Mitschnitt: Aktuelle Corona-Pressekonferenz

FAQ des Gesundheitsamtes zu SARS-CoV-2
Kontaktformular des Gesundheitsamts
Bitte haben Sie Verständnis, dass juristische Beratungen und individualmedizinische Konsultationen von den Hotline-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern nicht geleistet werden können.
– deutschsprachig –
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– mehrsprachig | in englischer, türkischer, arabischer und russischer Sprache –
Montag bis Freitag: 9 bis 17 Uhr unter 0711 410 11160
Montag bis Freitag: 9 bis 17 Uhr per Videochat
Die Landesregierung hat eine Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Corona-Verordnung des Landes bis zum 22. August 2022 beschlossen. Damit gelten die bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bis dahin weiter.
Aufgrund der Änderung der Corona-Verordnung Absonderung werden für Personen, deren Absonderungspflicht ab dem 3. Mai beginnt, keine Absonderungsbescheinigungen mehr ausgestellt.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Für die Auszahlung dieses Verdienstausfalls reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Absonderungsbescheinigung. Der Arbeitgeber des Getesteten kann beim Staat einen Antrag auf Entschädigungszahlung stellen. Die Regierungspräsidien bearbeiten die Anträge.
Wenn Sie im Besitz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind, können wir Ihnen keine Absonderungsbescheinigung ausstellen.
Neue Regelungen für Corona-Bürgertests
Am 30. Juni 2022 ist die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Kostenlose Tests gibt es ab sofort nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig.
Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe gibt es weiterhin viele Teststationen, wo sich Bürgerinnen und Bürger auf das Coronavirus testen lassen können. Fragen und Antworten zu Kosten und Test-Berechtigung stellen das Bundesgesundheitsministerium sowie das Landesgesundheitsministerium online zur Verfügung.
Impfen bleibt weiterhin wichtig
Sobald der neue, auf Omikron angepasste Impfstoff vorliegt, ist mit einer erhöhten Nachfrage nach Impfungen zu rechnen. Die Impfstützpunkte werden deshalb auf "Stand-by" gehalten. Daher setzen die Impfteams im Impfstützpunkt am Ettlinger Tor ihre Arbeit fort. An zwei Tagen pro Woche können sich die Karlsruherinnen und Karlsruher dort gegen das Coronavirus impfen lassen.
Seit der Schließung der baden-württembergischen Impfzentren am 30. September 2021 ist die Covid-19-Impfung in die Regelversorgung übergegangen. Wer sich impfen lassen möchte, kann hierfür seinen Hausarzt kontaktieren. Darüber hinaus gibt es in Karlsruhe zahlreiche Impfaktionen – mit oder ohne Terminbuchung.
Auch nach zwei Jahren Pandemie ergeben sich immer wieder viele Fragen zum Kita- und Schulbetrieb rund um Selbsttests, das Tragen von Masken und Quarantäneregelungen.
Die Corona-Verordnung Kita vom 1. April ist zum 13. April 2022 ausgelaufen. Die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Kindertagesstättenverordnung bleibt bis zum 1. September 2022 gültig.
Über aktuelle Themen zur Corona-Pandemie informiert die Stadt Karlsruhe regelmäßig durch Pressemeldungen.
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind eingeladen, per Videokonferenz an einem regelmäßigen Austausch zur aktuellen Situation teilzunehmen. Dabei beleuchtet Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup unter anderem die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie und berichtet aus der Karlsruher Corona-Arbeitsgruppe (vormals Verwaltungsstab). Mitschnitte dieser Pressekonferenzen stehen hier zur Verfügung.