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Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) verpflichtet die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg zur Bestellung einer „Kommunalen Behindertenbeauftragung". Seit dem 1. Oktober 2016 hat die Stadt Karlsruhe diese Stelle eingerichtet. Die Kommunale Behindertenbeauftragte Ulrike Wernert hat den Auftrag, die Belange von Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen zu verdeutlichen und Verständnis für deren Bedürfnisse zu schaffen.
Als Kommunale Behindertenbeauftragte mache ich auf die Bedürfnisse Betroffener aufmerksam und unterstütze Gremien und Organisation in beratender und vermittelnder Funktion. Ich freue mich, dass ich diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen darf.
Grundlage für meine Arbeit ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die es untersagt, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen und zu diskriminieren. Stattdessen muss sich die Gesellschaft so verändern, dass alle Menschen selbstbestimmt daran teilnehmen können. Ich agiere weisungsungebunden und unabhängig.
Zu meinen Aufgaben gehört es, die Belange von Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen zu verdeutlichen und Verständnis für deren Bedürfnisse zu schaffen. Ich stehe Gremien, Einrichtungen, öffentlichen Trägern oder einzelnen Personen beratend zur Verfügung. In kontroversen Diskussionen kann ich vermittelnd und neutral eingebunden werden und beratend eingreifen.
Den 2003 ins Leben gerufenen Beirat für Menschen mit Behinderungen möchte ich als wichtigen Partner in meine zukünftige Arbeit einbinden.
Mir ist der Kontakt zu Betroffenen sehr wichtig, ebenso wie die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit Organisationen, Einrichtungen sowie den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung.
Sprechen Sie mich gerne persönlich an, wenn Sie Fragen haben, Wünsche und Anregungen äußern möchten oder Informationen benötigen.
Sozial- und Jugendbehörde
Kommunale Behindertenbeauftragte