Bei der Inklusion und der Teilhabe der Menschen mit Behinderung handelt es sich um „die Verwirklichung von Menschenrechten durch gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben (…), um Chancengleichheit in der Bildung, um berufliche Integration und um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, allen Bürgerinnen und Bürgern [mit oder ohne Behinderung] einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben und Diskriminierungen abzubauen.“ (Quelle: UN-BRK, Seite 5 ).
Die Sozialplanung für die Eingliederungshilfe handelt vernetzt, übergreifend, partizipativ und integriert in entsprechenden Gremien, Netzwerken und in der Schnittstelle zur Verwaltungs- und Sozialpolitik.
Die Kooperation mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten, der Leistungsabteilung der Eingliederungshilfe, dem Teilhabemanagement und dem Allgemeinen Sozialen Dienst ist wichtige Grundlage für die Arbeit der Sozialplanung für die Eingliederungshilfe. Ihre Ziele und Aufgaben sind:
- Die Zahl der Menschen mit Behinderung in Karlsruhe und ihre Entwicklung erfassen und beobachten
- Aufzeigen, welche Angebote und Unterstützungssysteme in Karlsruhe für Menschen mit Behinderung es gibt
- Herausfinden, ob die vorhandenen Angebote und Unterstützungssysteme ausreichend sind und ob es Bedarf an der Entwicklung weiterer Angebote gibt
- Erstellung von Sozialberichten für die Eingliederungshilfe
- Im Dialog (Trialog) mit Menschen mit Behinderung, Leistungserbringern und Leistungsträgern der Eingliederungshilfe Strukturen für eine gelingende Inklusion und Teilhabe in unserer Stadtgesellschaft gestalten.
- Entwicklung sozialraumorientierter und inklusiver Angebote und Maßnahmen.
- Kooperation mit Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung (Kommunale Behindertenbeauftragte, Beirat für Menschen mit Behinderung)
- Ressourcenorientierung, Partizipation, Personenzentrierung, Sozialraumorientierung als Maßstäbe für Planungs- und Entwicklungsprozessen berücksichtigen
- Koordination der Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen mit oder ohne seelische(r) Behinderung: Psychiatriekoordination
Psychiatriekoordination
Die Psychiatriekoordination ist – als Aufgabengebiet der Sozialplanung – auf der Grundlage des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (§ 8 PsychKHG) entstanden. Die Psychiatriekoordination handelt koordinierend, vernetzend und vermittelnd. Sie arbeitet fach- und sektorenübergreifend, in gemeinsamer Verantwortung und in Kooperation mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren der (Gemeinde-)Psychiatrie.
Zielgruppe
Die Psychiatriekoordination setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller „Personen, die aufgrund einer psychischen Störung krank oder behindert sind“ (vgl. § 1 PsychKHG).
Aufgaben der Psychiatriekoordination
- Koordination, Moderation und Vermittlung in Prozessen der (Weiter-)Entwicklung notwendiger Hilfen und bedarfsgerechter Strukturen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen (§ 8 PsychKHG)
- Zusammenarbeit in der Kooperations- und Verantwortungsgemeinschaft des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV). Im GPV kooperieren „insbesondere Träger ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgungseinrichtungen und Dienste sowie Angebote der Selbst- und Bürgerhilfe“ mit dem Ziel, „eine möglichst bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung zu erreichen“ (§ 7 PsychKHG).
- Analyse bestehender Bedarfe und Prüfung der Notwendigkeit bedarfsgerechter Angebotsentwicklung
Kooperationspartnerschaften der Psychiatriekoordination sowie Angebote im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) sind zum Beispiel der Sozialpsychiatrische Dienst im Zentrum für seelische Gesundheit (§ 6 PsychKHG) als Kooperationspartner für niedrigschwellige Beratung oder die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) (§ 9 PsychKHG) als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Rahmen der EX-IN-Genesungsbegleitung werden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Resilienz-Ressourcen ausgebildet, um andere Betroffene im Umgang mit ihrer psychischen Beeinträchtigung zu unterstützen
Weitere Kooperationspartnerschaften sowie Angebote im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) der Stadt Karlsruhe finden Sie in der GPV-Broschüre 1,08 MB (PDF)
Kontakt
Sozial- und Jugendbehörde
Psychiatriekoordination
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe
0721-133 5006