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Interessenvertretungen

Die Stadt Karlsruhe setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ein. Unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Behinderungen und sexueller Orientierung ist es ihr ein Anliegen, Zugänge zu erleichtern und Barrieren abzubauen. Dafür gibt es verschiedene Interessensvertretungen.

Illustration einer Gruppe von gesellschaftlich vielfältigen, multikulturellen und multirassischen Menschen. Glückliche alte und junge Frauen und Männer mit Kindern, sowie Menschen mit Behinderungen stehen zusammen.

Kinder

Die Karlsruher Kinder sind Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Sie haben Rechte, Bedürfnisse und Anliegen, die es ernst zu nehmen und zu verwirklichen gilt. Aufgabe der Kinderinteressenvertretung ist es ihnen Gehör zu verschaffen, sie sichtbar zu machen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen zu sensibilisieren.

Der Kinderbeauftragte der Stadt Karlsruhe tritt für die Rechte und Anliegen von Kindern innerhalb und außerhalb der Verwaltung ein.

So war er zum Beipsiel federführend an der Fortschreibung der Leitlinien gegen Kinderarmut beteiligt.

Gemeinsam mit dem Kinderbüro, entwickelt er Konzepte für das gesunde und chancengerechte Aufwachsen in Karlsruhe weiter.

Aufgaben und Ziele

Die Kinderinteressenvertretung ist Kontaktstelle für Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Einrichtungen zu Fragen rund um das Thema Kinder und ihre Rechte. Sie hört zu, berät und vermittelt – wenn nötig – wie und von wem offene Fragen und Anliegen geklärt werden können.
Gleichzeitig nimmt sie die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern auf und vertritt diese bei den zuständigen Stellen und Ämtern.
Neben der Erstellung von Informationsmaterialien, wie zum Beispiel des Kinderstadtplans, plant und organisiert sie Veranstaltungen, zum Beispiel anlässlich des Weltkindertags.
Die Vertretung von Kinderinteressen ist eine Querschnittsaufgabe. Daher steht die Kinderinteressenvertretung in engem und fortlaufendem Austausch mit weiteren Fachämtern der Stadtverwaltung und zahlreichen, externen Kooperationspartnern. Sie ist Teil von unterschiedlichen Arbeitskreisen.
Ziel der Kinderinteressenvertretung ist es, Karlsruhe noch kinder- und familienfreundlicher zu machen. Deshalb werden gesellschaftliche Bedürfnisse und politische Entwicklungen fortwährend aufgegriffen. Hieraus ergeben sich die Themen, mit denen sich die Kinderinteressenvertretung beschäftigt.
Kinder sind stets auch „Experten in eigener Sache". Daher ist es wichtig, sie konsequent mit einzubinden und ihnen Beteiligung und Mitsprache zu ermöglichen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit mittlerweile drei Jahrzehnten setzt sich die Kinderinteressenvertretung des Kinderbüros der Stadt Karlsruhe für Kinder und ihre Rechte ein. Grundlage hierfür ist zu allererst das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (KRK). Diese wurde am 20. November 1990 von der UN-Generalversammlung angenommen und im März 1992 vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Bis heute sind 196 Staaten der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten, mehr als jeder anderen UN-Konvention. Die Konvention umfasst 54 Artikel, die in drei übergeordneten Gruppen zusammengefasst werden: Versorgungsrechte, Schutzrechte und Beteiligungsrechte.

Hinzu kommt das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Dieses sieht in den Paragraphen 8, 11 und 80, Absatz 4 die Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich vor und fordert eindeutig zu deren Beteiligung auf.

Ende 2015 wurden neue Staatsziele in die Landesverfassung von Baden- Württemberg aufgenommen. Artikel 2a erkennt an, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten ein Recht auf Achtung ihrer Würde, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz haben. Die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern wird hier also deutlich hervorgehoben. Zudem wurde auch die Änderung des Paragraphen 41a der Gemeindeordnung das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung unmissverständlich gestärkt.

All diese rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen den Weg in eine kinderfreundliche Gesellschaft auf. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen aber noch aus.

Menschen mit Behinderungen

Das Landes­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (LBGG) verpflich­tet ­die Stadt- und Landkreise in Baden-Württem­berg zur Bestel­lung ei­ner „Kommu­na­len Behin­der­ten­be­auf­tra­gung“. Seit dem 1. Oktober 2016 hat die Stadt Karlsruhe diese Stelle einge­rich­tet. 

Weitere Informationen

Screenshot eines Videos; eine Person spricht vor der Bild des Schloss Karlsuhe
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Aufgaben und Ziele

Der Beirat stellt die Inter­es­sens­ver­tre­tung und das Be­tei­li­gungs­gre­mium im Sinne des Gleich­stel­lungs­ge­set­zes dar. Zu seinen Aufgaben gehören die Formu­lie­rung von Anliegen und Ein­brin­gen der eigenen Kompetenz als Exper­ten­in­nen und Exper­ten in eigener Sache, die Anregung von Projekten zur Verbes­se­rung von Integra­tion und gleich­be­rech­tig­ter Teilhabe sowie die Sen­si­bi­li­sie­rung der Öffent­lich­keit. Dabei sollen alle Le­bens­be­rei­che im öffent­li­chen und privaten Bereich von all­ge­mei­nem Interesse für Menschen mit Behin­de­run­gen ­Be­tä­ti­gungs­feld des Beirates sein das heißt die baulichen Aspek­te e­benso wie beispiels­weise das Thema Integra­tion behin­der­ter Kin­der in Kinder­gar­ten, Schule und Beruf oder die spezi­el­le ­Si­tua­tion behin­der­ter Frauen. Der Beirat nimmt diese Aufga­ben ­wahr, indem er

  • die Anliegen behin­der­ter Menschen formuliert und auf deren Um­set­zung und Gestaltung hinwirkt,
  • die Begleitung von Vorhaben der Stadt­ver­wal­tung wahrnimmt, die die Interessen behin­der­ter Menschen betreffen,
  • Entschei­dungs­trä­ger bei der Bewertung von Angeboten und Pro­jek­ten für Menschen mit Behin­de­run­gen berät,
  • Projekte und Verän­de­run­gen zur Verbes­se­rung der Integra­tion ­be­hin­der­ter Menschen initiiert,
  • die Weitergabe von Infor­ma­tio­nen an Vereine, Gruppen und ein­zelne Betroffene und den Dialog mit ihnen fördert,
  • die Öffent­lich­keit für die Probleme und Belange behin­der­ter ­Men­schen sensi­bi­li­siert.

Der Gemein­de­rat und seine Ausschüsse werden in allen wichti­gen An­ge­le­gen­hei­ten, die behinderte Menschen und deren Inter­es­sen ­be­tref­fen, beraten und unter­stützt. Der Beirat versteht sich dabei als Gesprächs­part­ner der politi­schen Gremien und der in der Behin­der­ten­ar­beit tätigen Organi­sa­tio­nen. Einmal jährlich legt der Beirat dem Gemein­de­rat einen Tätig­keits­be­richt vor. Hier werden die Ergebnisse und Entwick­lun­gen des laufen­den Jah­res darge­stellt. Auch Vereine und Gruppen der Be­hin­der­ten­hilfe erhalten den Bericht. Die Arbeit des Beirats ­soll zur Akzeptanz von Menschen mit Behin­de­run­gen durch die Ge­sell­schaft beitragen und ihre Integra­tion in die Gesell­schaft ­ver­wirk­li­chen. Dies ist nur zu erreichen, wenn frühzeitig auf po­li­ti­sche Entschei­dungs­pro­zesse eingewirkt und konkre­te ­kom­mu­nale Maßnahmen und Projekte angestoßen werden, wie zum Bei­spiel die Verbes­se­rung von Barrie­re­frei­heit. Das betrifft un­ter anderem folgende Bereiche:

  • barrie­re­freie bauliche Gestaltung und Zugäng­lich­keit von Ge­bäu­den,
  • barrie­re­freie Planung des öffent­li­chen Raumes,
  • Reali­sie­rung eines barrie­re­freien öffent­li­chen Nahver­kehrs,
  • Integra­tion von behin­der­ten Kindern und Jugend­li­chen in Kin­der­gar­ten, Schule und beruf­li­cher Bildung,
  • bedarfs­ge­rechte Planungen und Konzep­ti­ons­ent­wick­lung im Bereich der Behin­der­ten­hilfe,
  • selbst­be­stimmte persön­li­che Assistenz,
  • adäquate medizi­ni­sche Versorgung.

Zusammensetzung und Gremien

 

Die 14 stimm­be­rech­tig­ten Mitglieder des BMB werden in einer ­Wahl­ver­samm­lung der Vereine, Gruppen und Organi­sa­tio­nen der be­hin­der­ten Menschen in Karlsruhe gewählt. Auch Ein­zel­be­wer­be­rin­nen und -bewerber können sich zur Wahl stellen und gewählt werden. Nach der Wahl werden die gewähl­ten ­Mit­glie­der vom Gemein­de­rat für eine Tätig­keits­pe­ri­ode von fünf Jah­ren berufen. Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:

Vier Vertre­te­rin­nen und Vertreter der Menschen mit einer ­kör­per­li­chen Behin­de­rung, zwei Vertre­te­rin­nen und Vertreter der auf­grund chroni­scher Krankheit behin­der­ten Menschen und je eine ­Ver­tre­te­rin oder ein Vertreter

  • der sehbe­hin­der­ten Menschen
  • der blinden Menschen
  • der gehörlosen Menschen
  • der schwer­hö­ri­gen Menschen
  • der geistig- und mehrfach­be­hin­der­ten Menschen
  • der psychisch erkrankten Menschen
  • der Kinder und Jugend­li­chen mit Behin­de­rung
  • der Frauen mit Behin­de­rung

Die Mitglieder des Beirates sind selbst schwer­be­hin­dert oder ­ge­setz­li­che Vertreter eines behin­der­ten Menschen. Sie haben ­zu­meist langjäh­rige Erfah­run­gen in der behin­der­ten­po­li­ti­schen ­In­ter­es­sen­ver­tre­tung und Verbands­ar­beit. Auch die nicht-stimm­be­rech­tigte Mitglieder (Stell­ver­tre­te­rin­nen und Stell­ver­tre­ter der jeweiligen Gruppen) wirken aktiv im Beirat mit.

Die Ge­schäfts­füh­rung erfolgt durch die Kommu­na­le ­Be­hin­der­ten­be­auf­tragte der Stadt Karlsruhe Ulrike Wernert.

Die Fraktionen des Gemein­de­ra­tes werden durch den Beirat über die Sitzungs­ter­mine und Tages­ord­nungs­punkte des Beira­tes ­in­for­miert und können jeweils ein Mitglied ihrer Fraktion ­be­ra­tend zu den Sitzungen entsenden.

 

Migrantinnen und Migranten

Für die Vertretung der Interessen von zugewanderten Menschen ist in Karlsruhe der Integrationsausschuss auf politischer Ebene zuständig. Der Integrationsausschuss berät den Gemeinderat in allen Fragen des Zusammenlebens in der internationalen Stadtgesellschaft sowie der Integration von Neuzugewanderten und ist ein wichtiges Entscheidungsgremium für die Karlsruher Integrationspolitik.

Termine und Sitzungsunterlagen des Integrationsausschusses

Er setzt sich zusammen aus zehn sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie elf Mitgliedern des Gemeinderates (Stadträtinnen und Stadträten). Jede sachkundige Einwohnerin und jeder sachkundige Einwohner hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Wahl zur Berufung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Integrationsausschuss erfolgt alle fünf Jahre. Die letzte Wahl hat 2019 stattgefunden. Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sind jeweils zu zweit für einen der fünf Themenbereiche zuständig.

  1. Themenfeld: Sprache und Bildung
  2. Themenfeld: rechtliche und wirtschaftliche Integration
  3. Themenfeld: Kultur und interreligiöser Dialog
  4. Themenfeld: Interkulturelle Öffnung
  5. Themenfeld: Wohnen sowie Gesundheit, Senioren, Sport

Als sachkundige Einwohnerin und sachkundiger Einwohner im Integrationsausschuss können sich Personen bewerben, die in einem dieser Themenfelder haupt- oder ehrenamtlich tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe haben.

 

Kontakt

Arbeits­kreis Integrationsausschuss

Seniorinnen und Senioren

Die älteren Generationen in der Stadt Karlsruhe finden im Seniorenbüro eine zentrale Anlaufstelle. Deren Interessensvertretung und der Aufbau von Netzwerken ist Kernaufgabe des Seniorenbüros. Wir stellen Informationen zu Engagementmöglichkeiten, Informationen zu Fachthemen und Bildungsveranstaltungen für die älteren Generationen bereit.
In politischen Gremien, Arbeitskreisen und Netzwerken vertreten wir die Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

Kontakt

Der Stadt­se­nio­ren­rat e.V. vertritt die Interessen der älteren Generationen in Karlsruhe. Ihm gehören 37 Vereine, Verei­ni­gun­gen und Ver­bände die in der Senio­ren­ar­beit tätig sind als Mitglieder an. Wichtigs­tes Organ ist die Mit­glie­der­ver­samm­lung, in der alle für die älteren Generationen relevan­ten The­men in der Stadt Karlsruhe diskutiert. Zu kommunalen Schwerpunktthemen kommen die Bür­ger­meis­ter oder entspre­chende Fachre­fe­ren­ten in die Ver­samm­lung.

In unterschiedlichen Arbeitskreisen widmet sich der Stadtseniorenrat einigen Themen verstärkt. Beispielhaft dafür steht der Arbeits­kreis „Senio­ren­freund­li­cher ­Ser­vice" 1,51 MB (PDF). Die Wirtschafts­för­de­rung der Stadt und der Einzel­han­dels­ver­ban­d, die Industrie- und Han­dels­kam­mer, die Handwerks­kam­mer und die Kreis­hand­wer­ker­schaft sowie das Citymar­ke­ting unterstützen den Verein seit Jahren. Dieser zertifiziert seniorenfreundliche Händler und Dienstleistungsunternehmen. Derzeit sind im Stadtgebiet Karlsruhe 150 Betriebe als seniorenfreundlich ausgezeichnet. Dazu gehören Kriterien wie Kundenfreundlichkeit, gut lesbare Schilder, et cetera.

Kontakt

Sie haben als Institution Interesse an einer Mitgliedschaft? Sie haben Fragen und Anregungen an den Stadtseniorenrat? Dann melden Sie sich bei dem Vorsitzenden des Stadtseniorenrates Erich Weichsel.

Stadtseniorenrat e. V.
1. Vorsitzender Erich Weichsel
Am Künslerhaus 26
76131 Karlsruhe
0721 376415

Menschen mit Depressionen

Depressive Störungen gehören zu den häufigsten und hinsichtlich ihrer Schwere am meisten unterschätzten Erkrankungen. Schätzungsweise 16 bis 20 von 100 Menschen erkranken irgendwann in ihrem Leben mindestens einmal an einer Depression oder einer chronisch depressiven Verstimmung. Frauen sind häufiger betroffen als Männer, ältere Menschen öfter als junge. An einer Depression leiden aber nicht nur die Betroffenen selbst, sondern in der Regel auch die Angehörigen, denn sie erleben das Leid der Erkrankten und spüren die eigene Hilflosigkeit im Umgang damit.

Im Jahr 2016 wurde unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die Karlsruher Initiative gegen Depression gegründet. Fachleute und Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um die Öffentlichkeit über diese Krankheit zu informieren und damit der noch immer bestehenden Tabuisierung entgegen zu wirken. Der Sprecher der Initiative ist Prof. Dr. Michael Berner, Klinik für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin.

Ziele und Aufgaben der Initiative

Die Initiative hat das Ziel, bestehende Hilfsangebote für Betroffene vor Ort transparent und besser zugänglich zu machen sowie diese Angebote zu vernetzen. Sie möchte die Öffentlichkeit aufklären, der Stigmatisierung der Erkrankung entgegenwirken und Betroffenen Mut machen, Hilfeangebote in Anspruch zu nehmen.

Dies erreicht sie insbesondere durch

  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit,
  • Durchführung von Fachveranstaltungen,
  • Initiierung gemeinsamer Projekte.

Mitglied werden

Auch Sie können Mitglied in der Karlsruher Initiative gegen Depression werden.

Anfragen bitte an:

Karlsruher Beratungs- und Anlaufstellen:

Arbeitskreis Leben Karlsruhe e.V.
Putlitzstraße 16, 76137 Karlsruhe
0721 811424

brücke Karlsruhe
Kronenstraße 23, 76133 Karlsruhe
0721 385038

Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatung Karlsruhe e.V.
Nelkenstraße 17, 76135 Karlsruhe
0721 84 22 88

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Kaiserallee 10, 76133 Karlsruhe
0721 974-3710

pro familia Karlsruhe
Amalienstraße 25, 76133 Karlsruhe
0721 920505

Sozialer Dienst der AOK Mittlerer Oberrhein
0721 3711 611

TelefonSeelsorge
Das Telefon der TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht besetzt. Die Anrufe sind kostenfrei.
0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222

Zentrum für seelische Gesundheit
Stephanienstraße 16, 76133 Karlsruhe
0721 20397141

Kontakt

Sozial- und Jugendbehörde

Fachbereich Beratung und Prävention/Kinderbüro

Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe

Kontakt

Sozial- und Jugendbehörde

Ulrike Wernert

Kommunale Behindertenbeauftragte

Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe

Kontakt

Sozial- und Jugendbehörde

Fachbereich Beratung und Prävention, Seniorenbüro

Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe

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