Menü
- Stadt & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Umwelt & Klima
- Kultur & Freizeit
- Mobilität & Stadtbild
- Wirtschaft & Wissenschaft
Öffentlichkeitsbeteiligung stärkt die Demokratie, fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kann mögliche Konflikte frühzeitig aufzeigen. Die Themen, zu denen beteiligt wird sowie die Möglichkeiten sich einzubringen und die Stadt mitzugestalten, sind in Karlsruhe breit gefächert.
Den Menschen in Karlsruhe stehen verschiedene Möglichkeiten der politischen Partizipation offen. Diese ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Neben den Grundrechten wie etwa der Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit lassen sich verschiedene Formen praktischer Demokratie unterscheiden.
Die repräsentative Demokratie wird durch die Beteiligung an Wahlen in Parlamente umgesetzt. In Karlsruhe erfolgt dies basierend auf der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW). Gemäß der Gemeindeordnung wählen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger den Gemeinderat (§§ 24, 26 GemO BW) als „Hauptorgan der Gemeinde“ und den Oberbürgermeister (§§ 42, 45 GemO BW) als ihre Vertretung auf Zeit. Mittels des passiven Wahlrechts besteht zudem die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr, als Kandidatin oder Kandidat bei einer Kommunal- beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl anzutreten. Die durch den Gemeinderat bestellten und gemäß Gemeindeordnung (§ 68 Absatz 2 GemO) eingerichteten Ortschaftsräte Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier werden durch die in der Ortschaft wohnhaften Bürgerinnen und Bürger gewählt.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft und Hauptorgan der Gemeinde. In Karlsruhe besteht der Gemeinderat aus 48 Stadträtinnen und Stadträte, die sich zu Fraktionen zusammenschließen können. Der Gemeinderat tagt grundsätzlich einmal monatlich. Die Sitzungstermine, Tagesordnungen und Ergebnisse der Gemeinderatssitzungen werden im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Der Gemeinderat wird zudem bei der Entscheidungsfindung von neun beschließenden und acht beratenden Ausschüssen unterstützt, deren Tagesordnungen und Ergebnisse ebenfalls im Ratsinformationssystem zu finden sind. Neben den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten können auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner diese Gremien ergänzen.
Weitere Informationen: Gemeinderat und Ausschüsse
Die direkte Demokratie umfasst verschiedene Verfahren, mit deren Hilfe die Bürgerinnen und Bürger direkten Einfluss auf verschiedene Sachverhalte nehmen können. Mit Hilfe des Einwohnerantrags kann eine Angelegenheit, die im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates liegt, auf dessen Tagesordnung gebracht werden. Bei der Einwohnerversammlung können die Stadtverwaltung und die Einwohnerschaft in einer Kommunikationsveranstaltung gemeinsam ins Gespräch kommen. Außerdem gibt es den Bürgerentscheid, bei dem die Bürgerinnen und Bürger selbst zu einem Thema abstimmen können. Ein Bürgerentscheid kann auf Initiative des Gemeinderats oder auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Für einen solchen Antrag ist ein Bürgerbegehren im Vorfeld notwendig.
Unter Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Einbezug der Öffentlichkeit in vielfältige Entscheidungsprozesse zu öffentlichen Vorhaben verstanden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf die Teilnahme der Gesamtheit der Einwohnerinnen und Einwohner, bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder auch Organisationen wie Trägerschaften, Unternehmen, Initiativen, Vereine, Stiftungen und Behörden ausgerichtet sein. Diese haben die Möglichkeit, Interessen, Bedenken oder Vorschläge aktiv in den Entscheidungsprozess zu öffentlichen Vorhaben einzubringen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird unterschieden zwischen formeller (verpflichtender) Beteiligung und informeller (freiwilliger) Beteiligung.
Die formelle Beteiligung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung, bei der sogenannte Dritte, wie zum Beispiel Einwohnende, Behörden oder Träger*innen öffentlicher Belange, in politische und behördliche Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen. Auf kommunaler Ebene betrifft dies unter anderem die raumbezogene Planung oder Planfeststellungsverfahren. Dabei sind das Baugesetzbuch (BauGB), das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) maßgebend für die Beteiligungsverfahren.
Die informelle Beteiligung umfasst alle Beteiligungsverfahren, die nicht gesetzlich geregelt sind und schafft somit Möglichkeiten der Beteiligung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Das Ziel der informellen Beteiligung ist es, allen Einwohnenden die Möglichkeit zu geben, sich in kommunale Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen und ihre Sichtweisen, Anregungen und Kompetenzen einzubringen. Da es bei der informellen Beteiligung keine bindenden Gesetze gibt, die diese regeln, können sich die Kommunen selbst ein eigenes Regelwerk schaffen. Dies kann beispielsweise in Form von Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt werden.
Die Dienststellen der Stadtverwaltung Karlsruhe führen eigenständig zu ihren verschiedenen Projekten und Vorhaben Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Das Büro für Beteiligung und Engagement (BBE) ist innerhalb der Stadtverwaltung Karlsruhe die zentrale Stelle bei allen Fragen rund um das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung. In einem breit angelegten Prozess wurden „Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung" erarbeitet. Die Leitlinien dienen dazu, die Beteiligungsstrukturen innerhalb der Stadtverwaltung zu vereinheitlichen und einen gemeinsamen Rahmen für eine starke Beteiligungskultur zu schaffen.
Für die formelle Beteiligung ist im Bereich der Bauleitplanung das Stadtplanungsamt zuständig. In einer so großen Stadt wie Karlsruhe, ist der Bedarf nach städtebaulichen Veränderungen immer wieder gegeben. Mit Hilfe von verschiedenen städtebaulichen Projekten wird die Weiterentwicklung der Stadt dokumentiert und dargestellt.
Für die Entwicklung der Karlsruher Stadtteile werden gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort Stadtteilentwicklungskonzepte entwickelt. Das Büro für Beteiligung und Engagement ist für die Stadtteilentwicklung in Karlsruhe zuständig. Zusammen mit anderen Dienststellen, Einwohnenden und der organisierten Zivilgesellschaft werden in Stadtteilentwicklungsprozessen gemeinsam Lösungen für die aktuellen und künftigen Herausforderungen erarbeitet.
Die Stadt Karlsruhe verfügt über ein Beteiligungsportal, auf dem sich jeder rund um die Uhr über alle aktuellen Themen aus dem Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung informieren kann. Je nach Beteiligungsverfahren gibt es auf dem Beteiligungsportal direkte Möglichkeit sich online zu beteiligen.
Für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Karlsruhe ist der Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe und das Kinderbüro zuständig. Der Stadtjugendausschuss ist der Dachverband der Karlsruher Jugendverbände und Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Karlsruhe. Er organisiert die Jugendbeteiligung und bietet allen Interessierten ein vielfältiges Angebot sich zu beteiligen.
Das Kinderbüro hat gemeinsam mit dem Büro für Mitwirkung und Engagement und der Fachstelle Jugendbeteiligung des Stadtjugendausschusses ein gemeinsames Rahmenkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Karlsruhe entwickelt.
Auf dem Beteiligungsportal der Stadt Karlsruhe unter „Ihr direkter Draht zum OB“ gibt es die Möglichkeit direkt Fragen an Oberbürgermeister Dr. Mentrup zu stellen. Für Vereine oder Initiativen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, den OB einzuladen, um ihm Projekte vorzustellen.
Die Bürgerumfragen dokumentieren, wie Angebote zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von den Einwohnenden in Karlsruhe bewertet und wahrgenommen werden und was den Einwohnenden in diesem Kontext besonders wichtig ist.
Bürgerumfrage 2023 608 KB (PDF)
Bürgerumfrage 2017 2,69 MB (PDF)
Weitere Informationen: Engagiert in Karlsruhe
Das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht nur in Karlsruhe präsent, sondern wird auch vom Land Baden-Württemberg gefördert. Vor allem in den letzten Jahren hat sich das Land dafür stark gemacht, dass Öffentlichkeitsbeteiligung einfacher und niederschwelliger wird. Einblicke zu Gesetzesentwürfen und Vorhaben liefert das Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg. Ein weiterer wichtiger Ratgeber für Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Allianz für Beteiligung als Netzwerk, welches sich für die Stärkung von Zivilgesellschaft und Öffentlichkeitsbeteiligung in Baden-Württemberg einsetzt.
Amt für Stadtentwicklung
Büro für Beteiligung und Engagement