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Die für die „Baureifmachung" eines Grundstückes anfallenden Kosten – zum Beispiel für die Herstellung von Anbaustraßen, Wohnwegen oder Lärmschutzeinrichtungen – sind teilweise von der Grundstückseigentümerin oder vom Grundstückseigentümer zu bezahlen.
Auf Antrag und gegen Gebühr erhalten Sie eine Bescheinigung über den offenen Betrag oder eine Negativbescheinigung per Post zugesandt.
Den Antrag können Sie formlos unter Angabe der Liefer- und Rechnungsadresse stellen an: Baulasten(at)la.karlsruhe.de
Bitte geben Sie hierbei an, ob Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstücks sind oder im Auftrag der Eigentümerin oder des Eigentümers handeln. In diesem Fall fügen Sie bitte die Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers bei.
Weitere Informationen zum Thema Erschließungsbeiträge erhalten Sie auf dieser Seite