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Haltverbotsschilder bei Umzug beantragen

Für die Aufstel­lung von Halt­ver­bots­schil­dern benötigen Sie eine Geneh­mi­gung der Stra­ßen­ver­kehrs­stelle. Für Haltver­bote in einem Zeitraum von bis zu drei Tagen ist diese gebüh­ren­frei. Was es beim Ausleihen der Schilder zu beachten gilt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Haltverbotsschilder bei Umzug beantragen

Genehmigung

Für die Aufstellung von Haltverbotsschildern benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsstelle. Für Haltverbote in einem Zeitraum von bis zu drei Tagen ist diese gebührenfrei.

Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie telefonisch beantragen unter der Behördennummer 115
Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, aus dem Mobil- und Festnetz

Die Straßenverkehrsstelle erteilt Ihnen nach Antragstellung und Prüfung eine verkehrsrechtliche Anordnung oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Diese enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen und welche Beschilderung aufzustellen ist.

Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Haltverbotsschilder ausleihen

Beschilderung erhalten Sie bei Fachfirmen für Verkehrssicherung (Branchenverzeichnis oder Internet).

Haltverbotsschilder für private Umzüge können beim Tiefbauamt Karlsruhe, Verkehrsausstattung – gegen Gebühr – ausgeliehen werden.
Die Leihgebühr für Haltverbotsschilder beträgt 34 Euro pro angefangene Woche (17 Euro je Schild, inklusive Aufstellvorrichtung).
Die Gebühr kann kontaktlos per Karte oder Smartphone bezahlt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Stadt Karlsruhe
Tiefbauamt

Verkehrsausstattung
Neureuter Straße 21
76185 Karlsruhe

0721 133-6643

Abholung der Schilder bitte nur mit Termin.

Terminvereinbarung unter:

0721 133-6643

Montag bis Donnerstag 6:30 bis 12 Uhr und 12:30 bis 15 Uhr
Freitag 6:30 bis 12 Uhr und 12:30 bis 14 Uhr

Fastnacht Dienstag geschlossen
Gründonnerstag ab 12 Uhr geschlossen

Die Haltverbotsschilder sind mindestens vier Tage vor dem Umzug (96 Stunden) und mit den zeitlichen Angaben (Datum und Beginn/Dauer des Umzugs) gut sichtbar aufzustellen.

Bei Parkstreifen, die baulich oder durch Markierung von der Fahrbahn getrennt sind, ist an den Haltverbotsschildern zudem der Zusatz „auf dem Seitenstreifen“ anzubringen.

Ein Merkblatt mit Informationen zur „Einrichtung und Aufstellung von mobilen Haltverboten“ erhalten Sie bei Abholung der Schilder beim Tiefbauamt Karlsruhe, Verkehrsausstattung.

Das Aufstellungsdatum mit Uhrzeit und den Kennzeichen der Fahrzeuge, die bei Aufstellung der Schilder geparkt waren, sind in einem Haltverbotsprotokoll für das Ordnungs- und Bürgeramt, Verkehrsüberwachung beziehungsweise für die Polizei festzuhalten.
Dieses ist ein Jahr aufzubewahren.

Sofern am Umzugstag innerhalb der Haltverbotszone Kraftfahrzeuge abgestellt sind, können Sie sich zwecks Halterermittlung beziehungsweise einem eventuellen Abschleppvorgang an das Ordnungs- und Bürgeramt, Verkehrsüberwachung wenden.


Ordnungs- und Bürgeramt
Verkehrsüberwachung


Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr

0721 133-3908
0721 133-3903
0721 133-3904
0721 133-3901

Außerhalb der Dienstzeiten kontaktieren Sie bitte die örtliche Polizeidienststelle.

 

Kontakt

Tiefbauamt

Verkehrsausstattung, Haltverbot

Neureuter Straße 21
76185 Karlsruhe

Tiefbau und Verkehrsinfrastruktur

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