Menü
eService
Direkt zu
Suche

Inklusion

Die Sozialplanung für die Eingliederungshilfe der Stadt Karlsruhe setzt sich für Inklusion und Teilhabe der Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen Behinderungen oder mit Sinnesbeeinträchtigungen ein. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Bei der Inklusion und der Teilhabe der Menschen mit Behinderung handelt es sich um „die Verwirklichung von Menschenrechten durch gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben (…), um Chancengleichheit in der Bildung, um berufliche Integration und um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, allen Bürgerinnen und Bürgern [mit oder ohne Behinderung] einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben und Diskriminierungen abzubauen.“ (Quelle: UN-BRK, Seite 5 ).

Die Sozialplanung für die Eingliederungshilfe handelt vernetzt, übergreifend, partizipativ und integriert in entsprechenden Gremien, Netzwerken und in der Schnittstelle zur Verwaltungs- und Sozialpolitik.

Die Kooperation mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten, der Leistungsabteilung der Eingliederungshilfe, dem Teilhabemanagement und dem Allgemeinen Sozialen Dienst  ist wichtige Grundlage für die Arbeit der Sozialplanung für die Eingliederungshilfe. Ihre Ziele und Aufgaben sind:

  • Die Zahl der Menschen mit Behinderung in Karlsruhe und ihre Entwicklung erfassen und beobachten
  • Aufzeigen, welche Angebote und Unterstützungssysteme in Karlsruhe für Menschen mit Behinderung es gibt
  • Herausfinden, ob die vorhandenen Angebote und Unterstützungssysteme ausreichend sind und ob es Bedarf an der Entwicklung weiterer Angebote gibt
  • Erstellung von Sozialberichten für die Eingliederungshilfe
  • Im Dialog (Trialog) mit Menschen mit Behinderung, Leistungserbringern und Leistungsträgern der Eingliederungshilfe Strukturen für eine gelingende Inklusion und Teilhabe in unserer Stadtgesellschaft gestalten.
  • Entwicklung sozialraumorientierter und inklusiver Angebote und Maßnahmen.
  • Kooperation mit Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung (Kommunale Behindertenbeauftragte, Beirat für Menschen mit Behinderung)
  • Ressourcenorientierung, Partizipation, Personenzentrierung, Sozialraumorientierung als Maßstäbe für Planungs- und Entwicklungsprozessen berücksichtigen
  • Koordination der Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen mit oder ohne seelische(r) Behinderung: Psychiatriekoordination

Psychiatriekoordination

Die Psychiatriekoordination ist ein Aufgabengebiet der Sozialplanung für Menschen mit Behinderung. Sie sich für die die volle und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit oder ohne seelische(r) Behinderung ein.


Zielgruppe der Psychiatriekoordination (vgl. § 1 PsychKHG)

  • Menschen mit psychischen Störungen, mit oder ohne seelische(r) Behinderung
  • Menschen mit psychischen Störungen, mit oder ohne seelische(r) Behinderung und mit Bedarf an einer Unterbringung nach § 60f und § 61 Nummer 1 und 2 des Strafgesetzbuches (StGB)


Aufgaben der Psychiatriekoordination

  • Koordination von Hilfeangebote und Unterstützungsstrukturen für Menschen mit einer psychischen Störung, mit oder ohne Behinderung
  • Vernetzung, Kooperation mit Netzwerken, Gremien, Verwaltung und Sozialpolitik

Die Angebote im Gemeindepsychiatrischen Verbund der Stadt Karlsruhe finden Sie in der GPV-Broschüre 1,08 MB (PDF)

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben