und Gehälter sind bis mindestens Ende März über das sogenannte Insolvenzgeld gesichert. Auch die Löhne und Gehälter für Januar sollen zeitnah ausgezahlt werden. Ziel der Verfahren ist es, die beiden Gesellschaften und ihre Einrichtungen mit den Möglichkeiten des Insolvenz- und Sanierungsrechts wirtschaftlich wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und mit weiterhin hoher Betreuungs- und Unterstützungsqualität für die Zukunft zu sichern. Die vorläufige Insolvenzverwaltung, die Geschäftsführung von Pro-Liberis und Lenitas sowie die Stadt haben ein großes Interesse an der Sicherung von Betreuungsplätzen und Fachkräften.

Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden von Pro-Liberis und Lenitas sind bis mindestens Ende März über das sogenannte Insolvenzgeld gesichert. Auch die Löhne und Gehälter für Januar sollen zeitnah ausgezahlt werden. Ab April sollen die beiden Betreibergesellschaften und ihre Einrichtungen wieder so aufgestellt sein, dass die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können. 

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist und Löhne ausstehen. Bei Pro-Liberis und Lenitas ist die Eröffnung der Insolvenzverfahren für den 1. April angedacht. Damit kein Mitarbeitender so lange auf sein Geld warten muss und seine/ihre laufenden Kosten und Ausgaben bestreiten kann, gibt es die sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung. Dabei finanziert eine Bank das Insolvenzgeld vor, damit die Löhne und Gehälter regulär ausgezahlt werden können. Das umfasst bei Pro-Liberis und Lenitas die Löhne und Gehälter für Februar und März 2026. Die Löhne und Gehälter für Januar werden schnellstmöglich ausgezahlt. Gleichwohl ist es dazu zunächst notwendig, dass die Mitarbeitenden einen Prozess durchlaufen, bei dem sie einige wenige Formulare unterzeichnen müssen. Diese Dokumente erhalten die Mitarbeitenden entsprechend aufbereitet durch die vorläufige Insolvenzverwaltung.

Für arbeitsrechtliche Fragen sind in der Regel die Geschäftsführung, die Insolvenzverwaltung oder falls vorhanden die Personalvertretung zuständig. Zusätzlich können Sie sich an Beratungsstellen für Beschäftigte wenden, die arbeitsrechtlich beraten.

Ziel der Verfahren ist es, die beiden Gesellschaften und ihre Einrichtungen mit den Möglichkeiten des Insolvenz- und Sanierungsrechts wirtschaftlich wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und mit weiterhin hoher Betreuungs- und Unterstützungsqualität für die Zukunft zu sichern. Wichtig ist: Die Insolvenzanträge ändern grundsätzlich nichts an den Arbeitsverhältnissen der Mitarbeitenden. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden von Pro- Liberis und Lenitas sind bis mindestens Ende März über das sogenannte Insolvenzgeld gesichert. Auch die Löhne und Gehälter für Januar sollen zeitnah ausgezahlt werden. Ab April sollen die beiden Betreibergesellschaften und ihre Einrichtungen wieder so aufgestellt sein, dass die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können.

Ja, Sie können weiterhin mit den Eltern sprechen. Bezogen auf die Insolvenzverfahren sollten Sie sich aber bitte vergegenwärtigen, dass es sich dabei um Prozesse und Abläufe handelt, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn Sie nur Informationen weitergeben, die von der vorläufigen Insolvenzverwaltung oder von Pro-Liberis und Lenitas stammen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass es sich um eine Sondersituation handelt, für die schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden soll, und daran arbeiten alle mit Hochdruck. Für alle weitergehenden Auskünfte sind die Geschäftsführung, die vorläufige Insolvenzverwaltung oder die Stadt zuständig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Hintergrund

In Karlsruhe gibt es insgesamt 205 Kindertageseinrichtungen (Kita), in denen rund 11.500 Kinder betreut werden. Die Kitas werden von 46 Trägern geführt.

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