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Mitarbeit und Engagement

Die Feuerwehr Karlsruhe besteht aus einer Berufsfeuerwehr und der Freiwilliger Feuerwehr. Auf diesen Seiten erhalten Sie alle Information zur Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr und der Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr.

Aktuelle Stellenausschreibungen

Einstellung mittlerer Dienst 2024

Wir suchen dich!

Wenn ich groß bin, gehe ich zur Feuerwehr! Diesen Traum haben viele schon als Kind. Die Stadt Karlsruhe bietet dir jetzt die Chance deinen Traum als Einsatzbeamtin oder Einsatzbeamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst wahr werden zu lassen!

Informationen zum Beruf und zum Auswahlverfahren findest du auf dieser Seite.

Bewerbungsschluss ist der 4. August 2023.

Jetzt über das Stellenportal bewerben!

Berufsfeuerwehr Karlsruhe

Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Die Beamtinnen und Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes versehen Ihren Einsatzdienst im 24-Stunden-Dienst und verrichten dabei die Tätigkeiten, die man sich im Allgemeinen unter den klassischen Feuerwehr-Aufgaben vorstellt.

Um zur Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Stadt Karlsruhe eingestellt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfolgreicher Abschluss der Haupt- oder Realschule
  • Nachweis einer dem Feuerwehrdienst dienlichen, abgeschlossenen Berufsausbildung (Gesellenbrief, möglichst handwerklich-technische Ausrichtung, etwa: Bauwesen/Metall- und Holzverarbeitung/Kraftfahrzeug-/Nachrichten-/ Maschinenbautechnik, ...)
  • EU-Staatsangehörigkeit
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
  • Besitz der Führerscheinklasse B (der Führerschein Klasse C wird, sofern noch nicht vorhanden, während der Ausbildung erworben).

Weiterhin erwarten wir von Ihnen

  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität
  • Kontinuierliche Lernbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Einsatzbereitschaft und Engagement
  • Körperliche Fitness
  • Fachkompetenz
  • Belastbarkeit

Die Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgt zunächst im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Oberbrandmeisteranwärter/Oberbrandmeisteranwärterin.

Nach dem Grundausbildungslehrgang und Bestehen der Laufbahnprüfung kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 8 erfolgen zuzüglich der im Feuerwehrdienst üblichen Zulagen (Feuerwehrdienstzulage, Zuschuss zur freien Heilfürsorge, Schichtzulagen, ...). Nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit kann die Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin auf Lebenszeit erfolgen.

Die Ausbildung dauert 18 Monate und gliedert sich im Wesentlichen in drei Ausbildungsabschnitte:

  • Feuerwehrgrundausbildung (6 Monate)
    Allgemeine Ausbildung als Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau in Theorie und Praxis, Abschlussprüfung.
  • Laufbahnlehrgang (4 Wochen)
    Vorbereitung und Ablegung der Laufbahnprüfung an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal.
  • Berufspraktische Ausbildung (12 Monate)
    Einsatz- und Werkstattdienst auf einer Feuerwache und Ausbildung zum Rettungssanitäter/ zur Rettungssanitäterin (520 Stunden).

Sie werden im 24 Stunden Schichtdienst auf einer unserer Feuerwachen eingesetzt:

  • Rettung von Menschen und Tieren, Bekämpfung von Schadenfeuern sowie Einsatz bei Umweltschäden und Hilfeleistungen verschiedenster Art
  • Innerbetriebliche Beschäftigung in den Werkstätten der Feuerwehr (Kfz-, Elektro-, Funk-, Atemschutzwerkstatt, ...)
  • Erhaltung und Erweiterung des Fachwissens durch Übungen und Fachunterricht
  • Regelmäßige sportliche Betätigung zur Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit


Mitwirkung im Rettungsdienst
Die Berufsfeuerwehr Karlsruhe wirkt nicht im Rettungsdienst mit. Dieser wird in Karlsruhe von den Hilfsorganisationen und einer Privatfirma übernommen. Die Berufsfeuerwehr wird jedoch als First Responder unterstützend tätig.

  • Nach Besuch entsprechender Führungslehrgänge ist die Beförderung bis nach A 10 Z möglich.
  • Bei besonderer Eignung und nach Durchlaufen eines Auswahlverfahrens besteht die Möglichkeit zum Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.

Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

Die Beamtin beziehungsweise der Beamte des gehobenen Dienstes übernimmt Führungsaufgaben an der Einsatzstelle. Dies wird durch eine Tätigkeit in einem Sachgebiet im Innendienst ergänzt, zum Beispiel im Vorbeugenden Brandschutz, der Einsatzplanung, der Technik oder der Ausbildung.

Um zur Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei der Stadt Karlsruhe eingestellt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abgeschlossenes Bachelor-Studium an einer Fachhochschule oder ein vergleichbares Studium, in einer mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung
  • EU-Staatsangehörigkeit
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
  • Besitz der Führerscheinklasse B

Weiterhin erwarten wir von Ihnen

  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität
  • Kontinuierliche Lernbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Einsatzbereitschaft und Engagement
  • Körperliche Fitness
  • Belastbarkeit
  • Fachkompetenz
  • Führungsqualitäten im Einsatz
  • Moderne Personalführung

Die Einstellung in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erfolgt als Oberbrandinspektoranwärter/Oberbrandinspektoranwärterin im Beamtenverhältnis auf Probe. Diesen Status behalten Sie bis zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes. Anschließend werden Sie in der Regel von der Stadt Karlsruhe, erfolgreicher Prüfungsabschluss vorausgesetzt, als Beamter/Beamtin auf Widerruf und nach Ablauf der Probezeit als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit übernommen.

Während des Vorbereitungsdienstes beziehen Sie Anwärterbezüge.

 

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst dauert in der Regel zwei Jahre (inklusive Urlaubsanspruch) und gliedert sich im Wesentlichen in sieben Ausbildungsabschnitte.

Ausbildungsinhalte (feuerwehrtechnisch):

  • Grundausbildung
  • Berufspraktische Ausbildung
  • Führungslehrgang I (Gruppenführer)
  • Berufspraktische Ausbildung
  • Inspektorenlehrgang Teil I (Zugführer)
  • Berufspraktische Ausbildung
  • Inspektorenlehrgang Teil II
    (Grundlagen zu den Themen Führungssystem, Verwaltungsrecht, ...)

Die Ausbildungsabschnitte in den einzelnen Fachbereichen erfolgen zum Teil auch außerhalb der Stadt Karlsruhe, um den Auszubildenden Einblick in die Arbeit anderer Feuerwehren zu geben. Gleichzeitig ist eine schriftliche Ausarbeitung über ein mit dem Feuerwehrwesen in Zusammenhang stehendes Thema anzufertigen. Die Auszubildenden werden nach erfolgreicher Ausbildung als Brandoberinspektor / Brandoberinspektorin auf Probe (Besoldungsgruppe A 10) übernommen.

Im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erwarten Sie bei uns folgende Aufgaben:

  • Selbständige Leitung von Brand-, Hilfeleistungs- und Umwelteinsätzen beziehungsweise Leitung von Einsatzabschnitten
  • Lagedienstführung in der Leitstelle
  • Mitglied des Führungsstabes
  • Leiter/Leiterin einer Wachabteilung im täglichen Wachbetrieb
  • Selbständige Bearbeitung von Aufgaben in den Gebieten Einsatzplanung und Organisation, Fahrzeug- und Gerätetechnik, Funk- und Nachrichtenwesen, Vorbeugender baulicher Brandschutz, Umweltschutz oder Ausbildung
  • Mitwirkung in der Fortbildung der Wachschichten und des Führungsdienstes
  • Sportliche Betätigung zur Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit
  • „ Bei entsprechender Eignung und Leistung ist eine Beförderung bis A 13 gD möglich.
  • „ In besonderen Einzelfällen besteht die Möglichkeit zum Aufstieg in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst.

Höherer feuerwehrtechnischer Dienst

Die verbeamtete Person des höheren Dienstes übernimmt übergeordnete Führungsaufgaben an der Einsatzstelle. Im Innendienst wird die Funktion einer Abteilungleiterin/eines Abteilungsleiters oder der Amtsleitung wahrgenommen.

Um zur Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Stadt Karlsruhe eingestellt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Hochschulabsolvierende mit einem abgeschlossenen Master-Studium oder einem vergleichbaren Studium in einer mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung
  • EU-Staatsangehörigkeit
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst
  • Besitz der Führerscheinklasse B
  • Leistungsbemessung der Informations- und Beratungsstelle für die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr (IBS-FEU)
    (https://www.igbref.de/bewerbung)

Weiterhin erwarten wir von Ihnen

  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität
  • Kontinuierliche Lernbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Einsatzbereitschaft und Engagement
  • Körperliche Fitness
  • Belastbarkeit
  • Fachkompetenz
  • Führungsqualitäten im Einsatz
  • Moderne Personalführung

Das zweijährige Brandreferendariat gliedert sich in verschiedene Ausbildungs- und Praxismodule. Die theoretischen Ausbildungsmodule finden an verschiedenen Landesfeuerwehrschulen und Ausbildungseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet statt, an denen die notwendigen Fähigkeiten in den Bereichen der taktischen und strategischen Führung vermittelt werden. Die Praxismodule werden bei verschiedenen Dienststellen in ganz Deutschland absolviert. Dort werden die erworbenen Kenntnisse in der Praxis angewandt und vertieft. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen ab.

Ausbildungsinhalte (feuerwehrtechnisch):

  • Grundausbildung
  • Taktische Führungsausbildung
    (unter anderem Gruppen-, Zug- und Verbandsführer / Gruppen-, Zug- und Verbandsführerin)
  • Berufspraktische Ausbildung
  • Strategische Führungsausbildung (unter anderem Personalkompetenz, Projektmanagement, Recht und Management sowie strategische Leitung und Führung)

Eine genaue Beschreibung des Ausbildungsablaufs finden Sie unter: www.igbref.de/ausbildung Wir stellen Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ein. Sie erhalten eine Besoldung im Brandreferendariat nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (Anwärterbezüge) und gesetzlich geregelten Zulagen.

Nach Abschluss des Referendariats ist die Einstiegsbesoldung als Brandrat/Brandrätin nach Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg die Besoldungsgruppe A 13 mit den gesetzlichen geregelten Zulagen.

Sie werden als Brandrätin/Brandrat in leitenden Positionen der Branddirektion eingesetzt. Sie planen und gestalten aktiv die Zukunft Ihrer Dienststelle. Zu Ihren vielschichtigen Aufgaben gehören unter anderem die Personalführung und -entwicklung, Grundsatzentscheidungen, Erstellen von Einsatzkonzepten, Mitarbeit in Gremien und Stäben und die Repräsentation Ihrer Dienststelle gegenüber anderen Behörden und der Öffentlichkeit.

Im Einsatzdienst werden Sie als Einsatzleiter bei größeren und besonderen Einsatzstellen und bei Großschadenslagen als Abschnittsleiter eingesetzt (Direktionsdienst). Sie werden auch Funktionen im Führungs- beziehungsweise Verwaltungsstab bekleiten.

  • Bei entsprechender Eignung und Leistung ist eine Beförderung bis A 15 möglich.
  • „In besonderen Einzelfällen besteht die Möglichkeit die Position der (stellvertretenden) Amtsleitung zu bekleiden.

Einstellungsverfahren Branddirektion Karlsruhe

Hier finden Sie die derzeit geltenden Einstellungsvoraussetzungen. Es handelt es sich um ein mehrstufiges Auswahlverfahren, bei dem die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Laufe des Verfahrens reduziert wird.

Disziplinen Mindestanforderungen
100 Meter Schwimmen maximal 2:15 Minuten
Streckentauchen
kombiniert mit Kopfsprung vom Startblock
mindestens 15 Meter (in den 100 Metern inkludiert)
5000-Meter-Lauf siehe nachfolgende Tabelle

 

Mindestanforderungen 5000-Meter-Lauf (in Minuten)

  bis 29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
Männer 25:00 26:30 28:00 29:30
Frauen 26:00 27:30 29:00 30:30

Die beim Schwimmen und Laufen zu erbringenden Zeiten orientieren sich an den Vorgaben für das Deutsche Sportabzeichen.

 

  • Kraft- und Ausdauerparcours (angelehnt an das Deutsche Feuerwehr-Fitness-Abzeichen in Bronze der jeweiligen Altersklasse)
  • Deutsch (Diktat)
  • Mathematik
  • Allgemeinwissen, Staatsbürgerkunde
Disziplinen Anforderungen
Einfache handwerkliche und technische Aufgaben

handwerkliches Geschick in unterschiedlichen Bereichen (unter anderem Erste Hilfe, Schreinerei, Schlosserei)

Drehleitersteigen Steighöhe 25 bis 28 Meter, je nach Windverhältnissen

 

Am Ende aller Tests entscheidet die Auswahlkommission, welche Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

Nach dem Vorstellungsgespräch entscheidet die Auswahlkommission, welche Bewerberinnen und Bewerber zur Stufe 5 eingeladen werden.

Hierbei werden die Bewerberinnen und Bewerber dem Ärztlichen Dienst der Stadt Karlsruhe vorgestellt und einer arbeitsmedizinischen Einstellungsuntersuchung sowie Untersuchung nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G41 / G42 / G25 / G26.3 (Atemschutzgeräteträgerin beziehungsweise- geräteträger) unterzogen.

Erst danach wird endgültig entschieden, an welche Bewerberinnen und Bewerber die Einstellungszusagen vergeben werden.

Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe

Die An­ge­hö­ri­gen der Freiwil­li­gen Feuerwehr Karlsruhe arbeiten an der Ein­satz­stelle mit den Angehö­ri­gen der Berufs­feu­er­wehr Karlsruhe zusammen.

Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind, Freude am Gemeinschaftserlebnis haben und sich ehrenamtlich für den Nächsten engagieren wollen, dann sind Sie bei der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe herzlich willkommen.

Nichts! Jede oder jeder, der in die Feuerwehr eintritt, bekommt eine sachgerechte Ausbildung. Sie erhalten eine fundierte 70-stündige Grundausbildung; erst danach werden Sie Ihren ersten Einsatz mitfahren.

Je nach Eignung beziehungsweise entsprechend Ihren persönlichen Wünschen können Sie an weiteren Lehrgängen in der Gemeinde, auf Kreisebene oder an der Landesfeuerwehrschule teilnehmen. Das Lehrgangsangebot ist vielfältig; fachspezifische Lehrgänge und Führungslehrgänge bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Fortbildung. Oft können Sie das dabei Erlernte auch in Ihrem beruflichen Leben verwenden. Diese Lehrgänge absolvieren Sie aber freiwillig und nur auf eigenem Wunsch.

Erwartet wird von Ihnen als Freiwilliger Feuerwehrangehöriger, dass Sie an den regelmäßigen Übungen und Fortbildungen Ihrer Feuerwehr teilnehmen.

Ganz einfach: Suchen Sie das Gespräch mit dem Feuerwehrkommandanten in Ihrer Gemeinde oder gehen Sie zu einer der Ausbildungsveranstaltungen Ihrer Feuerwehr. Die Anschrift oder die Termine erfahren Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde und Ihrer Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

Nein – selbstverständlich nicht!

Die Gemeinde übernimmt alle für den Feuerwehrdienst anfallenden Kosten. Sie stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung. Sie trägt die Kosten für die Ausbildung und ersetzt bei Einsätzen den gegebenenfalls entstehenden Verdienstausfall. Bei Unfällen oder bei Sachschäden sind Sie gut versichert.

Jugendfeuerwehr

Wenn du dich für die Zugehörigkeit zu einer Jugendgruppe und für vielfältige Technik interessierst, wenn du dich engagieren und einbringen willst und wenn du bei der Feuerwehr mitmachen willst, dann bist du bei der Jugendfeuerwehr richtig.

Ganz einfach: Suche das Gespräch mit dem Jugendfeuerwehrwart in der Feuerwehr deiner Gemeinde oder geh’ zu einer der zahlreichen Ausbildungsveranstaltungen der Jugendfeuerwehr. Vielleicht kennst du Klassen- oder Schulkameraden, die in der Jugendfeuerwehr schon kräftig mitmischen; sie nehmen dich gerne zum Gruppenabend mit. Die Anschrift der Jugendfeuerwehr kannst du auf der Homepage deiner Gemeinde und deiner Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinde erfahren.

Nein – selbstverständlich nicht!

Die Gemeinde übernimmt alle für den Feuerwehrdienst anfallenden Kosten. Sie stellt die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung. Sie trägt die Kosten für die Ausbildung. Bei Unfällen oder bei Sachschäden bist du selbstverständlich versichert.

In der Kindergruppe in der Jugendfeuerwehr können Kinder von 6-10 Jahren die Feuerwehr auf spielerische Weise erkunden!

In Karlsruhe verfügen die folgenden Abteilungen über eine Kindergruppe:

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