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Information gemäß § 30 UVgO und § 20 Absatz 3 VOB/A
Die Stadt Karlsruhe informiert als Auftraggeber von Liefer- und Dienstleistungen nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer gemäß § 30 UVgO. Nach Zuschlagserteilung im Baubereich bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnamewettbeweb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von sechs Monaten.