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Junge Menschen & Junge Erwachsene

Die Stadt bietet für junge Menschen in allen Lebenslagen und mit allen Problemstellungen Hilfe durch unterschiedliche Beratungsstellen an. Die Beratungen und Angebote sind vertraulich, kostenlos und freiwillig.

Das Bild zeigt Porträts von jungen Menschen mit unterschiedliche ethnischer Herkunft.

Aufgrund individueller Lebenssituationen ist es bei einigen jungen Menschen notwendig, dass sie über das 18. Lebenjahr hinaus Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung oder bei der Entwicklung zu einer eigenständigen Lebensführung erhalten. Hierfür gibt es verschiedene Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten.

Wenn junge Menschen bereits vor ihrem 18. Geburtstag Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten haben, soll die Hilfe für junge Volljährige verhindern, dass die Hilfe mit der Volljährigkeit plötzlich abbricht und bisher erreichte Erfolge in der Entwicklung gefährdet werden.

Zuständig für die Einschätzung des Hilfebedarfs und der Bewilligung einer geeigneten Jugendhilfemaßnahme ist der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe.

In der Regel werden diese Hilfen maximal bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen können sie aber auch darüber hinaus fortgesetzt werden. Grundlage bei der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII ist ein gemeinsam erstellter Hilfeplan, in dem die Ziele, der Ablauf und die Dauer der Jugendhilfemaßnahme festgelegt werden.

Auch nach Beendigung einer Jugendhilfemaßnahme werden junge Menschen bei der Verselbstständigung im notwendigen Umfang durch den Allgemeinen Sozialen Dienst beraten und unterstützt.

Die Teams der Psychologischen Beratungsstellen beraten Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren bei Konflikten, akuten Krisen und persönlichen Problemen. Das Beratungsangebot gilt auch für Bezugs- und Vertrauenspersonen, sowie Fachkräfte.

Bei AllerleiRauh bietet ein Team von Psychologinnen und Psychologen Beratung, Hilfe und Unterstützung bei allen Formen sexueller Gewalt an.

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und jungen Menschen bis 27 Jahre, die in Karlsruhe wohnen. Das Beratungsangebot gilt auch für Bezugs- und Vertrauenspersonen sowie Fachkräfte.

 

Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit beraten alle Schülerinnen und Schüler direkt in den Schulen.

Beratung und Unterstütztung beziehen sich auf alle Lebenslagen und Themen. Sie müssen nicht nur auf die Schule begrenzt sein.

Schulsozialarbeitende vermitteln auch an andere Beratungsstellen oder an Hilfeangebote, wenn sie selbst kein passendes Angebot haben.

Die Schulsozialarbeit an den Allgemeinbildenden Schulen wird durch die Sozial- und Jugendbehörde angeboten. An den Beruflichen Schulen übernimmt die Arbeitsförderung Karlsruhe die Schulsozialarbeit.

In der Jugendberatung erhalten Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr Beratung und Hilfestellung bei Suchtmittelkonsum, Konflikten, akuten Krisen und persönlichen Problemen. Das Beratungsangebot gilt auch für Bezugspersonen.

Die Mobile Jugendarbeit ist ein niedrigschwelliges Angebot der Jugendhilfe. Die Mitarbeitenden der Mobilen Jugendarbeit bieten Beratung und Begleitung für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren bei individuellen Problemlagen. Außerdem vermitteln sie Kontakte zu bestehenden Hilfsangeboten. Form und Inhalt der Hilfen sind vielfältig und folgen keiner festen Ablaufstruktur.

Ein Team von Sozialarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren berät und begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im gesamten Strafverfahren.

Die Mitwirkung im Jugendstrafverfahren ist eine gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes (§ 52 SGB VIII und § 38 JGG).

Das Bild zeigt eine Außenansicht des Gebäudes des Haus des Jugendrechts in Karlsruhe.
Das Bild zeigt ein Graffiti mit Schriftzug Haus des Jugendrechts in Karlsruhe.

Es kann vorkommen, dass du aufgrund von verschiedenen Lebensumständen plötzlich keinen Platz zum Schlafen hat und nicht weißt, wo du unterkommen sollst.

In der Stadt Karlsruhe gibt es für diese Situationen verschiedene Angebote:

  • IGLU ist niedrigschwelliges Hilfsangebot für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die im Moment in ihrer Wohnsituation größere Probleme haben oder obdachlos sind.
  • JUNO ist ein Angebot für junge Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die mindestens ein Jahr in Karlsruhe gemeldet und nun akut oder erst seit Kurzem wohnungslos sind.
  • NOKU ist ein Angebot, für junge Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die mindestens ein Jahr in Karlsruhe gemeldet und nun akut oder erst seit Kurzem wohnungslos sind.
  • Jugendliche können sich eigenständig an den Allgemeinen Sozialen Dienst, die Polizei oder direkt an das Sybelcentrum wenden, wenn sie Schutz suchen. Weitere Informationen zur Inobhutnahme findest Du auf der Seite Kinderschutz.

Wenn du volljährig bist, gelten für dich die Informationen für Erwachsene.

Das Bild zeigt Jugendliche auf einer Wiese, sie sitzen im Kreis und strecken die Hände in der Mitte zusammen.

Für Bürger*innen aus Durlach und Umgebung:

Kontakt

Stadtamt Durlach

Jugend und Soziales Durlach

Einzugsbereich: Durlach, Aue, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartsweier

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