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Hanna-Nagel-Preis

Der Hanna-Nagel-Preis wurde 1998 von den seinerzeitigen fünf Karlsruher Präsidentinnen gestiftet, um bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren im Regierungsbezirk Karlsruhe zu fördern und ihre qualifizierte künstlerische Arbeit auszuzeichnen. Mit dem Preis wird auch das künstlerische Werk von Hanna Nagel (1907–1975) geehrt, einer bedeutenden Vertreterin der „Neuen Sachlichkeit“, die 1925 bis 1929 an der Badischen Landeskunstschule Karlsruhe studierte.

Selbstbildnis von Hanna Nagel aus dem Jahr 1929

Der Hanna-Nagel-Preis soll im Oktober 2023 zum sechzehnten Mal vergeben werden, die Preisträgerin wird unter den eingegangenen Bewerbungen von einer Fachjury ermittelt.

 

Auslobende

Der Hanna-Nagel-Preis wird ausgeschrieben von den Stifterinnen des Preises:

  • Margareta Barth, Präsidentin a. D. der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  • Eva Bell, von 2017 bis 2022 Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  • Monika Berndt-Eberle, Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt
  • Caren Denner, Polizeipräsidentin
  • Sylvia M. Felder, Regierungspräsidentin
  • Hildegard Gerecke, Polizeipräsidentin a. D.
  • Gerlinde Hämmerle, Regierungspräsidentin a. D.
  • Heike Haseloff-Grupp, Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg a. D.
  • Andrea Heck, Präsidentin a. D. der Oberfinanzdirektion Karlsruhe,
  • Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin a. D.
  • Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofes
  • Olivia Reissenberger-Safadi, Präsidentin des Sozialgerichts Kalrsruhe
  • Gudrun Schraft-Huber, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie der Stadt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe

 

Teilnahme

Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme.

Die Bewerberinnen müssen

  • mindestens 40 Jahre alt sein und
  • im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten.

Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit.

 

Bewerbung / Bewerbungsunterlagen                                                 

Eingereicht werden können aussagekräftige Abbildungen (Papierformat DIN A4) von maximal zehn Arbeiten aus dem bisherigen künstlerischen Schaffen der Bewerberin.

Die Bewerbung umfasst weiterhin

  • den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen 1
  • den Bewerbungsbogen 2 mit Auflistung der Titel, des jeweiligen Entstehungsjahrs sowie der Technik und der Maße der eingereichten Arbeiten,
  • eine Kurzbiographie mit Verzeichnis der bisherigen Ausstellungen, Projekte, Auszeichnungen und Stipendien.

Zur Online-Bewerbung

 

Abgabeschluss / Einreichung der Bewerbungen

Abgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 13. Januar 2023 (bei Zusendung per Post gilt das Datum des Poststempels).

 

Auswahlverfahren

Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Bewerbungen zwei Teilnehmerinnen aus und schlägt sie dem Kreis der Stifterinnen vor. Die Stifterinnen wählen aus der ihnen vorgelegten Auswahl die Preisträgerin des Hanna-Nagel-Preises aus.

Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Fachjury setzt sich wie folgt zusammen:

  • Rita Burster, Galerie Knecht und Burster und galerie burster
  • Eine Vertreterin der Stifterinnen
  • Marcel van Eeden, Rektor der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
  • Annette Fehr, Leitende Regierungsdirektorin, Regierungspräsidium Karlsruhe
  • Stefanie Patruno, Leiterin Städtische Galerie Karlsruhe
  • Bettina Schönfelder, GEDOK Karlsruhe, Leiterin Kunstverein Pforzheim
  • Dr. Kirsten Voigt, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe

 

Gegenstand des Hanna-Nagel-Preises

Der Hanna-Nagel-Preis besteht aus einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro, der von den Stifterinnen des Preises zur Verfügung gestellt wird. Er ist verbunden mit einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Zur Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogheftes geplant.

Der Hanna-Nagel-Preis selbst wird im Rahmen der Eröffnung der Ausstellung am Freitag, den 18. November 2023 in der Städtischen Galerie Karlsruhe überreicht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aus dem künstlerischen Werk der Preisträgerin einen Ankauf tätigen; hierfür stehen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Die Ausstellung selbst wird bis zum 18. Februar 2023 gezeigt.

Kontakt

Kulturamt

Petra Weßbecher

Kulturbüro Fachbereich 4

Karl-Friedrich-Straße 14 – 18

76133 Karlsruhe

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