Ob sich die Innovationen zum Wohle der Menschen oder zu ihrem Nachteil auswirken, hängt nicht nur von der Technik selbst, sondern entscheidend von der Art ihrer Nutzung ab.
In hohem Maße wird das spannungsreiche und lebendige Verhältnis zwischen der Gesellschaft und Technik-Innovationen auch von gesellschaftspolitischen Konflikten mitbestimmt, wobei sich seit einiger Zeit Anzeichen dafür mehren, dass die einst vermeintlich starren Fronten zwischen 'Technikangst' und 'Technikglauben' sich aufweichen.
Künstlerische Entwürfe sowie kulturelle Initiativen, die zur Auseinandersetzung mit neuen Technologien herausfordern, bilden heute schon wertvolle Beiträge zur Förderung des gesellschaftlichen Prozesses, in dem über technische Neuerungen nachgedacht und sich beraten wird.
Die Grenze zwischen Wohltat und Plage ist insbesondere durch eine rechtliche Normung zu ziehen. Technische Innovationen stellen insofern immer neue Anforderungen an Rechtsetzung und Rechtsprechung. Umgekehrt treffen die technischen Innovationen auf ein von juristischen Normen geprägtes Umfeld. Ihre Entwicklungsmöglichkeiten wie ihre Ausformungen werden dadurch erheblich beeinflusst – durch grundlegende Verfassungsnormen, an denen sich die Technikentwicklung zu orientieren hat, oder durch historisch gewachsene Normen, die durch technische Innovationen einem Veränderungsdruck unterliegen.
Karlsruhe ist Mittelpunkt sowohl der TechnologieRegion Karlsruhe als auch einer besonders vielfältigen und reichhaltigen Kulturregion – als 'Residenz des Rechts', nämlich als Sitz des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesgerichtshofes und der Bundesanwaltschaft, ist Karlsruhe wie keine andere deutsche Region dazu prädestiniert, Standort eines intensiven Dialogs zwischen Kultur, Recht und Technik zu sein.