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Die Stadt Karlsruhe hat sich Familienfreundlichkeit zur Aufgabe gemacht und bietet eine Bandbreite von Angeboten für Familien und Kinder an. Das Wohlbefinden von Kindern und Familien zu stärken, ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Karlsruhe. Karlsruher Familien, die Informationen und Orientierung suchen oder Unterstützung in Krisen brauchen, können sich an die vielfältigen Beratungsstellen der Sozial- und Jugendbehörde wenden.
Mit dem Netzwerk Frühe Hilfen zeigt die Stadt Karlsruhe, dass Babys und Kleinkinder willkommen sind. Werdende Eltern und Familien mit Kindern von null bis drei Jahren erhalten für diese Lebensphase Unterstützungs- und Beratungsangebote. Ein großes Netzwerk von Fachleuten aus verschiedenen Professionen arbeitet dabei eng zusammen.
Die Angebote sind alle kostenfrei.
Beratungen können zuhause oder in den Einrichtungen stattfinden.
Sie nutzen oder kennen Angebote des Netzwerks Frühe Hilfen Karlsruhe? Dann helfen Sie uns, noch besser zu werden!
Mit einer kurzen, anonymen Umfrage möchten wir erfahren, wie zufrieden Sie mit unseren Angeboten für (werdende) Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren sind.
Es dauert nur fünf Minuten – für echte Verbesserungen!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wo können Sie anrufen?
Bitte schauen Sie weiter bei dem konkreten Angebot, das Sie interessiert. Die Kontaktdaten stehen jeweils unter dem Angebot.
Oder wählen Sie 0721 133-5060 für Beratungsanliegen.
Koordination Netzwerk Frühe Hilfen
netzwerk.fh(at)sjb.karlsruhe.de
Weitere Informationen finden Sie im Faltblatt Netzwerk Frühe Hilfen 2,35 MB (PDF).
Das erweiterte Netzwerk Frühe Hilfen finden Sie in dieser Übersicht 2,27 MB (PDF).
Die Begrüßungsmappe ist für alle Karlsruher Eltern, die ein Baby bekommen haben. Sie wird von der Hebamme überreicht oder kann in einem Startpunkt-Elterncafé abgeholt werden. In der Begrüßungsmappe befinden sich
Falls Sie keine Begrüßungsmappe erhalten haben, kann diese gern in einem der Startpunkt-Elterncafés abgeholt werden.
In zahlreichen Stadtteilen in Karlsruhe finden einmal wöchentlich offene Elterncafés statt. Hier haben Schwangere und Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren die Gelegenheit
Weitere Informationen finden Sie im folgendem Faltblatt 853 KB (PDF).
Alle Elterncafés und mehr finden Sie auch im Faltplan „Treffpunkte für Eltern“ 5,45 MB (PDF)
1 AWO Haus der Familie
Kronenstraße 15, 76133 Karlsruhe
0160 90959662 oder 0175 2221241
startpunkt(at)awo-karlsruhe.de
Elterncafé: Mittwoch, 10 bis 12 Uhr
2 Caritashaus
Sophienstraße 33, 76133 Karlsruhe
0721 9124338
startpunkt(at)caritas-karlsruhe.de
Elterncafé: Mittwoch ,15 bis 17 Uhr
3 Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Passagehof 10, 76133 Karlsruhe
0721 9137517
startpunkt(at)skf-karlsruhe.de
Elterncafé: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr
4 Luise-Riegger-Haus
Baumeisterstraße 56, 76137 Karlsruhe
0721 30659
startpunkt(at)stja.de
Elterncafé: Freitag, 10 bis 12 Uhr
5 Petrus-Jakobus-Gemeindezentrum
Bienwaldstraße 16, 76187 Karlsruhe
0721 20397-052
startpunktnordweststadt(at)dw-karlsruhe.de
Elterncafé: Donnerstag, 9:30 bis 11:30 Uhr
6 Bürgerzentrum Mühlburg
Weinbrennerstraße 79 a, 76185 Karlsruhe
0721 920505
startpunkt-karlsruhe(at)profamilia.de
Elterncafé: Montag, 10 bis 12 Uhr
7 Neues Christophorus-Haus
Thomas-Mann-Straße 3, 76189 Karlsruhe
0721 5090412
startpunkt(at)vfj-ka.de
Elterncafé: Mittwoch, 10 bis 12 Uhr
8 Evangelisches Gemeindezentrum
Struvestraße 45, 76187 Karlsruhe
0721 20397-056
startpunktknielingen(at)dw-karlsruhe.de
Elterncafé: Mittwoch, 10 bis 12 Uhr
9 Weiße Rose/Gemeinschaftszentrum Oberreut
Otto-Wels-Straße 31, 76189 Karlsruhe
0151 22148361
startpunktoberreut(at)dw-karlsruhe.de
Elterncafé: Freitag, 9:30 bis 11:30 Uhr
10 Pfarrzentrum St. Michael
Geschwister-Scholl-Straße 2, 76135 Karlsruhe
0151 1816069
startpunkt(at)caritas-karlsruhe.de
Elterncafé: Montag, 15 bis 17 Uhr
11 Evangelische Gemeinde Rüppurr
Diakonissenstraße 26, 76199 Karlsruhe
0721 20397-054
startpunktrueppurr(at)dw-karlsruhe.de
Elterncafé: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr
12 Kinder- und Jugendhaus Waldstadt
Neisser Straße 8, 76139 Karlsruhe
0721 2010464
kjh-waldstadt(at)stja.karlsruhe.de
Elterncafé: Dienstag, 10 bis 12 Uhr
13 Evangelisches Gemeindezentrum
Zum Guten Hirten
Rintheimer Hauptstraße 79 a, 76131 Karlsruhe
0721 20397-050
startpunktrintheim(at)dw-karlsruhe.de
Elterncafé: Montag, 10 bis 12 Uhr
14 Ökumenisches Gemeindezentrum
Elsa-Brändström-Straße 18, 76228 Karlsruhe
0721 20397-053
startpunktbergwald(at)dw-karlsruhe.de
Elterncafé: Freitag, 9:30 bis 11:30 Uhr
15 Luther-Melanchthon-Gemeindezentrum
Bilfinger Straße 5, 76227 Karlsruhe
0151 46780410
startpunkt.durlach(at)awo-karlsruhe.de
Elterncafé: Dienstag, 10 bis 12 Uhr
16 Kinder- und Jugendhaus Durlach
Weiherstraße 1, 76227 Karlsruhe
0151 46780410
startpunkt.durlach(at)awo-karlsruhe.de
Elterncafé: Donnerstag, 10 bis 12 Uhr
17 AWO Ambulante Jugendhilfen Durlach
Bleichstraße 9, 76227 Karlsruhe
0151 46780410
startpunkt.durlach(at)awo-karlsruhe.de
Elterncafé: Mittwoch, 15 bis 17 Uhr
18 Martin-Luther-Haus
Fröbelstraße 5, 76229 Karlsruhe
0151 46780410
startpunkt.durlach(at)awo-karlsruhe.de
Elterncafé: Montag, 10 bis 12 Uhr
19 Brunhilde-Baur-Haus
Linkenheimer Landstraße 133,
Zufahrt Spöcker Straße, 76149 Karlsruhe
0721 626904-14 oder 0721 62690-75
startpunkt(at)hardtstiftung.de
Elterncafé: Dienstag, 10 bis 12 Uhr
20 Hardtwaldzentrum
Kanalweg 40/42, 76149 Karlsruhe
0721 91230-56
startpunkt(at)paritaet-ka.de
Elterncafé: Mittwoch, 9:30 bis 11:30 Uhr
Die Beratungsstelle Frühe Hilfen ist spezialisiert auf Fragen, Unsicherheiten und Probleme in den ersten beiden Lebensjahren.
Psychologinnen beraten zu Themen wie
Hebammen oder Kinderkrankenschwestern mit Zusatzqualifikation beraten in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr zu Themen wie
Sie begleiten Familien auch in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel Eltern mit Frühchen, jugendliche Eltern und Alleinerziehende). Kinderärztinnen und -ärzte des Gesundheitsamtes stehen zusätzlich zur Beratung zur Verfügung.
Das Team aus Sozialpädagoginnen bietet
Flyer Familienbegleitung Frühe Kindheit 491 KB (PDF)
Gruppenangebote für Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren 255 KB (PDF)
Treffs für junge Eltern 355 KB (PDF) für Mütter und Väter mit ihrem Baby
Zwillingstreff für (werdende) Mütter und Väter von Zwillingen zwischen null und drei Jahren
Das Netzwerk Frühe Hilfen bietet feste Gruppenangebote und Kurse mit verschiedenen Schwerpunkten. Regelmäßig wird unter anderem der SAFE® Intensiv-Kurs angeboten.
Ziele sind
Flyer Gruppenangebote für Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren 255 KB (PDF)
Neue Babygruppe ab September 2024 für Mütter und Väter mit ihrem Babys, die ab Juni 2024 geboren sind:
Ort
SkF-Familienzentrum
Passagehof 10
Beginn
27. September 2024
Anmeldung und Informationen:
Sozialdienst katholischer Frauen
Akademiestraße 15, 76133 Karlsruhe
Aushang Neue Babygruppe 274 KB (PDF) für Mütter und Väter mit ihrem Baby
Aushang Zwillingstreff 362 KB (PDF) für (werdende) Mütter und Väter von Zwillingen zwischen null und drei Jahren
Faltblatt Neuer SAFE-Intensivkurs 2,98 MB (PDF)
Informationen zum SAFE-Intensivkurs
Kurzbeschreibung 62 KB (PDF) des SAFE-Intensivkurs
Bitte beachten Sie:
Das Angebot der Stadt Karlsruhe in Kooperation mit freiberuflichen Hebammen für Schwangere und Wöchnerinnen ohne Hebammenbetreuung wird derzeit überarbeitet.
Daher findet aktuell keine Hebammensprechstunde statt.
Informationen zu vielfältigen Hilfestellungen (Hebammensuche, Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen und so weiter) finden Sie auch unter www.karlsruhe.de/geburtshilfe
Broschüre zum Download:
... finden Sie auf unser Seite Geburtshilfe.
Kinder und junge Menschen sind in der Sozial- und Jugendehörde mit ihren Anliegen und Themen herzlich willkommen!
Ihnen wird im Kinder und Jugendhilfegesetz ein eigener Beratungsanspruch zugesprochen, losgelöst von dem ihrer Eltern.
Sie können sich also alleine oder in Begleitung an verschiedene Beratungsstellen der Sozial- und Jugendbehörde wenden.
Eltern und Familien stehen im Alltag vor verschiedenen Fragen und Herausforderungen. Dabei kann es hilfreich sein, durch Beratung oder andere Angebote unterstützt zu werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Themen und Angebote der Sozial- und Jugendbehörde.
Das Kinderbüro bietet vielfältige Angebote für Familien. Weitere Imformationen finden sie auf der Seite zur Familienbildung.
Für Themen und Anliegen, die in der Schule aufkommen, ist die Schulsozialarbeit der jeweiligen Schule zuständig und kann gezielte Elternveranstaltungen intitieren. Sprechen Sie die Fachkräfte vor Ort gerne direkt an.
Die umfangreichen Angebote finden Sie unter Familienbildung.
Eltern stehen manchmal im Alltag vor Herausforderungen, auf die sie keine eigene Antwort beziehungsweise für die sie keine eigene Lösung finden. Erziehung, Sicherung von Einkommen, Wohnen und die ganz normale Bewältigung des Alltags können eine solche Herausforderung darstellen.
In allen Lebens- und Alltagssituationen gibt es hin und wieder kleinere oder auch größere Krisen, die man aus eigener Kraft nicht bewältigen kann.
Manchmal fühlen sich Eltern in solchen Situationen überfordert und wünschen sich Unterstützung für eine gelingende Beziehungsgestaltung mit ihren Kindern oder bei der Bewältigung anderer Herausforderungen.
Eltern, die Information und Orientierung zum Thema Erziehung suchen oder Hilfe in Krisen und Notlagen benötigen, können sich an folgende Beratungsstellen wenden:
Allgemeiner Sozialer Dienst
Psychologische Beratungsstellen
Alleinerziehende oder Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, die Fragen zur Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder haben, können sich an Angebote des Netzwerks Frühe Hilfen wenden.
Es gibt in Familien Situationen, in denen einzelne Beratungsgespräche nicht ausreichen um Herausforderungen oder Krisen zu bewältigen.
Dann kann eine Begleitung für einen gewissen Zeitraum notwendig werden, um Familien zu unterstützen.
Hierfür gibt es die Möglichkeit, Familien durch „Hilfen zur Erziehung" nach § 27 SGB VII zu unterstützen.
Der Allgemeine Soziale Dienst prüft gemeinsam mit Ihnen als Familie den individuellen erzieherischen Bedarf und entscheidet über das passende Jugendhilfeangebot.
Auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (nach §35a Sozialgesetzbuch VIII) werden durch den Allgemeinen Sozialen Dienst vermittelt.
Für Familien stellen Trennung und Scheidung einen gravierenden Einschnitt in das familiäre Leben – mit unterschiedlichen Folgen für alle Beteiligten dar. Oft gibt es bei Eltern und Kindern viele Fragen, Verunsicherung und Bedarf nach Beratung. Ratsuchende können sich in allen Phasen von Trennung- und Scheidung an fachkundigen Beraterinnen und Beratern bei verschiedenen Stellen wenden, um diese Übergangsprozesse im Familienleben möglichst positiv zu gestalten.
Für Kinder getrennter Eltern besteht die Möglichkeit, trennungsbedingte Schwierigkeiten und Belastungen im Rahmen von Einzelterminen anzusprechen und Möglichkeiten der Verarbeitung zu entwickeln. Einmal im Jahr wird außerdem eine entsprechende Gruppe für Kinder angeboten.
Eltern werden unterstützt, passend zur aktuellen Familiensituation Lösungen für auftretende Schwierigkeiten zu finden. Dies kann ebenfalls im Rahmen von Einzelgesprächen, Gruppenangeboten und vermittelnden Beratungen zwischen Eltern erfolgen.
Manchmal benötigen getrennte Eltern auch Unterstützung von Dritten im Rahmen von vermittelnden Beratungen. Beratungen nach dem „Karlsruher Weg“ verfolgen das Ziel, selbst eine Konfliktlösung zu strittigen Fragen zu erarbeiten, statt auf einen Erfolg bei Gericht zu setzen. Sie basieren auf der Überzeugung, dass Absprachen, Regelungen und Vereinbarungen, die von den Eltern gemeinsam erarbeitet worden sind, tragfähiger und nachhaltiger wirksam sind als gerichtliche Beschlüsse. Beratungen nach dem Karlsruher Weg werden seitens der Psychologischen Beratungsstellen Ost und West oder der Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle angeboten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Psychologischen Beratungsstellen.
Wenn Partnerschaften oder Ehen enden, gibt es neben den emotionalen Fragen auch eine Reihe rechtlicher und organisatorischer Fragen, die zu klären sind.
Das könnten folgende Fragen sein:
Diese und weitere Fragen können Sie in Beratungsgesprächen beim Allgemeinen Sozialen Dienst klären.
Trennungen und Scheidungen sind für alle Beteiligten eine belastende Situation. Sie wird noch schwieriger, wenn Eltern sich über die zukünftige Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr verständigen können.
Jedes Kind hat ein Recht auf eine eigene positive Beziehung zu beiden Elternteilen. Es ist wichtig, dass ein Kind spürt, dass es sich auch künftig auf seine Eltern verlassen kann und in seinem Wunsch nach Kontakt zum anderen Elternteil unterstützt wird.
Eltern können sich bei folgenden Beratungsstellen Hilfe und Unterstützung suchen, wenn sie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht haben:
Allgemeiner Sozialer Dienst
Psychologische Beratungsstellen
Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle Karlsruhe e.V.
Die Pflicht und das Recht für das Kind zu sorgen (elterliche Sorge), haben verheiratete Eltern gemeinsam. Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, steht dieses Sorgerecht zunächst der Mutter alleine zu. Wollen Eltern in diesem Falle das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide sogenannte Sorgeerklärungen abgeben. Das heißt, sie können übereinstimmend erklären, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, dass das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die gemeinsame Sorge beiden Eltern überträgt.
Sorgeerklärungen der Eltern müssen öffentlich beurkundet werden. Zuständig ist das Jugendamt. Die Beurkundung ist kostenfrei.
Solange nicht verheiratete Eltern keine Sorgeerklärungen abgeben und auch das Familiengericht eine Übertragung der gemeinsamen Sorge nicht vorgenommen hat, steht die elterliche Sorge weiterhin der Mutter des Kindes alleine zu. Zum Zwecke des Nachweises dieser Alleinsorge kann die Mutter vom Jugendamt eine schriftliche Bescheinigung über Nichteintragungen im Sorgeregister verlangen (sog. Negativattest bzw. Negativbescheinigung). Zuständig ist das Jugendamt des Wohnortes.
Eltern haben das Recht, sich die Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge beraten zu lassen. Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Jugendhilfe und Soziale Dienste.
Allein erziehende Elternteile sowie junge Volljährige haben unter anderem Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei folgenden rechtlichen Fragen:
Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann darüber hinaus eine Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden dann in diesen Bereichen fachkundig durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes vertreten.
Soweit ein Kind alleine mit einem Elternteil lebt, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und von dem anderen Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt erhält, kommt möglicherweise ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss in Betracht. Entsprechende Anträge können bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt werden.
Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann eine Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden dann in diesen Bereichen fachkundig durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes vertreten.
Antragsberechtigt ist eine Mutter, der entweder die alleinige elterliche Sorge für den entsprechenden Aufgabenbereich zusteht oder in deren Obhut sich das Kind befindet. Für die Herbeiführung der Beistandschaft genügt ein einfacher schriftlicher Antrag an das Jugendamt. Der Antrag kann auf einzelne Angelegenheiten beschränkt werden. Darüber hinaus kann die Beistandschaft jederzeit durch einfache schriftliche Erklärung beendet oder beschränkt werden.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Eine werdende Mutter kann die Beistandschaft auch schon vor der Geburt ihres Kindes beantragen. Die Führung der Beistandschaft ist kostenfrei.
Weiteren Informationen und Kontaktdaten finden Sie beim Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste.
Familien, in denen Familienangehörige von Behinderung betroffen sind, bekommen sowohl Beratung als auch finanzielle Unterstützung.
Beratung, Bedarfsabklärung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Suchtkrankheiten wirken sich immer auf alle in der Familie lebenden Personen aus, ganz gleich ob sie selbst Suchtmittel konsumieren oder in einem Haushalt mit Suchtkranken leben.
Die Stadt Karlsruhe unterstützt alle Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Anliegen.
Informationen und Unterstützungsangebote für Menschen, die von Sucht betroffen oder gefährdet sind.
Suchen Sie selbst Schutz oder machen sich Sorgen um die Sicherheit von Kindern?
Auf folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen und Kontaktdaten:
Bei finanziellen Schwierigkeiten oder Fragen zum Anspruch auf Sozialleistungen können Sie sich an unterschiedliche Beratungsstellen der Sozial- und Jugendbehörde wenden.
Alle Informationen sind auf der Seite Finanzielle Hilfe zusammengetragen.
Für Paare, die aus unterschiedlichen Gründen keine eigenen Kinder bekommen können, kann Adoption eine Möglichkeit sein.
Adoption ist ein Thema, welches in einem persönlichen Kontakt und in einem vertraulichen Rahmen besprochen werden sollte. Die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Karlsruhe berät Sie in allen Fragen, die das Thema beteffen.
Adoptiveltern durchlaufen im Vorfeld ein ausführliches Überprüfungsverfahren. Sie werden auch wahrend des Prozesses der Adoption und danach begleitet.
Weitere Informationen zum Thema Adoption erhalten Sie in einem persönlichen Informationsgespräch.
Kontakt für das Stadtgebiet Karlsruhe: 0721 133-5116
Kontakt für das Stadtamt Durlach: 0721 133-1991
Kontakt per E-Mail: pda(at)sjb.karlsruhe.de
Kinder brauchen verlässliche, liebevolle Bezugspersonen, um gut aufwachsen zu können. Manchmal ist es Eltern für eine bestimmte Zeit nicht möglich die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder ausreichend wahrzunehmen. Eltern können in Situationen kommen, wie beispielsweise Unfälle, Krankheiten und Krisen, durch die sie den Bedürfnissen Ihrer Kinder nicht gerecht mehr werden.
Die Stadt Karlsruhe kann Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeperson oder Pflegefamilie helfen, wenn:
Der Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe berät und unterstützt Sie.
Als Pflegefamilie bieten Sie Kindern ein Zuhause, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren Eltern leben können.
Sie werden im Entscheidungsprozess und auch wenn ein Kind bei ihnen lebt durch Fachkräfte des Pflegekinderdienstes beraten und begleitet.
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und den Auswahlprozess von Pflegepersonen beim Pflegekinderdienst und Adoptionsberatung.
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Beratung und Prävention/Psychologische Fachdienste/ Beratungsstelle Frühe Hilfen