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Die Sozialplanung für die Eingliederungshilfe der Stadt Karlsruhe setzt sich für Inklusion und Teilhabe der Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen Behinderungen oder mit Sinnesbeeinträchtigungen ein. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Bei der Inklusion und der Teilhabe der Menschen mit Behinderung handelt es sich um „die Verwirklichung von Menschenrechten durch gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben (…), um Chancengleichheit in der Bildung, um berufliche Integration und um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, allen Bürgerinnen und Bürgern [mit oder ohne Behinderung] einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben und Diskriminierungen abzubauen.“ (Quelle: UN-BRK, Seite 5 ).
Die Sozialplanung für die Eingliederungshilfe handelt vernetzt, übergreifend, partizipativ und integriert in entsprechenden Gremien, Netzwerken und in der Schnittstelle zur Verwaltungs- und Sozialpolitik.
Die Kooperation mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten, der Leistungsabteilung der Eingliederungshilfe, dem Teilhabemanagement und dem Allgemeinen Sozialen Dienst ist wichtige Grundlage für die Arbeit der Sozialplanung für die Eingliederungshilfe. Ihre Ziele und Aufgaben sind:
Der Teilhabe-Monitor 2025 der Stadt Karlsruhe bündelt aktuelle Kennzahlen und Entwicklungen zur Eingliederungshilfe nach SGB IX: Wie viele Menschen Leistungen beziehen, wie sich Behinderungsarten und Altersstruktur verändern und warum der finanzielle Aufwand deutlich steigt. Im Fokus stehen die zentralen Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und tagesstrukturierende Angebote sowie das Versorgungssystem und wichtige Netzwerke. Ein kompakter, datenbasierter Überblick für alle, die Teilhabe in Karlsruhe verstehen, einordnen und weiterentwickeln wollen.
Die Psychiatriekoordination ist – als Aufgabengebiet der Sozialplanung – auf der Grundlage des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (§ 8 PsychKHG) entstanden. Die Psychiatriekoordination handelt koordinierend, vernetzend und vermittelnd. Sie arbeitet fach- und sektorenübergreifend, in gemeinsamer Verantwortung und in Kooperation mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren der (Gemeinde-)Psychiatrie.
Die Psychiatriekoordination setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller „Personen, die aufgrund einer psychischen Störung krank oder behindert sind“ (vgl. § 1 PsychKHG).
Kooperationspartnerschaften der Psychiatriekoordination sowie Angebote im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) sind zum Beispiel der Sozialpsychiatrische Dienst im Zentrum für seelische Gesundheit (§ 6 PsychKHG) als Kooperationspartner für niedrigschwellige Beratung oder die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) (§ 9 PsychKHG) als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Rahmen der EX-IN-Genesungsbegleitung werden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Resilienz-Ressourcen ausgebildet, um andere Betroffene im Umgang mit ihrer psychischen Beeinträchtigung zu unterstützen
Weitere Kooperationspartnerschaften sowie Angebote im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) der Stadt Karlsruhe finden Sie in der GPV-Broschüre 1,53 MB (PDF)
Sozial- und Jugendbehörde
Psychiatriekoordination
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Planung, Öffentlichkeitsarbeit, Ausschüsse