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Schutz vor sexueller Gewalt

Sexuelle Gewalt stellt eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Menschen dar. Sie geht häufig mit schwerwiegenden psychischen und körperlichen Folgen für die Betroffenen einher. Der Schutz vor sexueller Gewalt und die Hilfe für Betroffene sind daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In der Stadt Karlsruhe gibt es unterschiedliche Angebote, die zum Schutz vor sexueller Gewalt und zur Unterstützung von Betroffenen beitragen.

Person hockt auf Boden und hält Hand als Schutz vor Gesicht und Körper.

Hier finden Sie Hilfe:

Hier erhalten Sie Unterstützung:      

Beratungsstelle AllerleiRauh

  • Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 27 Jahre) im Stadtgebiet Karlsruhe
  • Beratung von Eltern, Vertrauenspersonen und pädagogischen Fachkräften zum Thema sexuelle Gewalt und Übergriffe unter Kindern

Beratungsstelle AllerleiRauh


Beratungsstelle Wildwasser Karlsruhe

  • Beratung von Mädchen und Frauen jeden Alters aus dem Stadtgebiet Karlsruhe
  • Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus dem Landkreis Karlsruhe
  • Beratung von Eltern, Vertrauenspersonen und pädagogischen Fachkräften zu den Themen sexuelle Gewalt/ sexuelle Übergriffe

Beratungsstelle Wildwasser Karlsruhe


Allgemeiner Sozialer Dienst

  • Beratung und Unterstützung für Personen, die Opfer sexueller Gewalt wurden oder in deren Umfeld es sexuelle Gewalt gegeben hat

Allgemeiner Sozialer Dienst

0721 133-5301


Opfer- und Traumaambulanz Karlsruhe/Baden

  • Akutversorgung für traumatisierte erwachsene Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten
  • Kostenlose rechtliche Erstberatung für Betroffene

Opfer- und Traumaambulanz Karlsruhe/ Baden


Gewaltambulanz Universitätsklinikum Heidelberg

Hier erhalten Betroffene von körperlicher oder sexueller Gewalt eine kostenlose rechtsmedizinische Untersuchung zur Sicherung von Spuren bei Gewalttaten. Es besteht keine Anzeigepflicht. Die Gewaltambulanz ist rund um die Uhr erreichbar.

0152 54648393 (nach Absprache auch mobile und ambulante Spurensicherung möglich)
www.klinikum.uni-heidelberg.de

Kinder und Jugendliche können sich nicht alleine schützen. Sie brauchen erwachsene Ansprechpersonen, die wissen, wie Täter*innen sich verhalten, welche Signale Kinder und Jugendliche aussenden und welche Wege der Hilfe es gibt. 

Auf der Seite Kinderschutz erhalten Sie Informationen zum Vorgehen bei (Verdachts-) Fällen von akuter sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie zu rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes

Sexuelle Gewalt ist in Deutschland eine Straftat, sie muss jedoch nicht angezeigt werden, das heißt es besteht keine Anzeigepflicht. Kein Opfer kann zur Erstattung einer Strafanzeige gezwungen werden.

Die Entscheidung, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, fällt vielen Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen schwer. Schamgefühle, unbegründete Schuldgefühle oder persönliche Abhängigkeit und Angst erschweren Betroffenen über das Erlebte zu sprechen.

Doch Sie haben das Recht auf Hilfe! Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson und holen Sie sich Unterstützung. Sie können sich immer von Ihrer Vertrauensperson begleiten lassen!

Wichtig zu wissen:

  • Für eine Anzeige ist es wichtig, dass Sie die Beweise sichern. Waschen Sie sich daher nach Möglichkeit nicht und vernichten Sie keine Beweismittel. Bewahren Sie deshalb zum Beispiel die Bekleidung, Wäsche, Bettlaken oder andere Gegenstände auf und reinigen Sie die Sachen nicht!
  • Bei den meisten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung handelt es sich um Offizialdelikte. Polizei und Staatsanwaltschaft sind in diesen Fällen verpflichtet zu ermitteln, sobald sie von der Straftat erfahren. Eine Anzeige bei der Polizei kann dann nicht wieder zurückgezogen werden.
  • Im Falle einer Strafanzeige haben Betroffene von sexueller Gewalt das Recht auf eine Nebenklagevertretung durch einen Opferanwalt beziehungsweise Opferanwältin.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Polizei.

Bei Bedarf können Sie sich bei den Fachberatungsstellen AllerleiRauh und Wildwasser Karlsruhe e. V. ergebnisoffen, anonym, kostenfrei und vertraulich zu Fragen rund um eine Strafanzeige beraten lassen.

Niemand muss Täter*in werden. Wenn Sie Probleme haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V

  • Behandlung und Nachsorge von erwachsenen und jugendlichen Gewalt- und Sexualstraftäter*innen
  • Beratung von tatgeneigten Personen ab 14 Jahren

Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V


Allgemeiner Sozialer Dienst

  • Beratung, Unterstützung und Weitervermittlung an geeignete Angebote

Allgemeiner Sozialer Dienst

0721 133-5301

Sexuelle Gewalt beinhaltet alle Formen nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen. Dazu zählen auch alle sexuellen Handlungen, bei denen die betroffene Person auf Grund von Alters- und Machtunterschieden oder situativer Faktoren nicht in der Lage ist, informiert zuzustimmen.

Zu sexueller Gewalt gehören orale, anale oder vaginale Vergewaltigung, sowie Berührungen an der Brust oder im Intimbereich. Sexuelle Gewalt umfasst aber auch viele Handlungen ohne Körperkontakt, zum Beispiel: exhibitionistische Handlungen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material oder das nicht einvernehmliche Weiterleiten intimer Bildaufnahmen.

Sexuelle Gewalt findet in unterschiedlichen privaten, schulischen und beruflichen Kontexten statt. Sie richtet sich sowohl gegen Kinder und Jugendliche als auch gegen Frauen, Männer und nicht binäre Personen.

In der Regel findet sexuelle Gewalt in Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen statt. Sie ist damit eng verbunden mit gesellschaftlichen Machtstrukturen.

Materialien und Präventionsangebote zum Schutz vor sexueller Gewalt

Kinderschutz bei sexueller Gewalt erfordert das gemeinsame Vorgehen der beteiligten Einrichtungen und klare Absprachen. Die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) hat einen Standard zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt entwickelt, um den Schutz vor sexueller Gewalt innerhalb der SJB zu gewährleisten. Der Standard schafft Transparenz über Vorgehensweisen bei Verdacht, bietet Werkzeug zur Reflektion und fördert eine offene Organisationskultur.

      

Präventionshefte für Kinder im Grundschulalter der Fachberatungsstelle AllerleiRauh und des Kinderbüros:

Angebote der Beratungsstelle AllerleiRauh

  • Präventionsangebote für Kitas und Schulen
  • Verleih der Starke Kinder Kiste für das Präventionsprojekt Echte Schätze an Karlsruher Kitas
  • Fortbildungsveranstaltungen für pädagogische Fachkräfte
  • Elternabende für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Beratungsstelle AllerleiRauh


Angebote Beratungsstelle Wildwasser Karlsruhe

  • Fortbildungen und Veranstaltungen zur Prävention von sexueller Gewalt für unterschiedliche Zielgruppen.

Beratungsstelle Wildwasser Karlsruhe

Angebote Kinderbüro

  • Informationsveranstaltungen zum Thema Prävention von sexueller Gewalt und zur Umsetzung des §72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss vorbestrafter Personen) in Karlsruhe

  • Verleih der Starke Kinder Kiste für das Präventionsprojekt Echte Schätze an Karlsruher Kitas


Hänsel und Gretel 

  • Präventionsprojekte für Kitas („Echte Schätze“) und Grundschulklassen („Echt Klasse“) im Stadt- und Landkreis Karlsruhe in Kooperation mit den Fachberatungsstellen AllerleiRauh und Wildwasser

Angebote Hänsel und Gretel


Fachstelle „Kein Missbrauch!“

  • Beratung von Vereinen und Jugendverbänden zur Prävention von sexueller Gewalt im Verein

  • Schulungen, Workshops, Infoveranstaltungen für Haupt- und Ehrenamtliche Mitarbeitende in Vereinen zum Thema sexuelle Gewalt

Fachstelle „Fachstelle kein Missbrauch"

 

In Nae e.V.

  • Feministische Selbstverteidigung und Selbstbehauptung

Angebote in Nae e.V.

 

Kontakt

Sozial- und Jugendbehörde

Fachbereich Beratung und Prävention/Psychologische Fachdienste/ Fachberatungsstelle AllerleiRauh

Kochstraße 7
Otto-Sachs-Straße 6

76133 Karlsruhe

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