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Ehrungsabend für Engagierte

Wer anderen Gutes tut, dem soll etwas Gutes zurückgegeben werden. Am 7. Dezember 2023 ehrt die Stadt Karlsruhe herausragend engagierte Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Kennen Sie Personen, die für ihr ehrenamtliches oder freiwilliges Engagement gewürdigt werden sollten? Dann freuen wir uns auf Ihre Vorschläge.

Herausragend Engagierte können bis zum 20. September 2023 zur Ehrung vorgeschlagen werden.

Personen und Unternehmen aus Karlsruhe machen durch ihr Engagement unsere Stadt zu einer besseren, stärken die Demokratie und das gemeinschaftliche Zusammenleben. Dafür möchte die Stadt Karlsruhe danke sagen.

Am Donnerstag, 7. Dezember 2023 lädt die Stadt Karlsruhe herausragend engagierte Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Zusammenhang mit dem internationalen Tag des Ehrenamts, 5. Dezember, zu einem Ehrungsabend in den Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz ein.

Geehrt werden Bürgerinnen und Bürger, die

  • in Verbänden, Vereinen, Initiativen, Stiftungen, sozialen Organisationen oder Projekten,
  • als Solo-Engagierte
  • oder auf andere Weise

herausragend freiwillig oder ehrenamtlich tätig sind.

Geehrt werden gesellschaftlich engagierte Unternehmen, die

  • Beschäftigte für Freiwilligentage oder Social Days freistellen,
  • betriebliche Infrastruktur für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen
  • oder auf andere Weise

freiwillig tätig sind.

Das Engagement muss in Karlsruhe stattfinden oder von Karlsruhe ausgehen.

Jede Person kann Vorschläge einreichen. Bitte geben Sie dabei folgendes an:

  • Name und Kontaktdaten der engagierten Person
  • Name der Organisation, in der die Person tätig ist (sofern vorhanden)
  • kurze Beschreibung der ehrenamtlichen oder freiwilligen Tätigkeit
  • Dauer der Tätigkeit

Die Vorschlagsfrist ist abgelaufen.

Bis zum 20. September 2023 konnten Vorschläge eingereicht werden.

Über die Vorschläge entscheidet das Amt für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagement.

Zur Ehrungsveranstaltung am 7. Dezember 2023 werden die Vorschlagende und die zu Ehrenden mit Begleitpersonen schriftlich eingeladen.

Nach §16 (I) LDSG dürfen personenbezogene Daten zum Zwecke einer Ehrung durch eine öffentliche Stelle (zum Beispiel Ämter der Kommunen) verarbeitet werden. Bei den vorgeschlagenen Personen muss deshalb kein Einverständnis eingeholt werden. Die Daten werden an keine andere Stelle weitergegeben.

Datenschutzinformation zum Download

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung

Büro für Mitwirkung und Engagement

Zähringerstraße 61
76133 Karlsruhe

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