Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohte Menschen haben Anspruch auf Leistungen, die ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können Teilhabeleistungen gewährt werden, wenn wegen einer wesentlichen Behinderung Unterstützungsbedarf besteht.
Grundsätzlich gilt, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen ist zu prüfen.
Zu den Leistungen der Sozialen Teilhabe zählt auch der Beförderungsdienst für schwerstbehinderte Menschen.
Wohnraumanpassung, Betreute Wohnformen für Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung
Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die aufgrund ihrer Einschränkungen nicht oder nur bedingt selbständig Wohnen können, erhalten Leistungen für das Wohnen.
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung haben Anspruch auf Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die ihren besonderen Bedürfnissen entspricht. Hilfen bei der Beschaffung einer behindertengerechten Wohnung konzentrieren sich vor allem auf die Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
Die Hilfen zur Wohnungserhaltung umfassen zum Beispiel die notwendigen Umbauten und Ausstattungen, wenn der behinderte Mensch Eigentümer ist. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen sowie vorrangige Kostenträger (zum Beispiel Kranken-/Pflegekasse, Rentenversicherung, Arbeitsverwaltung, Integrationsamt) sind zu prüfen.