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Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Dieses Recht zu verwirklichen, der Schutz der Opfer sowie die Prävention sind wichtige öffentliche Aufgaben. Ein abgestimmtes Handeln der verschiedenen Berufsgruppen und Institutionen ist notwendig. Deshalb arbeitet der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden" kontinuierlich und gemeinsam daran, Gewalt zu stoppen und Opfer von Gewalt zu schützen.
Ein abgestimmtes Handeln der verschiedenen Berufsgruppen und Institutionen ist notwendig. Deshalb arbeiten wir in einem breiten Netzwerk kontinuierlich zusammen, um Gewalt zu stoppen und Opfer von Gewalt zu schützen.
Unter der Federführung der Gleichstellungsbeauftragten kommt der Koordinationskreis mehrmals im Jahr zusammen. Vertreten sind: Die Fachberatungsstellen und Frauenhäuser freier Träger, die Täter*innenberatung, das Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe, der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe und die Polizei. Am jährlichen Bilanzgespräch nehmen auch die Familengerichte Karlsruhe und Durlach teil.
Wichtige Schritte konnten bereits zurück gelegt und Zeichen gesetzt werden:
Nehmen Sie bitte mit der Gleichstellungsbeauftragten Kontakt auf, wenn Sie
Die Istanbul-Konvention ist ein Vertrag des Europarats, der am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie dient dazu, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet dazu, Schutzlücken aufzudecken und zu schließen sowie das Hilfesystem bedarfsgerecht anzupassen. Zum ersten Mal wird auch Prävention systematisch mitgedacht und dadurch Gewalt gegen Frauen an ihren Ursachen bekämpft.
Die Istanbul-Konvention umfasst verschiedene Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betreffen, wie körperliche, psychische, sexuelle, ökonomische und soziale Gewalt. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch schutzbedürftigen Personengruppen wie Frauen mit Behinderungen, Prostituierten, geflüchteten Frauen, wohnungslosen Frauen, Frauen mit psychischen und/oder Suchterkrankungen, queeren Menschen sowie älteren Frauen und Kindern.
Die Istanbul-Konvention stellt klar: Ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Seit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention sind der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte in Deutschland verpflichtet, die Bestimmungen umzusetzen. Die Umsetzung ist jedoch unterschiedlich ausgeprägt.
Das Expertisegremium GREVIO mahnt in ihrem Evaluierungsbericht eine staatliche Koordinierungsstelle einzurichten und weitere Schutzlücken zu schließen. Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer Monitoringstelle, einer Koordinierungsstelle und die Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Die Europäische Union (EU) ist am 1. Juni 2023 der Istanbul-Konvention beigetreten. Damit gilt in allen zugehörigen Ländern eine Gerichtsbarkeit vor dem Europäischen Gerichtshof, auch wenn die Istanbul-Konvention in einzelnen Ländern nicht ratifiziert wurde.
In Karlsruhe gibt es bereits ein gut aufgestelltes Hilfesystem mit verschiedenen Beratungsstellen, Frauenhäusern und Unterstützungsangeboten für Betroffene von Gewalt.
Der Sozialausschuss der Stadt Karlsruhe gab als Vorreiter der Kommunen in Deutschland bereits im Juli 2018 den Auftrag, ein Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten.
Es wurde der Bestand und die Bedarfe im Hilfesystem untersucht, um die Vorgaben der Konvention zu erfüllen. Im Dezember 2022 hat der Gemeinderat auf Basis des Konzepts beschlossen, die Istanbul-Konvention in Karlsruhe weiter umzusetzen.
Die Beschlussvorlage und das Konzept sind auch über die Ratsinformationen zugänglich. Das Startkonzept wurde am 22. Juni 2021 als TOP 8 im Gemeinderat behandelt.
Die Beschlussvorlage und das Konzept sind auch über die Ratsinformationen zugänglich. Der Konzeptteil 1 wurde am 20. Dezember 2022 im Gemeinderat behandelt.
Die Beschlussvorlage und das Konzept sind auch über die Ratsinformationen zugänglich. Der Konzeptteil 2 wurde am 18. Juni 2024 im Gemeinderat behandelt.
Der erste Umsetzungsbericht 260 KB (PDF) wurde am 30.September 2025 im Gemeinderat behandelt.
Gleichstellungsbeauftragte