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Mitarbeit und Engagement

Die Feuerwehr Karlsruhe besteht aus einer Berufsfeuerwehr und der Freiwilliger Feuerwehr. Auf diesen Seiten erhalten Sie alle Information zur Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr und der Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr.

Berufsfeuerwehr Karlsruhe

Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Die Beamtinnen und Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes versehen Ihren Einsatzdienst im 24-Stunden-Dienst und verrichten dabei die Tätigkeiten, die man sich im Allgemeinen unter den klassischen Feuerwehr-Aufgaben vorstellt.

Der Ein­satz kann fol­gen­der­ma­ßen aus­se­hen:

  • als Truppfrau/Truppmann oder Truppführender im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • als Maschinistin/Maschinist von Lösch- und Sonderfahrzeugen
  • als Disponentin oder Disponent in der Integrierten Leistelle
  • verschiedene Weiterentwicklungsmöglichkeiten, zum Beispiel zur Fahrzeugführerin/zum Fahrzeugführer
  • Übernahme von Ausbildungsfunktionen

Im Wachalltag werden die Beamtinnen und Beamten gemäß ihrer beruflichen Vorkenntnisse in den Werkstätten und Sachgebieten eingesetzt.

Ein Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ist grundsätzlich möglich.

  • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (zum Beispiel EU-Bürgerin beziehungsweise EU-Bürger)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Führungszeugnis ohne gravierende Einträge
  • Abgeschlossene Ausbildung in einem der Feuerwehr dienlichen Beruf (zum Beispiel Schreinerin/Schreiner, Schlosserin/Schlosser, Elektronikerin/Elektroniker, Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter und viele weitere mehr)
  • Körperliche Fitness
  • gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst, einschließlich der Eignung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.3 für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten
  • im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise B (bis zum Ende der Aus­bil­dung muss der Führer­schein der Klasse C erworben werden)
  • 7 Monate Grundausbildungslehrgang einschließlich eines Laufbahnlehrgangs mit Laufbahnprüfung
  • 12 Monate Wachpraktikum (inklusive Ausbildung zur Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter) auf den beiden Feuerwachen

Die Laufbahnausbildung beginnt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung und bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt dann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

Die Beamtin beziehungsweise der Beamte des gehobenen Dienstes übernimmt Führungsaufgaben an der Einsatzstelle. Dies wird durch eine Tätigkeit in einem Sachgebiet im Innendienst ergänzt, zum Beispiel im Vorbeugenden Brandschutz, der Einsatzplanung, der Technik oder der Ausbildung.

Der Einsatz kann folgendermaßen aussehen:

  • als Zugführerin/Zugführer
  • als Leitung eines Einsatzabschnittes bei größeren Einsätzen
  • als Taktische Führerin/Führer in der Einsatzzentrale (Leitstelle) oder als Lagedienstführerin/Lagedienstführer
  • in Einsatzleitungen oder Führungsstäben bei Großschadensereignissen oder Katastrophen

In der Regel arbeitet die Beamtin/der Beamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst als Sachgebietsleitung im Tages­dienst. Nur an den Tagen, an denen Einsatz­dienst versehen wird, wird dieser im 24-Stunden-Rhythmus abgeleistet.

  • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (zum Beispiel EU-Bürgerin beziehungsweise EU-Bürger)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Führungszeugnis ohne gravierende Einträge
  • Abgeschlossenes Studium (Abschluss: Bachelor, Fachhochschul-Diplom), zum Beispiel Ingenieurwesen oder Naturwissenschaften. Natürlich werden auch gleich- oder höherwertige Abschlüsse anerkannt.
  • Körperliche Fitness
  • gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst, einschließlich der Eignung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.3 für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten
  • im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise B

 

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und beinhaltet die folgenden Ausbildungsabschnitte:

  • 6 Monate Grundausbildungslehrgang gemeinsam mit dem mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
  • 3,5 Monate berufspraktische Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr in einem Sachgebiet und Einsatzdienst in Truppfunktion
  • 5 Wochen Führungslehrgang 1 (B3) an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
  • 2 Monate berufspraktische Ausbildung bei einer weiteren Berufsfeuerwehr in einem Sachgebiet und Einsatzdienst in Fahrzeugführendenfunktion
  • 2,5 Monate Brandoberinspektorenlehrgang Teil 1 an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
  • 3,5 Monate berufspraktische Ausbildung bei einer weiteren Berufsfeuerwehr in einem Sachgebiet und Einsatzdienst auf Ebene einer Zugführung
  • 1,5 Monate Brandoberinspektorenlehrgang Teil 2 an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
  • 3,5 Monate abschließende, vertiefende berufspraktische Ausbildung bei einer weiteren Berufsfeuerwehr oder Verwaltungsdienststelle
  • Laufbahnprüfung an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Die Laufbahnausbildung wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe möglich.

Bei entspre­chen­der Eignung ist vereinzelt auch der Laufbahn­wech­sel in den höheren feuer­wehr­tech­ni­schen Dienst möglich.

Höherer feuerwehrtechnischer Dienst

Die verbeamtete Person des höheren Dienstes übernimmt übergeordnete Führungsaufgaben an der Einsatzstelle. Im Innendienst wird die Funktion einer Abteilungleiterin/eines Abteilungsleiters oder der Amtsleitung wahrgenommen.

Einsatzmöglichkeiten:

  • Einsatzleitung bei größeren oder besonderen Einsatzstellen
  • Leitung eines Einsatzabschnittes bei Großschadenslagen
  • Leitung und/oder Mitwirkung in der technischen Einsatzleitung und in Führungsstäben


Die Beamtinnen und Beamten des höheren feuer­wehr­tech­ni­schen Dienstes versehen den Einsatz­dienst als Einsatz­lei­tung des Direktionsdienstes. Sie rücken während der Bürozeiten von der Wache aus und versehen ansonsten ihren Dienst in Rufbe­reit­schaft. In dieser Zeit fahren sie von zu Hause aus direkt die Einsatz­stelle an und überneh­men dort in aller Regel die Einsatz­lei­tung. Im Innen­dienst arbeitet die Beamtenschaft des höheren Dienstes als Abtei­lungs­leit­ung oder Amtsleitung (Komman­dantin/Kommandant).

  • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (zum Beispiel EU-Bürgerin beziehungsweise EU-Bürger)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Führungszeugnis ohne gravierende Einträge
  • Abgeschlossenes Studium (Master oder Universitäts-Diplom), in der Regel in Ingenieur­- oder Natur­wis­sen­schaf­ten, oder ein vergleich­ba­rer Abschluss
  • Körperliche Fitness
  • gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst, einschließlich der Eignung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.3 für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten
  • im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise B

Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Teilnahme an einem Grundausbildungs­lehrgang. Anschließend werden Abschnitte bei anderen Berufsfeuerwehren, Landes­dienststellen oder Werkfeuerwehren absolviert. Auch die Referendarinnen und Referendare nehmen an diversen Lehrgängen in verschiedenen Bundesländern teil, bevor sie sich der Laufbahnprüfung (Zweite Staatsexamen) stellen.

Inhalte und Ablauf der Ausbildung sind in der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst (APrOFw hD)“ geregelt.

Die Laufbahnausbildung wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe möglich.

Einstellungsverfahren Branddirektion Karlsruhe

Hier finden Sie die derzeit geltenden Einstellungsvoraussetzungen. Es handelt es sich um ein mehrstufiges Auswahlverfahren, bei dem die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Laufe des Verfahrens reduziert wird.

Disziplinen Mindestanforderungen
100 Meter Schwimmen maximal 2:15 Minuten
Streckentauchen
kombiniert mit Kopfsprung vom Startblock
mindestens 15 Meter (in den 100 Metern inkludiert)
5000-Meter-Lauf siehe nachfolgende Tabelle

 

Mindestanforderungen 5000-Meter-Lauf (in Minuten)

  bis 29
Jahre
30-34
Jahre
35-39
Jahre
40-44
Jahre
Männer 25:00 26:30 28:00 29:30
Frauen 26:00 27:30 29:00 30:30

Die beim Schwimmen und Laufen zu erbringenden Zeiten orientieren sich an den Vorgaben für das Deutsche Sportabzeichen.

 

  • Kraft- und Ausdauerparcours (angelehnt an das Deutsche Feuerwehr-Fitness-Abzeichen in Bronze der jeweiligen Altersklasse)
  • Deutsch (Diktat)
  • Mathematik
  • Allgemeinwissen, Staatsbürgerkunde
Disziplinen Anforderungen
Einfache handwerkliche und technische Aufgaben

handwerkliches Geschick in unterschiedlichen Bereichen (unter anderem Erste Hilfe, Schreinerei, Schlosserei)

Drehleitersteigen Steighöhe 25 bis 28 Meter, je nach Windverhältnissen

 

Am Ende aller Tests entscheidet die Auswahlkommission, welche Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

Nach dem Vorstellungsgespräch entscheidet die Auswahlkommission, welche Bewerberinnen und Bewerber zur Stufe 5 eingeladen werden.

Hierbei werden die Bewerberinnen und Bewerber dem Ärztlichen Dienst der Stadt Karlsruhe vorgestellt und einer arbeitsmedizinischen Einstellungsuntersuchung sowie Untersuchung nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G41 / G42 / G25 / G26.3 (Atemschutzgeräteträgerin beziehungsweise- geräteträger) unterzogen.

Erst danach wird endgültig entschieden, an welche Bewerberinnen und Bewerber die Einstellungszusagen vergeben werden.

Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe

Die An­ge­hö­ri­gen der Freiwil­li­gen Feuerwehr Karlsruhe arbeiten an der Ein­satz­stelle mit den Angehö­ri­gen der Berufs­feu­er­wehr Karlsruhe zusammen.

Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind, Freude am Gemeinschaftserlebnis haben und sich ehrenamtlich für den Nächsten engagieren wollen, dann sind Sie bei der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe herzlich willkommen.

Nichts! Jede oder jeder, der in die Feuerwehr eintritt, bekommt eine sachgerechte Ausbildung. Sie erhalten eine fundierte 70-stündige Grundausbildung; erst danach werden Sie Ihren ersten Einsatz mitfahren.

Je nach Eignung beziehungsweise entsprechend Ihren persönlichen Wünschen können Sie an weiteren Lehrgängen in der Gemeinde, auf Kreisebene oder an der Landesfeuerwehrschule teilnehmen. Das Lehrgangsangebot ist vielfältig; fachspezifische Lehrgänge und Führungslehrgänge bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Fortbildung. Oft können Sie das dabei Erlernte auch in Ihrem beruflichen Leben verwenden. Diese Lehrgänge absolvieren Sie aber freiwillig und nur auf eigenem Wunsch.

Erwartet wird von Ihnen als Freiwilliger Feuerwehrangehöriger, dass Sie an den regelmäßigen Übungen und Fortbildungen Ihrer Feuerwehr teilnehmen.

Ganz einfach: Suchen Sie das Gespräch mit dem Feuerwehrkommandanten in Ihrer Gemeinde oder gehen Sie zu einer der Ausbildungsveranstaltungen Ihrer Feuerwehr. Die Anschrift oder die Termine erfahren Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde und Ihrer Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

Nein – selbstverständlich nicht!

Die Gemeinde übernimmt alle für den Feuerwehrdienst anfallenden Kosten. Sie stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung. Sie trägt die Kosten für die Ausbildung und ersetzt bei Einsätzen den gegebenenfalls entstehenden Verdienstausfall. Bei Unfällen oder bei Sachschäden sind Sie gut versichert.

Jugendfeuerwehr

Wenn du dich für die Zugehörigkeit zu einer Jugendgruppe und für vielfältige Technik interessierst, wenn du dich engagieren und einbringen willst und wenn du bei der Feuerwehr mitmachen willst, dann bist du bei der Jugendfeuerwehr richtig.

Ganz einfach: Suche das Gespräch mit dem Jugendfeuerwehrwart in der Feuerwehr deiner Gemeinde oder geh’ zu einer der zahlreichen Ausbildungsveranstaltungen der Jugendfeuerwehr. Vielleicht kennst du Klassen- oder Schulkameraden, die in der Jugendfeuerwehr schon kräftig mitmischen; sie nehmen dich gerne zum Gruppenabend mit. Die Anschrift der Jugendfeuerwehr kannst du auf der Homepage deiner Gemeinde und deiner Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinde erfahren.

Nein – selbstverständlich nicht!

Die Gemeinde übernimmt alle für den Feuerwehrdienst anfallenden Kosten. Sie stellt die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung. Sie trägt die Kosten für die Ausbildung. Bei Unfällen oder bei Sachschäden bist du selbstverständlich versichert.

In der Kindergruppe in der Jugendfeuerwehr können Kinder von 6-10 Jahren die Feuerwehr auf spielerische Weise erkunden!

In Karlsruhe verfügen die folgenden Abteilungen über eine Kindergruppe:

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