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Erschließungsbeitrag

Die für die „Baureifmachung" eines Grundstückes anfallenden Kosten – zum Beispiel für die Herstellung von Verkehrsanlagen oder Lärmschutzeinrichtungen – sind teilweise vom Grundstückseigentümer zu bezahlen. 

Telefonisch und gebührenfrei können Sie erfragen, ob für ein Grundstück im Stadtgebiet Karlsruhe noch Erschließungsbeiträge zu zahlen sind.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0721 133 6279.

Gegen Gebühr erhalten Sie eine Bescheinigung über den offenen Betrag oder eine Negativbescheinigung. Den Antrag können Sie formlos unter Angabe der Rechnungsadresse stellen an: 

 

Weitere Informationen zum Thema Erschließungsbeiträge erhalten Sie bei Service BW.

Kontakt

Liegenschaftsamt

Baulasten

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