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Karlsruhe ehrt Menschen, die sich um die Stadt verdient gemacht haben. Aber auch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg vergeben Auszeichnungen. Die Stadt Karlsruhe übernimmt dabei die Aufgabe, die von Bund und Land verliehenen Orden und Ehrenzeichen zu übergeben. Aktuell können Vorschläge für die diesjährige Ehrungsveranstaltung eingereicht werden.
Wie bereits im Jahr 2023 und viele Jahre davor, möchten wir auch in diesem Jahr denjenigen, die etwas Gutes tun, etwas Gutes zurückgeben. In diesem Sinne veranstaltet das Amt für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagement, am 5. Dezember 2025 um 18 Uhr, einen Abend zur Ehrung derjenigen, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement Karlsruhe lebenswerter machen.
Der Ehrungsabend findet im Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz in Karlsruhe statt.
Zusätzlich wird es in diesem Jahr ein besonderes Highlight für die ehrenamtlich Engagierten geben: Dank der freundlichen Unterstützung durch den Karlsruher Sportclub sind alle Geehrten zu einem Heimspiel des KSC herzlich eingeladen. Neben der Möglichkeit das Spiel kostenlos zu besuchen, werden die ehrenamtlich Engagierten vor dem Spiel am Spielfeldrand gewürdigt.
Geehrt werden können alle Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner, die ehrenamtlich
Das Engagement muss in Karlsruhe stattfinden oder von Karlsruhe ausgehen.
Um eine Ehrungsurkunde an dem Ehrungsabend und eine Einladung zum KSC-Spiel zu erhalten, müssen Sie von einer anderen Person vorgeschlagen werden.
Die Vorschläge müssen bis zum 15. Oktober 2025 eingehen, damit sie für die Ehrung berücksichtigt werden können. Es können nur eine begrenzte Anzahl an Engagierten geehrt werden. Die Plätze werden nach Eingang der vollständigen Bewerbung vergeben.
Zum Ehrungsabend am 5. Dezember 2025 dürfen die Ehrenamtlichen zudem eine Begleitperson mitbringen. Beim Heimspiel des KSC ist eine kostenfreie Begleitung durch eine weitere Person nicht möglich.
Die Stadt Karlsruhe freut sich auf Ihre zahlreichen Vorschläge.
Die Ehrenmedaille der Stadt Karlsruhe ist eine Auszeichnung der Stadt Karlsruhe. Sie wird als Dank und Anerkennung an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Stadt Karlsruhe und ihre Bürgerschaft besonders verdient gemacht haben. Über die Verleihung der Ehrenmedaille entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Zahl der Ordensträgerinnen und Ordensträger ist auf 12 lebende Personen begrenzt. Daneben können Stadträtinnen und Stadträte, die sich 25 Jahre im Gemeinderat Karlsruhe engagierten, ebenfalls ausgezeichnet werden. Die Medaille zeigt auf der einen Seite die stilisierte Wiedergabe des Stadtplans aus dem Jahr 1730, auf der anderen Seite das Stadtwappen.
Gemeinnütziges Engagement verdient Beachtung und Anerkennung. Die Stadt Karlsruhe möchte mit dem Zertifikat den ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern ihren Dank und ihre Anerkennung aussprechen.
Ausgezeichnet werden Menschen für alle, die sich seit mindesten fünf Jahre ehrenamtlich engagieren oder ein besonderes gemeinnütziges Projekt durchgeführt haben. Vereine können damit ihre langjährigen Vorstandsmitglieder, Übungsleiterinnen und -leiter, Projektverantwortliche ehren. Für junge Menschen bis 21 Jahre werden Zertifikate ab einer Engagementdauer von mindestens zwei Jahren oder für besondere gemeinnützige Projekte ausgestellt.
Viele Unternehmen engagieren sich für gemeinnützige Zwecke. Sie fühlen sich mit ihrem Standort verwurzelt und wollen Verantwortung übernehmen. Sie führen gemeinnützige Projekte durch, unterstützen Beschäftigte bei deren ehrenamtlichen Aktivitäten, stellen ihr Know-how zur Verfügung. oder sammeln Spenden für gemeinnützige Zwecke. Sie leisten unverzichtbare Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Probleme. Diese gemeinnützigen Aktivitäten will die Stadt Karlsruhe mit der Ehrungsurkunde für gesellschaftlich engagierte Unternehmen anerkennen.
Menschen, die sich in außergewöhnlicher Art und Weise für den Sport in Karlsruhe eingesetzt haben, werden von der Stadt Karlsruhe mit der „Medaille für besondere Verdienste um den Sport“ geehrt. Vorschlagsrecht hat der Sportkreis Karlsruhe. Die Ehrung findet jährlich statt.
Geehrte werden Erwachsene und junge Menschen für herausragende sportliche Leistungen. Der Ehrenamtspreis wird jährlich zu einem bestimmten Thema ausgelobt.
Nicht nur die Stadt Karlsruhe vergibt Würdigungen an verdienstvolle Menschen sondern auch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Würrtemberg.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland würdigt besondere Verdienste um die Bundesrepublik, insbesondere im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Es gibt acht verschiedene Ordensstufen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Die Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann bei der Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes angeregt werden, in dem die auszuzeichnende Person wohnt. In Baden-Württemberg ist das Staatsministerium, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, zuständig.
Alternativ kann die Ordensanregung bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern erfolgen, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.
Wie?
In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagenden Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.
Nähere Informationen…
… entnehmen Sie der Homepage des Bundespräsidenten:
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebete Kind einer Familie.
Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg ist die höchste Auszeichnung des Bundeslandes. Er würdigt hervorragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg und seine Bevölkerung, insbesondere im sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Bereich. Die Zahl der Ordensträgerinnen und Ordensträger ist auf 1.000 lebende Personen begrenzt. Der Verdienstorden hat die Form eines stilisierten Kreuzes mit einem Medaillon in der Mitte, auf dem das große Landeswappen mit dem Schriftzug Baden-Württemberg abgebildet ist.
Die Auszeichnung mit dem Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg kann beim Staatsministerium, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, angeregt werden. Alternativ kann sie bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern angeregt werden, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.
In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagenden Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.
Nähere Informationen…
… entnehmen Sie der Homepage des Staatsministeriums Baden-Württemberg:
Die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg ist eine Auszeichnung des Bundeslandes. Sie würdigt Bürgerinnen und Bürger des Landes, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen oder Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben. Die Ehrennadel besteht aus Silber und zeigt das große Landeswappen.
Die Auszeichnung mit der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg kann bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern angeregt werden, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.
In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagende Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.
Nähere Informationen…
… entnehmen Sie der Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg und den Richtlinien des Staatsministeriums über die Ausgestaltung und Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg (s. unten).
Die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg ist eine weitere Auszeichnung des Bundeslandes. Sie würdigt hervorragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg. Es gibt die Staufermedaille in Silber, die Staufermedaille in Gold sowie die Große Staufermedaille.
Die Auszeichnung mit der Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg kann beim Staatsministerium, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, angeregt werden. Alternativ kann sie bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern angeregt werden, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.
In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagenden Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.
Personen können für die Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr ausgezeichnet werden, sofern die Rettungstat nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Es gibt die Rettungsmedaille sowie weitere Formen der Würdigung.
Die Ehrung kann beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart oder beim Staatsministerium, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, angeregt werden. Die Ermittlung des Sachverhalts erfolgt durch das Bürgermeisteramt, auf dessen Gemarkung die Rettung erfolgte. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.
Wie?
In der Anregung ist die Rettungstat schriftlich darzustellen. Gerne können weitere, verfügbare Informationen wie Presseartikel beigefügt werden. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.
Amt für Stadtentwicklung
Büro für Mitwirkung und Engagement