Menü
eService
Direkt zu
Suche

Ehrungen und Auszeichnungen

Karlsruhe ehrt Menschen, die sich um die Stadt verdient gemacht haben. Aber auch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg vergeben Auszeichnungen. Die Stadt Karlsruhe übernimmt dabei die Aufgabe, die von Bund und Land verliehenen Orden und Ehrenzeichen zu übergeben.

Medaille Stadt
Ehrung engagierter Bürgerinnen und Bürger
Engagement braucht Anerkennung

Ehrungen der Stadt Karlsruhe

Ehrenbürgerwürde

Mit Freiherr von Berstett und Karl Christian Freiherr von Berckheim ernannte Karlsruhe im Jahr 1821 die ersten Ehrenbürger. Prominente Namen sind seither dazugekommen. Alle Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger sortiert nach Jahren.

Abbildung der Ehrenmedaille der Stadt Karlsruhe

Die Ehrenmedaille der Stadt Karlsruhe ist eine Auszeichnung der Stadt Karlsruhe. Sie wird als Dank und Anerkennung an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Stadt Karlsruhe und ihre Bürgerschaft besonders verdient gemacht haben. Über die Verleihung der Ehrenmedaille entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung.

Die Zahl der Ordensträgerinnen und Ordensträger ist auf 12 lebende Personen begrenzt. Daneben können Stadträtinnen und Stadträte, die sich 25 Jahre im Gemeinderat Karlsruhe engagierten, ebenfalls ausgezeichnet werden. Die Medaille zeigt auf der einen Seite die stilisierte Wiedergabe des Stadtplans aus dem Jahr 1730, auf der anderen Seite das Stadtwappen.

Ehrung engagierter Bürgerinnen und Bürger

Gemein­nüt­zi­ges Engagement verdient Beachtung und Anerken­nung. Die Stadt Karlsruhe möchte mit dem Zertifikat den ehren­amt­lich engagier­ten Bürge­rin­nen und Bürgern ihren Dank und ihre Anerken­nung ausspre­chen.

Ausgezeichnet werden Menschen für alle, die sich seit mindesten fünf Jahre ehren­amt­lich engagieren oder ein besonderes gemein­nüt­zi­ges Projekt durch­ge­führt haben. Vereine können damit ihre langjäh­ri­gen Vorstands­mit­glie­der, Übungs­lei­te­rin­nen und -leiter, Projekt­ver­ant­wort­li­che ehren. Für junge Menschen bis 21 Jahre werden Zerti­fi­kate ab einer Engage­ment­dauer von mindestens zwei Jahren oder für besondere gemein­nüt­zige Projekte ausge­stellt.

Büro für Mitwirkung und Engagement

Viele Unter­neh­men engagieren sich für gemein­nüt­zige Zwecke. Sie fühlen sich mit ihrem Standort verwurzelt und wollen Verant­wor­tung übernehmen. Sie führen gemeinnützige Projekte durch, unterstützen Beschäftigte bei deren ehrenamtlichen Aktivitäten, stellen ihr Know-how zur Verfügung. oder sammeln Spenden für gemein­nüt­zige Zwecke. Sie leisten unver­zicht­bare Beiträge zur Lösung gesell­schaft­li­cher Probleme. Diese gemein­nüt­zi­gen Ak­ti­vi­tä­ten will die Stadt Karlsruhe mit der Ehrungs­ur­kunde für ge­sell­schaft­lich engagierte Unter­neh­men anerkennen.

Büro für Mitwirkung und Engagement

Medaille

Menschen, die sich in außergewöhnlicher Art und Weise für den Sport in Karlsruhe eingesetzt haben, werden von der Stadt Karlsruhe mit der „Medaille für besondere Verdienste um den Sport“ geehrt. Vorschlagsrecht hat der Sportkreis Karlsruhe. Die Ehrung findet jährlich statt.

Geehrte werden Erwachsene und junge Menschen für herausragende sportliche Leistungen. Der Ehrenamtspreis wird jährlich zu einem bestimmten Thema ausgelobt. 

Mehr erfahren

Ehrungen des Bundes und des Landes

Nicht nur die Stadt Karlsruhe vergibt Würdigungen an verdienstvolle Menschen sondern auch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Würrtemberg.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland würdigt besondere Verdienste um die Bundesrepublik, insbesondere im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Es gibt acht verschiedene Ordensstufen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Die Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann bei der Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes angeregt werden, in dem die auszuzeichnende Person wohnt. In Baden-Württemberg ist das Staatsministerium, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, zuständig.

Alternativ kann die Ordensanregung bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern erfolgen, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.

Wie?

In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagenden Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.

Nähere Informationen…

… entnehmen Sie der Homepage des Bundespräsidenten:

Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebete Kind einer Familie.

Zu den Antragsvoraussetzungen und dem Verfahrensablauf

Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg

Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg ist die höchste Auszeichnung des Bundeslandes. Er würdigt hervorragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg und seine Bevölkerung, insbesondere im sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Bereich. Die Zahl der Ordensträgerinnen und Ordensträger ist auf 1.000 lebende Personen begrenzt. Der Verdienstorden hat die Form eines stilisierten Kreuzes mit einem Medaillon in der Mitte, auf dem das große Landeswappen mit dem Schriftzug Baden-Württemberg abgebildet ist.

Die Auszeichnung mit dem Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg kann beim Staatsministerium, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, angeregt werden. Alternativ kann sie bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern angeregt werden, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.

In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagenden Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.

Nähere Informationen…

… entnehmen Sie der Homepage des Staatsministeriums Baden-Württemberg:

Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg

Die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg ist eine Auszeichnung des Bundeslandes. Sie würdigt Bürgerinnen und Bürger des Landes, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen oder Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben. Die Ehrennadel besteht aus Silber und zeigt das große Landeswappen.

Die Auszeichnung mit der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg kann bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern angeregt werden, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.

In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagende Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.

Nähere Informationen…

… entnehmen Sie der Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg und den Richtlinien des Staatsministeriums über die Ausgestaltung und Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg (s. unten).

Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg

Die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg ist eine weitere Auszeichnung des Bundeslandes. Sie würdigt hervorragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg. Es gibt die Staufermedaille in Silber, die Staufermedaille in Gold sowie die Große Staufermedaille.

Die Auszeichnung mit der Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg kann beim Staatsministerium, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, angeregt werden. Alternativ kann sie bei den Bürgermeisterämtern und Landratsämtern angeregt werden, auf deren Gemarkung die auszuzeichnende Person wohnt. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.

In der Anregung sind die Verdienste der, für die Auszeichnung vorzuschlagenden Person formlos darzustellen. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.

Ehrung von Lebensrettern & Lebensretterinnen

Personen können für die Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr ausgezeichnet werden, sofern die Rettungstat nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Es gibt die Rettungsmedaille sowie weitere Formen der Würdigung.

Die Ehrung kann beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart oder beim Staatsministerium, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, angeregt werden. Die Ermittlung des Sachverhalts erfolgt durch das Bürgermeisteramt, auf dessen Gemarkung die Rettung erfolgte. Bei der Stadt Karlsruhe ist das Hauptamt, 76124 Karlsruhe, zuständig.

Wie?

In der Anregung ist die Rettungstat schriftlich darzustellen. Gerne können weitere, verfügbare Informationen wie Presseartikel beigefügt werden. Dieser Vorgang ist vertraulich zu behandeln, auch gegenüber der vorzuschlagenden Person.

Kontakt

Hauptamt

Repräsentation

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung

Büro für Mitwirkung und Engagement

Zähringerstraße 61
76133 Karlsruhe

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben