Nutzen mehrere Kinder einer Familie Kindertagesbetreuungsangebote (Kita) oder Kindertagespflege, müssen Eltern für das Kind im teuersten Angebot die vollen Gebühren bezahlen. Für die weiteren Kinder fallen ermäßigte Gebühren an. Wenn Ihre Kinder in verschiedenen Angeboten beziehungsweise bei verschiedenen Trägern betreut werden, wird Ihnen jeweils das volle Benutzungsentgelt für ein „Erstkind“ in Rechnung gestellt.
Um diesen Nachteil finanziell auszugleichen, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschlossen, für Geschwisterkinder, die bei unterschiedlichen Trägern eine Einrichtung besuchen, eine Beitragsermäßigung einzuräumen, die sogenannte Geschwisterkinderstattung.
Voraussetzung für die Geschwisterkindererstattung:
Die Erstattung nach der Geschwisterkindregelung ist einkommensunabhängig.
- Sie und Ihre Kinder waren im Zeitraum, für den Sie eine Geschwisterkinderstattung beantragen, in Karlsruhe mit Erstwohnsitz gemeldet.
- Ihre Kinder besuchen in Karlsruhe Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger beziehungsweise werden in einer Karlsruher Kindertagespflegepflegestelle betreut.
- Der Kita-Träger besitzt für sein Betreuungsangebot eine Betriebserlaubnis des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg beziehungsweise die Kindertagespflegeperson besitzt eine Pflegeerlaubnis der Stadt Karlsruhe
- Das von Ihnen genutzte Kita-Angebot ist in der städtischen Bedarfsplanung an Plätzen in Kindertageseinrichtungen enthalten.
- Der Kita-Träger gewährt für das Betreuungsangebot eine Geschwisterkindermäßigung und erhält dafür als Gegenleistung einen Zuschuss der Sozial- und Jugendbehörde zum Ausgleich der Ausfälle.
- Jedes Betreuungsangebot Ihrer Kinder erhält dem Grunde nach einen Geschwisterkindzuschuss
- Das Angebot ist kein reines Angebot der Ergänzenden Schulkindbetreuung (ohne Nachmittagshort).
- Sie zahlen die Gebühren selbst und erhalten vom Jugendamt keinen Zuschuss zu den Betreuungskosten
- Falls Sie einen Zuschuss erhalten muss ihr Eigenanteil größer als die Verpflegungskosten sein.
Zuschuss beantragen:
Die Erstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag, in der Regel zum Ende des Kindergarten-/ Hortjahres.
Antrag trägerübergreifende Geschwisterkinderstattung
Ergänzende Unterlagen:
Für Kinder in städtischen Einrichtungen sind neben dem Antrag keine weiteren Unterlagen erforderlich!
Für Kinder in nicht-städtischen Kitas und Schülerhorten werden folgende Nachweise benötigt:
Für Kinder in Tagespflege werden folgende Nachweise benötigt:
- Kostenbeitragsbescheid der Wirtschaftlichen Jugendhilfe/Förderung (WJH-F)
- Bestätigung der WJH-F über Kostenbeitragszahlungen
Angebote, die nicht für die Geschwisterkinderstattung berechtigen:
- Angebote in Kindertageseinrichtungen außerhalb des Stadtgebietes Karlsruhe
- Ergänzende Betreuung / Verlässliche Grundschule (Förderung läuft über das Schul-und Sportamt, keine Doppelförderung möglich)
- Hausaufgabenbetreuung
- Flexible Nachmittagsbetreuung
- Kinderfreizeiten
- Zusätzliche Betreuung während Schließzeiten
- Betreute Spielgruppen
Bei Fragen zur Berechnung des Beitrages oder anderen finanziellen Anliegen wenden Sie sich gerne an die Sozial- und Jugendbehörde.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr.
Persönliche Termine nach Vereinbarung.