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Oberflächennahe Geothermie im Stadtgebiet Karlsruhe

Erdwärme ist eine erneuerbare Energiequelle. Die oberflächennahe Geothermie stellt eine technische Möglichkeit dar, Erdwärme mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder durch Grundwasserwärmepumpen zu nutzen. Im Stadtgebiet gibt es für Erdwärmesonden zum Schutz des Unteren Grundwasserleiters bereichsweise eine Tiefenbegrenzung. Für Erdwärmsonden im oberen Grundwasserleiter ist in Karlsruhe keine Abdichtung des Ringraums erforderlich.

Die Abbildung demonstriert die Funktionsweise von Erdwärmesonden in der oberflächennahen Geothermie.

Informationssystem oberflächennahe Geothermie

Im Infor­ma­ti­ons­sys­tem „O­ber­flä­chen­nahe Geother­mie" (ISONG) des Landes­am­tes für Geo­lo­gie, Roh­stof­fe und Berg­bau kön­nen Sie für je­des Grund­stück ­ab­fra­gen, wel­che Bohr­tie­fe mög­lich ist, ob das Grund­stück in ei­nem Wasser­schutz­ge­biet ­liegt oder ob Schwie­rig­kei­ten bei den Boh­run­gen zu er­war­ten sind.

Einschränkungen in Wasserschutzgebieten

Erdwärmesonden (Sole-Wasser-Wärmepumpen) dürfen in der Zone IIIB nur mit Wasser als Wärmeträgermedium betrieben werden.
Grundwasserwärmepumpen (Wasser-Wasser-Wärmepumpen) benötigen zum Schutz des Grundwassers einen Zwischenkreislauf mit reinem Wasser.

In der Zone III A sind Geothermieanlagen in der Regel nicht erlaubt.

In Teilgebieten sind Ausnahmen unter bestimmten Auflagen möglich. Für weitere Auskünfte schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an

Abstand zwischen Erdwärmesonden

Der Abstand zwischen zwei Erdwärmesonden mit einer Tiefe ≥ 100 Meter sollte mindestens 10 Meter betragen.

Auf Grundlage verschiedener fachlicher Leitlinien (unter anderem VDI-Richtlinie 4640, Anforderungskatalog für Erdwärmepumpen der LAWA) ist grundsätzlich ein Abstand der Erdwärmesonden zu privaten oder gewerblich genutzten Nachbargrundstücken von 5 Metern erforderlich.

Bei Sondenlängen ≤ 50 Metern sollte ein Mindestabstand zwischen zwei Erdwärmesonden von 4 bis 5 Metern vorhanden sein. In diesem Fall wäre ein Abstand der Erdwärmesonden zu privaten oder gewerblich genutzten Nachbargrundstücken von 2,5 Metern ausreichend.

Für Sondenlängen zwischen 50 und 100 Metern sind die Mindestabstände entsprechend hochzurechnen.

Zu bestehenden Gebäuden wird aus Standsicherheitsgründen ein Mindestabstand der Erdwärmesonden von 2 Metern empfohlen.

Für die geother­mi­sche Nutzung benötigen Sie eine ­was­ser­recht­li­che Erlaubnis. Informationen für die Wasserrechtsanträge finden Sie in den folgenden Übersichten.

Antragsunterlagen für Erdwärmesonden 76 KB (PDF)

Antragsunterlagen für Grundwasserwärmepumpen 81 KB (PDF)

Geothermiestandorte in Karlsruhe

Geothermie

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