Die im Bodenschutz- und Altlastenkataster enthaltenen Informationen stellen nicht nur eine wichtige Grundlage für die Bauleitplanung dar, sondern sind auch für Käuferinnen und Käufer, Bauleute, Planerinnen und Planer sowie Investoreninnen und Investoren von großer Bedeutung. Die altlastenbedingte Wertminderung eines Grundstücks beziehungsweise altlastbedingte Mehrkosten bei Baumaßnahmen können unter Umständen zu einem nicht kalkulierbaren finanziellen Risiko führen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster im Vorfeld beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe kann dieses Risiko erheblich mindern.
Vorliegende Informationen
Im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe sind gemäß § 9, Absatz 1 Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz die zum jeweils aktuellen Erhebungsstand bekannten schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten dokumentiert.
Im Rahmen einer Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster informieren wir über den jeweiligen Kenntnis- und Bearbeitungsstand der angefragten Fläche.
Weitergehende allgemeine Informationen zum Umgang mit Altlastenrisiken im Grundstücksverkehr finden Sie im Faltblatt „Altlasten – Chancen und Risiken“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Auskunftsberechtigte
Grundsätzlich können alle Interessierten eine Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beantragen. Personen, die jedoch nicht Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, benötigen aus datenschutzrechtlichen Gründen eine entsprechende Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Auskunft ist bis zu einem Bearbeitungsaufwand von drei Stunden gebührenfrei. Bei einem höheren Aufwand wird eine Gebühr gemäß Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg erhoben.
Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anfragen sowie in Abhängigkeit der im Einzelfall vorliegenden Aktenlage und des Prüfumfangs ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu rechnen. Der Umwelt- und Arbeitsschutz empfiehlt dringend, die Anfrage mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf zu beantragen (zum Beispiel vor einem Notartermin).
Antragsmöglichkeiten
Eine Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster können Sie über folgendes Formular anfordern:
Antrag auf Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster
Übermittlung per Fax 0721 133-3109 oder per E-Mail
Neben der Adresse und der Flurstücknummer ist auch anzugeben, ob sich das angefragte Grundstück im Eigentum der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers befindet. Gegebenenfalls ist eine Einverständniserklärung der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers beizufügen.