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Die Stadt Karlsruhe bietet Familien unterschiedliche Betreuungangebote. Für die Nutzung der Angebote entstehen Benutzungsgebühren. Zur Entlastung von Familien mit mehreren Kindern gewährt die Karlsruhe eine Beitragsreduzierung oder Rückerstattung von Geschwisterkinderbeiträgen.
Für den Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen werden Benutzungsentgelte (Kita Gebühren) erhoben. Die Höhe der Benutzungsentgelte unterscheidet sich nach der Art der Unterbringung und wird in regelmäßigen Abständen vom Gemeinderat festgelegt.
Die Betreuungsentgelte und die Verpflegungsentgelte werden monatlich mit einem Pauschalbetrag für das jeweilige Betreuungsangebot abgerechnet. Im Verpflegungsentgelt sind neben der Mittagsverpflegung auch weitere Getränke und Snacks enthalten.
Die Stadt Karlsruhe gewährt zur Entlastung von Familien mit mehreren Kindern eine Beitragsreduzierung oder Rückerstattung von Geschwisterkinderbeiträgen.
Zuschussberechtigt sind Alleinerziehende und Elternpaare, die im Stadtkreis Karlsruhe wohnen und deren Kinder eine Tageseinrichtung besuchen.
Die Zuschussberechtigung richtet sich nach ihrem durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommen.
Hierzu zählen:
Ihr Einkommen wird einer Einkommensgrenze gegenübergestellt. Die Höhe dieser Einkommensgrenze ist abhängig von ihren persönlichen Familienverhältnissen. Es spielt etwa eine Rolle, wie viele Personen zum Haushalt gehören. Aber auch andere finanzielle Belastungen, wie beispielsweise Versicherungsbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ergeben sich die gesetzlichen Einkommensgrenzen nach § 85 des Zwölften Sozialgesetzbuches, die für Ihren Haushalt individuell berechnet werden. Um karlsruher Familien finanziell zu entlasten, hat der Gemeinderat eine Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung beschlossen.
Um einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei uns erforderlich.
PDF-Antragsformular 310 KB (PDF)
(Bergwaldsiedlung, Dornwaldsiedlung, Durlach, Durlach-Aue, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Untermühlsiedlung, Wolfartsweier)
PDF-Antragsformular 278 KB (PDF)
Bei Bedarf kann der Antrag auch per Post an Sie versandt werden.
Ergänzene Unterlagen:
Bestätigung der Kindertageseinrichtung ihrer Kinder
Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate (plus Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld)
Elterngeldbescheide
Arbeitslosengeldbescheide
Unterhaltszahlungen,
Aufwandsentschädigungen
sonstige Einnahmen (wie beispielsweise Mieteinnahmen)
aktueller Mietvertrag
kibe-zuschuss(at)sjb.karlsruhe.de
A bis C
0721 133-5187
C bis Gq
0721 133-5073
Gr bis Je
0721 133-5429
Jf bis Ld
0721 133-5973
Le bis Ol
0721 133-5191
Om bis Sei
0721 133-5189
Sej bis Z
0721 133-5192
(Bergwaldsiedlung, Dornwaldsiedlung, Durlach, Durlach-Aue, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Untermühlsiedlung, Wolfartsweier)
A bis Z
0721 133-1962
Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr.
Persönliche Termine nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie:
Der Zuschuss wird grundsätzlich ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Tageseinrichtung besucht. Gerne können Sie zur Antragstellung einen persönlichen Termin vereinbaren oder die Unterlagen gut lesbar per E-Mail übermitteln.
Nutzen mehrere Kinder einer Familie Kindertagesbetreuungsangebote (Kita) oder Kindertagespflege, müssen Eltern für das Kind im teuersten Angebot die vollen Gebühren bezahlen. Für die weiteren Kinder fallen ermäßigte Gebühren an. Wenn Ihre Kinder in verschiedenen Angeboten beziehungsweise bei verschiedenen Trägern betreut werden, wird Ihnen jeweils das volle Benutzungsentgelt für ein „Erstkind“ in Rechnung gestellt.
Um diesen Nachteil finanziell auszugleichen, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschlossen, für Geschwisterkinder, die bei unterschiedlichen Trägern eine Einrichtung besuchen, eine Beitragsermäßigung einzuräumen, die sogenannte Geschwisterkinderstattung.
Die Erstattung nach der Geschwisterkindregelung ist einkommensunabhängig.
Die Erstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag, in der Regel zum Ende des Kindergarten-/ Hortjahres.
Antrag trägerübergreifende Geschwisterkinderstattung 124 KB (PDF)
Für Kinder in städtischen Einrichtungen sind neben dem Antrag keine weiteren Unterlagen erforderlich!
Für Kinder in nicht-städtischen Kitas und Schülerhorten werden folgende Nachweise benötigt:
Für Kinder in Tagespflege werden folgende Nachweise benötigt:
Bei Fragen zur Berechnung des Beitrages oder anderen finanziellen Anliegen wenden Sie sich gerne an die Sozial- und Jugendbehörde.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr.
Persönliche Termine nach Vereinbarung.