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Erschließungsbeitrag

Die für die „Baureifmachung" eines Grundstückes anfallenden Kosten – zum Beispiel für die Herstellung von Anbaustraßen, Wohnwegen oder Lärmschutzeinrichtungen – sind teilweise von der Grundstückseigentümerin oder vom Grundstückseigentümer zu bezahlen. 

Auf Antrag und gegen Gebühr erhalten Sie eine Bescheinigung über den offenen Betrag oder eine Negativbescheinigung per Post zugesandt.

Der Antrag kann online über das folgende Formular gestellt werden: Bestellung von einer Bescheinigung zu Erschließungsbeiträgen

Weitere Informationen zum Thema Erschließungsbeiträge erhalten Sie auf dieser Seite

Kontakt

Liegenschaftsamt

Baulasten

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