Menü
eService
Direkt zu
Suche

Gestaltungsbeirat Karlsruhe

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu überprüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Er unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Oberbürgermeister, den Gemeinderat und die Verwaltung.

Termine

Termine 2022

14. Oktober

08. Dezember

 

Termine 2023

03. Februar

28. April

23. Juni

22. September

24. November

Projekte des Gestaltungsbeirats – Übersichtskarte

Stadtplan mit Übersicht der Projekte

Themenbereiche

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe befasst sich mit unterschiedlichen Projekten. Der Themenkomplex Wohnen beinhaltet Neubau, Umbau, Erweiterung sowie den Abbruch / Neubau von Wohnanlagen, Wohn- und Geschäftshäusern und Mehrgenerationen-Projekten. Das Themenfeld Gewerbe dreht sich um reine Geschäftshäuser, aber auch um Büro- und Firmengebäude aus Industrie, Verwaltung und Hotellerie, sowie Planungskonzepte für Gewerbegebiete. Unter Soziales werden Sozialeinrichtungen wie Krankenhäuser, Kinderbetreuung und Seniorenzentren betreut. Des Weiteren finden Sie Informationen zu Projekten aus den Themengebieten Bildung, Kultur und Sport. Unter Öffentlicher Raum, Diverses werden Sonderbauten und Projekte im Öffentlichen Raum dargestellt.

 

Arbeit des Gestaltungsbeirat

Woher resultiert das große Interesse von Städten und Kommunen, von Politikern und Verwal­tungs­fach­leu­ten, freiwillig und ohne ­Bin­dung an gesetz­li­che Regelwerke einen Gestal­tungs­bei­rat in Fragen der Archi­tek­tur und Stadt­pla­nung zu konsul­tie­ren?

Die Antwort liegt in den überzeu­gen­den Argumenten, mit denen ­Ge­stal­tungs­bei­räte Offenheit, Trans­pa­renz und vor allem Quali­tät in das Bauge­sche­hen einer Stadt einbringen. Damit sind immanent ­po­li­ti­sche Ziele und Aufgaben angespro­chen: Gerade weil immer mehr Städte ihr Stadtbild als Kulturgut schätzen, mit dem sich ­Bür­ger identi­fi­zie­ren, das den Tourismus befördert und das Un­ter­neh­men als Stand­ort­fak­tor gilt, ist eine unabhän­gi­ge ­Be­ra­tungs­in­stanz für quali­tätvolle Archi­tek­tur und Stadt­pla­nung so entschei­dend.

Damit ist der Arbeits­auf­trag von Gestal­tungs­bei­rä­ten ­be­schrie­ben: Ihr zentrales Anliegen besteht darin, Vorhaben von städ­te­bau­li­cher Relevanz zu begut­ach­ten und Empfeh­lun­gen zu for­mu­lie­ren. Empfeh­lun­gen, die nicht nur gestal­te­ri­sche ­Ge­sichts­punkte betreffen, sondern in einem gesamt­heit­li­chen An­satz wirtschaft­li­che Interessen, ökolo­gi­sche Kriterien und den städ­te­bau­li­chen Kontext für das geplante Gebäu­de ­be­rück­sich­ti­gen.
(Michael Frieling­haus, ehemaliger Präsident des Bundes ­Deut­scher Archi­tek­ten BDA (2007-2013))

Wie kann die Qualität der gesamten, gebauten Umwelt verbes­ser­t wer­den, wenn nahezu alle Landes­bau­ord­nun­gen eine gute ­Bau­ge­stal­tung so gut wie gar nicht einfordern und neben der tech­nisch-ökolo­gi­schen Aktualität von Neubauten ledig­lich ­ver­lan­gen, dass sie nicht verun­stal­tend wirken?

Wenn die Gestalt unserer Städte und Gemeinden verbessert werden ­soll, so ist bei der Alltags­ar­chi­tek­tur anzusetzen – der Ar­chi­tek­tur also, die unsere gebaute Umwelt zu 99 Prozent prägt und zu 99 Prozent der Fälle nicht über Wettbe­werbe entschie­den wird.

Die Qualität dieser Archi­tek­tur kann nur dann gesteigert werden, wenn dies als eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Aufgabe verstan­den wird. Archi­tek­tur ist eine öffent­li­che Angele­gen­heit, und alle ­Be­tei­lig­ten, seien es Politiker oder Mitar­bei­ter der Verwaltung, seien es Bauherren oder Archi­tek­ten, sollten ein großes ­In­ter­esse daran haben, dass die Bedeutung guter Archi­tek­tur von der breiten Öffent­lich­keit anerkannt wird.

In einigen Städten nehmen die Entschei­dungs­trä­ger ihre ­kul­tu­relle, soziale und ästhe­ti­sche Verant­wor­tung gegenüber der Stadt und ihren Menschen sehr gewis­sen­haft wahr. Sie haben er­kannt, dass mit Städtebau und Archi­tek­tur langfris­tig über die Zu­kunft der Stadt entschie­den wird, und die Archi­tek­tur ein weit wirk­sa­mes Aushän­ge­schild sein kann.

Um ihrer Verant­wor­tung besser gerecht werden zu können, haben in den vergan­ge­nen Jahren mehrere Städte Gestal­tungs­bei­rä­te ­ge­grün­det.
(Professor Zvonko Turkali, Professor für Entwerfen und Ge­bäu­de­lehre an der Univer­si­tät Hannover, Mitglied in Ge­stal­tungs­bei­rä­ten Lübeck, Freiburg und Mannheim)

Perspektiven für die Baukultur in Städten und Gemeinden – Mehr Qualität durch Gestaltungsbeiräte

Das Forschungs­pro­jekt „Perspek­ti­ven für die Baukultur in Städten und Gemeinden – Mehr Qualität durch­ ­Ge­stal­tungs­bei­rä­te“ legt wichtige Grundlagen um Ar­beits­weise, Rahmen­be­din­gun­gen und Effekte von Ge­stal­tungs­bei­rä­ten besser zu verstehen. Hierbei wurden ­ne­ben fest einge­rich­te­ten Beiräten auch die Sonder­for­men ­mo­bile und temporäre Gestal­tungs­bei­räte betrachtet.

Auftrag­ge­ber des Forschungs­pro­jek­tes waren das Bun­des­mi­nis­te­rium für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Re­ak­tor­si­cher­heit und das Bundes­in­sti­tut für Bau-, Stadt- und Raumfor­schung.

Das Team sichtete die Landschaft der Gestal­tungs­bei­rä­te ­sys­te­ma­tisch und arbeitete ihre Konturen anhand von Por­traits ausge­wähl­ter Fallbei­spiele heraus. Das For­schungs­pro­jekt nahm die aktuelle Situation und zu­künf­ti­gen Entwick­lungs­mög­lich­kei­ten von Ge­stal­tungs­bei­rä­ten in den Fokus.

Im Mai 2017 fand im Rahmen des Forschungs­pro­jek­tes die gleich­na­mige Fachkon­fe­renz in Mannheim statt. Als Teil­neh­mende an der im Projekt durch­ge­führ­ten Befragung der Land­schaft der Gestal­tungs­bei­räte und der Fachkon­fe­renz ­wa­ren zahlreiche Mitglieder aus den beste­hen­den ­Ge­stal­tungs­bei­rä­ten, der Verwaltung sowie Akteurinnen und Akteure der Bau­kul­tur direkt oder indirekt am Forschungs­pro­jek­t ­be­tei­ligt.

Stimmen zum Gestaltungsbeirat

Regulativ

Prof. Fritz Auer

„Sehr schnell ist der Beirat in einem Selbst­ver­ständ­nis und als Regulativ sowohl von der Fach- als auch von der all­ge­mei­nen Öffent­lich­keit akzeptiert worden.“ (Mitglied im Gestal­tungs­bei­rat der Städte Regensburg, Konstanz und Landshut)

Mehrwert für Bürger

Hans Schai­din­ger

„Eine kritische Ausein­an­der­set­zung mit Planungs­pro­zes­sen in der Stadt bedeutet Mehrarbeit für alle Betei­lig­ten, bring­t a­ber in jedem Fall einen Mehrwert für die Bürger.“ (ehem. OB Regensburg, die eine Vorbild­funk­tion ­für das Wirken von Gestal­tungs­bei­rä­ten in Kommunen hat.)

Unterstützung

Simone Kaes-Torchiani

„Der Beirat ist unserer Erfahrung nach ein geeig­ne­tes ­In­stru­men­ta­rium, um Bauherren und Archi­tek­ten bei der Fin­dung optimaler Ergebnisse zu unter­stüt­zen.“ (Baude­zer­nen­tin der Stadt Trier)

Wichtiges Forum

Helmut Riemann

„Der Gestal­tungs­bei­rat ist ein wichtiges Forum, das Ar­chi­tek­tur und Stadt­pla­nung wieder auf die politische und kul­tu­relle Tages­ord­nung einer Stadt setzt.“ (Architekt, Mitglied Gestal­tungs­bei­rat Regensburg, Bad Ma­lente und Biberach)

Sicherheit

Tibor Reiser

„Die fachori­en­tierte und unbüro­kra­ti­sche Diskussion mit den Ex­per­ten eines Gestal­tungs­bei­rats gibt den Bauherren die Si­cher­heit, die richtigen städte­bau­li­chen und archi­tek­to­ni­schen Ent­schei­dun­gen getroffen zu haben." (Bauin­genieur, Projekt­lei­ter Umbau BGV-Versicherung)

Über den Gestaltungsbeirat

Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe

vom 21. November 2006, geändert mit Beschluss des Gemein­de­ra­tes vom 28. Juni 2011 und vom 16. Oktober 2012

Aufgrund der §§ 11 und 47 (2) der Landes­bau­ord­nung ­Ba­den-Württem­berg hat der Gemein­de­rat der Stadt Karls­ru­he ­fol­gende Geschäfts­ord­nung für einen Gestal­tungs­bei­rat ­be­schlos­sen:

§ 1 – Aufgabe des Beirats

Der Gestal­tungs­bei­rat (GBR) unter­stützt als ein unabhän­gi­ge­s Sach­ver­stän­di­gen­gre­mium den Oberbür­ger­meis­ter, den Gemein­de­rat und die Verwaltung. Der GBR hat insbe­son­dere die Aufgabe, die ihm vorge­leg­ten Bauvor­ha­ben im Hinblick auf ihre städte­bau­li­che, archi­tek­to­ni­sche und gestal­te­ri­sche Qualität zu überprüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschafts­bild zu be­ur­tei­len. Ggf. gibt er dem Bauherren bzw. dessen Archi­tek­ten Hin­weise und Kriterien dieses Ziel zu erreichen.

§ 2 – Stimm­be­rech­tigte Mitglieder

Der Beirat setzt sich aus fünf stimm­be­rech­tig­ten Mitglie­dern ­zu­sam­men.

§ 3 – Sonstige Mitglie­der/­Teil­neh­mer

An den nicht­öf­fent­li­chen Teilen der Sitzungen des GBR können (ohne Stimm­recht) auch teilnehmen: Oberbür­ger­meis­ter, Bürger­meis­ter, Vertreter der im Gemein­de­rat vertre­te­nen Frak­tio­nen, Mitar­bei­ter der Verwaltung, soweit diese für die ent­spre­chen­den Projekte zuständig sind, Sonder­fach­leute (z. B. Denk­mal­schutz).

§ 4 – Wohn- und Geschäfts­sitz der Mitglieder

Die Mitglieder dürfen ihren Wohn- und Arbeits­sitz nicht im Re­gie­rungs­be­zirk Karlsruhe haben. Sie dürfen zwei Jahre vor und ein Jahr nach ihrer Beirat­stä­tig­keit nicht in der Stadt­ ­Karls­ruhe planen und bauen.

§ 5 – Vorsitz

Sie wählen aus ihrer Mitte eine Vorsit­zen­de oder einen Vorsitzenden sowie eine ­Stell­ver­tre­tung.

§ 6 – Beirats­pe­ri­ode

Eine Beirats­pe­ri­ode dauert jeweils zwei Jahre, wobei nach Ablauf je­der Beirats­pe­ri­ode mindestens zwei Mitglieder ausge­wech­sel­t wer­den. Die Mitglied­schaft darf zwei aufein­an­der­fol­gen­de ­Pe­ri­oden nicht überstei­gen.

§ 7 – Auswahl/­Be­ru­fung der Mitglieder

Die Stadt­ver­wal­tung erarbeitet unter Mitwirkung der Ar­chi­tek­ten­kam­mer Baden-Württem­berg eine Vorschlags­liste zur Be­ru­fung der Mitglieder des GBR. Die Beirats­mit­glie­der werden ­durch den Gemein­de­rat der Stadt Karlsruhe berufen. Nach Mög­lich­keit sollte ein Mitglied aus dem europäi­schen Auslan­d ­sein.

§ 8 – Tätigkeit der Mitglieder

Die Mitglieder sind Fachleute aus den Gebieten Stadt­pla­nung, Land­schafts­pla­nung und Archi­tek­tur. Sie besitzen die Qua­li­fi­ka­tion zum Preis­rich­ter.

§ 9 – Vergütung

Die Tätigkeit als stimm­be­rech­tig­tes Mitglied wird in Anleh­nung an die Empfeh­lun­gen der Archi­tek­ten­kam­mer Baden-Württem­berg zur Auf­wands­ent­schä­di­gung für Preis­rich­ter, Sachver­stän­dige und Vor­prü­fer in Wettbe­werbs­ver­fah­ren mit dem 1,5-fachen des Satzes für einen Zeitauf­wand von vier bis acht Stunden, zuzüglich der ge­setz­li­chen Mehrwert­steuer, pauschal vergütet. Mit dieser ­Pau­schale sind auch die Vor- und Nachbe­rei­tung und die Reise­zeit ­ab­ge­gol­ten.

Reise­kos­ten, Fahrt­kos­ten, Übernach­tungs­kos­ten und Neben­kos­ten wer­den in nachge­wie­se­ner Höhe erstattet.

§ 10 – Geschäfts­füh­rung

Die Geschäfts­stelle wird innerhalb des Baude­zer­nats ein­ge­rich­tet. Sie unter­stützt die Arbeit des Beirates. Sie be­rei­tet die Sitzungen vor, betreut sie und dokumen­tiert die Er­geb­nisse.

§ 11 – Zu behan­delnde Vorhaben

Bei allen Vorhaben, die aufgrund ihrer Größen­ord­nung und Be­deu­tung für das Stadtbild prägend in Erschei­nung treten ist die Beurtei­lung durch den GBR obliga­to­risch. Bauord­nungs­amt und Stadt­pla­nungs­amt schlagen dem Baude­zer­nat diese, sowie sonsti­ge Vor­ha­ben von Bedeutung für das Stadtbild zur Vorlage an den Ge­stal­tungs­bei­rat vor. Außerdem befasst sich der GBR auf Antrag von Bauherrn mit deren Vorhaben. Ebenso haben gemein­derät­li­che Aus­schüsse die Möglich­keit, Vorhaben in den Gestal­tungs­bei­rat ­zur Beratung zu verweisen. Vorhaben aus einem konkur­rie­ren­den ­Ent­wurfs­ver­fah­ren mit mehr als drei Teilneh­mern und einer Jury, die überwie­gend aus Fachleuten besteht fallen nur dann in die Zu­stän­dig­keit des Beirats,wenn das einge­reichte Vorhaben von dem erst­ran­gig prämierten Entwurf wesentlich abweicht.

Der GBR verfasst als Ergebnis der internen Beratungen jeweils eine schrift­li­che Stellung­nahme. Die Stellung­nahme ist den Bau­herrn bzw. deren Beauf­trag­ten bekannt zu geben und zu er­läu­tern.

§ 12 – Sitzungs­tur­nus

Die Sitzungen des GBR finden circa sechsmal im Jahr statt. Die Sit­zungs­ter­mine werden mindestens für ein Kalen­der­jahr im Voraus ­fest­ge­legt und veröf­fent­licht. Außerhalb dieses Turnus können für dringende Vorhaben zusätz­li­che Tagungen einberufen werden.

§ 13 – Einbe­ru­fung der Sitzungen

Einbe­ru­fung des GBR erfolgt schrift­lich durch die Ge­schäfts­stelle, mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungs­tag mit Be­kannt­gabe der vorläu­fi­gen Tages­ord­nung. Eine Änderung der Ta­ges­ord­nung ist mit Zustimmung des GBR möglich.

§ 14 – Beschluss­fä­hig­keit

Der GBR ist beschluss­fä­hig, wenn sämtliche Mitglie­der ­ord­nungs­ge­mäß geladen sind sowie die Mehrheit der Mitglieder, darunter der/die Vorsit­zende oder Stell­ver­tre­ter/in anwesend und stimm­be­rech­tigt ist.

§ 15 – Öffent­lich­keit/­In­for­ma­tion von Verwaltung und Ge­mein­de­rat

Die Vorstel­lung erfolgt in der Regel durch die Antrag­stel­ler (­Bau­herrn) beziehungsweise deren Beauf­tragte (Archi­tek­ten). Sie ist öf­fent­lich, sofern diese zustimmen. Die anschlie­ßen­den, inter­nen ­Be­ra­tun­gen sind in der Regel nicht öffentlich. Beratungs­er­geb­nis und Emp­feh­lun­gen des GBR werden, sofern die Bauherren zustimmen, veröf­fent­licht. Die Stadt Karlsruhe berichtet in anspre­chen­der ­Form und regel­mä­ßi­gen Abständen der Öffent­lich­keit über die Arbeit des GBR und die Entwick­lung der Vorhaben und Baupro­jekte.

§ 16 – Abstim­mung

Entschei­dun­gen werden in einfacher Mehrheit in offener Ab­stim­mung getroffen. Stimment­hal­tung ist nicht zulässig. Bei Stim­men­gleich­heit gibt die Stimme der/s Vorsit­zen­den den Aus­schlag.

§ 17 – Befan­gen­heit

Beirats­mit­glie­der prüfen von sich aus ihre Befan­gen­heit in An­leh­nung an § 18 der Gemein­de­ord­nung Baden-Württem­berg.

§ 18 – Nieder­schrift

Über jede Sitzung ist von der Geschäfts­stelle ein Protokoll zu er­stel­len. Dieses wird dem Beirat, den Teilneh­mern und den An­trag­stel­lern bzw. den betrof­fe­nen Projekt­ver­tre­tern (für deren ­Ta­ges­ord­nungs­punkt) bekannt­ge­ge­ben.

§ 19 – Wieder­vor­lage

Erhält ein Vorhaben nicht die Zustimmung des GBR, so ist dem Bau­herrn die Möglich­keit zur weiteren Bearbei­tung einzuräu­men. Der GBR gibt die Kriterien hierfür bekannt. Das Vorhaben ist dem GBR wieder vorzulegen.

§ 20 – Geheim­hal­tung

Die Mitglieder des GBR und die sonsti­gen ­Sit­zungs­teil­neh­mer/in­nen sind zur Geheim­hal­tung über die in­ter­nen Beratungen und Wahrneh­mun­gen verpflich­tet. Eine ­Ver­let­zung der Geheim­hal­tung führt zum Ausschluss aus dem GBR.

§ 21 – Schluss­be­stim­mun­gen

Diese Geschäfts­ord­nung tritt am 21. November 2006 in Kraft.

Michael Obert, ehemaliger Baubürgermeister der Stadt Karlsruhe

Der Gemein­de­rat der Stadt Karlsruhe hat im Sommer 2007 die Ein­rich­tung des Gestal­tungs­bei­ra­tes zunächst vorläu­fig ­be­schlos­sen und nach zweijäh­ri­ger Tätigkeit im Jahr 2009 dau­er­haft bestätigt.

Nach fünf Jahren wird Ihnen mit dieser Schrift eine Bilanz vor­ge­legt, die sich sehen lassen kann. In dieser Zeit wurden 60 Pro­jekte teilweise mehrfach mit den Archi­tek­ten und Bauher­ren ­be­spro­chen, gefördert, weiter­ent­wi­ckelt oder in seltenen Fällen auch von der Reali­sie­rung abgeraten. Es geht dabei um städ­te­bau­lich bedeutsame Projekte, die nicht über ein kon­kur­rie­ren­des Verfahren entstehen.

Die Broschüre stellt die Entwick­lung der einzelnen Projekte im zeit­li­chen Ablauf dar. Es gibt Fälle, in denen die Beratung ­nicht auf frucht­ba­ren Boden gefallen ist. Diese sind selten. Die weit überwie­gende Anzahl zeigt, dass sich die Tätigkeit des Ge­stal­tungs­bei­ra­tes für die Stadt, vor allem aber auch für die Bau­her­ren und ihre Archi­tek­ten nachhaltig lohnt. Durch seinen un­be­fan­ge­nen Blick von außen ist der Gestal­tungs­bei­rat in der Lage, Entwurfspro­zes­sen neue Impulse zu geben. Manchmal sind es ein­fa­che Hinweise zu Einzel­hei­ten der Gestaltung von Bautei­len o­der der Fassade. Öfter jedoch werden Anregungen zur Stellung von Baukörpern, zur Erschlie­ßung, zur inneren Organi­sa­tion ­ge­ge­ben, die nicht selten erhebliche Verbes­se­run­gen für das Ein­fü­gen ins Stadtbild und den Nutzwert, aber auch erheb­li­che Ein­spa­run­gen bringen.

Die Mitglieder des Gestal­tungs­bei­ra­tes stellen ihre fachli­che ­Kom­pe­tenz durch die inhalt­li­chen Aussagen zu den jewei­li­gen Pro­jek­ten immer wieder unter Beweis. Sie führen den Diskurs mit Bau­her­ren und Archi­tek­ten aber auch mit großem Ein­füh­lungs­ver­mö­gen. Sie sind selbst als Entwerfer tätig und kennen die Zwänge und Spielräume im Bauge­sche­hen genau. So wird ­gleich­zei­tig ein klares, offenes und in den meisten Fällen auch von gegen­sei­ti­gem Verständ­nis geprägtes Gesprächs­kli­ma ­ge­schaf­fen, welches letztlich die Grundlage für den Be­ra­tungs­er­folg ist. Dafür danke ich den Mitglie­dern des Ge­stal­tungs­bei­ra­tes ausdrück­lich. Die Geschäfts­stelle im Stadt­pla­nungs­amt organi­siert seit 2007 erfolg­reich den Rahmen, in dem dies möglich ist.

Ich bin der festen Überzeu­gung, dass die Broschüre das Ver­ständ­nis und die Wertschät­zung für die Arbeit des Ge­stal­tungs­bei­ra­tes fördern und zu unserem Bemühen um Baukul­tur ­bei­tra­gen wird und wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen.

Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner, Amtsleiterin Stadtplanungsamt Karlsruhe

Ange­sichts der zahlrei­chen aktuellen Projekte gewinnt die Rolle des Gestal­tungs­bei­rats zunehmend an Bedeutung. Es entsteht früh­zei­tig Trans­pa­renz in einem wichtigen Entwurfspro­zess und die große Chance der konstruk­tiv kritischen Unter­stüt­zung der Ver­wal­tung und der Politik bei der Projekt­ent­wick­lung.

Dennoch erleben wir sehr unter­schied­li­che Reaktionen der Ar­chi­tek­ten und Investoren auf unseren Vorschlag, das jewei­li­ge Vor­ha­ben im Gestal­tungs­bei­rat zu präsen­tie­ren. Diese Möglich­keit wird durchaus als Einschrän­kung, glück­li­cher­weise in der Mehr­zahl aber als Chance für eine funktional-gestal­te­ri­sche und wirt­schaft­lich bessere Lösung, angesehen. Empfeh­lun­gen, die nicht nur gestal­te­ri­sche Gesichts­punkte betreffen, sondern in einem gesamt­heit­li­chen Ansatz wirtschaft­li­che Interessen, ökolo­gi­sche Kriterien und den städte­bau­li­chen Kontext für das ge­plante Vorhaben berück­sich­ti­gen führen in der Regel zu einem ­äu­ßerst positiven Austausch.

Wir erleben, dass die Qualität von städte­bau­li­chen Lösungen über die Gespräche im Gestal­tungs­bei­rat für viele Akteure zugäng­lich wird. Dies ist deshalb besonders erfreulich, weil die Identi­tät ­der Stadt zunehmend durch die Gestaltung von Gebäuden und des öf­fent­li­chen Raumes wahrge­nom­men wird. Investoren und deren Ar­chi­tek­ten folgen in der Mehrzahl den Empfeh­lun­gen des Beirats, ohne dass dieser mit den Entschei­dungs­be­fug­nis­sen ausge­stat­tet wäre. Wenige Beispiele zeigen aber auch die Grenzen der Beratung auf. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn in mehreren Termi­nen k­eine Ergebnisse erzielt werden können und aufgrund der pla­nungs­recht­li­chen Situation keine Einfluss­mög­lich­keit auf die Bau­ge­neh­mi­gung mehr besteht.

Entschei­dende Voraus­set­zun­gen für das Gelingen ist daher eine gute und kollegiale Gesprächs- und Diskus­si­ons­kul­tur in den Ter­mi­nen, aber auch eine gute Ortskennt­nis der Mitglieder. Auch die Frage, welche Projekte dem Beirat zu welchem Zeitpunk­t vor­ge­legt werden sollen, wird immer wieder im Amt diskutiert. Prin­zi­pi­ell gibt es keine Einschrän­kun­gen hinsicht­lich Größe und Art der Bauaufgabe: Der Discounter und die Fassa­den­ge­stal­tung, von dem Erwei­te­rungs­bau der Altka­tho­li­schen Kirche bis zum Bü­ro­bau eines Projekt­ent­wick­lers. Jedes Bauwerk hat einen - wenn auch unter­schied­li­chen - Einfluss auf das Bild der Stadt­ ­Karls­ruhe.

Ich wünsche mir, dass immer mehr Vorha­ben­trä­ger einer öf­fent­li­chen Diskussion ihrer Projekte zustimmen und damit einen ­Bei­trag für trans­pa­rente Entschei­dungs­kri­te­rien und -wege er­mög­li­chen. Wir stellen diese Entschei­dung heute den Planern ­frei.

Prof. Carl Fingerhuth, ehemaliger Vorsitzender des Gestaltungsbeirats

Der Gestal­tungs­bei­rat ist eine Dienst­leis­tung von Fachleuten im Bereich des Städtebaus und der Archi­tek­tur. Er unter­stützt die Be­hörde, die für die Bewil­li­gung von Bauvor­ha­ben zuständig ist. Er hat keine öffentlich-rechtliche Kompetenz. Seine einzi­ge Le­gi­ti­ma­tion ist das öffent­li­che Interesse an der Qualität der Ge­stalt der Stadt. Diese Frage der Legiti­ma­tion ist gleich­zei­tig a­ber auch das Spezielle dieser Aufgabe. Der Gestal­tungs­bei­rat ­kann nur nützlich sein, wenn er von den Betei­lig­ten im Nor­mal­fall als eine Hilfe und nicht als eine Störung empfun­den wird.

Damit dieses Ziel erreicht wird, sind einige Grundsätze wichtig:

Der Gestal­tungs­bei­rat muss zuhören können. Jeder Diskus­sion muss eine Besich­ti­gung des Ortes, eine Erläu­te­rung der Absich­ten ­des Bauherrn und eine Darstel­lung der öffentlich-recht­li­chen Rand­be­din­gun­gen voraus­ge­hen.
Der Gestal­tungs­bei­rat darf nicht predigen sondern muss mit dem Antrag­stel­ler einen Dialog führen, bei dem unter­schied­li­che ­Po­si­tio­nen gegen­ein­an­der abgewogen werden.
Der Gestal­tungs­bei­rat muss eine beständige Haltung vertre­ten und diese immer wieder einbringen. Diese Haltung darf sich nicht auf kurzfris­tige Moden oder Trends stützen, sondern muss in der kul­tu­rel­len Situation der Stadt verankert sein.
Der Gestal­tungs­bei­rat muss sein Lob oder seine Kriti­k ­münd­lich und schrift­lich begründen und so versuchen die Kon­ti­nui­tät seiner Position zu verdeut­li­chen. Das bedeutet auch diese öffentlich zu dokumen­tie­ren und sich dem öffent­li­chen ­Dia­log zu stellen.
Bei der Betreuung der Trans­for­ma­tion der Stadt stellen sich heute viele neue Fragen: Wie gehen wir mit der neu entdeck­ten ­Kom­ple­xi­tät und Wider­sprüch­lich­keit der Stadt um? Wieviel ­Ver­än­de­rung braucht die Stadt um ihre Vitalität zu erhalten und wie­viel Konti­nui­tät ist unerläss­lich, dass sie ihre Identi­tät ­nicht verliert? Wie werden die neuen Phänomene der Zeit jenseits ­der Moderne integriert: Sinnlich­keit, Emotio­na­li­tät, die durch den neuen Globa­li­sie­rungs­schub ausgelöste Suche nach In­di­vi­dua­li­tät oder die neue Spiri­tua­li­tät, die sich noch hinter ­öko­lo­gi­schen Positionen verbirgt? Heute gibt es die unschul­di­ge ­Form nicht mehr. Form ist wieder zu Gestalt geworden.

Einige Worte gibt es nur in einer Sprache: Das franzö­si­sche "­Souf­flé", der englische "Hattrick" oder das deutsche Wort "­Ge­stalt". In Franzö­sisch und Englisch wird Gestalt mit for­me/­form übersetzt. Gestalt ist aber mehr als nur Form. Gestalt ist Reflektion der sozialen, ökono­mi­schen und kul­tu­rel­len Werte. Sie ist Form mit Bedeutung. Das war bis in die frühe Moderne so. Die Sequenz von der Block­rand­be­bau­ung zur Zeile und von dort zum Hochhaus war in sozialen, ökono­mi­schen und kultu­rel­len Paradigmen verankert. In der späten Moder­ne wurde in der Archi­tek­tur Gestalt zu dogma­ti­schen ästhe­ti­schen ­For­men reduziert. Einheit war besser als Vielfalt, hell besser als dunkel, Einfach­heit und Klarheit besser als Komple­xi­tät, Ratio­na­li­tät besser als Sinnlich­keit. Darüber durfte man nicht strei­ten.

Das Bewusst­sein unserer Zeit konfron­tiert uns bei der Suche nach der Gestalt der Stadt jenseits der Moderne mit radikal Neuem. Wenn sich die Werte der Gesell­schaft ändern, muss sich auch die Ge­stalt der Stadt ändern. Von zentraler Bedeutung ist das Spiel von Konti­nui­tät und Verän­de­rung geworden. Um ihre Identität zu er­hal­ten, muss aber auch eine angemes­sene Konti­nui­tät der Ge­stalt der Stadt sicher­ge­stellt werden. Dabei ist die struk­tu­relle Konti­nui­tät wesentlich wichtiger als die forma­le ­Kon­ti­nui­tät. Für die Gestalt einer Stadt gelten Regeln wie für eine Sprache. Die einzelnen Worte haben eine recht große Frei­heit. Ein Hamburger ist zu einem essbaren Ding geworden. Eine Danish Pastry heißt in Kopenhagen Wienerbröd. Mit der Gram­ma­tik ist das anders. Mit ihr muss außer­or­dent­lich ­sorg­fäl­tig umgegangen werden, sonst versteht man sich nicht mehr: Liebe ich Dich? Dich liebe Ich! oder Ich liebe Dich! Die Sätze verwenden dieselben Worte, aber die Grammatik verän­der­t ­den Sinn der Sätze. Es gibt aus der Moderne heraus im Umgang mit der Stadt eine überheb­li­che Überbe­wer­tung der Bedeutung des S­pe­zi­fi­schen und Indivi­du­el­len und eine sträf­li­che ­Ver­nach­läs­si­gung des Allge­mei­nen und Kollek­ti­ven. Dies weist auf die neue Bedeutung des Städtebaus hin. Dabei muss jeder Ort und jeder Stadtteil in seiner Identität und Geschichte ernst ­ge­nom­men werden. Identität lebt von Konti­nui­tät, nicht in erster ­Li­nie der einzelnen Häuser, sondern in dem Zusam­men­spiel der Teile, das von der jeweiligen Zeit ihrer Entstehung gepräg­t wor­den ist. Sie zeigen sich wie geolo­gi­sche Schichten, die der Stadt­land­schaft ihre Eigenart geben.

Daraus ergeben sich Aufgaben voll von Wider­sprü­chen, aber gerade im sorgfäl­ti­gen und kreativen Umgang mit diesen Konflikten wird ­Ba­na­li­tät und Monotonie überwunden. Um mit dem Bewusst­sein der neu erkannten Komple­xi­tät umzugehen, braucht es nicht ­Be­haup­tun­gen und Beleh­run­gen sondern in erster Linie einen ­krea­ti­ven und offenen Dialog zwischen den Partnern der Stadt; der Politik, den Investoren, den Grund­ei­gen­tü­mern und den Fa­ch­ex­per­ten. Der Gestal­tungs­bei­rat kann dafür Wichtiges leisten - als Dienst­leis­tung an die Gesell­schaft jenseits der Moderne.

Prof. Anett-Maud Joppien

Professorin Anett-Maud Joppien

Mitglied im Gestaltungsbeirat von Juli 2010 bis Juli 2014 und seit Juni 2021

  • 1959 geboren in Frankfurt am Main
  • 1988  Technische Universität Darmstadt, Wissenschaftliche Mitarbeit, Fachgebiet „Entwerfen   und Technischer Ausbau”, Prof. Dr.-Ing. Thomas Herzog
  • 1978 bis 1980 Architekturstudium Technische Universität Berlin, Vordiplom
  • 1981 bis 1985 Architekturstudium Technische Hochschule Darmstadt, Diplom
  • 1985 Studies in Theatre and Communication, University of Illinois, Chicago
  • 1986 bis 1987 Architekturstudium University of California, Berkeley
  • 1987 bis 1989 Freie Mitarbeiterin, Ingenieursozietät BGS, Frankfurt am Main
  • 1989 bis 1996 Joppien Dietz Architekten GbR in Frankfurt am Main
  • seit 1990 Jurytätigkeit in mehr als 150 national und internationalen Preisgerichten
  • 1992 Eröffnung des Büros Joppien Dietz Architekten GbR in Berlin
  • 1996 bis 2009 Mitglied in der Vertreterversammlung der Architektenkammer Hessen
  • 1997 Gründung Dietz Joppien Architekten GbR in Frankfurt am Main und Potsdam
  • 1998 Gastdozentur Sommerakademie, Technische Universität Hannover
  • 1999 bis 2000 Gastprofessur Technische Universität Darmstadt
  • 2000 bis 2008 Landeswettbewerbsausschuss Hessen
  • seit 2004 Dietz Joppien Architekten AG, Mitglied des Vorstandes
  • 2003 bis 2011 Professur Bergische Universität Wuppertal
  • seit 2011 Professur Technische Universität Darmstadt
  • seit 2013 Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)

www.dietz-joppien.de/de/team
www.dgnb.de/de/netzwerk/praesidium/joppien/index.php

Prof. Dr.-Ing. Frank Lohrberg

Prof. Dr. Frank Lohrberg

Mitglied im Gestaltungsbeirat seit April 2020

  • 1964 geboren in Northeim
  • 1991 Diplom Landes­pflege an der Uni Hannover
  • 1991 bis 1994 Projekt­be­ar­bei­ter im Büro Gruppe Freiraum­pla­nung, Hannover
  • 1994 bis 2001 Assistent am Institut für Landschafts­pla­nung und Ökologier der U­ni­ver­si­tät Stuttgart, Fakultät für Archi­tek­tur und Stadt­pla­nung
  • 2001 Promotion zum Dr.-Ing. an der Fakultät für Archi­tek­tur und Stadt­pla­nung der Univer­si­tät Stuttgart zum Thema „Stadt­na­he ­Land­wirt­schaft in der Stadt- und Freiraum­pla­nung“
  • 2002 Mitglied beim BDLA
  • 2009 Berufung in die Deutsche Akademie für Städtebau und Lan­des­pla­nung
Dipl.-Ing. Markus Müller

Diplom-Ingenieur Markus Müller

Mitglied im Gestaltungsbeirat seit April 2019

  • 1965 geboren in Mecken­be­u­ren
  • Studium Archi­tek­tur und Stadt­pla­nung an der Univer­si­tät ­Stutt­gart
  • Stipen­diat der Konrad-Adenauer-Stiftung für Be­gab­ten­för­de­rung
  • Diplom bei Professor Klaus Humpert
  • Tätigkeit bei Fiedler.Aichele, Stuttgart
  • seit 1996 Selbst­stän­dig­keit, Part­ner­schaft mit Olaf Arndt in Müller, Arndt, Partner
  • 2002-2010 Beirat der Kammer­gruppe Boden­see­kreis der Archi­tek­ten­kam­mer ­Ba­den-Württem­berg
  • 2010-2014 Vorsit­zen­der der Kammer­gruppe Boden­see­kreis der Ar­chi­tek­ten­kam­mer Baden-Württem­berg
  • seit 2014 Präsident der Archi­tek­ten­kam­mer Baden-Württem­berg
  • Verwal­tungs­rat und Aufsichts­rat in unter­schied­li­chen ­Gre­mien
  • Stif­tungs­rat der Pater-Berno-Stiftung, München, Temesvar
  • Mitglied im Kuratorium der Akademie d. Diöze­se Rot­ten­burg-Stuttgart
  • Preis­rich­ter in Wettbe­wer­ben
  • Preis­rich­ter in Auszeich­nungs­ver­fah­ren
  • Zahl­rei­che Wettbe­werbs­teil­nah­men
  • Ausstel­lun­gen, Vorträge
  • 2001 Deutscher Städte­bau­preis - Sonder­preis
  • 2007 Buch „Vision Regio­nal­stadt“ mit Dr. Stefan Köhler
  • 2012 Buch „Die bewegliche Stadt. Auf der Suche nach Fried­rich­ha­fens ­Ge­sicht“ mit Jens Poggenpohl, Anja Köhler und Dr. Stefan ­Köh­ler
  • seit 2019 Mitglied im Gestal­tungs­bei­rat Karlsruhe

www.map-architekten.de

Prof. Pascale Richter

Professorin Pascale Richter

Mitglied im Gestaltungsbeirat seit April 2020

  • Studium an der Facultad de Arqui­tec­tura de Montevideo (Uruguay), an der Ensa de Strasbourg und Paris Belleville-atelier UNO
  • 1992 Archi­tek­tin DPLG Diplom bei Henri Ciriani
  • 1992 Coulon et Richter, archi­tec­tes
  • 1992 Pascale Richter, archi­tec­tes
  • 1998 Pascale Richter, architect
  • 1998 Richter archi­tec­tes
  • 2011 richter archi­tec­tes et associés,Strasbourg-Paris
  • 2000 bis 2007 Gründerin, Künst­le­ri­sche Leiterin und Vorsit­zende der Ar­chi­tek­tur­tage-Journées de L'Archi­tec­tur Rhénane (Elsass, Baden-Württem­berg, Schweiz)
  • 2010 bis 2015 Vize-Vorsit­zende des Gesta­lungs­bei­rats Baden-Baden (Archi­tek­tur und Städte­bau)
  • seit 1999 Lehr­be­auf­tragte an der École Nationale Supérieure d'Archi­tec­tu­re de Strasbourg und de Nancy. Seit 2008 maitre assistant ti­tu­laire.
  • seit 2014 Profes­so­rin an de École National Supérieure d'Archi­tec­ture de Paris-Belleville. Théorie et pratique de la concep­tion archt­ec­tu­rale et urbaine.
  • Mitglied der Gruppe „Wasist­das“, groupe informel et plu­ri­dis­ci­plinaire réfléchissant au devenier de la ville de Stras­bourg
  • Chevalier de l'Ordre national du Mérite
  • seit 2020 Mitglied im Gestal­tungs­bei­rat der Stadt Karlsruhe

www.richterarchitectes.com/de/

Dipl.-Ing. Wolfgang Riehle

Diplom-Ingenieur Wolfgang Riehle

Mitglied im Gestaltungsbeirat seit Juni 2021

  • 1979 Architekturstudium Universität Stuttgart, Diplom
  • 1998 bis 2014 Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg und Vorstandsmitglied
  • seit 2014 Ehrenmitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg
  • seit 2014 Ehrenpräsident der Architektenkammer Baden-Württemberg
  • seit 2015 Vorsitzender der Gestaltungsbeiräte der Städte Baden-Baden (2015 bis 2020), Friedrichshafen (seit 2019) und Mühlacker (seit 2019) sowie der Epple GmbH Heidelberg für die Metropolregion Rhein-Neckar (seit 2018)
  • bis 2018 selbstständig tätig als Architekt und Stadtplaner und Preisrichter zuletzt als Gesellschafter der Domino Holding GmbH + Co. KG
  • 2018 Verleihung Bundesverdienstkreuz
  • seit 2019 Geschäftsführer der Domino Holding GmbH + Co. KG
  • seit 2020 Vorsitzender des Verwaltungsrats des Versorgungswerks der Architektenkammer Baden-Württemberg

Kontakt

Stadtplanungsamt

Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben