Zuschussberechtigt sind Alleinerziehende und Elternpaare, die im Stadtkreis Karlsruhe wohnen und deren Kinder eine Tageseinrichtung besuchen.
Die Zuschussberechtigung richtet sich nach ihrem durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommen.
Hierzu zählen:
- Nettoarbeitslohn plus 1/6 des Weihnachts- und Urlaubsgeldes
- Elterngeld
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Rente
- Wohngeld
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Ihr Einkommen wird einer Einkommensgrenze gegenübergestellt. Die Höhe dieser Einkommensgrenze ist abhängig von ihren persönlichen Familienverhältnissen. Es spielt etwa eine Rolle, wie viele Personen zum Haushalt gehören. Aber auch andere finanzielle Belastungen, wie beispielsweise Versicherungsbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ergeben sich die gesetzlichen Einkommensgrenzen nach § 85 des Zwölften Sozialgesetzbuches, die für Ihren Haushalt individuell berechnet werden. Um karlsruher Familien finanziell zu entlasten, hat der Gemeinderat eine Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung beschlossen.
Wie erhalte ich einen Zuschuss zum Elternbeitrag?
Um einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei uns erforderlich.
Antragsformular 310 KB (PDF)
Bei Bedarf kann der Antrag auch per Post an Sie versandt werden.
Ergänzene Unterlagen:
-
Bestätigung der Kindertageseinrichtung ihrer Kinder
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Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate (plus Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld)
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Elterngeldbescheide
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Arbeitslosengeldbescheide
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Unterhaltszahlungen,
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Aufwandsentschädigungen
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sonstige Einnahmen (wie beispielsweise Mieteinnahmen)
-
aktueller Mietvertrag
Wo kann ich den Zuschuss beantragen?
Telefonnummern für Karlsruhe-Stadt
A bis C
0721 133-5187
C bis Gq
0721 133-5073
Gr bis Je
0721 133-5429
Jf bis Ld
0721 133-5973
Le bis Ol
0721 133-5191
Om bis Sei
0721 133-5189
Sej bis Z
0721 133-5192
Telefonnummer für Karlsruhe-Durlach
(Bergwaldsiedlung, Dornwaldsiedlung, Durlach, Durlach-Aue, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Untermühlsiedlung, Wolfartsweier)
A bis Z
0721 133-1962
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr.
Persönliche Termine nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie:
Der Zuschuss wird grundsätzlich ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Tageseinrichtung besucht. Gerne können Sie zur Antragstellung einen persönlichen Termin vereinbaren oder die Unterlagen gut lesbar per E-Mail übermitteln.