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Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Karlsruhe sind in vielen Stadtteilen vertreten und bieten vielfältige Konzepte. Einen Überblick über alle Betreuungsangebote erhalten Eltern im Kita-Portal. Neben den Einrichtungen ist auch die Kindertagespflege eine wertvolle Alternative zur frühkindlichen Betreuung.
Im Kita-Portal lassen sich alle Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren im Stadtgebiet Karlsruhe entdecken. Gleichzeitig bietet es die Möglichkeit, ein Kind anzumelden und einen anschaulichen Überblick über die Angebote in den einzelnen Stadtteilen zu gewinnen.
Gesucht wird ein Betreuungsplatz für ein Kind, möglichst wohnortnah oder nach einem bestimmten pädagogischen Konzept? Das Kita-Portal der Stadt Karlsruhe bietet eine passgenaue Suche nach individuellen Bedürfnissen. Dort sind alle Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt im Stadtgebiet Karlsruhe zu finden.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Es wird darauf hingewiesen, dass es keine zentrale Warteliste und keine zentrale Platzvergabe bei der Stadt Karlsruhe gibt. Die Entscheidung über die Platzvergabe erfolgt durch die Einrichtungsleitung gemeinsam mit dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung.
In nahezu allen Stadtteilen Karlsruhes gibt es städtische Kindertageseinrichtungen.
Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen (GEB) vertritt die Interessen der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten sowie der Kinder in der Öffentlichkeit und gegenüber der Stadt Karlsruhe als Trägerin. Aus jedem Kindergarten, Hort oder jeder Kindertagesstätte wird eine Person des Elternbeirats in das Gremium entsandt.
Damit ist der GEB die Vertretung der Eltern(-beiräte) aller städtischen Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe. Die Vollversammlung des GEB wählt aus den Delegierten den Vorstand des GEB. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand des GEB vertritt die Beschlüsse gegenüber dem Träger und in der Öffentlichkeit. Ein Vorstandsmitglied des GEB nimmt an den Vorstandssitzungen des Gesamtelternbeirats Karlsruher Kindertagesstätten teil.
Kindertagespflege ist neben der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ein adäquates Angebot der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Die Kindertagespflege unterliegt gesetzlichen Grundlagen auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene.
Kindertagespflegestellen sollen nach § 22 Sozialgesetzbuch VIII:
In der Kindertagespflege werden Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, in eigens für die Kindertagespflege angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern betreut. Ergänzt wird das Angebot durch Kindertagespflege in Großtagespflegestellen. Bei dieser Form der Kindertagespflege schließen sich mehrere Kindertagespflegepersonen zusammen.
Jede Kindertagespflegeperson wird vor Beginn ihrer Tätigkeit vom Team Kindertagespflege auf ihre Eignung überprüft und muss eine Qualifizierungsmaßnahme absolvieren.
Die Stadt Karlsruhe vermittelt zahlreiche Kindertagespflegepersonen und bietet damit vielen Familien einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Die Sozial- und Jugendbehörde bietet Unterstützung und Beratung bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson.
Angebote des Fachdienstes Kindertagespflege im Überblick:
Kontakt:
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Kindertagesbetreuung, Service Beratung Tagespflege/Fachdienst Kindertagespflege
0721 133-5062
Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe
tagespflege(at)sjb.karlsruhe.de
Die aktive Mitgestaltung der Kinderbetreuung in der Stadt Karlsruhe als Kindertagespflegeperson ist eine erfüllende Aufgabe.
Kontakt:
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Kindertagesbetreuung, Service Beratung Tagespflege/Fachdienst Kindertagespflege
0721 133-5062
Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe
tagespflege(at)sjb.karlsruhe.de
Kindertagespflegepersonen erhalten ein Pflegegeld für die Betreuung eines Kindes durch die Stadt Karlsruhe. Die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten zahlen einen Kostenbeitrag.
Für einen Platz in einer Kindertagesstätte sind Benutzungsgebühren zu entrichten. Informationen zu den Gebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen sowie eventuelle Beitragsreduzierung oder Rückerstattung von Geschwisterkinderbeiträgen finden Sie auf der Seite Gebühren für Kindertagesbetreuung.
Bei Fragen rund um das Thema Kindertagesbetreuung stehen Eltern verschiedene Anlaufstellen im Stadtgebiet zur Verfügung.
Der Minikindergarten ist eine Einrichtung des Mütterzentrums Karlsruhe, in der Kinder im Alter von eineinhalb bis drei Jahren an ein bis drei Vor- oder Nachmittagen in der Woche bis zum Kindergarteneintritt betreut werden.
Minikindergarten im Mütterzentrum Karlsruhe
Minikindergarten im KJH Durlach
Krabbelgruppen sind meistens Teil von Kirchengemeinden oder sozialen Einrichtungen. Wenden Sie sich an diese Stellen oder an ein Kinder- und Familienzentrum.
Informationen sowie eine Liste seriöser Anbieterinnen und Anbieter von Au-pair-Agenturen sowohl für Familien, die ein Au-pair suchen, als auch für Personen, die selbst ein Au-pair werden möchten gibt es auf Gütegemeinschaft Au pair.
Familien, die keine Großeltern vor Ort haben, finden mit ehrenamtlichen „Leihomas“, „Leihopas“ oder einem „Leihgroßelternpaar“ Unterstützung.
Weitere Inforamtionen: Leihgroßeltern – Heute ist Oma-Opa-Tag! | Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Stadtamt Durlach - Jugend und Soziales, Sozialer Dienst Durlach