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Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Sie sollen selbstbestimmt in der Mitte einer inklusiven Gesellschaft leben können ohne Diskriminierung oder Ausgrenzung. Die Stadt Karlsruhe setzt sich aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein und ist für die Gewährung von Leistungen zuständig.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zur ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistungen sollen Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die pädagogischen Fachkräfte des Teilhabemanagements sind Ansprechpersonen für:
Die Aufgaben des Teilhabemanagements umfassen:
Bei allen Beratungen und Unterstützungen stehen der Mensch mit Behinderung, seine Wünsche und Fähigkeiten im Mittelpunkt!
Das soziale Umfeld und weitere Fachleute werden bei Bedarf und Wunsch des Menschen mit Behinderung in den Beratungs- und Unterstützungsprozess mit einbezogen.
Kontakt
Terminvereinbarung sind aktuell nur möglich per E-Mail an Eingliederungshilfe(at)sjb.karlsruhe.de
Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen ist unter anderem, dass Sie eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben, die Sie wesentlich in Ihrer Teilhabefähigkeit einschränkt und dass keine vorrangigen Leistungsträger vorhanden sind.
Informationen bezüglich der Leistungen zur Existenzsicherung sind auf der Seite Finanzielle Hilfen zusammengefasst.
Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder ist eine Aufgabe, die nur in fachübergreifender Zusammenarbeit angemessen erfüllt werden kann. Medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen sind dabei als unverzichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Konzepts zu sehen, in das die Familie einbezogen ist.
Frühförderung schließt die Bereiche Früherkennung, Frühbehandlung, Früherziehung und Beratung ein. Früherkennung ist eine notwendige Voraussetzung für wirksame Hilfen. Frühförderung wendet sich an behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder von Geburt bis zur Einschulung und damit gegebenenfalls zum Übergang in eine andere dem Kind angemessene Form der Förderung.
Der Familie bietet sie Stützung und Stabilisierung, Beratung und Anleitung. Frühförderung strebt an, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Dadurch sollen dem Kind bestmögliche Chancen für die Entfaltung der Persönlichkeit, für die Entwicklung zu selbstbestimmtem Leben und zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe geboten werden.
Kinder, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung während des Besuches einer Kindertageseinrichtung einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, können pädagogische und/oder begleitende Hilfen erhalten. Soweit Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen wesentlichen Behinderung auch beim Besuch einer allgemeinen Schule einen Bedarf an Unterstützung haben, können auch hier Hilfen möglich sein.
Studenten mit Behinderung, die an einer Hochschulen studieren und im Stadtgebiet Karlsruhe ihren Wohnsitz haben, können Unterstützung beim Besuch der Hochschule erhalten. Die Leistungen umfassen - je nach Behinderungsart - technische Ausstattung, Stundenvergütung für Begleitkräfte, notwendige Beförderungskosten, Aufwandspauschalen für zusätzliches Lernmaterial und andere. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen ist zu prüfen.
Die Leistungen sollten so früh wie möglich beantragt werden, dass sie zu Beginn des Studienjahres oder Schuljahres zur Verfügung stehen.
Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohte Menschen haben Anspruch auf Leistungen, die ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können Teilhabeleistungen gewährt werden, wenn wegen einer wesentlichen Behinderung Unterstützungsbedarf besteht.
Grundsätzlich gilt, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen ist zu prüfen.
Zu den Leistungen der Sozialen Teilhabe zählt auch der Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen.
Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die aufgrund ihrer Einschränkungen nicht oder nur bedingt selbständig Wohnen können, erhalten Leistungen für das Wohnen.
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung haben Anspruch auf Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die ihren besonderen Bedürfnissen entspricht. Hilfen bei der Beschaffung einer behindertengerechten Wohnung konzentrieren sich vor allem auf die Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
Die Hilfen zur Wohnungserhaltung umfassen zum Beispiel die notwendigen Umbauten und Ausstattungen, wenn der behinderte Mensch Eigentümer ist. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen sowie vorrangige Kostenträger (zum Beispiel Kranken-/Pflegekasse, Rentenversicherung, Arbeitsverwaltung, Integrationsamt) sind zu prüfen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können von verschiedenen Rehabilitationsträgern gewährt werden. Neben dem Integrationsamt sind dies vor allem die Arbeitsverwaltung und der Rentenversicherungsträger.
Für Menschen mit Behinderung, die noch nicht, nicht mehr oder vorübergehend nicht auf dem freien Arbeitsmarkt tätig sein können, bieten die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie bieten Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.
Für Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ist die Arbeitsagentur, für Leistungen im anschließenden Arbeitsbereich oder in der Förder- und Betreuungsgruppe ist der Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig. Die Leistungen zum Besuch einer Werkstatt können auch als Werkstattarbeitsplatz in einem Betrieb gewährt werden (Workweb).
Im Rahmen der Eingliederungshilfe besteht auch die Möglichkeit der Gewährung eines Budgets für Arbeit, um einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sichern.
Blinde und sehbehinderte Menschen haben Anspruch auf die Landesblindenhilfe in Form von Blindengeld, wenn sie das erste Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.
Für schwerbehinderte Menschen, die im Stadtgebiet Karlsruhe wohnen und wegen ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, ist ein Fahrdienst eingerichtet. Dieser soll die Mobilität von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit verbessern und ihnen die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben erleichtern.