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Als Bestandteil des existenziellen Bedürfnisses, gehört „Wohnen“ mit zu den öffentlichen Aufgaben. Um dieser Aufgabe nachzukommen wirken Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbände bei der sozialen Wohnraumförderung zusammen. Staatliche Hilfe soll Investoren zum Wohnungsbau anreizen und sozial Schwächeren zu Wohnungseigentum oder bezahlbaren Mietwohnungen verhelfen.
Informationen über den KlimaBonus finden Sie auf dieser Seite unter Förderung für den Klimaschutz
Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümmerinnen und Eigentümer) geleistet.
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von der individuellen wirtschaftlichen Situation ab. Dabei ist das gesamte Einkommen, die Miete oder Belastung und die Zahl der Familienmitglieder maßgebend.
Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die gesetzlichen Voraussetzungen nachweist.
Zum Bürgerdienst Wohngeld beantragen
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass die Sozialwohnung Wohnungssuchenden zugute kommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt unabhängig von der Entwicklung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnis.
Sie suchen eine Mietwohnung in Karlsruhe? Hier finden Sie eine Liste von Wohnungsbaugesellschaften, die Wohnraum in Karlsruhe vermieten.
Den Neubau von Sozialwohnungen fördert die Stadt bei einer 30-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung zusätzlich zu den Landesmitteln mit bis zu 320 Euro pro Quadratmeter (€/m²) Wohnfläche; bei einer 25-jährigen Bindung beträgt der städtische Zuschuss maximal 285 €/m² Wohnfläche und bei 15 Jahren sind es maximal 200 €/m².
Geht es um die Einräumung von Miet- und Belegungsbindungen im Wohnungsbestand, sponsert die Stadt bei einer Dauer von 30 Jahren zusätzlich zum Land mit bis zu 210 €/m², bei 25 Jahren maximal 190 €/m² und bei 15 Jahren sind es maximal 135 €/m², die die Stadt dazu gibt.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Räumlichkeiten im Stadtkreis Karlsruhe, die als Wohnraum mobilisiert werden können. Dazu zählt insbesondere Wohnraum, der derzeit aufgrund seines Zustandes nicht vermietet werden kann und Räumlichkeiten, die einer Wohnnutzung zugeführt werden sollen. Beispielsweise die Umnutzung von bisher gewerblich genutzten Räumen, erstmaliger Ausbau der Dachgeschosswohnung.
Bezuschusst werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten, auf 200 Euro je Quadratmeter begrenzt. Förderfähig sind alle Kosten der Maßnahmen, die von Fachfirmen durchgeführt werden.
Die Wohnung ist als Gegenleistung für 20 Jahre zu einer Miete von mindestens 10 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Karlsruher Mietspiegel an Personen mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein zu vermieten.
Hinweis:
Ab dem 1. Januar 2026 ist eine Antragstellung für den „KlimaBonus Karlsruhe“ wieder möglich. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass eine Förderung nur dann erfolgen kann, wenn der städtische Haushalt mit den für den „KlimaBonus Karlsruhe“ eingeplanten Mitteln rechtskräftig geworden ist. Eine Entscheidung über die Fördermittel ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich.
Mit einem Finanzvolumen in Höhe von jährlich zwei Millionen Euro für KlimaBonus Karlsruhe wurde innerhalb des „Klimaschutzkonzepts 2030“ – vom Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen – ein deutlicher Akzent gesetzt.
Die Stadt ist damit in der Lage, vermehrt Anreize zu schaffen, um Investitionen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden anzustoßen. Da der Energieverbrauch der privaten Haushalte etwa ein Viertel des Gesamtenergieverbrauchs im Stadtgebiet ausmacht, kann auf diese Weise ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Karlsruhe geleistet werden.
Für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden ist die Möglichkeit der komplementären Förderung von Bund und Stadt sehr attraktiv. Einen Schwerpunkt der Förderung von KlimaBonus Karlsruhe ist das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards. Diesen bezuschusst die Stadt, zusätzlich zum Bund, mit bis zu 17.000 Euro je Gebäude. Auch für die Installation von Photovoltaikanlagen sind respektable Zuschüsse vorgesehen. Zudem werden einzelne Sanierungsmaßnahmen gefördert, zum Beispiel die Dämmung der Fassade oder des Dachs. Die Zuschüsse betragen bis zu 4.000 Euro für das Einfamilienhaus, 1.000 Euro für jede weitere Wohneinheit und maximal 8.000 Euro je Gebäude. Werden bei diesen Maßnahmen umweltfreundliche Dämmstoffe verwendet, erhöht sich die Förderung um bis zu 2.000 Euro je Gebäude.