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Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Sie sollen selbstbestimmt in der Mitte einer inklusiven Gesellschaft leben können ohne Diskriminierung oder Ausgrenzung. Die Stadt Karlsruhe setzt sich aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein und ist für die Gewährung von Leistungen zuständig.

Das Bild zeigt einen rollstuhlfahrenden Mensch, der durch Türrahmen fährt.

Die Eingliederungshilfe der Stadt Karlsruhe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zur ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistungen sollen Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Das Teilhabemanagement

Die pädagogischen Fachkräfte des Teilhabemanagements sind Ansprechpersonen für:

  • Menschen mit körperlicher Behinderung
  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Menschen mit seelischer oder Sinnes-Behinderung
  • Angehörige von Menschen mit Behinderung
  • Netzwerkpartner und -partnerinnen


Die Aufgaben des Teilhabemanagements umfassen:

  • Beratung zu Teilhabeleistungen
  • Erstellung eines individuellen Teilhabeplanes
     

Bei allen Beratungen und Unterstützungen stehen der Mensch mit Behinderung, seine Wünsche und Fähigkeiten im Mittelpunkt!

Das soziale Umfeld und weitere Fachleute werden bei Bedarf und Wunsch des Menschen mit Behinderung in den Beratungs- und Unterstützungsprozess mit einbezogen.


Kontakt

Terminvereinbarung sind aktuell nur möglich per E-Mail an

Leistungen der Eingliederungshilfe

Voraus­set­zung für die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen ist unter anderem, dass Sie eine körper­li­che, geistige oder seelische Behin­de­rung haben, die Sie wesentlich in Ihrer Teilha­be­fä­hig­keit einschränkt und dass keine vorran­gi­gen Leistungs­trä­ger vorhanden sind.

 

Informationen bezüglich der Leistungen zur Existenzsicherung sind auf der Seite Finanzielle Hilfen zusammengefasst.

Frühför­de­rung behin­der­ter und von Behin­de­rung bedrohter Kinder ist eine Aufgabe, die nur in fachüber­grei­fen­der Zusam­men­ar­beit angemes­sen erfüllt werden kann. Medizi­ni­sche, psycho­lo­gi­sche, pädago­gi­sche und soziale Maßnahmen sind dabei als unver­zicht­bare Bestand­teile eines ganzheit­li­chen Konzepts zu sehen, in das die Familie einbezogen ist.

Frühför­de­rung schließt die Bereiche Früher­ken­nung, Frühbe­hand­lung, Früher­zie­hung und Beratung ein. Früher­ken­nung ist eine notwendige Voraus­set­zung für wirksame Hilfen. Frühför­de­rung wendet sich an behin­der­te und von Behin­de­rung bedrohte Kinder von Geburt bis zur Einschu­lung und damit gegebe­nen­falls zum Übergang in eine andere dem Kind angemes­sene Form der Förderung.

Der Familie bietet sie Stützung und Stabi­li­sie­rung, Beratung und Anleitung. Frühför­de­rung strebt an, Auffäl­lig­kei­ten oder Beein­träch­ti­gun­gen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behin­de­run­gen zu verhüten, Behin­de­run­gen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Dadurch sollen dem Kind bestmög­li­che Chancen für die Entfaltung der Persön­lich­keit, für die Entwick­lung zu selbst­be­stimm­tem Leben und zu gleich­be­rech­tig­ter gesell­schaft­li­cher Teilhabe geboten werden.

Kinder und Jugend­­­li­che mit wesentlicher Behinderung in Kin­der­ta­­ge­s­ein­rich­tun­­gen, Kinder­­gär­ten und Schulen

Kinder, die aufgrund ihrer körper­li­chen, geistigen oder seelischen Entwick­lung während des Besuches einer Kinder­ta­ges­ein­rich­tung einen beson­de­ren Unter­stüt­zungs­be­darf haben, können pädago­gi­sche und/oder beglei­tende Hilfen erhalten. Soweit Kinder und Jugend­li­che mit einer körper­li­chen oder geistigen wesent­li­chen Behin­de­rung auch beim Besuch einer allge­mei­nen Schule einen Bedarf an Unter­stüt­zung haben, können auch hier Hilfen möglich sein.


Hilfe zur schulischen Ausbildung an einer Hochschule

Studenten mit Behinderung, die an einer Hochschu­len studieren und im Stadt­ge­biet Karlsruhe ihren Wohnsitz haben, können Unter­stüt­zung beim Besuch der Hochschule erhalten. Die Leistungen umfassen - je nach Behin­de­rungs­art - technische Ausstat­tung, Stunden­ver­gü­tung für Begleit­kräfte, notwendige Beför­de­rungs­kos­ten, Aufwand­s­pau­scha­len für zusätz­li­ches Lernma­te­rial und andere. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Rahmen der sozial­hil­fe­recht­li­chen Bestim­mun­gen ist zu prüfen.

Die Leistungen sollten so früh wie möglich beantragt werden, dass sie zu Beginn des Studienjahres oder Schuljahres zur Verfügung stehen.

Menschen mit Behinderung oder von einer Behin­de­rung bedrohte Menschen haben Anspruch auf Leistungen, die ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemein­schaft ermög­li­chen oder sichern oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Im Rahmen der Einglie­de­rungs­hilfe für behin­der­te Menschen können Teilha­be­leis­tun­gen gewährt werden, wenn wegen einer wesent­li­chen Behin­de­rung Unter­stüt­zungs­be­darf besteht.

Grund­sätz­lich gilt, dass behinderte oder von Behin­de­rung bedrohte Menschen Leistungen nach dem für die Rehabi­li­ta­ti­ons­trä­ger geltenden Leistungs­ge­set­zen erhalten, um ihre Selbst­be­stim­mung und gleich­be­rech­tigte Teilhabe am Leben in der Gesell­schaft zu fördern, Benach­tei­li­gun­gen zu vermeiden oder ihnen entge­gen­zu­wir­ken. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Rahmen der sozial­hil­fe­recht­li­chen Bestim­mun­gen ist zu prüfen.
Zu den Leis­tun­gen der Sozialen Teilhabe zählt auch der Beför­de­rungs­dienst für schwerst­be­hin­der­te Menschen.

 

Wohnrau­man­pas­sung, Betreute Wohnformen für Menschen mit geisti­ger, kör­per­li­cher oder seeli­scher Behin­de­rung

Menschen mit einer körper­li­chen, geistigen oder seelischen Behin­de­rung, die aufgrund ihrer Einschrän­kun­gen nicht oder nur bedingt selbstän­dig Wohnen können, erhalten Leistungen für das Wohnen.
Menschen mit einer wesent­li­chen Behin­de­rung haben Anspruch auf Hilfen bei der Beschaf­fung, Ausstat­tung und Erhaltung einer Wohnung, die ihren beson­de­ren Bedürf­nis­sen entspricht. Hilfen bei der Beschaf­fung einer behin­der­ten­ge­rech­ten Wohnung konzen­trie­ren sich vor allem auf die Beratung und Unter­stüt­zung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.

Die Hilfen zur Wohnungs­er­hal­tung umfassen zum Beispiel die notwen­di­gen Umbauten und Ausstat­tun­gen, wenn der behin­der­te Mensch Eigentümer ist. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Rahmen der sozial­hil­fe­recht­li­chen Bestim­mun­gen sowie vorrangige Kosten­trä­ger (zum Beispiel Kranken-/Pfle­ge­kasse, Renten­ver­si­che­rung, Arbeits­ver­wal­tung, Integra­ti­ons­amt) sind zu prüfen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­le­ben können von verschie­de­nen Rehabi­li­ta­ti­ons­trä­gern gewährt werden. Neben dem Integra­ti­ons­amt sind dies vor allem die Arbeits­ver­wal­tung und der Renten­ver­si­che­rungs­trä­ger.

Für Menschen mit Behinderung, die noch nicht, nicht mehr oder vorüber­ge­hend nicht auf dem freien Arbeits­markt tätig sein können, bieten die anerkann­ten Werkstät­ten für behinderte Menschen (WfbM) die Möglich­keit zur Teilhabe am Arbeits­le­ben und zur Einglie­de­rung in das Arbeits­le­ben. Sie bieten Menschen mit Behinderung einen Arbeits­platz oder Gelegen­heit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.

Für Leistungen im Eingangs­ver­fah­ren und Berufs­bil­dungs­be­reich ist die Arbeit­s­agen­tur, für Leistungen im anschlie­ßen­den Arbeits­be­reich oder in der Förder- und Betreu­ungs­gruppe ist der Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der Einglie­de­rungs­hilfe zuständig. Die Leistungen zum Besuch einer Werkstatt können auch als Werkstatt­ar­beits­platz in einem Betrieb gewährt werden (Workweb).

Im Rahmen der Einglie­de­rungs­hilfe besteht auch die Möglich­keit der Gewährung eines Budgets für Arbeit, um einen Arbeits­platz auf dem allge­mei­nen Arbeits­markt zu sichern.

Blinde und sehbe­hin­derte Menschen haben Anspruch auf die Landes­blin­den­hilfe in Form von Blinden­geld, wenn sie das erste Lebensjahr vollendet haben und ihren Haupt­wohn­sitz in Baden-Württem­berg haben, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.

Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit

Für schwer­be­hin­derte Menschen, die im Stadt­ge­biet Karls­ru­he woh­nen und wegen ihrer Behin­de­rung öffent­li­che Verkehrs­mit­tel ­nicht nutzen können, ist ein Fahrdienst einge­rich­tet. Dieser ­soll die Mobilität von Menschen mit Behin­de­rung oder Pfle­ge­be­dürf­tig­keit verbessern und ihnen die Teilhabe am ge­mein­schaft­li­chen und kultu­rel­len Leben erleich­tern.

Für Bürger*innen aus Durlach und Umgebung:

Kontakt

Stadtamt Durlach

Jugend und Soziales Durlach

Einzugsbereich: Durlach, Aue, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartsweier

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Kommunale Behindertenbeauftragte

Die Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe macht auf die Belange Betroffener aufmerksam und schafft Verständnis für deren Bedürfnisse. Sie unterstützt zudem Gremien und Organisationen in beratender und vermittelnder Funktion.

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