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Die Sozial- und Jugendhilfeplanung hat die Aufgabe, bedarfsgerechte, sozialraumorientierte und aufeinander abgestimmte Angebote unter Beteiligung der freien Träger vorausschauend zu planen. Die Angebote sollen Menschen in ihrer Entwicklung fördern und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen zu schaffen und Benachteiligungen zu vermeiden. Die Sozial- und Jugendhilfeplanung erarbeitet Anregungen, Vorschläge, Konzepte, Berichte und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung.